Vielleicht in der durch jugendlichen Drang hervorgerufenen Überheblichkeit und Arroganz ?? Die "Jungen" wissen ja grundsätzlich alles besser als die "Alten" !
Merke:
Es gibt viele mutige Skipper.
Es gibt auch viele alte Skipper.
Aber:
Es gibt nur sehr wenige mutige und alte Skipper !! .
Gruß Fred
------------------------------- Kroatien, meine zweite Heimat !
@ war gut Fred Ich kann mich ja auch zu den Kompostis zählen. Waren wir anders ? Ich hab auch immer die alten Depp´n gesagt und jetzt bin ich auch einer. Mit zunehmenden Alter betrachte ich die Bootfahrerei auch anders als noch vor 30 Jahren. Damals gab es kaum Boote nur Schlauchis waren für uns bezahlbar, sind auch in die Kornaten mit 5 PS gefahren und heute warnen wir die Anfänger, dass es Leichtsinn ist mit 10 PS dorthin zu fahren. Meine erste Karte war eine Straßenkarte und jetzt schreiben wir OHNE Seekarte und Kompass und und .......!!! Könnte ja wirklich sein, dass wir deshalb etwas verköchert wirken Also no risk no fun Wie sagt das Sprichwort Erfahrung muß man erfahren und beim chartern kann man die Kaution mit 7 % der Kautionsumme versichern Ich kann aber nur über Motorboot reden das Segeln sehe ich auch so wie Kapit. es sieht.
Herbert
anfängerle
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12.05.2004 11:43
#44 RE:Welche Voraussetzungen für Boot-Fahren in Kroatien?
Hallo Gina! Ich habe auch vor 15 Jahren noch den alten Führerschein gemacht, würde diesen gerne umschreiben lassen -- wie macht man das ??? Klingt ja interessant mit Italien!! Geht das auch übers Konsulat? Gruß MG
nemo
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13.05.2004 21:08
#45 RE:Welche Voraussetzungen für Boot-Fahren in Kroatien?
Wenn man an einem wochenende den "Lappen" bekommt, dann ist das, was man kann und weiß auch eben nur ein Lappen. Man sollte bedenken, dass es nicht so einfach ist, ein Boot zu führen, zu lenken und eventuell bei Bora in Kroatien draussen auf der Adria zu sein.
@ Gina: Wie geht den das von statten? ich hab auch schon ewig den A schein und das Kroatische - bin sicher schon einige 1000 sm als skipper gesegelt. diese meilen werden allerdings nicht von österreich anerkannt, da ich ja keinen ÖSV schein habe. An die verknöcherten - ich kann schon wetter deuten - im sturm segeln - an und ablegen usw. nur hab ich halt keinen ÖSV FB2 schein - ist eigentlich auch sinnlos da wir ÖSIS ja gar kein Meer haben . aber irgendwie wäre das schon interesant. Also gina - wie hast du das gemacht und was hat es dir gekostet? Gruss aus Graz Cpt. Honey
Leider stimmt der Link nicht mehr. - Thofroe für mich hört es sich nicht so an, da brauchst ein österr. deutsches oder schweizer patent... vielleicht verstehe ich es ja falsch... bin immer offen für anregungen von verknöcherten alten skippern Gruss aus Graz Cpt. Honey
Man kann einem Mitsegler nur dann eine Bestätigung ausstellen, wenn man selbst im Besitz einer entsprechenden Berechtigung ist! Jawohl, das stimmt! Durch persönliche Logbücher kann man aber sehr wohl einen Nachweis erbringen, auch ohne im Besitz eines Scheines zu sein. Grund: Beim Führen eines EIGENEN Schiffes ist in bestimmten Ländern (wie z.B. in Griechenland) keine Schiffsführerberechtigung notwendig! Wehe aber dem, der einen Unfall verschuldet, das so nebenbei! Ich selbst habe vor meiner Zulassung durch persönliche Logbücher als Skipper meines eigenen Schiffes ohne B-Schein (hatte nur den Pimperlschein von Yugo) den Erfahrungsnachweis erbracht, die Logbücher wurden damals vom ÖSV genauestens geprüft. Ich möchte aber betonen, dass ich erst durch den Ausbildungs- und Prüfungstörn bestimmte Erfahrungen machte, so dass ich mich entschloss, nach meiner erfolgreichen Praxisprüfung den gleichen Törn in den darauffolgenden drei Jahren nochmals zu segeln! Mir war erst dann klar, welches Risiko ich vor meiner Ausbildung beim ÖSV eingegangen bin. Somit dauerte die Reife zum Skipper mehrere Jahre und ausgelernt ist man ohnehin nie! Nebenbei kann man natürlich nur eine gewisse Reife erlangen, wenn man mehrere Wochen pro Jahr ein Schiff führt. Die fehlende Praxis ist wohl das größte Problem aller Freizeitskipper, neben einer fehlenden gediegenen Grundausbildung. LG Reinhard Segeln ist Urlaub total!
Tja, so kann man es natürlich auch auslegen - klar bin ich skipper - also bin ich diese seemeilen ja auch gefahren. Danke für diese seite der medailie. Also mit der bodenständigen Ausbildung bin ich aber komplett deiner Meinung. Segeln will gelernt sein - das lernt man auf dem Segelboot und nicht auf einem Dickschiff. Darum ist beim B Schein auch (leider nur Theorie) A Schein Bedingung. Jeder sollte mal einen Optimisten und eine wackelige Jolle (z.b. 470 er) gesegelt sein. Das mit der praxis ist natürlich so eine sache - segeln verlernt man nicht mehr wie schwimmen. man muss sich natürlich schon im klaren sein das man bei z.b. anlegemanövern besonders vorher denken (und planen) muss und nicht erst wenn man seitlich abteibt. Gruss aus Graz Cpt. Honey
fredo
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11.06.2004 15:06
#51 RE:Welche Voraussetzungen für Boot-Fahren in Kroatien?
ich lese mit großem Interesse Eure Beiträge, da ich in 2 Wochen wieder nach Kroatien fahre... diesmal mit einem kleinen Zodiac MKI mit 15 PS AB im Gepäck... VORFREUDE!!! Leider bin ich aus Zeit- und Geldgründen nicht mehr dazu gekommen, den deutschen Sportbootführerschein Motor (das Thema, wieviele Meilen auf hoher See dieses kleinste Patent gilt, umschiffe ich fachmännisch ;-)) zu machen. Nun meine Frage: Wie muss ich mich in Kroatien vehalten, um dem legalen Zustand so nahe wie möglich zu kommen? Muss ich das Boot in Deutschland registrieren lassen oder versichern? Ich würde schon die kleine Prüfung in Kroatien machen, damit ich dort nicht sofort von der Wasserwacht hops genommen werde...was kostet das? Muss man wirklich eine Gebühr zahlen, um auf Küstengewässern zu fahren? Wenn ja, woher bekomme ich diese und was kostet sie? Ich habe schon Motorbooterfahrung, kann verantwortlich damit umgehen, nur keinen Schein dazu... Womit wir wieder bei der Grundsatzdiskussion wären, ob ein Schein etwas über die Fähigkeit des Halters aussagt...
Vielen Dank im Voraus für Eure Tips,
Gruß Frédéric
frederic.runge@gmx.de
Gelbnase
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11.06.2004 16:31
#52 RE:Welche Voraussetzungen für Boot-Fahren in Kroatien?
Wer kann mir darüber Auskunft geben, ob ein kleines Beiboot (tender to) zu einem Motorboot im Jahres-Permit für Kroatien bereits mitbezahlt ist. Gibt es dafür evtl. Bestimmungen über Länge des Bootes oder Leistung des Motors?
Hallo! Alle ausländischen Boote über drei Meter Länge und alle ausländischen Wassersportfahrzeuge, die mit einem Motor von mehr als 4 kW (unabhängig von der Länge) ausgestattet sind, müssen bei einem kroatischen Hafenamt (Lucka Kapetanija) angemeldet werden. Bei der Anmeldung sind vorzulegen: - die Personaldokumente (Skipper und Crew); - bei Booten mit Übernachtungsmöglichkeit (Yachten) eine Crewliste; - Bootsdokumente, alle in Deutschland amtlichen oder amtlich anerkannten Bootsdokumente werden auch in Kroatien akzeptiert, (Flaggenzertifikat); - österreichische Skipper müssen den österreichischen Seebrief vorlegen; Beiboote:
Für Beiboote, die ausschließlich für Fahrten zwischen einem Ankerplatz und dem nahen Ufer genutzt werden, ist keine Anmeldung und kein gesondertes Bootspapier erforderlich. Werden Beiboote über 3 m Länge oder mit einer Motorisierung von mehr als 4 kW (unabhängig von der Länge) für weitere Fahrten benutzt, ist dafür eine Legitimation erforderlich. Diese erfolgt dadurch, dass das Beiboot bei der Ausstellung der Anmeldung des Mutterschiffes dort mit eingetragen wird. Diesen Eintrag muss der Eigner bei der Ausstellung der Anmeldung ausdrücklich beantragen. LG
oje, also wieder mal das führerscheinthema kroatien
da gabs letztens eine mega-diskussion im yachtrevue-forum, wart ich schau mal schnell den link (nein, die links ;-)) nach!
B-Schein: Leider stimmt der Link nicht mehr. - Thofroe Kosten für das Jugopatent: Leider stimmt der Link nicht mehr. - Thofroe Bootsführerscheine: Leider stimmt der Link nicht mehr. - Thofroe
betrifft natürlich alles nur die österreichische sicht der dinge, aber immerhin! grüße, drillmaster
Auch muß da eine falsche Auskunft berichtigt werden :
archimedes hat folgendes geschrieben: @machtrevue: Der UKW-Funk ist in HR Pflicht und somit im Küstenpatent bereits inkludiert!
Falsch ! Funk ist in Kroatien nicht grundsätzlich Pflicht ! Richtig ist, daß er jetzt im neuen Kroatienpatent enthalten ist und somit auch entsprechend geprüft wird.
Funk ist in Kroatien lediglich auf Charterbooten Pflicht, nicht jedoch auf privaten ! Wenn man chartert, muß jemand an Bord sein, der eine Seefunklizenz hat, dies muß jedoch nicht zwangsläufig die kroatische, sondern kann z.B. auch die Deutsche sein und es muß auch nicht zwangsläufig der Skipper eine solche Lizenz haben.
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Enzo
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18.10.2004 22:09
#56 RE:Welche Voraussetzungen für Boot-Fahren in Kroatien?
gute frage liebe ina, ich besitze den binneführeschein nach deutschen recht mit foto, das hat meinen hafenmeister in novigrad gereicht , versicherungstechnisch warscheinlich nicht ausreichend
Beitrag Nr. 65758 vom 21.04.2005 LexisNexis - Versicherungs- und Finanzpraxis online
Fährt ein Versicherungsnehmer mit einer Yacht in Gewässern, in denen er laut Bootsführerschein nicht fahren darf, so muss der Versicherer bei einem Schadenereignis nicht zahlen.
Das Landgericht München hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden (AZ: 25 O 17184/03), in dem ein Unternehmer seinen Yacht-Kasko-Versicherer auf Leistung verklagte. Während eines Urlaubes in Kroatien hatte der Kläger einen Ausflug mit einer Motoryacht unternommen und war auf ein Hindernis im Wasser gestoßen, sodass das Schiff Leck schlug. Als er den Schaden in Höhe von 16.000 EUR durch seinen Versicherer ersetzen lassen wollte, wurde ihm die Zahlung verweigert.
Nach Ansicht der Münchener Richter erfolgte diese Verweigerung zu Recht. Denn der Kläger verfügte nur über einen so genannten Bodenseeführerschein. Einen gültigen Bootsführerschein, um in den kroatischen Küstengewässern ein Schiff zu führen, besaß er dagegen nicht. Dies sei aber Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes, mahnte das Gericht.
Der Kläger scheiterte ebenso mit seinem Versuch, die Schuld an dem Unfall auf seinen Cousin abzuwälzen. Seine Aussage, der Cousin habe die Yacht im Zeitpunkt des Schadenereignisses gesteuert, konnte am Ausgang des Prozesses nichts ändern. Zwar habe der Cousin den erforderlichen Führerschein vorweisen können, dennoch könne ein Bootsschaden nicht mit einem Autounfall gleichgesetzt werden. Denn anders als beim Führen eines Pkws, würde auf einem Schiff die Kommandogewalt nach den objektiven Umständen beim Schiffsführer bleiben, so der zuständige Senat.
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