Das ändert aber nichts daran, dass Eigner eines Schiffes in Kroatien nicht unbedingt eine Funklizenz benötigen, diese jedoch auf Charteryachten Pflicht ist. Auch einen schönen Tag!
Jetzt wollte mir der Watchcaptain feste eine "überbraten" und Du hast ihm jetzt den ganzen Spaß verdorben .....
Die Definition nach SOLAS ist im Zusammenhang mit der Tatsache, daß kroatische Charterschiffe "ausrüstungspflichtig" bezüglich Funkgeräten sind, völlig uninteressant und unerheblich. Genausogut könnte man auch schreiben "ausstattungspflichtig" - wenn Dir das besser gefällt, mein lieber Watchcapitain ! Hauptsache ist doch, daß es Menschen gibt, die das verstehen, was damit gemeint ist.
Und da gibt es dann noch Leute die behaupten : "dass das I-Tüpfelchenreiten so eine Art Hobby" von mir sei ! Frohes Reiten, mein sehr geehrter Watchcaptain ..... .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Fred, man stellt sich halt auf seine Diskussionspartner ein!
Nein im ernst, ich glaube der Begriff "ausrüstungspflichtig" verwirrt mehr als er aufhellt. Jeder, der in Ö, ich denke in D ist es ähnlich, einen UKW Betriebszeugnis II macht, macht den Schein "für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe", das steht im Schein Wort für Wort so drinnen, da könnte man dann ja annehmen, dass er damit auf ausrüstungspflichtigen Schiffen nicht gilt, und so ist es auch. Drum wär es bei Charteryachten eventuell besser, zu sagen, es ist eine UKW-Funkanlage vorgeschrieben. Der etwas komische Beriff "ausrüstungspflichtig" ist halt ein SOLAS Begriff.
In Antwort auf:Jeder, der in Ö, ich denke in D ist es ähnlich, einen UKW Betriebszeugnis II macht, macht den Schein "für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe", das steht im Schein Wort für Wort so drinnen, da könnte man dann ja annehmen, dass er damit auf ausrüstungspflichtigen Schiffen nicht gilt, und so ist es auch.
Kann es sein, daß Ihr in Ö tatsächlich andere Funksprechzeugnisse habt ??
Ich bin im Besitz des "Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I" - d.h. also, ich bin zum Durchführen des Sprechfunkes in Englisch berechtigt.
Als Gültigkeitsbereich ist vermerkt : " Dieses Zeugnis wurde in Übereinstimmung mit Artikel 55 der Vollzugsordnung für den Funkdienst ausgestellt. Der Inhaber ist berechtigt, die Funkeinrichtungen bei deutschen Sprech-Seefunkstellen für UKW und Schiffsfunkstellen des Rheinfunkdienstes sowie alle Funkeinrichtungen des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) bei deutschen Seefunkstellen für UKW zu bedienen."
Da steht nichts geschrieben über ausrüstungspflichtigt oder nicht ausrüstungspflichtig !
Jetzt bin ich doch einigermaßen verwirrt .....
Oder liegt das am Unterschied zwischen BFZ II und BFZ I ?? .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Text im UKW Betriebszeugis II (Österreich), englisch SRC (Short Range Certificate):
Zuerst steht, die Abgelegte Prüfung entspricht den CEPT/ERC/REC 31-04 Erfordernissen (was auch immer das ist), und dann der Geltungsbereich. Ich zitiere:
Der Inhaber ist berechtigt, den Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache auszuüben: Bei Binnen- und Seefunkstellen, auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen, bei Schiffserdfunkstellen und bei Küsten- und Uferfunkstellen auf Frequenzen über 30 MHz und darüber hinaus zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS für UKW.
auf der letzten Seite ist das auch in Englisch Übersetzt:
Radiotelephone Service in English and German language: on any Ship Station on inland waterways, any Ship Station on vessels not subject to SOLAS; any Ship Earth Station and any Coast Station on frequencies above 30 MHz and to operate the Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) VHF-Equipment.
Ich fahre seit 1970 mit dem Boot nach Kroatien. Aller Anfang ist schwer. Mußte viel lernen. Doch es reicht nicht den Küsteschein in die Tasche zu haben. Erstes Gebot. Boote haben keine Bremsen. Die praktische Ausbildung ist viel wichtiger!!! Wenn man mit dem Boot erst einmal drausen ist und es wird Stürmisch sollte man wissen was man macht. Ich könnte Romane darüber schreiben. Ich möchte nicht Überheblich erscheinen denn ich bin Realist. Mein Sohn hat den Schein 2002 mit 18 Jahren in Split gemacht. Meines erachtens viel zu einfach. Er hatte das Glück, mit mir und vielen Freunden 16 jahre lang das Bootfahren zu lernen. Manchen Neulingen möchte ich auf dem Waaser nicht Begegnen. Noch Fragen Gruß Günter ( Votiv1 ) Günter
@ Günter Die Kroaten lassen den neuen scheinbesitzern die Freiheit selbst für die Praxisausbildung zu sorgen. Wer dies nicht macht ist selbst Schuld und den trifft auch die Härte des Gesetzes. Die Österreicher schreiben dir vor das du minimum 300 Sm nachweisen mußt und den Schein zu bekommen.
Wenn ich an die Prüfung meines Autoführerschein denke war die auch lächerlich.
Da du ja sicher deinem Sohn alles beibringst was nötig ist wäre es schade um das Geld für den Ösi Schein falls du Österr. bist.
In Antwort auf:Die Österreicher schreiben dir vor, dass man als Minimum 300 Sm nachweisen muss.
Das war einmal! MSVÖ hat 300 nm verlangt, dies wurde auf 500 angehoben.
In Antwort auf:....wäre es schade um das Geld für den Ösi Schein falls du Österr. bist.
Und was ist mit der fundierten Theorieausbildung? Darüber wird nicht gesprochen! Komisch ist auch, dass ich schon einige mal aus kroatischem Mund vernommen hab, dass die österr. Ausbildung bei Vercharterern weit mehr geschätzt wird! Na ja, das waren allerdings Firmen ohne Motorboote. Aber bitte, jedermann der glaubt, mit dem kroatischen Patent sein Auslangen zu finden, soll es machen! Wie ja schon mehrmals erwähnt wurde, für das Sammeln einer Praxis und Erfahrung ist ist dann jeder selbst verantwortlich! Bleibt nur zu hoffen, dass sich dessen die stolzen "Jungkapitäne" dann auch bewusst sind. LG
In Antwort auf: Zuerst steht, die Abgelegte Prüfung entspricht den CEPT/ERC/REC 31-04 Erfordernissen (was auch immer das ist)
Wenn ich das "CEPT" auf den Amateurfunk umsetze: Ich kann mit meiner (AFU!) Lizenz in CEPT_Ländern funken, ohne eine Gastlizenz zu besitzen. Es ist so eine Art Gegeseitigkeitsabkommen. Früher mußte ich außerhalb von meinem Heimatland eine Gastlizenz beantragen und natürlich auch bezahlen. Da war Ex-Jugoslawien mit Abstand am teuersten mit umgerechnet 36 Euros - Dänemark am billigsten mit 3 Euros Wie gesagt, heute erspare ich mir das in den CEPT-Ländern und funke sowohl vom Boot, als auch vom Wohnmobil, aus. -- lG Lucky
In Antwort auf: Da du ja sicher deinem Sohn alles beibringst was nötig ist wäre es schade um das Geld für den Ösi Schein falls du Österr. bist.
Na ich weiß nicht, ich bin noch immer ein Beginner und würde das nicht sagen, denn es wurde uns beim "ÖsiSchein" (1999) schon sehr genau gezeigt, wie man richtig navigiert, wie man sich bei einem plötzlichen Wetterumschwung zu verhalten hat, sowie viele Tipps zur Handhabung gezeigt usw. Und genau diese Tipps und Infos helfen einem dann beim "Praxislernen" sehr viel (zumindest ist es bei mir so).
Ich durfte einmal einen Tag in der Nordsee mitsegeln (1985), das war für mich ein herrliches Erlebnis, wenn auch der Wind pfiff, die Wellen ziemlich hoch waren und ehrlich gesagt, ich schon etwas Schiss hatte, aber der Skipper strahlte eine enorme Ruhe aus und ich legte mein Herz (oder wars doch die Hose?) in sein Geschick
Ich habe aber abends auch schon etliche "Praxis-Profis" in den Mittelmeer-Marinas getroffen (ich kam mir nachher mit meiner Praxis so richtig mickrig vor!), die ich dann einen Tag (oder ein paar Tage) später beim Anlegen "bewundern" durfte! Es war im sichtlich peinlich, als ich ihm mit meinem Glas Rotwein zuprostete -- lG Lucky
@Kapitanjos Hab ich irgendwo geschrieben das man die Theorie nicht braucht
Das nun die SM von 300 auf 500 raufsetzt macht den Schein für die Sportbootfahrer noch teuerer und und jetzt werden sie auch noch weniger Hafenmanöver fahren als früher = pauschalurteil Ausnamen gibt es immer.
Nicht jeder der vom Bootfahren spricht meint Segelschiffe Die hatten ja schon bisher mehr praxisausbildung und soviel ich von Freunden erfahren habe auch in der Regel die bessere als die MOBO dagegen habe ich ja nix. Nur welchen Sinn macht es wenn einer mit seinem Sportboot die nächsten Buchten im Urlaub anfahren möchte das er den FB2 mit den Meilen machen muß. Das er nach dem in der Regel angebotenen Sm Törn auch nix kann wirst ja nicht abstreiten. Aber das ganze hatten wir ja schon einmal da waren es nur die 200 Sm weniger.
Warum die Ösis den FB 1 = ähnlich dem deutschen Schein, nicht anbieten können/dürfen stand ja in einem anderen Forum. Als ob der FB2 - 3 nicht in den Hoheitsgewässern eines anderen Landes stattfindet und das nicht einmal theoretisch, das ist Augenauswischerei.
Warum bemängelt keiner den D Schein:
Siehe die Bedingungen
ZitatPrüfungsbedingungen Die theoretische Prüfung dauert 75 Minuten und besteht aus 33 Fragen (Fill in) aus dem offiziellen Prüfungskatalog (insg. 342 Fragen). Pro Frage werden 2 Pkt. (komplett richtig), 1 Pkt (teilw. richtig) bzw. 0 Pkt (falsch) vergeben. Zum Bestehen müssen mindestens 44 Pkt erreicht werden. Bei Erreichen von weniger als 54 Pkt. ist zusätzlich zur schriftlichen eine mündliche Nachprüfung erforderlich. Die praktische Prüfung (ca. 20 Min.) besteht aus der Prüfung verschiedener Motormanöver, einer Peilung und ggf. Korrektur der Peilwerte (Mißweisung, Ablenkung) und dem sichereren Umgang mit Tauwerk (Knoten, Leine aufschießen):
Manöver unter Motor:
- Anlegen / Ablegen - Kurshalten (voraus / achteraus / Kompaßkurs) - Wenden auf engem Raum - Mann (Boje) über Bord - Annäherung an ein Objekt
Sonstiges - Peilungen (Objektauswahl / Reihenfolge / Mißweisung und Ablenkung) - Umgang mit Tauwerk (Knoten / Leine aufschießen)
Die theoretische und praktische Prüfung finden am gleichen Tag statt.
Da spricht keiner von mangelhafter Ausbildung und denen begegnest du auch an allen Ecken. Frage mich auch ob da nicht die Hälfte ilegal in den Kornaten rumfahren den der ist ja nur für 3 SM vor Küste. Und die brauchen nicht einmal auf dem Meer fahren aber nach der Prüfung dürfen sie eine 25 m Yacht führen aber darüber schreibst nix
Für die Deutschen ist der HR Schein schon vom Preis her nicht interessant denn der kostet ja weniger als das HR Patent.
Da gleicht ja der Ösischein einem studium auf der Marine Schule Gruß Herbert
In Antwort auf:Da spricht keiner von mangelhafter Ausbildung und denen begegnest du auch an allen Ecken. Frage mich auch ob da nicht die Hälfte ilegal in den Kornaten rumfahren den der ist ja nur für 3 SM vor Küste. Und die brauchen nicht einmal auf dem Meer fahren aber nach der Prüfung dürfen sie eine 25 m Yacht führen aber darüber schreibst nix
Erstens heißt es, 3 nm von der letzten Landmarke, und da wären die Kornaten sehr wohl drinnen, zweitens ist das Thema ja kroatisches Patent! Ich hab nie behauptet, dass das deutsche Schmalspurpatent das Gelbe vom Ei ist! Aber lassen wir den Hickhack, es ändert ja nix! Es werden auch in Zukunft ahnungslose "Möchtegernkapitäne" die Adria verunsichern, egal welches Papierl sie besitzen.
Ist doch jeder mal. Hab mich dabei aber nie verunsichert gefuehlt. Navigation ist eine feine Sache, aber erstens hat eh jeder sein GPS und ne Karte und gerade in HR faehrt man ja die allermeiste Zeit auf Sicht. Ich kann mich ein einziges Mal erinnern, wo der Kompass wirklich notwendig war. Beim anlegen gibts manchmal Probleme, aber da kann man zur Not ja ein bissl Hand mit anlegen. Solange die KVR so halbwegs beherrscht werden (kuemmern tut sich da scheinbar eh keiner drum) sollte schon alles gut gehen.
Und so viel Praxis und Erfahrung kannst du garnicht haben, dass du nicht trotzdem mal die Hosen runterlässt. Ich wollte heuer bei einer leichten Bora an einem Felsen bei Premantura festmachen. Ein Glueck dass das niemand den ich kenne, gesehen hat Als waer ich nie auf einem Boot gewesen. Aber auch kein Ethanol im Spiel Die anwesenden Leut am Ufer hatten jedenfalls ne tolle show...
Zitat Der Sportbootführerschein See (Sbf-See) gilt im Bereich der Seeschiffahrtsstraßenordnung (3sm-Zone im Küstenbereich und in den Fahrwassern) und der Schiffahrtsordnung Emsmündung (Mündungsgebiet Ems und Leda). Er ist in Deutschland vorgeschrieben für alle Sportboote mit (Hilfs-)Motorleistung von mehr als 3,68kW / 5PS (unabhängig vom Betrieb des Motors).
Ob jetzt Sm oder Nm ist aber egal. Alle haben einmal angefangen und die meisten wollen sowieso nicht in die Schiffsgröße gehen die DU/ICH oft meinen. Das der Schein selbst nichts aussagt hatten wir auch schon. Aber anzunehmen wenn der der Schein leicht zu bekommen ist das der Inhaber deshalb auch ein unfähiger sein muß, ist nicht fair. Ich denke das die meisten sich schon gedanken machen was so abgeht. Wie soll ein Charterskipper der eine Woche Boot fährt so gut anlegen wie du ist er deshalb unfähig ? Ich kenne viele die zwar mit dem eigenem Boot gut umgehen können aber auf einem Verdräner mit einer Welle sind sie auch Anfänger. Würde aber nie auf die Idee kommen abwertende Worte darüber zu verlieren. Sollte ich auf einen Segler kommen, na das wäre sicher das Chaos beim Segel setzen. Habe 1967 in Finnland einen Segelkurs mit gemacht aber es ist/war nicht meins.
Das war nicht abwertend gemeint- sondern das sind Fakten! Ich war nach meiner Prüfung auch UNFÄHIG!!! Ich habe gemeint, dass die Praxis- WIE SCHON SO OFT BESPROCHEN- unheimlich wichtig ist! Und Faktum ist auch, dass sehr viele OHNE entsprechend ausreichende Praxis Skipper "spielen"! Und von solchen sieht man viele (nicht wenige!)! Ob sich wirklich so viele Gedanken machen bezweifle ich, denn ich hab schon genug "Skipperspieler" selbst persönlich kennen gelernt! Ich red nicht über Schlaucherlfahrer, sondern über "Schiffsführer". Hab ich dies jetzt auch verständlich formuliert? Und ich stehe dazu, über jemanden abwertend zu urteilen, der sich seiner Verantwortung nicht bewusst ist und sich nicht einer entsprechenden Praxisschulung unterzieht! Dies ist nämlich fahrlässig! Und außerdem glaube ich, dass sich dieses Thema nun totgelaufen hat! Punkt! LG
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