Ich hab zwar hier im Kroatien-Forum schon gesucht aber nichts wirklich gefunden, auch nicht beim öamtc. Was braucht man alles im auto für Slowenien und Kroatien? Ich hab mal gehört das man ersatzlämpchen mitbraucht...
Die Lämpchen werden nicht kontrolliert, ich habe es wenigstens nicht erlebt. Aber solltest du einäugig durch die Gegend fahren und keine passende Lampe dabei haben, kann es eine mündliche Verwarnung geben oder wenn der Polizist schlecht aufgelegt ist auch einen Strafzettel der vor Ort zu bezahlen ist. Dabei ist es egal ob du die Lampe austauschen kannst oder nicht. Beliebte Kontrollstellen sind hinter Tunnels, und wenn sie noch so kurz sind. Wenn das Licht nicht eingeschaltet ist kann es ebenfalls einen dicken Verweis bis zum Strafzettel geben.
PKW/Motorrad innerorts 50, außerorts, 90 Schnellstraßen, 100 Autobahnen 130 Wohnmobil bis 3,5t i. 50, a. 80, S. 100, A. 100 Gespann/WM über 3,5t i. 50, a. 80, S. 80, A. 80
Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Tagsüber muss das Abblendlicht eingeschaltet sein.
Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkleuchte betätigt werden.
Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten.
Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden, sind der Polizei zu melden. Bei Bagatellschäden kann davon abgesehen werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung ("Potrdilo") das Land wieder verlassen.
Die Geldbußen bei Verkehrsverstößen sind meist deutlich höher als in Deutschland.
Wichtige Verkehrsbestimmungen Kroatien
Die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Höchstgeschwindigkeiten in km/h
Pkw/Motorrad/Wohnmobil i. 50, a. 80, S. 100, A. 130
Gespann i.50, a. 80, S. 80, A. 80
Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten. Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Abschleppen durch private Pkw ist verboten.
Gespannfahrer müssen zwei Warndreiecke mitführen.
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
Quelle: ADAC
Über Ersatzlämpchen habe ich zwar nichts gefunden, habe es aber auch mal gehört. Da wir aber ohnehin immer welche im Handschuhfach haben, gibt es keine Probleme.
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