Das Thema hat sich ohnehin erledigt........... habe meinen Seeschein noch gemacht und bestanden, und nun steht dem Kroatien Urlaub nichts mehr im Wege!!! Trotzdem war es sicherlich ein anregendes Thema...... man beachte doch mal, wie viele das thema "Fahren ohne Führerschein in Kroatien" gelesen haben ....!
Hallo huk !!! Das was du da so schreibst ist ja nicht wirklich falsch, nur dann wären ja eure Scheine wie SSS oder bei uns in Österreich FB III; FB IV sinnlos. Ich hoffe nur das dir außerhalb des Hoheitsgebietes (wie du es so schön beschreibst) nie etwas passiert, denn dann hast du Versicherungstechnisch sicher ein Problem außer du hast genügend "Kleingeld" in der Bordkasse. Denke doch nur mal an eine Seenotrettung mit Hubschrauber usw. Wer glaubst du das das bezahlt wenn du kein ordentliches Patent hast
Servus Magic Blue !!!! Wenn du mit deinem eigen Boot fährst reicht dir dein Seeschein sicher aus, aber bedenke das du beim chartern auch einen Seefunkschein (SRC) brauchst denn sonst wirst du bei einer seriösen Agentur kein Boot bekommen. Ist in Kroatien nähmlich seit ein paar Jahren Pflicht für Charterboote.
Du bekommst mit dem kroatischen Patent, da ist seid einigen Jahren Seefunk dabei, jederzeit ein Charterboot.
Komisch das immer die Versicherungen bei Patentfragen herhalten müssen, will man damit unsicherheit beim Fragesteller erzeugen? Selbst Deutsche mit HR Patente haben Versicherungen ist wohl eher eine Frage des Vertrages als eine gesetzliche.
Weiß nicht wie das in D ist, aber in A muss man bei einer Skipper-Haftpflicht sowieso das Patent vorweisen bzw. die Nr. angeben. Und das Boot ist ja über den Vercharterer versichert. Umgekehrt braucht man als Schiffeigner anscheinend überhaupt keinen Schein vorweisen, auch nicht für die Versicherung. Wenn sich die Versicherung darauf einläßt, muss sie dann auch zahlen. Was ist wenn eine Charterfirma jemanden ein Boot überläßt der keinen Schein hat, die Firma weiß das aber. Die Kasko ist ja zwischen Firma und Versicherer abgeschlossen und nicht zwischen Schiffscharterer und Versicherung. Kann es da dann auch ein Problem geben? (Verwirrend! Muss man jetzt als Segler schon Jus studieren? )
In Antwort auf:Umgekehrt braucht man als Schiffeigner anscheinend überhaupt keinen Schein vorweisen, auch nicht für die Versicherung.
Das stimmt aber so nicht ! Wenn Du in D eine Bootshaftpflicht abschließen willst, mußt Du einen Antrag ausfüllen, in welchem nach den Patenten und den Fahrgebieten gefragt wird ! (östl. Mittelmeer kostet Zuschlag)
Da ich persönlich für das Fahrgebiet Kroatien lediglich das kroatische Patent besitze habe ich mir schriftlich bestätigen lassen, daß die Vers. dieses Patent für dieses Fahrgebiet anerkennt.
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Auch wenn das vom Thema abweicht: Irgendwie sehne ich mich da an die USA zurück. Ich ohne jeglichen Schiffartsschein konnte dort nach Einweisung mit meiener Familie ein Motorboot mieten und in den Binnengewässern rumschippern. Unkompliziert und unvergesslich.
Is aber auch wirklich was ganz anderes. In Kroatien werd ich dann wieder brav Beifahrer im Boot bleiben
Hallo! Für eine Skipper-Haftpflichtversicherung muss man keinen Schein vorweisen! Jede Charterfirma verlangt lt. Vertrag (vielleicht klein geschrieben) einen Berechtigungsschein (Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe!)und eine Versicherung ist nur dann gültig, wenn der Skipper auch eine Berechtigung vorweisen kann! Die Art des Berechtigungsscheines ist von Versicherung zu Versicherung verschieden, sodass es vorkommen kann, dass Versicherungen bestimmte Scheine nicht anerkennen und im Schadensfall keine Leistung erbringen. Eigentlich ist das nicht schwierig zu verstehen. In Kroatien reichen eben die kroatischen Patente, aus Erfahrung weiss ich, dass solche in anderen Mittelmeerländern NICHT immer anerkannt werden, auch nicht von Versicherungen! Und zum Lenken eines Motorbootes in den glorreichen Staaten des Kaugummis: Das kannst in Europa (Irland, Frankreich, Niederlande...usw) auch! Da kann man mit den Hausbooten auch herumtümpeln, nicht nur in den Kanälen. LG Reinhard Segeln ist Urlaub total!
Im Bundesstaat Florida, USA, ist es, soweit ich weiß, erst ab einer bestimmten Länge (hab die Zahlen nicht mehr im Kopf) nötig einen entsprechenden Bootschein zu haben. Versichert ist man beim Mieten voll und ganz. Man muss nur ein depot von 200 $ per scheque da lassen, der beim zurückbringen wieder zerissen wird. Es scheint da generell auch wenig zu passieren. Das fahren in den intercostal waterways (Westküste Florida) ist idiotensicher Ausgeschildert.
In Antwort auf: Man muss nur ein depot von 200 $ per scheque da lassen, der beim zurückbringen wieder zerissen wird.
Alles klar, es ist somit eh das selbe wie in Irland, dort war ich im Jahr 2000 (Ende August-September) mit einem 10 m Hausboot am Shannon ... einfach traumhaft ;O)
Körperverletzung wird in Deutschland als "Offizialdelikt" bezeichnet und behandelt. In jedem Fall wird da die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Negativ, nur die gefährliche Kv, schwere Kv bzw. Kv mit Todesfolge ist in Deutschland ein Offizialdelikt. Die "einfache", fahrlässige Kv ist ein ANTRAGSDELIKT. Das bedeutet, die Polizei macht erst einmal eine Anzeige von Amts wegen (§163 StPO). Der Geschädigte muss in der Strafantragsfrist, werlche 3 Monate beträgt, schriftlich erklären, das er die Verfolgung der Straftat wünscht. Eine Verfolgung ohne Strafantrag kann der nur Staatsanwalt bei begründetem öffentlichen Interesse durchführen. ALSO, wenn der Staatsanwalt entscheidet, an Dir ein Exempel mit generalpräventivem Charakter durchzuführen, dann kannst Du auch ohne Strafantrag verknackt werden. Die ist aber eine Ausnahmefall. In der Regel also nur mit Strafantrag.
Ein Strafverfahren in Deutschland ist auch nicht möglich! Auslandsstraftaten von Deutschen können nur dann erfolgen, wenn es sich um Verletzung besonders geschützter Rechtsgüter handelt. Also nur bei solchen Deliktten wie Mord, Totschlag, Vorbereitung eines Angriffskrieges usw.
ABER was in Deutschland folgen kann, ist der zivilrechtliche Teil. Also Schadensersatz, Schmerzensgeld usw. Die Folgen solcher Prozesse sind meist einschneidender als die eines Strafverfahrens. Da sind schnell mal ein paar tausend Euro fällig und ohne Führerschein bzw. Berechtigung wirst Du von den meisten Versicherungen nur den Finger zu sehen bekommen. Also genau überlegen, ob man deswegen seine Existenz ruinieren muss!?
Brauche ich im kroatischen Küstengewässer (Inseln Cres, Losinj...) einen Sportbootführerschein See wenn ich nur eine 6 m Jolle mit einem kleinen 3 PS Außenborder habe?
Habe noch nie soviele Kontrollen wie letztes Jahr in Kroatien von der Küstenwache gesehen. Jeden tag waren Sie unterwegs in/um Split und vor allen Dingen umd ie Inseln Brac und Hvar ! Haben wirklich jedes Boot angehalten was denen in die Quere kam. Hab das mehrmals gesehen.
Ich denke in erster Linie geht es um den Schwarzcharter. Seit letztem Jahr gibt es noch die "bekloppte" Crewliste, die jeder mit sich führen muß ....auch wieder so ein tolles neues Gesetz........wo sich alle eintargen lassen müssen beim Hafenmeister die mitfahren wollen....mit Stempel usw.
.....denke aber dass sie dieses neue Gesetz auch wieder abschaffen ..genauso wie den neuen Rieseaufkleber....die Dreiecke waren doch OK..
In Antwort auf:Seit letztem Jahr gibt es noch die "bekloppte" Crewliste, die jeder mit sich führen muß ....auch wieder so ein tolles neues Gesetz........wo sich alle eintargen lassen müssen beim Hafenmeister die mitfahren wollen....mit Stempel usw.
Ob diese Liste "bekloppt" ist oder nicht wollen wir mal dahingestellt sein lassen.
Auf jeden Fall haben sich das die Touris (leider) selbst eingebrockt ...... Ich glaube auch kaum, daß dieses Gesetz wieder abgeschafft wird. .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
.......was machst du denn wenn du jemand kennenlernst auf einer Insel Nachmittags und willst ihn mitnehmen... ...????
War beim Hafenkapitän in Jelsa und selbst in den Behörden sieht man dieses Gesetzt als wirklich überflüssig an. Bzw. besser unterteilt müsste es werden.
Das führen der Crewliste bei Booten wo man drauf schlafen kann ist OK !!! Aber bei kleinen normalen Sportbooten wo ist da die Logik.....versteh ich nicht....
In Antwort auf:Aber bei kleinen normalen Sportbooten wo ist da die Logik.....versteh ich nicht....
Du könntest ja deine "Gäste" auch zahlenderweise an Bord haben und/oder sie gegen Entgelt Wasserski fahren lassen. Das kann ja keiner überprüfen und so haben sie da kurzerhand den Riegel vorgeschoben. Wahrscheinlich ist das auch genauso vorgekommen, dass Ausländer das mehr oder weniger gewerbsmäßig betrieben und dafür natürlich keine Abgaben gezahlt haben.
ZitatDas führen der Crewliste bei Booten wo man drauf schlafen kann ist OK !!! Aber bei kleinen normalen Sportbooten wo ist da die Logik.....versteh ich nicht....
Ich möchte auf meinem Crewlistenpflichtigen Schiff auch Personen nur so mitnehmen genau so wie du. Wo liegt da der Unterschied. Aber mach dir keine Sorgen du brauchst ja eh keine CREW Liste denn das wurde doch wieder geändert
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.