hallo zusammen,
laut bericht in der heutigen münchner abendzeitung ist man in kroatien verpflichtet, trotz eu-kennzeichen einen d-aufkleber (für deutschland...) am auto anzubringen, da kroatien nicht in der eu ist. es stand allerdings nichts von einem bußgeld dabei. hat da schon jemand erfahrungen gemacht?
gruß
martl
Das große "D"-Schild hat noch nicht ausgedient 09.06.2001 (akid-0295) | Autourlauber, die in Länder reisen, die nicht der Europäischen Union angehören, brauchen weiterhin das große ovale "D"-Schild. Das Eurokennzeichen mit dem integrierten kleinen blauen Nationalitätszeichen ersetzt laut ADAC nur in den 15 Mitgliedstaaten der EU das separate "D"-Schild. Von den Nicht-EU-Staaten akzeptieren lediglich die Schweizer Behörden das kleine "D" im Euro-Nummernschild. Das große "D" könne man sich auch dann nicht sparen, wenn das Auto oder das Motorrad noch das alte Nummernschild hat. Autourlauber, die im Ausland mit einem alten Nummernschild und ohne extra "D"-Schild beispielsweise in Italien angetroffen werden, müssen danach mit einem Verwarnungsgeld von umgerechnet 120 Mark rechnen, in Österreich koste es 100 bis 500 Schilling (rund 14 bis 70 Mark). - Übrigens: Wir sind in Deutschland, und da verwundert es nicht, dass genau geregelt ist, wie der ovale Aufkleber auszusehen hat: So muss er die Maße 17,5 cm x 11,5 cm aufweisen und darf weder mit einem Landes- noch einem Stadtwappen "verziert" sein. Auch die bekannten kleinen Aufkleber sind offiziell nicht zulässig.
wenn ich alles richtig verstanden hab, brauch ich zwar offiziell den aufkleber, es wird aber wohl nicht kontrolliert. egal, werd vorsichtshalber aufkleber und grüne versicherungskarte mitnehmen.
aber kann mir mal bitte jemand etwas erklären (kleiner politischer exkurs...): rein politisch gesehn ist die eu ein großes land, indem alle gleich sind - also eu-bürger -, insofern ist es doch egal ob ich deutscher, franzose, italiener usw. bin, da wir in nicht-eu-ländern einfach als eu-bürger angesehen werden. was interessiert also einige nicht-eu-länder, wo ich herkomme???
korrigiert mich bitte, falls ich blödsinn rede, aber es interessiert mich einfach.
so, genug aufgeregt und (wahrscheinlich) dummheiten von mir gegeben, sorry...
@claus
grüß dich,
haben vom 22.8. bis zum 2.9. eine kleine fewo in crikvenica gebucht. uns ist zwar bewußt das es dort nicht gerade ruhig zugeht, aber ich denke das wir von dort eine gute ausgangsposition haben, was ausflüge an der kvarner küste und auch krk angeht, außerdem plane ich einen tagesausflug an die plitvicer seen. war doch nicht mehr so leicht eine geeignete wohnung zu finden, aber wir sind jetzt eigentlich sehr zufrieden, zumal wir für die fewo insgesamt nur 430€ zahlen und das meer vor der tür haben.
wenn wir zurück sind, folgt ein ausführlicher bericht, falls du aber noch ideen hast, was wir nicht verpassen sollten, würd ich mich sehr freuen.
gruß
martl
Der ÖAMTC sagt das das Pickerl A (nehme also auch an das D) nach kroatien Vorschrift ist. Slowenien nicht, wenn EU-Kennzeichen vorhanden. Kann sogar Einreise verweigern. ------------------- GRÜßE TOM
Hallo Cro-Fans,ich weiss wohl das es in Kroatien Pflicht ist diese D-Schild an unseren Fahrzeugen anzubringen.Meine Frage ist die,wurde jemand von euch diesbezüglich von der Polizei angehalten,der nicht dieses Schild aufgeklebt hatte?Und wie hoch war die Geldbuße? gruß bolbin
Ich wüßte nicht, daß das D-Schild Pflicht ist, wenn das Kfz-Nummernschild das D schon enthält. Ich hatte ohne D-Schild-Aufkleber noch nie Probleme. Bei mir klebt sogar das kroatische Wappen auf dem Nummernschild und zwar auf der Stelle, wo die EU-Sterne sich befinden. Auch dafür hat sich noch nie ein Mensch interessiert. Sieht aber gut aus.
Zitat von bolbinHallo Cro-Fans,ich weiss wohl das es in Kroatien Pflicht ist diese D-Schild an unseren Fahrzeugen anzubringen.Meine Frage ist die,wurde jemand von euch diesbezüglich von der Polizei angehalten,der nicht dieses Schild aufgeklebt hatte?Und wie hoch war die Geldbuße? gruß bolbin
Ich wurde vor Jahren in Kroatien vor einer Mautstelle angehalten und musste 30 DM berappen, weil ich noch ein altes Kennzeichen und kein D-Schild hatte. Wer noch ein altes Kennzeichen hat, der muss zusätzlich ein D-Schild an seinem Fahrzeug haben. Aber diese Kennzeichen sollten eigentlich relativ selten sein.
In Antwort auf:Ich wüßte nicht, daß das D-Schild Pflicht ist, wenn das Kfz-Nummernschild das D schon enthält. Ich hatte ohne D-Schild-Aufkleber noch nie Probleme. Bei mir klebt sogar das kroatische Wappen auf dem Nummernschild und zwar auf der Stelle, wo die EU-Sterne sich befinden. Auch dafür hat sich noch nie ein Mensch interessiert. Sieht aber gut aus.
Das zu deinem Beitrag
In EU-Staaten genügt das Euro-Nummernschild
München (ots) - Deutsche Autourlauber, die ein Reiseziel außerhalb der Europäischen Union ansteuern, benötigen für ihr Fahrzeug grundsätzlich weiterhin das große ovale D-Schild. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug schon das neue Euro-Nummernschild mit integriertem Nationalitätszeichen hat oder noch ein altes Kennzeichen führt. Einzige Ausnahme ist die Schweiz. Dort genügt das kleine D im Euro-Nummernschild.
Aber auch in den EU-Staaten ist das D-Schild noch Pflicht, wenn das Auto oder das Motorrad noch das alte polizeiliche Kennzeichen haben. Urlauber, die mit dem alten Nummernschild und ohne Nationalitätszeichen erwischt werden, müssen mit teils empfindlichen Geldbußen rechnen. So ist beispielsweise in Italien ein Verwarnungsgeld von 60 Euro zu bezahlen, in Österreich kostet das Fahren ohne Nationalitätszeichen bis zu 35 Euro. In Tschechien werden Autofahrer ohne D-Schild mit 15 Euro zur Kasse gebeten.
Von der Vorschrift befreit sind lediglich diejenigen Autoreisenden, deren Kfz bereits ein EU-Nummernschild trägt und die in eines der 15 EU-Mitgliedsländer fahren. Das Eurokennzeichen mit dem integrierten blauen Nationalitätszeichen ersetzt EU-weit das alte Länderkennzeichen.
Übrigens: Für das ovale D-Schild ist eine Breite von 17,5 und eine Höhe von 11,5 Zentimeter vorgeschrieben. Die im Handel erhältlichen Mini-D-Schilder sind ebenso wenig erlaubt wie Schilder mit Landes- oder Stadtwappen.
In Antwort auf:Bei mir klebt sogar das kroatische Wappen auf dem Nummernschild und zwar auf der Stelle, wo die EU-Sterne sich befinden. Auch dafür hat sich noch nie ein Mensch interessiert. Sieht aber gut aus.
Ähnliches hatte ich auch, bis mich der Kärntner Grenzer (in Vor-EU Zeit) darauf hinwies, daß dies eine Urkundenfälschung sei , und mein Auto halb zerlegte
In Antwort auf:deren Kfz bereits ein EU-Nummernschild trägt und die in eines der 15 EU-Mitgliedsländer fahren.
von wann ist denn dieser text
Ich weiß nicht, von wann der Text ist, aber das ist die aktuelle Gesetzeslage, auch wenn sich die Zahl der Mitgliedsländer erhöht hat. In Nicht-EU-Ländern braucht man nach wie vor das separate D-Schild. Ob es kontrolliert wird, ist eine andere Sache.
Zitat von Vera... In Nicht-EU-Ländern braucht man nach wie vor das separate D-Schild. Ob es kontrolliert wird, ist eine andere Sache.
Wenn jedoch kontrolliert wird könnte der freundliche Beamte vom Zoll oder der Polizei auf die Idee kommen, dass bei diesem Reisenden auch einige andere Dinge nicht so ganz korrekt sind! Also warum eine ausführliche, zeitraubende Überprüfung von Personen und Fahrzeug auch noch selbst initiieren? Mein D-Schild ist magnetisch und kommt eben für die Urlaubsreise an´s Heck.
Als ich letztes Jahr die minderjährige Freundin meines Sohnes mit im Fahrzeug hatte hat das auch niemanden interessiert. (Die Pässe vorgelegt und fertig!) Trotzdem war´s irgendwie beruhigend die vorgeschriebene Bescheinigung an Bord zu haben.
Nationalitätskennzeichen Großes D-Schild bei Verwendung von Euro-Kennzeichen innerhalb der EU entbehrlich
Nach der EG-Verordnung Nr.2411/98 vom 3.11.1998 sind die in die Euro-Kennzeichen integrierten Nationalitätszeichen (auf dem blauen Feld am linken Rand des Kfz-Nummernschilds) europaweit als Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates anzuerkennen, ohne daß ein zusätzliches Nationalitätszeichen angebracht werden müßte.
Da die Verordnung unmittelbar in jedem EU-Staat verbindlich gilt und – anders als eine EG-Richtlinie – keines nationalen Umsetzuingsaktes bedarf, steht jetzt fest, daß ab sofort bei Reisen innerhalb der EU das sogenannte D-Schild nicht mehr erforderlich ist, sofern ein Euro-Kfz-Kennzeichen verwendet wird.
Nach Inkrafttreten der EG-Verordnung (am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt am 10.11.1998) dennoch verhängte Geldbußen wegen Fehlens des D-Schilds wären rechtswidrig und sollten unter Hinweis auf die vorbezeichnete Verordnung angefochten werden.
Bei Reisen außerhalb der EU ist nach wie vor ein großes „D-Schild“ mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm anzubringen. Von den Nicht-EU-Staaten akzeptieren lediglich die Schweizer Behörden das kleine „D“ im Euro-Kennzeichen.
Wer kein Euro-Kennzeichen hat, muß auch in EU-Ländern mit zusätzlichem Nationalitätszeichen fahren. Ansonsten drohen in Ländern wie Italien oder Österreich nach wie vor unverhältnismäßig hohe Geldbußen (z.B. in Italien rund 60 EUR).
In Antwort auf:Wenn jedoch kontrolliert wird könnte der freundliche Beamte vom Zoll oder der Polizei auf die Idee kommen, dass bei diesem Reisenden auch einige andere Dinge nicht so ganz korrekt sind!
Vor 1 oder 2 Jahren gab es im Forum eine große Diskussion, ob der CRO Grenzer österreichische Fahrzeuge mit abgelaufener § 57 Begutachtungsplakette (Pickerl) an der Einreise hindern darf. (in A gilt das Pickerl - bis auf Ausnahmen - noch 4 Monate nach Ablauf)
Fazit: Er darf es (lt. ÖAMTC Rechtsabteilung) nicht, wenn er es aber doch macht kann man sich auch nicht helfen
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