ein Freund ist vor ein paar Monaten durch Österreich gefahren. Jetzt hat er einen Brief von einer österreichischen Behörde erhalten, worin er beschuldigt wird auf einem Rastplatz der Autobahn die Vignette nicht ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe angebracht zu haben. Jetzt wird er vor die Alternative gestellt 400,- Euro zu zahlen oder Knast! Meine Fragen: 1. Wie soll man sich verhalten? Hat jemand Erfahrungen? 2. Werden solche Strafen in Deutschland tatsächlich durchgesetzt?
Österreich ist das einzige Land, welches mit Deutschland ein Abkommen zur gegenseitigen Strafverfolgung in solchen Fällen hat. Zur obigen Frage der Beweislage sei gesagt, dass Sie überhaupt keine Rolle spielt. Ob Foto oder nicht, ist völlig "schnurz"! Selbst bei Geschwindigkeitsübertretungen reicht die Behauptung (Beobachtung) eines österreichischen Polizeibeamten leider völlig aus. Wenn es so war, wie dargestellt, dann soll er auch zahlen! Er kann sich dadurch eine Menge Ärger und Kosten ersparen.
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Scheint schlecht auszusehen!
@ Claudia: Ja er war auf dem Rastplatz. Wie die Beweislage aussieht, wissen wir nicht. Er hat die Kontrolle nicht mitbekommen. Wahrscheinlich hat nur jemand das geparkte Fahrzeug kontrolliert. Die Vignette hatte er gekauft, aber vermutlich nicht richtig angebracht.
In Antwort auf: http://211118.homepagemodules.de/t456266...5_Vignette.html Wo kauft Ihr die V. auf/für die Rückfahrt? Die letzten zwei Jahre ist es mir nämlich passiert, dass ich die Grenze von Slo kommend ohne V. passiert habe und dann kommt erstmal längere Zeit keine Verkaufsstelle mehr, sodass mir dann immer das Herz in die Hose derutscht ist: "Hoffentlich kommt jetzt keine Kontrolle!"
Das war dieses Jahr. Da habe ich wohl nochmals verdammt Glück gehabt
Letzes Jahr fragte ich am Grenzübergang Slo/A wo ich eine Vignette kaufen kann. Antwort an der nächsten Tankstelle. Na toll !
Das das Abkassieren hier ohne Beweise geht, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Das ist meines Wissens nicht einmal bei uns in D... möglich. Wenn Dein Freund eine Rechtsschutz hat, unbedingt zum Anwalt gehen. Nicht alle Gesetze und Richtlinien sind auch durchzusetzen.
Anmerkung: Mir ist aber dieses Jahr auch aufgefallen, dass einige die V... nur auf das Amaturenbrett legen. Da denke ich dann wiederum selbst Schuld, wenns teuer wird. Wer in Urlaub fährt und sich die paar Euro für die V... sparen will/muß, der sollet doch zuhause bleiben, sorry (!!!). Schließlich ist die V... dann nach der Überfahrt über die D/A Grenze nochmals zu verkaufen.
ich habe mal ein bisschen nachgelesen. Wenn die Vignette nicht richtig angebracht war, dann ist das schon ein Maut-Verstoss bzw. bedeutet, ohne V... zu fahren. Dabei wird auch nicht berücksichtigt, ob man seinen Kaufbeleg oder Abriss vorzeigen kann.
In Antwort auf: Das das Abkassieren hier ohne Beweise geht, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Das ist meines Wissens nicht einmal bei uns in D... möglich. Wenn Dein Freund eine Rechtsschutz hat, unbedingt zum Anwalt gehen. Nicht alle Gesetze und Richtlinien sind auch durchzusetzen.
Leider ist es so. In Deutschland herrschen nunmal andere Gesetze, bzw deren Auslegungen. Hier kann man teilweise selbst Videomessungen, Laser, Foto usw noch erfolgreich abwehren. In A ist das anders. Was der Beamte sagt, ist so! Ich habe selbst mal so einen Bescheid wegen angeblich überhöhter Geschwindigkeit bekommen. Beobachtet von 2 Beamten aus einem stehenden Wagen. Angeblich war ich auf der Autobahn ca 20km/h zu schnell. Ein Anwalt riet davon ab, dagegen zu klagen. Schließlich muß man in seinem Leben noch öfter durch A. Naja, für mich ist es nur noch Transitland. Muß jeder selber wissen, wie er mit seinen Gästen umgeht. Ich war mir jedenfalls keiner Schuld bewußt, da ich mich zu der Zeit eigentlich immer noch sehr genau an alles gehalten hatte und ja auch im Urlaub und nicht auf der Flucht war.
In Antwort auf: Beobachtet von 2 Beamten aus einem stehenden Wagen. Angeblich war ich auf der Autobahn ca 20km/h zu schnell.
Na toll, ganz ganz toll
"Schau mal den an. Der ist doch sicher mind. 10 Sachen zu schnell!?" "Na ich würde mal sagen 20!? " "OK, nehmen wir 20, klingt (klingelt) ja auch besser!" "Und da es ja geschätzt ist machen wir mal ca. 20 draus"
Ich gehöre ja auch zu den Leuten, die versuchen sich strickt an die Regeln zu halten. Dies gilt insbesondere im Ausland. Gerade wenn mir dann soetwas wiederfahren würde, würde ich wahrscheinlich blau anlaufen.
Da bin ich auch schon des öfteren blau angelaufen. Vor allem, wenn man sieht, wie die zahlenden Gäste so behandelt werden. Das am z.B. Tauerntunnel regelmäßig riesen Staus sind weiß jeder. Alle versuchen sich so gut wie möglich darauf vorzubereiten. Aber ich wechsel auch die Farbe, wenn 25km Stau sind, nirgends eine Info zu hören oder sehen ist, wie lang die Wartezeit ca noch ist, 30°C sind und schwangere Frauen unter Tränen am Straßenrand Ihr Geschäft machen müssen, weil im Umkreis von Stunden nicht mal ein Dixi-Klo ist. Dieses Verhalten finde ich noch viel fragwürdiger. Wer seine Landsleute und Besucher schon hinter jeder 2. Kurve zur Kasse bittet, sollte wenigstens soviel Fingerspitzengefühl besitzen, diese Situationen besser zu meistern. Man muß sich in A jedenfalls nicht darüber wundern, dass immer weniger Touristen das Land besuchen. Das liegt nicht nur an der schleichenden Konjunktur und schlechtem Wetter.
Damit ist auch klar, warum Justitia mit Augenbinde dargestellt wird! Wenn ein paar Fußball-Chaoten einen Polizisten halb tot prügeln und dabei mit einer Videokamera gefilmt werden, wird ewig darüber diskutiert, ob die Beweislage ausreicht. Wenn es darum geht, Autofahrer zu schröpfen (ob in D, A, oder wo auch immer sonst), ist jedes Mittel recht und über die Beweislage redet offensichtlich sowieso niemand. Gerechte Welt!
Wie sieht das denn mit der Vignette aus? Er ist nicht persönlich kontrolliert worden und seine Personalien wurden auch nirgends festgehalten. Ist der Fahrzeughalter für die (vermutlich) nicht richtig angebrachte Vignette verantwortlich oder muss der Fahrzeugführer erst ermittelt werden? (Ich muss erwähnen, dass sich mein Freund nicht mehr richtig erinnern kann, da die Sache schon im Februar war. Die Vignette hatte er definitiv gekauft und sie befindet sich auch jetzt noch ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe. Soweit er sich heute noch erinnern kann, hat er sie jedoch erst am ersten Rastplatz (bereits in Österreich) an die Scheibe geklebt.)
Müsste erst der verantwortliche Fahrzeugführer ermittelt werden, hätte man ja vielleicht noch ein legales Schlupfloch. Oder ist es wie bei uns mit den Parkverstössen, wo der Fahrzeughalter in jedem Fall als Zustandshafter seines Pkws in Verantwortung genommen wird? Noch eine Überlegung: Wann verjährt die Sache eigentlich? Ich versuche das mal rauszukriegen.
Halte Euch auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht!
Vermutlich ja. Ich habe jetzt mal bei der "asfinag" und der "oesag" eine Nachfrage per Mail gestartet hinsichtlich Verantwortlichkeit (Fahrer oder/und Halter), Höhe des Bussgeldes (400,- Euro kommen mir ziemlich hoch vor)und Verjährungsfrist. Bin mal auf die Antworten gespannt.
In Antwort auf:Ist der Fahrzeughalter für die (vermutlich) nicht richtig angebrachte Vignette verantwortlich oder muss der Fahrzeugführer erst ermittelt werden?
Zunächst wird natürlich der Fahrzeughalter per "Erhebung" befragt und wenn er nicht selbst der Fahrer war, muß er ihn angeben ! Das Argument "ich erinnere mich nicht wer gefahren ist" zieht bei den Ösis absolut nicht - im Gegenteil, wenn der Fz-Halter den Fahrer vorsätzlich nicht angibt kann er sogar bestraft werden ! Selbst bei Familienangehörigen gibt es, wie z.B. bei uns, kein Zeugnisverweigerungsrecht !
Damit erklärt sichg auch, warum im Ösiland Geschwindigkeit kontrolle bzw. deren Fotos meist sogar von hintn gemacht werden !
Ihr könnt diese Darstellung ruhig glauben, denn ich habe das mit meinem Sohn bereits hinter mir und habe dann (er war zu schnell gefahren) zähneknirschend bezahlt ..... .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
danke für die detaillierte, leider schlechte, Nachricht. Die Ösis lassen einem aber auch überhaupt kein Schlupfloch. Wahrscheinlich haben sie auch keine Verjährungsfristen, auf die man mal hoffen könnte. 400,- Euro wären jetzt fällig - da ist der deutsche Bußgeldkatalog ja ein richtiges Freundschaftsangebot. Andererseits wird man dann wohl nicht mehr leichtfertig nach Österreich fahren und so etwas vergessen, wen es denn so gewesen sein sollte.
Als ich im Mai nach Kroatien gefahren bin, wurde ich zweimal wegen der Vignette kontrolliert. Das erste Mal direkt nach der Einfahrt in Österreich an der Grenze bei Bad Reichenhall sofort hinter der Tankstelle. Das zweite Mal dann bei der Ausfahrt Richtung Itlaien an der Grenze. Die Grenze wurde blockiert und jedes Auto mußte an der Kontrolle anhalten und das Pickerl zeigen. Hatte man es nicht mußte man vor Ort bezahlen, was um einiges billiger ist, oder man ließ sich die Rechnung nach Hause schicken. Was so um die 400 Euro liegt.
Aber wenn ich doch weiß, das ich in einem Land Maut zahlen muß dann leg ich es doch bestimmt nicht drauf an erwischt zu werden. Für mich sind 7,60 Euro nicht die Welt, 400 Euro aber schon.
In der Schweiz ist es anders, da kann es sein, dass man wenn man die Strafe nicht bezahlen kann zu Fuß zum nächsten Automaten geht und das Auto bleibt als Pfand bei der Polizei.
"Jeder Verstoß gegen die Vignettenpflicht (Fahrzeug ist am vignettenpflichtigen Straßennetz ohne die dafür notwendige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben, ob fahrend oder parkend) wird mit einer Ersatzmaut von Euro 120,-- geahndet.
Wir dabei festgestellt, dass eine Vignettenmanipulation vorliegt (Anbringung mit Tixo, Folie etc.) so wird eine Ersatzmaut von Euro 240,-- fällig.
Anders als bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, ist bei der Vignettenpflicht der Fahrzeuglenker und der Fahrzeughalter zur ungeteilten Hand "Mautschuldner".
Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen
Ihr ÖSAG-Salzburg Service Center MAUT Kundendienst
--> Dann sind die 400,- Euro in jedem Fall zu hoch. Evtl. kann man sich auf die erwähnten 120,- Euro einigen! Immer noch ziemlich viel, aber wenn er lediglich aus Gedankenlosigkeit und nicht in betrügerischer Absicht die Vignette zu spät ordnungsgemäß angebracht haben sollte, wäre es angemessener als die 400,- Euro oder 96 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe. (Habe jetzt das Schriftstück im Original vorliegen, es ist von der Bezirkshauptmannschaft in Innsbruck).
In Antwort auf: In der Schweiz ist es anders, da kann es sein, dass man wenn man die Strafe nicht bezahlen kann zu Fuß zum nächsten Automaten geht und das Auto bleibt als Pfand bei der Polizei.
In der Schweiz ist es aber auch so, dass an den Hauptgrenzübergängen, z. B. in Basel die Vignette direkt am Grenzübergang verkauft wird. Der/die Verkäufer/in klebt die V... sogar gleich an die Frontscheibe. Die stehen am Grenzübergang und Du brauchst somit noch nicht einmal aussteigen. So kann man es wenigstens nicht vergessen die V... zu kaufen.
das bestätigt mein Gefühl, dass man sich in A wenig um seine Gäste kümmert und nur darauf bedacht ist, die Einnahmen möglichst schnell zu erzielen. Denn wie schon gesagt, ich habe nicht das Gefühl, dass man sich nach erfolgreichem Kassieren noch ernsthaft Gedanken um die Gäste und Einheimischen macht. Denn die Zustände auf den Autobahnen sind teilweise katastrophal. Meine Mail an den zuständigen Mitarbeiter im Ministerium blieb auch unbeantwortet. Dabei war sie wirklich sachlich verfasst. Alle Fragen blieben unbeantwortet. Wer fühlt sich da noch ernstgenommen?
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