Also ich weiß nicht genau ob ich mit meiner Frage in diesem Bereich des Kroatien-Forums richtig bin aber ich dachte mir hier paßt am besten rein:
Zum Thema: Meine Frau ist Kroatin und hat noch ihren kroatischen Paß. Kann mir jemand sagen wie das funktioniert zwecks Erhalt beider Staatsbürgerschaften? Will sagen: was verlangen die Jungs vom Cro-Konsulat für die Aufgabe der Staatsangehörigkeit und wieviel (und wo) muß man löhnen um sie sich wieder zuholen?!
Zweite Frage: Wie sind die rechtlichen Bedingungen für Ehepartner die mit Kroaten/innen verheiratet sind um zur deutschen (oder welcher auch immer) noch zusätzlich die kroatische Staatsbürgerschaft zu erhalten?
Die Preise für die Niederlegung der kroatischen Staatsbürgerschaft und die Wiedereinbürgerung kenne ich nicht genau. Es ist aber so, dass man die Papiere für die Wiedereinbürgerung in Kroatien leicht bekommt, denn in Kroatien ist die doppelte Staatsbürgerschaft möglich und da das Volk eh so klein ist, bemüht man sich auch Leute wieder zurück zu gewinnen.
ABER: Die BRD erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft (im Regelfall). Sollte Deine Frau z.B. sich in HR ausbürgern lassen und dann mit diesen Papieren Deutsche werden und sich dann in HR wieder einbürgern, dann ist das von deutscher Seite aus illegal. Fliegt das auf verliert sie die deutsche Staatsbürgerschaft unwiderbringlich.
Wie das bei Deutschen ist die Kroaten werden wollen, weiß ich nicht genau. Im Prinzip wird es aber wahrscheinlich schwer sein, denn Dir fehlt das "kroatische Blut". Selbst wenn es ginge, weiß ich nicht genau, ob Du dafür die deutsche Staatsbürgerschaft niederlegen musst. Sollte das so sein, ist sie - weg und so ohne weiteres nicht wieder zu bekommen so lange Du die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzt. Wie gesagt: die BRD erlaubt das eben nicht. Wer deutsch sein will muß sich ganz dazu bekennen - halbe Sachen gibt's bei uns nicht (bis auf wenige Ausnahmen). Wenn Du die deutsche Staatsbürgerschaft nicht niederlegen musst und man Dich in Kroatien nehmen würden, dann gilt das gleiche wie für Deine Frau: Wenn's auffliegt ist der deutsche Pass für immer weg und es gibt reichlich Probleme.
Schwieriges Thema. Ich finde die deutsche Regelung persönlich nicht sehr gelungen (aber da kann man unterschiedlicher Meinung sein), aber so ist's halt.
ich bin schon einige Zeit mit einem Kroaten verheiratet und habe mich jetzt entschlossen einen kroatischen Paß, oder wenigstens eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, damit ich unten nicht immer diesen Touristenstatus mit mir rumschleppen muß. Ständig rennt mir jemand wegen der Kurtaxe hinterher, zusätzlich muß ich eine Wochenendhaussteuer auf unsere Wohnung zahlen und Probleme mit der Grundbucheintragung sind für mich auch massiver als für andere. Von deutscher Seite her, ist es offensichtlich nicht gestattet, aber von den kroatischen Behörden schon. Ich werde jetzt dort einen Antrag stellen, muß aber vorher noch erst unsere Ehe dort anerkennen lassen. Da wir vor Jahren in Dänemark geheiratet haben und die Eheschließung in Deutschland eingetragen wurde, verlangt man jetzt zunächst, dass wir eine internationale Geburtsurkunde in Dänemark besorgen, diese in Kopenhagen bei der kroatischen Botschaft abstempeln lassen (Apostille) und dann unten einreichen. Die deutsche Urkunde wird nicht anerkannt, obwohl sich das deutsche Standesamt darüber wundert. Wir dürfen auch in Kroatien nicht einfach noch einmal heiraten, "weil wir ja schon verheiratet sind", was allerdings zu beweisen ist. Das soll man verstehen. Sollte das alles so klappen hätte man dann zwei Pässe, teils legal und teils illegal (kenne jemand der hat vier Pässe). Ein Kroate muß aber bei der Beantragung seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben und diese nach Erhalt der Deutschen wieder neu beantragen (lt. deutschem Recht auch nicht legal, machen aber alle). Ein Freund von uns ist in Deutschland geboren, hat aber einen kroatischem Paß. Da er aber unten nicht beim Militär war, hat er seinen kroatischen Ausweis nicht verlängert bekommen, darf nicht einmal einreisen, weil er an der Grenze wahrscheinlich verhaftet würde. Einen deutschen Paß bekommt er auch nicht, weil er die Entlassung aus der kroatischen Staatsbürgerschaft nicht bekommt. Er ist nun 32 Jahre alt und schon ewig staatenlos. Solche Gesetze sind für mich einfach unlogisch. Der Eine läuft mit vier Pässen in der Gegend rum, der Andere hat gar keinen. Mit meiner Sache bin ich noch ganz am Anfang und habe keine Ahnung, ob das klappt. Aber ich werde es versuchen. Viele Grüße Jutta
Ok, so weit so gut Ich kenne das Spielchen mit der Deutschen Gesetzesgebung. Hier duldet man nur eine Staatsangehörigkeit. Aber mich interessieren eben die Feinheiten. Das mit der Apostille trifft auch zu wenn man in D geheiratet hat oder nur weil es bei euch in DK war?
Interessant wäre auch noch der finanzielle Aspekt. Was muß man da so locker machen?
Und überhaupt: Ist es tatsächlich möglich als Deutscher mit kroatischem Ehepartner die Staatsangehörigkeit zu erlangen? Reicht also eine Meldung am Wohnsitz und halt der Papierkram aus?
zwischen Dänemark und Kroatien gibt es angeblich kein Abkommen. Zwischen Deutschland und Kroatien schon. Die deutsche Heiratsurkunde reicht denen aber in unserem Fall nicht aus, weil die erste Eheschließung in Dänemark war. Da Ihr ja sicher in Deutschland geheiratet habt, müßte aber in Eurem Fall eine internationale Urkunde, oder eine von einem vereidigten Übersetzter übersetzte nationale reichen. Was die angesprochenen Gebühren betrifft, kann ich leider keine Auskunft geben. Mein Mann wollte immer keinen deutschen Paß. Ich kenne eine Deutsche, die einen Kroaten geheiratet hat und einen kroatischen Paß bekommen hat. Die Möglichkeit dürfte daher gegeben sein. Versuchen wir es halt mal! Jutta
Wichtig ist auch der Zeitpunkt: Nach der Zusicherung der deutschen Staatsbürgerschaft, Entlassung aus der kroatischen und Abgabe der Pässe, erhält man in Deutschland vorübergehend ein sog. Reisedokument mit dem Eintrag: Nationalität ungeklärt Die Amtsmühlen in D mahlen dann erneut und es dauert Monate bis es zu Aufnahme in die deutsche Staatsbürgerschaft kommt. Das geliebte Kroatien ist in der Zeit visafrei nicht zu erreichen. Trotz Eintrag "gültig für alle Länder" gibt es in Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, u.a. ohne Visa kein Durchkommen.Und auch auf den deutschen Flughäfen dürfen Passagiere ohne Einreisegenehmigung im Pass nicht akzeptiert werden, obwohl der BGS und die kroatische Grenzkontrolle keine Schwierigkeiten machen. All das kann u.U. teuer und beschwerlich werden. Deshalb unbedingt für die Abgabe der kroatischen Papiere den richtigen Zeitpunkt abwarten.
In Antwort auf: ...Solche Gesetze sind für mich einfach unlogisch...
Dann mach Dir doch einfach mal ein paar Gedanken über Sinn und Zweck einer Staatsbürgerschaft. Am Besten aus Sicht des Staates und nicht nur aus Bequemlichkeitsgründen. Bei genauerer Betrachtungsweise liegt es doch auf der Hand, dass es nicht beliebig viele sein können. Du wirst auch keinen Deutschen finden, der legal vier gültige Pässe hat.
aber genau das schreibe ich doch. Oder hat es für Dich Logik, wenn jemand in einem Staat geboren ist und trotzdem die Staatsbürgerschaft verweigert bekommt, während jemand vier Pässe besitzt (drei davon in EU Staaten), der irgendwann mal zugezogen ist. Das alles in einem Land, das eine doppelte Staatszugehörigkeit nicht erlaubt. Glaubst Du die Behörden wissen nicht, dass mindestens 80% ihre alte Nationalität erneut beantragen, nachdem sie die Deutsche erhalten haben und beide Pässe wie Joker in verschiedenen Situationen verwenden. Wer eine Frau aus dem Ausland heiratet, tut das als deutscher Staatsbürger, da sie dann sofort einreisen kann, arbeiten darf und nach drei Jahren nicht mehr abgeschoben werden kann. Bei Erbschaftsangelegenheiten im Ausland ist man natürlich kein Deutscher und beim dem Militärdienst wechselt man vorübergehend die Seiten. Solche Beispiele gibt es viele. Während in der EU sämtliche Maße, Normen und Gewichte vereinheitlicht werden, ist man nicht in der Lage, Grundsätzlichkeiten zu regeln, wie z.B. das Staatszugehörigkeits-recht. Ich bin auch der Meinung, dass in einem Land niemand mehr Rechte haben sollte, als der, der dort geboren und aufgewachsen ist. Aber die Realität ist nun mal anders und wem kann man dann vorwerfen wenn er für sich selbst das Beste rausholt. Mein Mann hat mal in einer ähnlichen Situation zu jemand gesagt: "Wenn Du könntest, würdest Du das auch machen, aber Du kannst nicht." Eine simple Aussage, aber mit viel Wahrheitsgehalt.
Hallo Jutta, versteh ich das richtig wenn ich meinen Freund (Kroate) heiraten will und dort lebe (mit deutschem Paß) das ich dann Kurtaxe zahlen muß ? Wie läuft das mit der Aufenthaltsgenehmigung ? Kannst du mir ein paar Tips geben ?
Da kann ich Skipper nur recht geben! Es geht hier um Gleichbehandlung. Durch mehrere Pässe bekommt man den ein oder anderen Vorteil. Das ist ungerecht gegenüber den Deutschen, du nur eine haben.....
mit einem deutschen Pass darfst Du dich nur drei Monate am Stück in Kroatien aufhalten. Wenn Du dort leben möchtest, mußt Du eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dazu mußt Du zunächst Deine Ehe beim Standesamt anerkennen lassen. Die Aufenthaltsgenehmigung bekommt man bei uns bei der kroatischen Polizei, wo man sich auch anmelden muß. Details kann ich Dir aber auch nicht verraten. Kurtaxe zahlt man nur in touristisch erschlossenen Orten an der Küste (bei Dir war es Rijeka, oder?). Die muß jeder zahlen, der nicht mit einem Wohnsitz dort gemeldet ist. Für den Wohnsitz aber brauchst Du eine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Du verheiratet unten lebst hast Du also keine Probleme. Du bekommst eine Aufenthaltsgenehmigung und kannst später auch einen kroatischen Pass beantragen.
Hallöchen, ich hab die Österreichische Staatsbürgerschaft. Wenn ich also 4-5 Monate pro Jahr in Kroatien sein möchte und dort arbeiten will, muß ich eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis beantragen. Ist das richtig so? Oder geht das dann gar nicht? Kann ich dann überhaupt nur 3 Monate dort sein und arbeiten? Wer weiß denn da genauer Bescheid?
Also bis jetzt arbeite ich noch nicht dort, aber ich möchte. Ich bin Heilpraktiker und kann also meine Praxis über mehrere Monate (Sommer) zumachen. Ich habe im Urlaub sehr nette Leute kennengelernt und hätte theoretisch schon wieder im Urlaub anfangen können zu arbeiten. Hab mich aber zum Glück zurückhalten können. Na ja, und die haben gemeint, Heilpraktiker wären sehr gefragt und ich hätte sicher viel zu tun. Außerdem - wo kann man es sich denn schöner arbeiten vorstellen als im schönen Kroatien am Meer? lG Gipsy
du darfst dich zwar bis zu drei Monate in Kroatien aufhalten (touristisch), aber nicht arbeiten. Zum Arbeiten brauchst du beides, Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung. Als Heilpraktikerin könntest du aber eine Firma eröffnen, das wäre sicher leichter. Allerdings ist die Sprache dann eine Voraussetzung. Bedarf ist sicher vorhanden, zumal der medizinische Sector noch sehr im Aufbau ist. Wenn du dann deine Gebühren an kroatische Verhältnisse anpaßt, denke ich schon, dass auf diesem Gebiet eine Marktlücke vorhanden ist. Die Motivation, sollte aber nicht nur das Meer sein. Denn das nimmst du nach einer Weile nicht mehr im gleichen Maße wahr wie jetzt.
Hallo Jutta, weißt du wie man eine Firma in Kroatien eröffnet? Vor allem bei Heilpraktikern ist es ja keine Gewerbliche Firma sondern freiberuflich. Ist der Heilpraktiker überhaupt in Kroatien zugelassen, oder kann dort alles machen wofür man Zertifikate hat?
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