Wenn Du Glück hast, passiert nichts! Wie Borabär erwähnt hat, normalerweise bekommst Du ein Schiff gar nicht ohne Funkberechtigung. Aber wenn Du kontrolliert wirst, dann kannst Du Dir (und Deiner Crew) gratulieren! Das zahlt sich glaub ich nicht aus. LG Segelurlaub mit Freunden
In Antwort auf:Nachdem ein Seesprechfunkzeugnis als Charterer einer Yacht Pflicht ist, aber keines meiner Crewmitglieder eines hat und wir trotzdem im Juni einen Törn planen, so frage ich, was passiert, wenn ich diesen Nachweis nicht...
Mit welchen Befähigungsnachweis (Bootsführerschen) hast Du denn den Chartervertrag abgeschlossen? Wenn Du einen dt. oder österr. Boots-FS angegeben hast, solltest Du, bzw. der benannte Schifführer eigentlich wissen, was das Führen ohne gesetzlich vorgeschriebene Dokumente und Ausweise anbelangt.
kurz zur Auffrischung der Fakten: - Ohne SF-Zeugnis an Bord darf das Fahrzeug NICHT auslaufen - jeder Hafenkapitän oder andere Instanz ist verpflichtet solch ein Fahrzeug bei Kenntnis der fehlenden Voraussetzungen am Auslaufen zu hindern, bzw. an der Weiterfahrt zu unterbinden.
- über die möglichen Konsequenzen im Schadensfall will ich mich erst gar nicht äußern. Du must übringens gar nicht selbst in Schwierigkeiten kommen, es genügt vollauf, wenn Du einen Notruf eines anderen aufgrund fehlender Ausstattung o.ä. nicht weitergeben kannst.
Danke für Eure prompte Info, aber ein paar Dinge hab ich dazu: 1. Ich hab auch schon in Griechenland Schiffe gechartert (österr. B-Schein), dort braucht man kein SF-Zeugnis. Was ist also in Kroatien so viel komlizierter beim Funken im Notfall als in Griechenland? 2. Folgendes Szenario: Wir sind 10, einer davon hat das SF-Zeugnis. Der muss aber aus gesundheitlichen/privaten oder sonstigen Gründen eine Woche vor dem Törnstart seine Teilnahme absagen. Was mach ich dann? Nicht fahren, nur wegen dem fehlenden SF-Zeugnis? 3. Der Vercharterer hat mich auf das SF-Zeugnis sehr wohl hingewiesen, kann mir das Boot natürlich auch ohne SF-Nachweis verchartern (genügt ja, wenn ein Crewmitglied den Nachweis hat). Seit 1.2.2005 ist aber in Kroatien ein "echtes" GMDSS-Zeugnis notwendig. Wenn ich ein kroatisches Patent habe, kann ich mir das dann in die Haare schmieren?
Versteht mich nicht falsch, aber ganz versteh ich diese Pflicht nach einem SF-NAchweis nicht. Mehr als S.O.S funken will ich ohnehin nicht (und hoffentlich muss ich das auch nie), da brauch ich keine 32 Stunden Ausbildung und Eur 500.- dazu.
Die Frage, die sich für mich stellt: Wird das Vorhandensein des SF-Zeugnisses tatsächlich überprüft und werden die Konsequenzen, die das Fehlen mit sich bringen (Strafe zahlen, Nicht auslaufen dürfen), tatsächlich exekutiert?
Also der Funk ist in HR nicht anders als sonst wo, was die Bedienung des Gerätes betrifft!
Allerdings verlangt Kroatien seit etwa 1998 bei ausrüstungspflichtigen Schiffen (darunter fallen auch Charteryachten) eine UKW-Seesprechfunkberechtigung! Diese muss nicht der Schiffsführer selbst haben, es kann auch ein Crewmitglied eine vorweisen. Normalerweise wird das Vorhandensein des Funkzeugnisses auch von den Charterfirmen überprüft, da diese meist die Formalitäten mit dem Hafenkapitän für Dich im voraus abwickeln.
GMDSS ist auch heuer noch nicht Pflicht und wird es so bald nicht werden, wie es aussieht – es reicht also eine UKW-Funk-Berechtigung. Wenn Du bereits ein kroatisches Patent hast und dies nach 1996 gemacht hast, dann solltest Du die Funkberechtigung bereits inkludiert haben! (steht auf der Rückseite zu lesen) Wenn Du ein kroatisches Patent ohne Funkzeugnis hast, kannst Du eine einfach Funkzusatzprüfung in einem Hafenamt ablegen! Wenn Du „nur“ den österr. B-Schein ohne Funk hast ist die einfachste und schnellste Variante für Dich, das HR-Patent zu absolvieren!
Soviel zu den Bestimmungen – hoffe, dass ich Dir helfen konnte
In Antwort auf:1. Ich hab auch schon in Griechenland Schiffe gechartert (österr. B-Schein), dort braucht man kein SF-Zeugnis. Was ist also in Kroatien so viel komlizierter beim Funken im Notfall als in Griechenland?
2. Folgendes Szenario: Wir sind 10, einer davon hat das SF-Zeugnis. Der muss aber aus gesundheitlichen/privaten oder sonstigen Gründen eine Woche vor dem Törnstart seine Teilnahme absagen. Was mach ich dann? Nicht fahren, nur wegen dem fehlenden SF-Zeugnis?
3. Seit 1.2.2005 ist aber in Kroatien ein "echtes" GMDSS-Zeugnis notwendig. Wenn ich ein kroatisches Patent habe, kann ich mir das dann in die Haare schmieren?
zu 1. => nichts zu 2. => Nicht fahren, nur wegen dem fehlenden SF-Zeugnis oder Ersatzmann suchen ! zu 3. => Wo hast Du das mit diesem Datum denn her ???
In Antwort auf: Wird das Vorhandensein des SF-Zeugnisses tatsächlich überprüft und werden die Konsequenzen, die das Fehlen mit sich bringen (Strafe zahlen, Nicht auslaufen dürfen), tatsächlich exekutiert?
Gesetze sind dazu da, um eingehalten zu werden ! Ansonsten drohen Strafen ! Du darfst / kannst damit rechnen, beim Einlaufen in Häfen / Marinas kontrolliert zu werden - Charterboote erkennt man von weitem ....... Ich verweise in diesem Zusammenhang jedoch nicht unisono auf evtl. Strafen, sondern auf evtl. versicherungstechnische Folgen für den Charterer / Skipper im Falle eines Falles ..... .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
chris_ko
(
gelöscht
)
Beiträge:
18.01.2005 09:16
#26 RE:Crewlisten und Permit in Kroatien, Seesprechfunkzeugnis
Schaut so aus, als ob ich mir doch die Mühe machen muss, das SF-Zeugnis noch vor dem Törn zu machen..... Dazu eine Frage: In Ö find ich zwei Arten von Kursen: 2 Wochenenden, jeweils Samstag und Sonntag von 10 - 18 Uhr, also 32 Stunden, Kosten 400 Euro (z.B. Seefunkschule Kolbmiller) Oder an einem Wochenende Freitag abend, Samstag und Sonntag von 10 - 19 Uhr, also nur 20 Stunden, Kosten ca. 300 Euro (z.b. Seefunkschule GIGAHERTZ) Wo ist da der Unterschied, beide werden als UKW-Betriebszeugnis II - SRC Kurs angeboten?
Zum Termin 1.2.2005: auf der Homepage des YCA (http://www.yca.at) ist u.a. folgendes zu lesen: .... Außerdem benötigt man ab 1. 2. 2005, wenn man chartern will, ohnehin ein GMDSS-Zeugnis, da Kroatien mit der endgültigen Einführung des GMDSS an diesem Tag die Kanal-16-Überwachung abschaltet und darüber hinaus für alle Charteryachten die GMDSS-Ausrüstung vorschreibt!
Ing. Gerald F. Neubauer YCA-Sekretär Prüfungsreferent des MSVÖ
In Antwort auf:Außerdem benötigt man ab 1. 2. 2005, wenn man chartern will, ohnehin ein GMDSS-Zeugnis, da Kroatien mit der endgültigen Einführung des GMDSS an diesem Tag die Kanal-16-Überwachung abschaltet und darüber hinaus für alle Charteryachten die GMDSS-Ausrüstung vorschreibt!
Es tut mir schrecklich leid wenn ich jetzt mal knallhart schreiben muß, daß diese Behauptung völlig schwachsinnig ist !!!! Sollte diese Info tatsächlich von einem "Prüfungsreferenten" kommen, sollte er sich sein Lehrgeld wieder auszahlen lassen !
UKW Sprechfunkzeugnis für Charterer : Ja ! GMDSS für Charterer : Nein !!!
Abschaltung der Kanal 16 Überwachung : Nein !!!
Ich finde es sehr bedauerlich, daß immer wieder solche absoluten Fehlinformationen verbreitet werden von Leuten, die keine Ahnung haben !!!
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf:Der Staat "Socialist Republic of Croatia" hat als Teilrepublik von Jugoslawien 1990 aufgehört zu existieren. Alle Zeugnisse, die von diesem Staat ausgestellt wurden, konnten von 1990 bis 1997 auf einen Ausweis der neuen "Republik Kroatien" umgeschrieben werden. Ing. Gerald F. Neubauer YCA-Sekretär Prüfungsreferent des MSVÖ
So genau scheint es der Herr Referent mit seinen Daten, die er verbreitet, nicht zu nehmen .... .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Auch nach 1997 ist das noch möglich! Obwohl ich es im Grunde nicht brauche, da ich andere Scheinchen auch besitze, hab ich mein altes Yug-Patent letztes Jahr umschreiben lassen. LG Segelurlaub mit Freunden
Die Ausbildung bei Koblmiller und Gigahertz ist mit Sicherheit die gleiche – zumindest was das letztlich ausgestellte Zeugnis betrifft!
Auch wenn der YCA schreibt, dass man ab Februar 2005 ein GMDSS-Zeugnis braucht, stimmt dies absolut nicht – es reicht nach wie vor eine einfache UKW-Berechtigung! (Anm.: das mit dem Februartermin und GMDSS ist ein, schon seit geraumer Zeit verbreitetes und zwischenzeitlich längst widerlegtes Gerücht!) Und wie Fred richtig schreibt, wird auch der Notrufkanal 16 auf UKW weiterhin abgehört!
Zumindest was die UKW-Lizenz betrifft wirst Du wohl oder übel reinbeißen müssen!
Auch das, was Kapetanjos schreibt stimmt – es können alte Jugopatente nach wie vor umgeschrieben werden, nicht mehr umgeschrieben wird allerdings der s.g. „Mornar Motorist“. Wenn man diesen und den Funkschein dazu hat, kann man aber ein „Voditelja brodice“ (Boat leaders licence) ausstellen lassen!
Hallo zusammen, weiß man denn schon was passiert, wenn andere Personen als auf der Crewliste aufgeführt an Bord sind? Was wird die Vignette kosten?
Ich wollte mir ein neues Boot kaufen und es nach Kroatien legen, aber wenn der Staat meint mir vorschreiben zu müssen welche Personen mein Eigentum betreten dürfen, dann bleibe ich lieber in Spanien.
Situation: Ein Deutscher hat in Kroatien in einer Marina ein eigenes Boot liegen. Kann dieser Eigentümer legal ganz spontan einige Leute zu einer Rundfahrt einladen?
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