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 Serbien-Forum
Tomerl Offline

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12.01.2005 13:09
Clinton, Blair und Solana: Haftandrohung in Belgrad antworten

Clinton, Blair und Solana: Haftandrohung in Belgrad wegen Angriff auf Jugoslawien

Grund: Verletzung territorialer Unversehrtheit im Jahr '99
Aufhebung des Urteils immer noch nicht rechtsgültig

Den 14 ehemaligen und heutigen hochrangigen Regierungsvertretern von vier NATO-Staaten - USA, Deutschland, Frankreich und Großbritannien - droht in Serbien weiterhin Freiheitsentzug. Dies berichtet die Belgrader Tageszeitung "Glas javnosti".

Es handelt sich dabei unter anderem um den früheren US-Präsidenten Bill Clinton, den britischen Premierminister Tony Blair, den deutschen Kanzler Gerhard Schröder sowie Ex-NATO-Generalsekretär Javier Solana, die im September 2000 von einem Belgrader Gericht für die Luftangriffe auf Jugoslawien im Frühjahr 1999 zu 20 Jahren Haft verurteilt wurden. Die Aufhebung des Urteils aus dem Jahr 2001 ist allerdings noch immer nicht voll rechtsgültig.

Den Angeklagten, darunter auch die damaligen Außenminister Madeleine Albright (USA), Robin Cook (Großbritannien), Joschka Fischer (Deutschland), der deutsche Ex-Verteidiungsminister Rudolf Scharping, einige hohe französische Politiker sowie die ehemaligen hohen NATO-Funktionäre George Robertson und Wesley Clark wurden wegen Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung, Anstiftung zum Aggressionskrieg, Verwendung von unerlaubten Kampfmitteln sowie die Verletzung der territorialen Integrität des Landes verurteilt.

Nach der politischen Wende in Belgrad hatte das Oberste Gericht am 19. Juni 2001 das Urteil außer Kraft gesetzt. In dem darauf folgenden Verfahren ließ das zuständige Belgrader Kreisgericht drei von vier Vorwürfen gegen die Angeklagten fallen. Über den Vorwurf der Verletzung der territorialen Unversehrtheit hatte allerdings die Militärstaatsanwaltschaft zu entscheiden. Diese hatte bis zu seiner Auflösung Ende 2004 keine Entscheidung gefasst. Über den Vorwurf wird nun die Belgrader Kreisstaatsanwaltschaft entscheiden müssen. Formell droht den Angeklagten aber weiterhin ein Freiheitsentzug bzw. eine zehnjährige Haftstrafe.
(apa/red)
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