hab den MSVÖ FB3 gemacht, hab das kroatische Patent und schon mehrmals mit Freunden eine Segelyacht (meist eine SO 45.2) gechartert. Bin sehr vorsichtig, mach das volle Sicherheits-Programm (Crew-Einweisung, Not-Rollen, ...).
Trotzdem: Ein blödes Manöver beim Segeln (Patent-Halse oder ähnlich) und es wird am Boot was beschädigt ...
Kann die Versicherung in so einem Fall aussteigen weil ich nicht die erforderliche Berechtigung zum Führen eines SEGELfahrzeuges besitze? Wer kennt solche Fälle?
Hab halt wenig Lust die komplette ÖSV-Prüfung nachzumachen ...
Wenn Du in Kroatien segeln willst und das kroatische Patent besitzt, hast Du bereits die erforderliche Berechtigung, da es bei den HR-Patenten keinen Unterschied zwischen Segel- und Motorschein gibt. Wenn Du charterst, brauchst Du ausserdem noch eine UKW-Seesprechfunkberechtigung, welche seit etwa 1996 bei den kroatischen Patenten inkludiert ist! (davor war der Funkteil quasi eine Fleißaufgabe)
Meines Wissens ist der Nachweis der Befähigung des ständigen Wohnsitzes notwendig, da nutzt ein kroatisches Patent nichts, wenn man dort nicht seinen ständigen Aufenthalt nachweisen kann.
Ich hatte das Problem als Deutscher mit einem belgischem Patent. Da kann die Versicherung raus.
Zitat von DocWenn auch spät, aber für die Zukunft: Meines Wissens ist der Nachweis der Befähigung des ständigen Wohnsitzes notwendig, da nutzt ein kroatisches Patent nichts, wenn man dort nicht seinen ständigen Aufenthalt nachweisen kann. Ich hatte das Problem als Deutscher mit einem belgischem Patent. Da kann die Versicherung raus.
Das sollte man dann vorher mit der Versicherung abklären. Etliche erkennen auch ausländische Patente an, die natürlich wiederum nicht überall gültig sind. Das kroatische Patent gilt nicht für Deutsche auf deutschen Gewässern.
In Antwort auf:Meines Wissens ist der Nachweis der Befähigung des ständigen Wohnsitzes notwendig, da nutzt ein kroatisches Patent nichts, wenn man dort nicht seinen ständigen Aufenthalt nachweisen kann.
Dann ist Dein Wissen leider nicht ausreichend !
Grundsätzlich benötigt man immer in jedem Gastland die dort erforderlichen Fahrerlaubnisse und das ist in Kroatien nun einmal das kroatische Bootspatent. Wenn die dortigen Behörden ausländische Fahrerlaubnisse anerkennen ist das keineswegs eine Verpflichtung, sondern ein Entgegenkommen !
Da unterliegst Du leider einem Irrtum. Als Deutscher Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland benötigst Du auch in Ländern, die keine Fahrerlaubnis vorschreiben, die in Deinem Heimatland notwendige Lizenz. Ansonsten gibt es keinen Versicherungsschutz und rechtliche Probleme im Falles eines Unfalles.
zumindest bei Schiffen unter Deutscher Flagge, auch im Ausland.
Guckst Du hier: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Lies einfach meine WIKI-Seite, die ich in meiner Signatur anbiete. Das - und sonst nichts - hat in Kroatien Gültigkeit und nicht Deine diesbezüglichen Ausführungen ! Darüber musst Du auch mit mir keine Diskussion führen !
Zitat aus Deinem Link : Außerdem hat er hinsichtlich des Versicherungsschutzes Bedeutung, da die Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz des Befähigungsnachweises -nach unseren Vorschriften- für das zu befahrene Revier ist. Diese Behauptung ist grundsätzlich falsch und stammt aus längst vergangenen Zeiten ! Daß man von seiner Versicherung schriftlich haben sollte, daß diese das kroatische Patent anerkennt, habe ich anderswo bereits geschrieben und Du hast es ja auch "bestätigt" und so steht es auch längst auf meiner WIKI-Seite.
Als Anmerkung sei erwähnt, daß es fast keine deutschen Boots-Versicherungen mehr gibt, die das kroatische Patent nicht anerkennen. Vor einigen Jahren war das noch völlig anders.
Merke : Nicht alles was man in solchen Bootsschulen lernt ist richtig ! So musst Du z.B. in HR auch grundsätzlich für alle motorgetriebenen Wasserfahrzeuge ein Bootspatent haben, wohingegen in Deutschland Boote bis 5PS Führerscheinfrei sind.
Du versuchst hier mit mir über Kroatien zu diskutieren und nicht über Geltungsbereiche einer Verordnung im Bereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen !
Na ja, der Robert wird sich in den letzten Jahren sicher etwas überlegt haben! Übrigens rate ich, einen MSVÖ oder ÖSV-Wisch auf ein ICC (Scheckkartenformat) umschreiben zu lassen. LG
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