Aber du hast Recht, Fred, ich kann mich in diese Situation nicht hineinversetzen… Vielleicht ist etwas derartig Schlimmes passiert, dass es anders gar nicht ging…
Wir sind schon wieder einer Meinung. Dass das man nicht zur Gewohnheit wird. Im übrigen habe ich gelesen, dass der Vater angeblich das Sorgerecht für das Kind hatte. Das ist wie bei der Kroaten-Mafia. Die Medien ziehen wie immer alle Register und was wie wirklich abgelaufen ist, bleibt letztendlich im Dunkeln.
In Antwort auf: Wir sind schon wieder einer Meinung. Dass das man nicht zur Gewohnheit wird.
Warum auch nicht ?
Nachdem, was Du jetzt geschrieben hast relativiert sich die ganze Angelegenheit wieder. Wie ich schon so oft geschrieben habe, muß man sich eben mit vorschnellen Verurteilungen zurückhalten. Sofern Du weitere Details erfährst, könntest Du die bitte auch wieder hier veröffentlichen ? Danke ! .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Bosnischer Kindesentführer frei, Richter: Er muss sich um seine Tochter kümmern Der am Sonntag in Bosnien gefasste Kindesentführer aus Viersen (NRW) ist wieder auf freiem Fuß. Er hatte einen Tag in Banja Luka (Bosnien) in Untersuchungshaft gesessen.
Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der 29-Jährige seine vierjährige Tochter versorgen muss. Zuvor hatte die Tante diese Aufgabe übernommen.
Einen Tag zuvor hatte der Mann das Kind entführt. Die Flucht führte über Österreich, Slowenien und Kroatien nach Bosnien. Zu dieser Zeit war er schwer bewaffnet.
Brennpunkte > Rechtsstreit > Gerichtsurteile
Quelle: SternShortnews.de
(Uuups, das hatte Bertram ja schon.)
Das weitere Schicksal des Mädchens ist aber ungewiss. Der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Johannes Mocken sagte am Montag, das zuständige Jugendamt müsse klären, ob das Kind aus Bosnien zurückkomme. Eine Auslieferung Vaters sei eher unwahrscheinlich.
Zwar habe die Staatsanwaltschaft den bosnischen Behörden per Fax einen Haftbefehl gegen den 29-Jährigen wegen Kindesentziehung, Geiselnahme und anderer Delikte mit dem Ziel der Auslieferung zugestellt. Doch würden eigene Staatsbürger von nicht Schengen-Staaten in der Regel nicht ausgeliefert
Zudem ist er wohl noch mit der Mutter verheiratet, was bedeutet, dass er zur Zeit ebenfalls sorgeberechtigt ist. Also ist dies rechtlich gesehen keine KindesENTFÜHRUNG im klassischen Sinne. Allerdings darf kein Elternteil ohne die Einwilligung des ebenfalls sorgeberechtigten Partners das Kind ausser Landes bringen. Nichtmal innerhalb Deutschlands darf ein Sorgerecht Teilender allein über den Aufenthaltsort seines Kindes bestimmen. Hier müsste dann das Familienrichter entscheiden, wenn die Partner sich nicht einigen können. In Bosnien wird natürlich bosnisches Recht angewandt und da hat die Deutsche Mutter wahrscheinlich schlechte Karten. Deshalb war es diesem Mann aus Viersen wohl so wichtig, dass er bis in sein Heimatland durchkommt. Dass der Richter ihn freigelassen hat, damit der Mann sich um seine Tochter kümmern kann, ist sicher kein gutes Zeichen für die Mutter. Das ist halt das Dilemma von binationalen Eltern, dass in manchen Herkunftsländern das Kind generell zum Vater gehört, egal ob es dem Kindeswohl dienlich ist oder nicht. Da gibt es die haarsträubensten Fälle. Dies ist besonders häufig in islamischen Ländern so. Andererseits gibt es auch genügend haarsträubende Fälle über den Verbleib von Kindern bei ihren Müttern, wo das Kindeswohl durchaus ebenso gefährdet ist. Deutsche Familienrichter tendieren halt immer noch eher dazu, der Mutter im Zweifelsfall das Sorgerecht zuzusprechen, auch wenn dies in genügend Fällen nicht unbedingt angebracht ist.
Wo das kleine Mädchen letzlich besser aufgehoben ist, können wir sicherlich nicht beurteilen und die Medien schon gleich gar nicht.
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