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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 49 Antworten
und wurde 5.791 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
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Sonni Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 503

20.04.2005 11:50
#21 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements, Ferienwohnungen / Kroati Antworten

Hallo crofan,
weißt Du etwas über die Kurtaxe? Ist die evtl. auch gleichzeitig geregelt worden? Kann den Artikel nämlich dahingehend nicht lesen.
Gruß
Sonni

hugo Offline



Beiträge: 41

20.04.2005 12:06
#22 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Also ich habe da doch noch eine Frage an die Spezialisten (Steuerexperten) unter euch: Ich habe mir den Artikel aus HINA gut durchgelesen und bin da auf eine Umstimmigkeit gestossen:
KARLOVAC, 15. travnja 2005.(Hina) - Privatni iznajmljiva&#269;i soba i apartmana ove &#263;e i idu&#263;e godine pla&#263;ati godišnji paušal boravišne pristojbe od 150 do 300 kuna po krevetu, odlu&#269;ila je u petak Vlada na sjednici u Karlovcu.#L#
Hier wird festgelegt, dass die KURTAXE (pausal boravisne) zwischen 150 und 300 KN/anno und Bett beträgt.

Weiter im Text (achter Absatz):
Boravišna &#263;e pristojba i idu&#263;e godine iznositi kao i ove - u glavnoj sezoni izme&#273;u &#269;etiri i sedam kuna dnevno po osobi
Hier wird gesagt, dass weiterhin KURTAXE in der Hochsaison zwischen vier und sieben KN/Person/Tag zu zahlen sind.

Handelt es sich bei der jetzt viel diskutierten Pauschalsteuer um eine Erhöhung der KURTAXE zuzüglich der bereits verlangten 7 KN/Tag/Person? Oder wird durch die im Text genannte jährliche Pauschalsteuer die bisherige Praxis der Einkommensbesteuerung ersetzt? Bislang habe ich die Diskussion stets so verstanden. Bei der kritischen Durchsicht des Textes bin ich jetzt allerdings auf die zusätzliche Pauschalversteuerung der KURTAXE gestossen. Das bedeutet eine Steuererhöhung der KURTAXE.
Oder kennt der Verfasser den Unterschied zwischen KURTAXE und EINKOMMENSTEUER nicht?

crofan Offline



Beiträge: 546

20.04.2005 19:00
#23 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements, Ferienwohnungen / Kroati Antworten

Hallo Sonni,

die Kurtaxe ist nicht gesondert geregelt worden. Sie beträgt laut dem Bericht 4-7 Kuna pro Tag und pro Person.
Da die Kurtaxe eine regionale Erhebung ist, dürfte das auch unterschiedlich von Ort zu Ort sein.

Viele Grüße
crofan
__________________________________________

crofan Offline



Beiträge: 546

20.04.2005 19:05
#24 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Hallo hugo,

die Pauschalbesteuerung betrifft die EINKOMMENSSTEUER (150 bis 300 Kuna).(leider doch nicht)
Unabhängig davon hat der Tourist eine Kurtaxe von 4-7 Kuna/Tag/Person zu zahlen.

Viele Grüße
crofan
__________________________________________

hugo Offline



Beiträge: 41

21.04.2005 09:31
#25 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Hallo Crofan,
dann lese dir den ersten Absatz der offiziellen Verlautbarung mal genau durch. Da steht nix von pauschaler Einkommensteuer, sondern pauschaler KURTAXE!!!! "boravisna". Die EINKOMMENSTEUER ist die "porez za prihod" und so blöde kann doch der Schreiber der Verlautbarung bzw. die Regierung nicht sein, wenn er (sie) die beiden Begriffe nicht auseinanderhalten kann. Oder???

Buric Offline



Beiträge: 445

21.04.2005 12:57
#26 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

... also mir ist das auch nicht ganz klar. Ich habe vor einpaar Tage in ''VECERNI LIST'' gelesen, dass die Kurtaxe (boravisna pristojba) in einigen Orten bis 300 Kuna im Jahr kosten soll. Das Hat aber mit den Steuern nichts zu tun, das sind zwei verschiedene Sachen. Am Schluss des Artikels stand: die Kurtaxe (boravisna pristojba) bleibt wie bis jetzt 4 - 7 Kuna pro Tag/Pers.. Da stimmt doch was nicht!!! Da hat jemand was verwechselt, oder???
Auf jeden Fahl ist das sehr unklar!...und die Saison hat angefangen...was das Anmelden bei der Polizei betrieft ist eine Sache für sich. Nicht das ich was dagegen habe, aber bis ich alle Anmeldungen gemacht habe musste ich 50 km hinter mir bringen.

Grüsse
Manda

crofan Offline



Beiträge: 546

21.04.2005 18:47
#27 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Hallo,

auf der Seite des Ministeriums für Tourismus steht es auch nicht eindeutig.
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

Es ist ein Widerspruch in sich. Auf der einen Seite pro Jahr und im nächten Text pro Tag/Person.
Außerdem würden die Bürokraten einen Verlust machen, bei der Kurtaxe mit einer Pauschale von 300 Kuna/Jahr in Makarska usw.

Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

Oder ist die Pauschale nur für das Jahr 2005 bindend? Ab 2006 wieder pro Person/Tag ?


Viele Grüße
crofan



__________________________________________

hugo Offline



Beiträge: 41

22.04.2005 08:44
#28 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Hallo ihr Steuerexperten,
da wird die ganze Zeit hier im Forum über das Für und Wider diskutiert, aber offensichtlich hat es keine gemerkt, dass es sich hierbei um einen Steuererhöhung der Kurtaxe handelt (im übrigen, da könnt ihr alle ganz beruhigt sein - auch die kroatischen Journalisten nicht). Zukünftig ist eine Pauschale Jahreskurtaxe in Höhe von bis zu 300,-- Kn/Bett zu entrichten und zuzüglich weitere 7,--Kn/Person/Tag bei der Anmeldung.
Glückwunsch zur Steuererhöhung die keiner merkt. Mal gespannt, wie die zusätzlichen Einnahmen später ausgegeben werden.
Hat eigentlich jemand von euch schon mal bei seiner Gemeinde die Frage gestellt, wie die Kurtaxe verwendet wird? Also für welche Tourismusprojekte die Einnahmen verbraucht werden?

wandervoll ( Gast )
Beiträge:

23.04.2005 15:54
#29 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

die berichte habe ich mir durchgelesen und habe sie so verstanden, dass die pauschale für kurtaxe, je nach der klasse der touristikortschaft (von A-D), von 150 bis 300kn/jaehrlich/bett betragen wird. bei dieser interpretation sind wir uns alle einig,

aber jetzt kommt der andere teil, im text steht:

die vermieter von bis zu 4 betten in 2 zimmern, oder in einem apartman, welche in einer touristisch weniger erschlossenen ortschaft (mit einer belegung von weniger als 40 tage im jahr) vermieten, können bis dannunddann (juli, denke ich) selbst entscheiden, ob sie lieber pauschale zahlen oder so wie bisher die kurtaxe entrichten. ich denke, gerade wegen dieser vermieter wurde nochmal der tagesbetrag der kurtaxe genannt (welcher gleich geblieben ist, wie auch letztes jahr, also bis 7.00 kn/tag).

kurtaxe finde ich grundsätzlich in ordnung. ich habe irgendwo die auflistung, wie die mittel vertikall "verteilt" werden (von der staatlichen touristikgemeinschaft ((HTZ) bis zu den örtlichen touristik-gemeinschaften). falls jemand daran interesse hat, kann ich sie zuschicken.
ich finde, in der letzten zeit wurde ziemlich viel seits unserer ortlichen turistikgemeinschaft gemacht. das einsetzen der kurtaxe-gelder ist aber, leider, oft abhängig von den menschen, die bei der touristikgemeinschaft tätig sind, bzw. von uns, welche ihre arbeit beurteilen sollen.

Text

homoheidelbergensis Offline



Beiträge: 280

24.04.2005 08:38
#30 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Frage dazu: Wir haben ein minikleines Häuschen, daß aus zwei winzigen Zimmern oben und unten einer Küche plus Minibad besteht. Diesmal werden meine Eltern für ein paar Tage kommen, und natürlich fragen uns manchmal Freunde oder Geschwister, ob sie mal ein paar Tage dort verbringen dürfen. Wir wollen das Häuschen eigentlich an gar niemanden vermieten, fragen uns jetzt aber natürlich nun trotzdem - schon angesichts des elterlichen Besuchs - ob wir nun womöglich auch als Vermieter deklariert werden und weil meine Eltern da sein werden, nun auch als "Vermieter" gelten, auch wenn wir natürlich vom Besuch kein Geld nehmen? Hat jemand eine Ahnung, wie das geregelt ist? Darf die Familie so darin wohnen, aber sobald es Freunde sind, geht es ans Bezahlen? Oder muß man immer die Betten anmelden, wenn man zu zweit ist, aber theoretisch vier Betten (es ist eigentlich ein Doppelbett und eine Couch zum Ausziehen) besitzt? Und wie sieht es mit der Kurtaxe aus? Müssen das auch engste Familienangehörige bezahlen, und wenn ja, wie funktioniert das? Wir werden z.B. einige mehrtägige Ausflüge machen, wo wir ja dann die Kurtaxe am jeweiligen Ort zahlen müssen. Müssen wir dann trotzdem in Makarska auch nochmal zahlen? Also, falls hierzu jemand etwas weiß oder einen guten Link hat (kann auch zu einer kroatischen Seite sein), wäre ich sehr dankbar. Hvala Irene

wandervoll ( Gast )
Beiträge:

24.04.2005 14:27
#31 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

bok irena,

vielleicht kann ich dir mit meiner erfahrung der vermieterin und vorher der besitzerin eines ferienhauses weiterhelfen.
grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen den vermietern (welche die einnahmen von ihren gästen haben und dafür auch bei touristikamt regiestriert sind) und derjenigen, welche freunde/familie als gäste haben.
ich nehme an, du/deine familie seid nur als besitzer eines ferienhauses eingetragen und ihr seid keine vermieter.

besitzer eines ferienhauses und ihr engster familienkreis sind verpflichtet bei der touristikamt ein jahres pauschale zu zahlen. es handelt sich hierbei um einen niedrigen betrag, vielleicht bis 10,- 20,- eur/person/jahr. wobei z.b. kinder keine kurtaxe zu zahlen haben. heisst, wenn jemand von euch zum ersten mal im jahr ins ferienhaus kommt, meldet er sich bei der touristikamt und diese anmeldung gilt dann dieses jahr (du musst dich auch nicht abmelden). am besten nimmst du die dokumente (personalausweis, kinderausweiss) und bei der touristikamt (turisticka zajednica) werden sie dann wissen (je nach alter und familienstatuts), wieviel zu zahlen ist.
diese pauschale für besitzer und ihre engste familie ist also nicht diese, über welche wir hier bisher geschrieben haben.

deine freunde und gäste zahlen die tägliche kurtaxe. sie müssen als freunde/familie angemeldet und abgemeldet werden und zahlen je nach urlaubsortschaft und je nach jahreszeit zwischen 4.5 - 7 kuna/tag (auch hier sind die kinder nicht kurtaxe pflichtig).
genau deshalb definiert regierung jedes jahr die tägliche kurtaxe. sie ist verpflichtet das zu machen, auch wenn der betrag der gleich bleibt (wie schon seit jahren der fall ist). und das hat regierung diesmal zusammen mit der regelung für vermieter veröffentlicht.
es ist, also, nicht so, dass wir alle hier, samt kroatische journalisten und vermieter, die klevere regierungsfalle nicht erkannt haben. sondern, die falle gibt es nicht. wenn man sich ein wenig auskennt und informiert, weiss man das.

vielleicht noch interessant zu wissen: nur die besitzer der häuser, welche in der urlaubsortschaft ihr wohnsitz haben, und ihr engster familien kreis, so wie auch kinder, sind vom bezahlung der kurtaxe befreit.

schöne zeit in kroatien
grüsse
ela


homoheidelbergensis Offline



Beiträge: 280

24.04.2005 14:40
#32 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Bok, Ela,

danke für die ausführliche Information! Wo in Kroatien wohnst Du denn? Ich wollte noch anmerken, daß mein Mann ja Kroate ist und in Makarska gemeldet, und daß ich den privremeni boravak beantragt habe und wenn ich im Juni wieder hinfahre, den stalni boravak beantragen werde. Wäre es dann so, wie Du zuletzt geschrieben hast, daß wir dann eben doch keine Kurtaxe zahlen? Srdacan pozdrav iz Heidelberga Irene

wandervoll ( Gast )
Beiträge:

24.04.2005 19:15
#33 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

irena,

wenn dein mann wohnsitz in euerem haus angemeldet hat, dann musst er und du als seine engste familie jetzt schon nicht die kurtaxe bezahlen. wegen deine eltern bin ich mir nicht sicher, am besten fragt ihr in makarska nach. ich denke, aber, auch sie, so wie auch euere geschwisster sind nicht kurtaxe-pflichtig.

unser haus ist bei sibenik(pirovac) und mein wohn/arbeitsplatz ist in sibenik. falls ihr mal in der nähe seid, meldet euch...
liebe grüsse
ela

homoheidelbergensis Offline



Beiträge: 280

24.04.2005 19:33
#34 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Hallo Ela, danke für Deine Tipps. Ja, so werden wir es wohl machen und in Makarska einmal nachfragen. Vermutlich werden wir tatsächlich im Juni mal in Sibenik sein, weil ich meinen Eltern gerne diese Stadt und auch die Krka-Wasserfälle zeigen möchte. Und wenn es so etwas gibt, würde ich mit ihnen gerne auch einen Ausflug mit dem Boot zu den Kornaten machen (falls Du einen Link zu einem Unternehmen hast, das so etwas anbietest, würde ich mich sehr darüber freuen). Dankbar wäre ich auch für einen Tipp, wo man in Sibenik gut essen kann (also nicht unbedingt teuer, aber mit gutem Preis-Leistungsverhältnis) und, falls Du einen privaten Vermieter kennst, wo man zwei, drei Nächte übernachten kann.

Viele Grüße Irene

wandervoll ( Gast )
Beiträge:

24.04.2005 21:29
#35 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

irene, ich werde dir gerne pm von meinem anderen rechner aus verschciken. ich habe probleme mit meinem mac-browser dieses computers mich anzuloggen.
nach kornati aus kann man am besten von murter aus oder von vodice aus fahren. so dauert die überfahrt nicht so lange, und man verbringt mehr zeit auf kornati. am besten entscheide vor ort, mit welchem schiff ihr dorthin fahren wollt. es gibt viele anbieter, aber manchmal übertreiben sie mit gästezahl auf dem schiff.
in sibenik kann man gut in der altstadt in "tinel" (wohnzimmer) essen, und kult ist eine kleine kneipe "marenda" , auch in der altstadt, mit herzhaftem essen.
ausserhalb der altstadt in der nähe vom stadion ist "uzorita", nicht schön die gegend, aber restaurant und essen sind super.
weiter im pm, will nicht lange out of topic sein.
grüsse
ela

hugo ( Gast )
Beiträge:

27.04.2005 12:16
#36 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Hallo Wandervoll,
du solltest dir den Text der offiziellen Verlautbarung mal genau durchlesen und auch auf die WÖRTER achten. Hier wird schon ganz klar von einer jährlichen Pauschale gesprochen und ZUSÄTZLICH die tägliche Kurtaxe wie bisher. Das ist eine Steuererhöhung um die PAUSCHALSTEUER für die gewerblichen Vermieter.
Ausnahme davon sind die Klein-/Kleinstvermieter mit bis zu vier Betten oder strukturschwache Regionen. Die sind von der Pauschalsteuer befreit.

Für die Vermietung an Freunde, Verwandte, .... gelten ggf. andere Gesetze - aber das ist ja auch nicht eine VERMIETUNG sondern eine UNENTGELTLICHE ÜBERLASSUNG. Vermietung ist eine Leistung gegen BARGELD und die wird anders behandelt.

hugo Offline



Beiträge: 41

28.04.2005 16:35
#37 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Wie sieht es dann jetzt aus???? Habe ich recht mit der Steuererhöhung oder liege ich da völlig falsch?
Bislang konnte ich jedenfalls hier im Thread noch keinen finden, der die Auslegung der Gesetzes interpretierte.

wandervoll ( Gast )
Beiträge:

30.04.2005 12:40
#38 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

tja, hugo,

ich kann gerne an dich das weitergeben, was ich im amtsblatt und offizielen berichten gelesen habe, und was mir auch meine erfahrung aus praxis der privaten vermieterin (denn hier vor ort funktioniert schon das neue, dir noch unverständliche, system der pauschale kurtaxe) bestätigt.

dabei hoffe ich, du wirst diesmal die neue kurtaxe- regelung, verstehen.
was die touristik-einkommensteuer betrifft, will ich mir den gesetz durchlesen. er wurde im kroatischen amtsblatt anfang april veröffentlicht und hier habe ich noch kein link auf diesen gesetz gefunden. angekündigt worden sind die steuerpauschale in höhe von 300,- kuna/bett/jahr. .

ministerium für tourismus kann nur im bezug auf die kurtaxe entscheiden, die pauschalbesteuerung der touristikeinnahmen gehört in die zuständigkeit des finanzministeriums.
also, im bericht des ministeriums (gelesen habe ich das kroatische originaltext) für tourismus ist nicht die rede von pauschalsteuer.

vermieter zahlen die pauschalkurtaxe. ausser diejenige von vermietern, die in einer touristisch weniger atrakktiven ortschaft vermieten und dazu eine geringe anzahl von betten haben. diese "kleine" vermieter können selbst entscheiden, ob sie pauschale oder die tageskurtaxe zahlen möchten.

trotzdem musste aber die höhe der tageskurtaxe bestimmt werden, denn diese tageskurtaxe haben einige gäste (bzw. ihre gastgeber) zu bezahlen. z.b. gäste im hotelsektor, freunde (die ansonsten bei den hausbesitzern kostenlos wohnen) usw.

fazit: falls du privatvermieter in einer touristisch erschlossenen region bist, bist du verpflichtet gemäß der anzahl der toristenbetten die pauschalkurtaxe zu zahlen. wenn freunde eingeladen werden, ist man verpflichtet (so wie auch bisher) für sie die tageskurtaxe zu bezahlen. hoteliere bist du nicht, das kann man bei dir gut erkennen.

mehr findest du in meinen anderen berichten bei diesem topic.

heute bekomme ich neue gäste und gehe jetzt frische luft geniessen und obst und wein in die wohnungen stellen. tag der schönen gedanken

Valonia Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 942

30.04.2005 16:48
#39 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Auszug aus der Website des Ministeriums für Meer, Tourismus und Entwicklung am 15.4.2005:
"Pauschale für Kurtaxe für Privatvermieter
In diesem und im nächsten Jahr werden die Privatvermieter von Zimmern und Apartments eine Jahrespauschale für die Kurtaxe in einer Höhe zwischen 150 und 300 Kuna pro Bett zahlen. Das hat heute die kroatische Regierung durch Verordnung vorgeschrieben. Die Summe der Pauschale ist abhängig von der Kategorie, in die der Ort eingestuft ist und wird höchstens 300 Kuna pro Bett und Jahr betragen. 300 Kuna werden Vermieter in attraktiven Orten wie z.B. Makarska, Bol, Murter,Plitwitzer Seen zahlen. Weniger bzw. 255 Kuna werden die Vermieter z.B. in Rijeka, Vis, Split, Varazdin zahlen.
Aber den sogenannten kleinen Vermietern mit bis zu 4 Betten in zwei Zimmern oder einem Apartment und einer Belegung an bis zu 40 Tagen im Jahr ist die Wahl gelassen, selbst zu entscheiden, ob sie die jährliche Pauschale nach der neuen Regelung zahlen oder - wie bisher - nach der Anzahl der Übernachtungen pro Person die ortsübliche Kurtaxe. Zwischen diesen zwei Möglichkeiten müssen sie sich bis zum 1.7.2005 entscheiden."
Also von Steuern lese ich in diesem Text nichts, es geht wohl nur um die Kurtaxenregelung. Diese wird in der Hauptsaison in diesem und im nächsten Jahr zwischen 4 und 7 Kuna pro Person betragen.

wandervoll ( Gast )
Beiträge:

30.04.2005 17:31
#40 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

valonia,
du hast das richtig übersetzt und verstanden. und genauso zahlen wir die kurtaxe jetzt schon.
ministerium für tourismus spricht nicht (und entscheidet auch nicht) über die steuer. ich weiss auch nicht, wo angeblich in diesem bericht des ministeriums von den steuern gesprochen wurde.
grüsse
ela

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