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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 49 Antworten
und wurde 5.791 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
Seiten 1 | 2 | 3
Jutta Offline



Beiträge: 278

30.04.2005 19:01
#41 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten
Hallo Wandervoll,

also ich muß gestehen, dass ich davon ausgegangen bin, dass mit "Pauschalbesteuerung" die Einkommenssteuer gemeint
gemeint ist und damit die 7% gemeint sind, die sonst pro Übernachtung gezahlt werden müssen.
So hatte mir mein Mann allerdings auch den Artikel aus der Novi List übersetzt.
Aber ich lasse mich da gerne überzeugen.
Gruß
Jutta

Valonia Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 942

30.04.2005 19:12
#42 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Hallo Jutta, vielleicht stand das in der Novi list ja auch etwas mißverständlich. Ich zitiere jedenfalls die Web-Site des Ministeriums, und denke diese Info ist so korrekt. Dort stehen auch noch Tabellen, die ausweisen, in welcher Kategorie ein Ort mit welcher Kurtaxe eingestuft ist. Allerdings sind keine einzelnen Orte aufgeführt.

wandervoll ( Gast )
Beiträge:

30.04.2005 21:52
#43 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

jutta,

es gibt, laut steuerbeamtin, auch pauschalbesteuerung für einnahme der privatvermietern in tourismus-bereich (und das statt bisherigen 7%). aber das ist wieder ein anderes neues gesetz, unabhängig von dem pauschalkurtaxe-gesetzt. und hier wurde in der letzten zeit vor allem der bericht des touristik-ministeriums angesprochen.

bei touristikeinkommen-pauschalbesteuerung wird von 300,- kn/pauschale/bett/jahr gesprochen. ich will mir diesen gesetz noch genau durchlesen. in medien wurde nicht so viel darüber geschrieben. ob es auch hier die unterschiede (je nach kategorie der touristikortschaft) gibt, weiss ich noch nicht.

man muss diese zwei gesetze unterscheiden, und dann stimmt alles.
in praxis, finde ich, ist es etwas einfacher geworden, man muss aber weiterhin die gäste bei der touristikamt anmelden (dieses erfassen ist mir auch logisch z.b. wegen statistik, trends...)

hugo ( Gast )
Beiträge:

02.05.2005 12:27
#44 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Hi Wandervoll,
du liegst mit deiner Annahme - ich bin kein Hotelier - richtig.
Und ich gehe mal davon aus, dass du Kroate bist und dich aufgrund längjähriger Praxis bei Vermietung auch entsprechend gut in der Gesetzgebung auskennst. Was mich in dem Gesetzestext vom Ministerium für Tourismus inrritierte, war die schon unten beschriebene Tatsache, dass einmal von einer Pauschalsteuer und, dann weiter unten im Text nochmals die Tagestaxe genannt wurde. Das liest sich für mich wie: "zusätzlich zur Jahrespauschale ist bei Anmeldung noch die Tagestaxe zu entrichten". Wenn das anders gemeint ist, dann liegt es wohl an meinen unzureichenden Sprachkenntnissen. Jedenfalls hast du deine Erfahrung aus der Praxis so jetzt berichtet, dass die Tageskurtaxe nur bei unentgeltlicher Überlassung der eigenen Räume an Freunde / Familie zu entrichten ist.
Wenn man ordentlicher Vermieter ist, dann zahlt man die Jahrespauschale und fertig.

Es hätte mich auch sehr verwundert, wenn Das Ministerium für Tourismus eine Einkommensteuer hätte beschliessen können.

Vielen Dank für deine sehr ausführlichen Ausführungen und eine gute Saison.
CU Hugo

Doma ( gelöscht )
Beiträge:

24.06.2005 15:49
#45 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements, Ferienwohnungen / Kroatie Antworten

Du schreibst, mittlerweile, bezahle man pro angebotenes Bett pauschal 600 KN pro Jahr. Meines Wissens ist diese regelung aber für dieses Jahr noch nicht aktuell, oder bin ich da falsch informiert. Wenn dem anders sein sollte, würde mich die gesetzliche Grundlage interessieren. Grüße Doma

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

26.06.2005 17:17
#46 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements, Ferienwohnungen / Kroatie Antworten

hallo,
möchte zu diesem thema auch mal meinen "senf" dazugeben. zu pfingsten wurde in rab eine gemeindeversammlung abgehalten, bei der alle vermieter über die bis dato ziemlich un/mißverständliche neuerung der kurtaxe aufgeklärt wurden. l
t. unserem nachbarn (privater kroatischer vermieter) müssen sich die vermieter bis juli entscheiden ob sie zukünftig die pauschal-kurtaxe in rab 300,-- kuna pro bett pro saison, oder weiterhin nach personen einzeln abrechnen. es entfällt aber bei keiner version die pflicht der vermieter zum anmelden der gäste. gleichzeitig zahlt er nochmals 300,-- kuna im voraus für die steuer. ob diese steuerzahlung als pauschale gilt, oder nur als vorauszahlung kann ich aber nicht sagen.
je nachdem wie der einzelne vermieter bisher seine anmeldungen gehandhabt hat (ob immer korrekt, oder auch manchen gast unterschlagen) kann die neue pauschalregelung unter umständen für vermieter die über die saison ausgebucht waren bzw. sind, sogar von vorteil sein. bekommt der vermieter besuch von verwandten oder freunden die bei ihm übernachten, egal ob in seinen privaträumen oder in einem gästezimmer, muß er für diese die einzelne kurtaxe zahlen.
da aufgrund der anmeldung der gäste auch die einnahmen hochgerechnet werden, würde es für den vermieter keinen sinn machen gäste als zahlende kunden zu führen!!
wir haben eine eigene wohnung auf rab und für uns ändert sich an der bisherigen kurtaxenregelung nichts. wir zahlen in der saison pro tag und person unsere 7,-- kuna und wenn gäste bei uns übernachten müssen wir diese anmelden und ebenfalls kurtaxe bezahlen.
ich gehe davon aus, dass nichtkroaten die ihre wohnung gewerblich vermieten und hierfür ja auch eine genehmigung brauchen ebenfalls die wahlmöglichkeit haben.
gerade auf rab wird z.zt. sehr viel kontrolliert bezüglich der anmeldung und ich denke auch betreffs der "schwarzvermietung" der ausländischen besonders deutschen grundbesitzer. wir haben die erfahrung gemacht, dass in den letzten jahren hier sehr viele einkünfte an der hr-steuer vorbeigegangen sind, da sehr viele ihre wohnung vermieten und weder in d noch in hr steuern zahlen. ich hoffe nur dass sich die kroatische regierung zur eindämmung der schwarzvermietung keine solchen komplizierten bestimmungen einfallen läßt wie dieses jahr bei der anmeldung der boote um dort die schwarz-charterei zu unterbinden.

gruß ursula


ursula

Judith Zagreb Offline



Beiträge: 1

22.09.2014 17:33
#47 RE: Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Hallo,

ich habe eine ganz konkrete Frage zur Steuer, die für Vermieter in Kroatien anfällt. Ich möchte in Zagreb eine Wohnung mieten und habe gehört, dass der Vermieter 18 Prozent des Mietpreises monatlich an Steuern zahlen muss. Stimmt das?
Wo kann man das nachsehen (Am besten auf deutsch oder englisch)?

Und welche Gültigkeit hat ein Mietvertrag zwischen Privatpersonen in Kroatien?

Danke für die Hilfe!

Liebe Grüße

Judith

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

22.09.2014 21:12
#48 RE: Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Zitat
Ich möchte in Zagreb eine Wohnung mieten und habe gehört, dass der Vermieter 18 Prozent des Mietpreises monatlich an Steuern zahlen muss. Stimmt das?


Wenn du die Wohnung nur mieten willst, kann es dir eigentlich wurscht sein, was der Vermieter an Steuern zu bezahlen hat, …denn das ist sein Bier

und wenn du mit der Info (mit ihm) über (seiner) Mietgestaltung diskutieren willst, ist der Ärger vorprogrammiert, da günstig wohnen in ZG ziemlich teuer ist und Bewerber in der Regel dafür Schlange stehen.

Ich würde an deiner Stelle lieber nach einer Objekt/Lage-Mangel suchen, um den Preis zu drücken, denn sonst hast du nur noch die Wahl zwischen …Ja, ich will oder …Ja, ja, du kannst mich mal, …wenn du so anfängst,
…da Kroaten von dieser unchristlichen Sitte, die man Steuern nennt, ...in der Regel gleich Herpes bekommen und dann nicht mehr verhandelbar sind

Grago Offline



Beiträge: 2

06.11.2014 03:31
#49 RE: Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Hallo Community 😊

Ich bin neu hier und interessiere mich für das Forum da ich mit meiner Frau, die ursprünglich aus Kroatien ist, ein Haus mit 10 Apartments in Kroatien bauen möchte.

Wir sind grad dran den Finanzplan zusammen zu stellen und wollten fragen ob es die Paschalbesteuerung in Kroatien noch immer gibt und wieviel die zurzeit ausmacht.

Danke im Voraus 😊

Lg Grago

Grago Offline



Beiträge: 2

06.11.2014 18:05
#50 RE: Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements in Kroatien Antworten

Dazu zu sagen ist noch das es sich um eine Betreibung durch eine Firma handelt

lg Grago

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