Hi Hausbesitzer und Vermieter Wir besitzen eine Immobilie in einer eigenständigen Gemeinde in der Nähe von Pula (Istrien) und beabsichtigen diese an Touristen zu vermieten. Wer kann uns Hinweise geben, welche gesetzlichen Auflagen zu beachten sind und wo man/frau sich registrieren lassen muss. Wie sieht das mit der Besteuerung der Einkünfte aus? Ist das ähnlich wie in D, d.h. Einnahmen-/Überschussrechnung nach §4 ESTG oder wird bei touristischen Objekten eine Pauschalversteuerung angelegt? Ich gehe derzeit davon aus, dass aufgrund des DBA zwischen Kroatien und D keine weitere Besteuerung hier in D notwendig ist, wir aber auch nicht mögliche Verluste nach D übertragen können (weil Vermietung/Verpachtung). Ist diese Annahme richtig so? Kann uns jemand die betreffenden Ausgaben der Narodne Novine benennen, in welchen wir uns ggf. selbst schlau machen können. Oder kennte jemand jemand, der jemand kennt, der einen Freund oder Bekannten in der Nähe von Pula hat, der professionelle Auskünft hinsichtlich einer Steuerberatung geben kann? Unsere Erfahrungen waren leider bislang negativ. Wir sind nur auf "Buchhalterinnen" gestossen, die können zwar verbuchen, verstehen aber nix vom Steuerrecht. Freue mich über jede sachdienliche Auskunft. Fritz
als vermieterin eines ferienhauses/landhauses in istrien kann ich dir schreiben, was bisher unsere abgaben waren, und was es für die zukunft angekündigt wurde: wir gelten für privatvermieter (in diesem status kannst du bleiben bis zum bestimmten bettenzahl, falls du zimmer vermietest bzw. bis zu den bestimmten anzahl der fewos. falls du mehr als 3 fewos (wir haben 3) vermieten willst, schaue ich genau nach, ob das auch für dich gilt..). - zuerst haben wir uns registrieren müssen bei ured za turizam (touristikbehörde) bei opcina (gemeinde). nach dem gestellten antrag machten die behördenbeamten eine besichtigung vor ort, haben geschaut, ob die minimale vorgeschriebene bedinungen für das vermieten erfüllt sind. nach ca. 3 wochen haben wir eine genehmigung von ihnen bekommen, so wie auch bescheid über der kategorie des objektes, welche uns zugeteilt wurde. - unsere gäste melden wir bei touristikamt vor ort an und ab und bezahlen für sie die kurtaxe, welche an die touristikgemeinschaft geht. die kurtaxe bezahlen aber eigentlich die gäste und sie wird in unserer preisliste als solche dargestellt - an die touristikgemeinschaft zahlen wir monatliche mietgliedschaft, den betrag in höhe von 0,25%unserer mieteinnahmen, natürlich in den monaten, für welche wir das vermieten regiestriert haben -steuer zahlen wir auf basis der ausgestellten rechnungen und zwar 7,5% steuer auf netto betrag (ohne kurtaxe). das gilt aber nicht als vorsteuer und wir können speziell für diese einkommen-steuer kein steuer-jahres-ausgleich beantragen. wir waren damit zufrieden, haben die gäste ordentlich angemeldet gehabt. das alles gilt mit voraussetzung, dass deine einkünfte unterhalb 85.000,00 kn/jahr liegen. ansonsten bist du pdv (mwst) pflichtig und wirst anders versteuert...
angekündigte neue regelung sieht aber für uns so aus: wir zahlen jahrespauschal pro bett in höhe von 600,- Kuna . ein teil davon sind steuer, ein teil davon ist die kurtaxe. da es in kroatien bisher 4 klassen der touristikortschaften gab und die kurtaxe dementsprechend unterschiedlich war, weiss ich nicht, wie das in das angekündigte system eingebaut wird. sollte 600 kuna für alle gelten, werden einige an vermieter, welche nicht viel vermieten können, sicherlich dadurch schäden tragen müssen.
eine gute freundin von mir ist buchhalterin, aber eine die ihr job mag, und gerne neues dazulernt. sie hat unsere lufthansa-mitarbeiter in sachen steuer beraten. falls du willst, schick mir PR, sie ist in zadar und ich schicke dir ihre mail, dann kannst du mit ihr punkte, die spezifisch für dich sind, genauer absprechen....
Hi und vielen Dank für die umfangreiche Information. Besonders die Pauschalversteuerung erscheint mir ein richtiger Weg für den kroatischen Tourismus zu sein. Viele Angebote kommen doch gerade von den kleinen Betrieben mit drei/vier Wohnungen max. Da eine aufwändige Versteuerungsprocedur zu machen ist m.E. nicht im Sinne des Erfinders. Ich denke, dass mit dieser Art der Versteuerung beide Seiten profitieren, da in der Praxis doch wohl viele Vermieter einfach nicht alle Besucher angemeldet hatten und damit stets Gefahr liefen, eine Anzeige (vom Nachbarn) zu bekommen. Ich habe leider auch so einen "Blödmann" neben mir und möchte daher schon gleich von Anfang an eine saubere Weste haben. Gerade als Ausländer unterliegt man doch einer besonderen Beobachtung im Ort. Vielen Dank nochmals für die Tips und Hinweise und eine gute Saison
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.