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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 28 Antworten
und wurde 11.788 mal aufgerufen
  
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Jadran Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 575

20.01.2012 21:51
#21 RE: RE:Sonntagsfahrverbot für Pick Up über 2,8t + Anhänger) Antworten

Na ja, dann gebe ich auch mal meinen Senf dazu, denn so richtig recht hatte bislang eigentlich noch niemand, was die Gesetzgebung in D angeht. Für eine rechtl. Bewertung reicht die Betrachtung des § 30 StVO allein nämlich nicht aus:

Die deutschen Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen.
Die Verkehrsministerkonferenz hat 2007 als allgemeine Ausnahme einen Katalog beschlossen, der unter anderem diese Ausnahme enthält:

... Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.

D.h also, dass bei es bei Lkw bis 3,5 t ganz wesentlich auf die tatsächliche Nutzung des Anhängers ankommt, ob das Sonn-und Feiertagsfahrverbot nun greift oder nicht.

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

21.01.2012 12:10
#22 RE: RE:Sonntagsfahrverbot für Pick Up über 2,8t + Anhänger) Antworten

Zitat
D.h also, dass bei es bei Lkw bis 3,5 t ganz wesentlich auf die tatsächliche Nutzung des Anhängers ankommt, ob das Sonn-und Feiertagsfahrverbot nun greift oder nicht.


Genau so ist es !

Jadran Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 575

21.01.2012 13:41
#23 RE: RE:Sonntagsfahrverbot für Pick Up über 2,8t + Anhänger) Antworten

Freut mich, dass ich Dir helfen konnte

Zitat von Fred
An Sonntagen und Feiertagen dürfen ... Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

21.01.2012 14:08
#24 RE: RE:Sonntagsfahrverbot für Pick Up über 2,8t + Anhänger) Antworten

Zitat
Freut mich, dass ich Dir helfen konnte


Wieso mir ??

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

08.03.2012 13:34
#25 RE: RE:Sonntagsfahrverbot für Pick Up über 2,8t + Anhänger) Antworten

Servus!

Glaub ich jetzt nicht so mit der gewerblichen Zulassung. Der Unterschied ist ob die den Anhänger gewerblich NUTZT oder nicht. Nicht auf die Zulassung des Pickups.
Beispiel 1: Mein L200 ist auf die Firma zugelassen. Fahre ich mit meinem Boot hintendrann (grünes Kennzeichen - Sportgeräteträger) darf ich auf die Autobahn.
Beispiel 2: Fahr ich denselben Wagen mit meinem 750kG Lastanhänger mit Dünger für meinen Betrieb darf ich nicht auf die Autobahn.

Und jetzt wirds haarig:
Beispiel 3: Derselbe Pickup privat zugelassen, der Eigentümer ist beruflich Autohändler. Er transportiert einen gerade gekauften Wagen: Richt auf die Autobahn. Er Transportiert seinen Rennwagen -da das sein Habby ist- zum Nürburgring zu einem Rennen: Er darf auf die Autobahn.

Beurteilt wird das leider immer im Einzelfall. Hat die Rennleitung nen schlechten Tag gehts über Einspruch etc.

Mein Ratschlag: Von der Regelung ausgenommen sind nur als Sportgeräteträger zugelassene Anhänger (grünes Kennzeichen und Eintrag im Fahrzeugschein) oder Wohnanhänger.
Mit allen Lastanhängern sollte man die Autobahn besser meiden.

Schöne Grüße,
Jan

PS.: Und noch der Beitrag eines Nutzers aus einem anderen Forum, der die Sinnlosigkeit dieses Fahrverbots zeigt:
"Wenn ich meinen L200 nehm und meinen Audi A6 hinterherzieh aufm Anhänger darf ich Sonntags nicht auf die Autobahn. Wenn ich meinen Audi vorn hinstell und den L200 aufn Anhänger (geht auch vom Gewicht) dann darf ich Sonntags auf die Autobahn."

Jadran Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 575

08.03.2012 19:16
#26 RE: RE:Sonntagsfahrverbot für Pick Up über 2,8t + Anhänger) Antworten

Stimmt. Hatte ich was anderes geschrieben ?

Das Beispiel aus dem anderen Forum hinkt allerdings. Es ist vollkommen egal, wer wen zieht. Entscheident ist die Zulassung und bestimmungsgemäße Nutzung des Anhängers, wie Du selbst richtig festgestellt hast.

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

08.03.2012 19:48
#27 RE: RE:Sonntagsfahrverbot für Pick Up über 2,8t + Anhänger) Antworten

Hallo Jadran!

Neinnein, du hattest nichts anders geschrieben. Hatte mich auf einen vorherigen Beitrag von Sockenmann bezogen.

Das andere Beispiel hinkt nicht, es zeigt nur die Sinnlosigkeit der Regelung:
Es ging dort nicht um Ausnahmeregelungen, die hatte der Mann definitiv nicht.
Mit dem Pickup als Zugfahrzeug und dem A6 aufm Hänger Sonntagsfahrverbot, aus.
Benutzt er seinen A6 als Zugfahrzeug und stellt den Pickup auf den Anhänger-> Zugfahrzeug = PKW => kein Sonntagsfahrverbot.

Das ist ja der Blödsinn: die gleichen Fahrzeuge, der gleiche Hänger, mal fahren mal nicht.

Schöne Grüße,
Jan

Jadran Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 575

09.03.2012 06:25
#28 RE: RE:Sonntagsfahrverbot für Pick Up über 2,8t + Anhänger) Antworten

Na ja, sinnlos wird dieses Gesetz wegen der von Dir genannten wenigen Ausnahmen nun aber nicht gleich. Ich bin froh, wenn wenigstens Sonntags die Bahn halbwegs frei ist und manch ein Trucker muss seinen Chef nicht davon überzeugen, wenigstens Sonntags oder Heiligabend nicht auf den Bock zu müssen.

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

09.03.2012 09:59
#29 RE: RE:Sonntagsfahrverbot für Pick Up über 2,8t + Anhänger) Antworten

Servus!

Ich geb die ja völlig Recht, Jadran. Bin auch froh, wenn Sonntags nicht die Brummis alles blockieren.
Der Haken ist ja die Sache mit den "Kombinationsfahrzeugen", also vor allem die viertürigen Pickups, die immer häufiger anzutreffen sind.
Die haben zwar ne LKW-Zulassung (obwohl Sie Steuer und Versicherung für nen PKW zahlen müssen) und müssen die Nachteile ertragen obwohl sie genauso groß und schwer sind wie die meisten Geländewägen. Es würd ja schon reichen, wenn es heissen würde "LKW über 7,5T. mit Anhänger" Die Gewichtsgrenze ist halt das Problem.
Aber gut, ich hab mich damit arrangiert so weit.

Schöne Grüße,
Jan

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