Nach Italien, Spanien und Portugal schreibt ab dem 1. Mai auch Österreich vor, im Auto eine geprüfte Warnweste (Prüfzeichen EN 471) mitzuführen und sie bei Panne oder Unfall anzulegen.
eine ist zuwenig. für alle die das fahrzeug verlassen. im notfall = für alle mitfahrer
siehe unten: Zufrieden zeigt sich der ÖAMTC über die Vorverlegung der Einführung der Tragepflicht für Warnwesten: "Der Vorschlag des Clubs, die Warnwestenpflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit schon mit Anfang Mai 2005, also vor Beginn der großen Sommerreisezeit, einzuführen, ist berücksichtigt worden", freut sich ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Wie und wann benutze ich eine Warnweste?
Der Gesetzesentwurf sieht neben der Mitführverpflichtung auch eine Verwendungspflicht im Fall einer Panne oder eines Unfalls vor. Die Pflicht zum Tragen der Warnweste gilt sowohl auf Autobahnen als auch - entgegen mancher anderslautender Äußerungen - auf Freilandstraßen. "Durch das Tragen einer Warnweste kann man beim Aufstellen des Pannendreiecks bei Tag und bei Nacht vom Folgeverkehr früher erkannt werden", sagt Hoffer.
Auch die Kritik, dass die Bestimmungen haftungsrechtliche Fragen offen lassen, teilt der Club nicht. Es gelten ohnehin die allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze über das Mitverschulden: Wer eine Schutznorm, nämlich die Verpflichtung zum Tragen einer Warnweste, künftig missachtet, muss mit einer Kürzung seiner Ersatzansprüche rechnen. Das gilt dann, wenn er durch das Tragen einer Warnweste früher erkannt worden wäre und der Unfall dadurch vermieden hätte werden können.
Unabhängig vom Inkrafttreten der Warnwestenpflicht im Mai nächsten Jahres rät Clubjurist Hoffer daher bereits jetzt dringend, im Sinne der Sicherheit Warnwesten mitzuführen und in einer Notsituation auch zu benützen.
In Italien und in Spanien (ab 24. Juli) ist eine Warnweste gesetzlich vorgeschrieben, wenn Personen nach einem Unfall oder einer Autopanne auf Freilandstraßen und Autobahnen aus dem Fahrzeug aussteigen.
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