Zitat Willst Du etwa behaupten, dass dort bei den Ermittlungen und der Ausstattung der Bahn alles mit rechten Dingen zugegangen ist ? 155 Tote sprechen eine eindeutige Sprache !!
Der Presse war damals zu entnehmen, daß zuvor ein äußerst penibler, (und daher zu teurer) Kontroll-Ingenier gefeuert wurde. Es kann nur spekuliert werden, ob das Unglück durch eine vorherige Kontrolle des Heizlüfters, dessen Einbaus , der Hyraulik-Leitungen, bzw. des -Öls verhindert hätte werden können. aber der Rotstift des Geschäftsführung wurde ja nicht angeklagt
Zitat Es kann nur spekuliert werden, ob das Unglück durch eine vorherige Kontrolle des Heizlüfters, dessen Einbaus , der Hyraulik-Leitungen, bzw. des -Öls verhindert hätte werden können
Darum geht es doch im einzelnen garnicht ! Lies doch einfch mal den angebotenen Link vollständig durch ! Darüber hinaus wisse, dass im Fahrgastraum nicht ein einziger Feuerlöscher installiert war und die Türen über keine Notöffnungsmechanik verfügten !! Die Fahrgäste hatten nahezu keine Chance, die Bahn zu verlassen. Wer unter den aufgezeigten Umständen immer noch daran glaubt, dass der Betreiber keine Schuld an dem traurigen Vorfall hat dem ist leider nicht zu helfen .....
Dass bei den Ermittlungen dann gelogen wurde dass sich die Balken biegen ist auch längst bewiesen. Der Rotstift der Geschäftsleitung gehört zu dem Thema Verantwortung für die Betriebssicherheit - dass diese nicht gegeben war ist ja wohl ebenfalls bewiesen.
Zitat Dir ist aber schon bekannt, daß vor dem "Europ. Gerichtshof für Menschenrechte" in Straßburg eine Revisionsklage läuft.
Ja, die wird zur Lachnummer. Über diese Revisionsklage wurde gestern in der Sendung die ich beschrieben habe gesprochen. Da hat sich schon der Anwalt der Opfer lächerlich gemacht damit.
Zitat Lies doch einfch mal den angebotenen Link vollständig durch ! Darüber hinaus wisse, dass im Fahrgastraum nicht ein einziger Feuerlöscher installiert war und die Türen über keine Notöffnungsmechanik verfügten !! Die Fahrgäste hatten nahezu keine Chance, die Bahn zu verlassen. Wer unter den aufgezeigten Umständen immer noch daran glaubt, dass der Betreiber keine Schuld an dem traurigen Vorfall hat dem ist leider nicht zu helfen .....
Das mag schon alles so gewesen sein Fred. Aber die Bahn war so genehmigt und hat den Vorschriften entsprochen. Oder will jetzt noch wer behaupten das eine Bahn eingesetzt wuirde die so nicht zugelassen war? Dann wirds aber lächerlich.
Zitat Oder will jetzt noch wer behaupten das eine Bahn eingesetzt wuirde die so nicht zugelassen war?
Ich zitiere ganz einfach mal :
1. Der Brand sei eindeutig durch den Konstruktions- und Produktionsfehler eines Heizlüfters entstanden.
2. Es habe keinen Produktionsfehler gegeben, sagen sie. Aber im Heizlüfter des nicht ausgebrannten Schwesternzuges "Gletscherdrache" habe man Rückstände des im Waggon verwendeten explosiven Hydrauliköls nachgewiesen.
3. 160 Liter hoch brennbares Hydrauliköl auf Petroleumbasis stand in dem Zug unter 190 Bar Druck. Die Leitungen hierfür verliefen unmittelbar hinter und über dem Heizlüfter - und sie waren offensichtlich undicht und porös
4. In der Gebrauchsanleitung für den Heizlüfter steht ausdrücklich "Gerät darf nicht in Fahrzeuge eingebaut und dort betrieben werden".
5. In der EU-Richtlinie vom März 2000 gab es das Gefahrenbild Brand sehr wohl: "Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit die Auswirkungen eines Brandes in der Anlage die Sicherheit der beförderten Personen und des Personals nicht beeinträchtigen", heißt es unter Punkt 2.6.5.
6. In den Führerkabinen der Gletscherbahn gab es sogar einen Feuerlöscher. Nicht aber in den Kabinen der Skifahrer.
7. Harald Schiffl, Sprecher der Gletscherbahnen, verweist auf das Urteil: "Das ist anzuerkennen." Er sagt aber auch: "Für die Gletscherbahnen Kaprun kann ich festhalten: Das Unternehmen hat von Anfang an eine Führerstandheizung bestellt, hat Auswahl und Einbau dem Hersteller des Zuges überlassen, die Behörde hat das genehmigt und war bei der Abnahme dabei."
Über die Tatsache, dass sich die Türen der Bahn nicht von innen öffnen ließen (Notausstieg) habe ich bereits geschrieben. Es geht ja meiner Meinung nach nicht alleine um die Schuldfrage, sondern auch darum, dass alleine durch den Betrieb einer solchen Bahn ein Betriebsrisiko alleine durch die Inbetriebnahme entsteht und der Betreiber auf jeden Fall dafür haftet. (Betriebshaftung) Sollte das in Österreich anders als in Deutschland bzw. Europa sein, würde mich das sehr wundern - aber der europ. Gerichtshof wird es den österr. Richtern schon erklären ....
"Man denke in dem Zusammenhang mal an den alljährlichen Hype mit den Fähren. Wehe, da liegt eine vergammelte Schwimmweste im Kasten."
da frage ich mich schon warum dann ostseefähren gesunken sind wo doch alles so penibel kontrolliert wird.
°Sollte das in Österreich anders als in Deutschland bzw. Europa sein, würde mich das sehr wundern - aber der europ. Gerichtshof wird es den österr. Richtern schon erklären ...."
fühlst du dich dazu berufen dem urteil vorzugreifen, oder denkst du der gerichtshof wird sich vor der urteilsverkündung an dich wenden um deine genehmigung einzuholen
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@fred im allgemeinen schaffe ich das schon. es wird nur dann schwer wenn du von österreichischen richtern schreibst denen vom europ. gerichtshof was erklärt werden wird. im übrigen scheint dir entgangen zu sein, dass der fall von einem einzelrichter abgewickelt wurde der sein urteil der gesetzeslage entsprechend und nach bestem wissen und gewissen gefällt hat. dass dieses urteil nun doch schon jahre hält und sämtliche einsprüche die es gab "überlebt" hat sei nur am rande erwähnt.
zu deinem hinweis auf das betriebsrisiko welches allein durch die inbetriebnahme entsteht möchte ich ohne hier etwas aufrechnen zu wollen an den intercity von eschede erinnern wo auch, wie ich annehme trotz sorgfältigster kontrolle, ein unglück geschah das nicht vorhersehbar war.
Zitat zu deinem hinweis auf das betriebsrisiko welches allein durch die inbetriebnahme entsteht möchte ich ohne hier etwas aufrechnen zu wollen an den intercity von eschede erinnern wo auch, wie ich annehme trotz sorgfältigster kontrolle, ein unglück geschah das nicht vorhersehbar war.
Da hast Du völlig recht jedoch verstehe ich nicht, was es da aufzurechnen gibt !? Denn ganz im Gegensatz zu den Betreibern der Kaprun-Bahn wirst Du nichts darüber finden, dass sich die Deutsche Bahn um die Verantwortung aus der Betriebshaftpflicht gestohlen hat bzw. das auch nur versucht hätte.
In Deutschland unterliegt im übrigen, dies nur als Beispiel, jedes Fahrzeug alleine schon durch die Inbetriebnahme (starten des Antriebsaggregates) der Betriebshaftpflicht.
Zitat im übrigen scheint dir entgangen zu sein, dass der fall von einem einzelrichter abgewickelt wurde der sein urteil der gesetzeslage entsprechend und nach bestem wissen und gewissen gefällt hat.
Was jedoch nicht zwangsläufig heißen muss, dass sein Wissen vollständig war (ist). Ich bin jedenfalls der festen Überzeugung, dass beim europ. Gerichtshof dieses Urteil gekippt wird und die Opfer bzw. deren Hinterbliebene zu ihrem Recht kommen.
Übrigens kommt heute Abend um 20:15 im ZDF im Rahmen der Sendung "Frontal 21" ein ausführlicher Beitrag über das Unglück in Kaprun.
"die Opfer bzw. deren Hinterbliebene zu ihrem Recht kommen."
was das betrifft wurde meines wissens ein außergerichtlicher vergleich geschlossen dem 90% der hinterbliebenen zugestimmt hat. wobei mir natürlich klar ist, dass kein menschenleben mit geld aufgewogen werden kann.
"Aber ganz im Gegensatz zu den Betreibern der Kaprun-Bahn wirst Du nicht darüber finden, dass sich die Deutsche Bahn um die Verantwortung aus der Betriebshaftpflicht gestohlen hat bzw. das auch nur versucht hätte."
die betriebsleitung der kapruner gletscherbahnen hat sich nicht aus der verantwortung bzw. betriebshaftpflicht gestohlen sondern darauf hingewiesen, dass sie gesetzeskonform gehandelt hat und sämtliche genehmigungen vorhanden waren bzw.sind.
was eschede und das verhalten der deutschen bahn betrifft sowie die erkenntnisse bzw. das urteil des deutschen gerichtes kannst du hier nachlesen.
hab nur mal so mitgelesen und kann hierzu auch nichts Konstruktives beitragen. Hab trotzdem mal ne Frage. Ihr schreibt, dass das vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geht. Dort werden jedoch nur Menschenrechtsverletzungen verhandelt. Ihr diskutiert aber hier noch immer um Schuldfragen im Zusammenhang mit techn. Details und um zivielrechtliche Dinge. Welche internationalen Menschenrecht sollen in diesem Zusammenhang verletzt worden sein?
@proppi mir ist auch nicht klar welche menschenrechte hier verletzt worden sein sollen. vermutlich fühlen sich einige hinterbliebene vom österrichischen gericht ungerecht behandelt oder sind der meinung ihre argumente wurden nicht ausreichend gehört bzw. bei der urteilsfindung berücksichtigt. wie immer bei solch tragischen unglücken die fast weltweit diskutiert werden hat sich wahrscheinlich auch hier ein geschäftstüchtiger anwalt gefunden der damit seinen bekanntheitsgrad steigern will.
Zitat wie immer bei solch tragischen unglücken die fast weltweit diskutiert werden hat sich wahrscheinlich auch hier ein geschäftstüchtiger anwalt gefunden der damit seinen bekanntheitsgrad steigern will.
Wenn dadurch irgendwelche positiven Entwicklungen für die Angehörigen der Opfer herauskommen, hat er diese Steigerung verdient....
Zitat Winnie: Dir ist aber schon bekannt, daß vor dem "Europ. Gerichtshof für Menschenrechte" in Straßburg eine Revisionsklage läuft.
Hab hier mal wieder einen Link, der etwas zu Menschenrechten in D aussagt: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe Vor diesem Gerichtshof hat übrigens Deutschland auch schon einige Klagen verloren.
Inwieweit der Europ. Gerichtshof f. Menschenrechte und der Link von Dir, Fred, jetzt Verbindung haben, kann ich im Moment nicht sagen. Da muss ich mich erst schlau lesen. Edit: hab grad gesehen, dass das 2 verschiedene Paar Schuhe sind. Vielleicht hat Winnie hier etwas verwechselt un die Klage wurde beim Erop. Gerichtshof eingereicht.
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