In Antwort auf:Facharzt bedeutet z.B. bei Allergien ein Allergie-Spezialist und nicht mein Hausarzt, richtig?
Genau Hast du denn einen guten bzw. vertrauenswürdigen Hausarzt, der dich u.U. an den richtigen Facharzt weiterleiten kann ?
Übersetzen und beglaubigen lassen muss danach auch sein.
Schicken: Da müsste ich nochmal nachfragen, wenn du willst, da bin ich im Moment überfragt. Ich würde zwar von der Logik her auf die Musterungsbehörde tippen, aber irgendwie habe ich das trotzdem anders in Erinnerung.
dermijo
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21.08.2006 14:54
#344 RE: Konkrete Fragen zum Wehrdienst in Kroatien
Hab schon mit meinem Hausarzt über die Dinge gesprochen und der steht da auf meiner Seite. Nur Illegales würde er sicher nicht unterschreiben. Aber er kann mich da sicher unterstützen mit den entsprechenden Ärzten.
Wäre lieb wenn du da mal nachfragen könntest, will nicht zu oft da unten im Kreiswehrersatzamt anrufen um mir da nicht evtl. Nachteile durch einzuhandeln...
Bin eh mal gespannt ob sich das alles von hier aus OHNE meine persönliche Anwesenheit regeln lassen wird...
Weiß zufällig jemand von euch wann der Wehrdienst im Frühjahr losgeht? Und wann die Musterung dafür stattfindet? Mein Freund muss womöglich nächstes Jahr in die Armee.
Danke! Viele Grüße Kirstin
Nero
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31.08.2006 21:17
#349 RE: Konkrete Fragen zum Wehrdienst in Kroatien
Nach dem geltenden Aufenthaltsgesetz erlischt grundsätzlich jede Aufenthaltsgenehmigung - also auch eine Niederlassungserlaubnis (ehemals „unbefristete Aufenthaltserlaubnis“) - bis auf wenige Ausnahmen, wenn sich der Ausländer länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten hat.
Diese Vorschrift entspricht jedoch nicht den europäischen Richtlinien, sofern davon auch Ausländer betroffen sind, die langfristig in den EU-Staaten aufenthaltsberechtigt sind. Aus diesem Grund wird das Aufenthaltsgesetz geändert.
Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht einen neuen Aufenthaltstitel für langfristig aufenthaltsberechtigten Ausländer vor: Die Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG (§ 9 Abs. 3 AufenthG). Dieser Aufenthaltstitel wird auf Antrag erteilt und setzt voraus, dass sich der Ausländer seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllt sind: ausreichendes Einkommen, Deutschkenntnisse, Straffreiheit etc..
Die Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG erlischt erst, wenn sich der Ausländer für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten nicht im Gebiet der europäischen Union aufgehalten hat. Das bedeutet, dass dieser Aufenthaltstitel nicht erlischt, wenn sich der Ausländer etwa in Frankreich oder in der Niederlanden für längere Zeit aufhält. Der Verlust der Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG tritt in einem solchen Fall erst nach einer Abwesenheit aus dem Bundesgebiet von sechs Jahren ein (§ 51 Abs. 8 Nr. 4 AufenthG). Die Inhaber einer Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG genießen zudem einen besonderen Ausweisungsschutz, etwa wie Deutschverheiratete. Anträge auf eine Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG können erst nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden.
Diesbezüglich werden wir gesondert berichten. Da die Frist zur Umsetzung der europäischen Richtlinie in das deutsche Recht bereits abgelaufen ist, können sich betroffene Ausländer bereits jetzt auf die dort vorgesehenen Rechte für langfristig aufenthaltsberechtigten Personen im EU-Gebiet direkt berufen.
Nero
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01.09.2006 15:33
#352 RE: Konkrete Fragen zum Wehrdienst in Kroatien
In Antwort auf:Ich fahr demnächst runter um es hinter mich zu bringen.
Sorry für die Nachfrage, aber ich bin zu faul alles nochmal zu lesen und weiß jetzt nicht genau, was bei dir anlag. Meinst du jetzt damit die Musterung oder den Wehrdienst ?
Nero
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07.09.2006 21:01
#355 RE: Konkrete Fragen zum Wehrdienst in Kroatien
Ich bin 26, und Ende des Jahres kommt der Brief von denen ja wohl ohnehin angeflogen, also geh ich gleich zu denen wenn ich in Zagreb bin (Oktober) und bring das hinter mich. Ich wurde schon mit 23 mal von denen angeschrieben, hab dann aber angerufen und gesagt ich könne aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen (was auch stimmt, ich weiß selbst jetzt nicht wie ich die lange Reise packen soll), die Frau am Telefon hat gemeint: "Ok kein Problem, schicken sie uns ein Attest. Lassen sie sich Zeit, wichtig ist dass sie uns benachrichtigt haben."
Ich hab euch ja geschrieben dass ich den neuen Paß vor ein paar Wochen problemlos bekommen hab, nicht mal etwas vorlegen mußte wie Arbeitsbescheinigung. Suchen tut mich da scheinbar keiner. Durch den Anruf damals hab ich mir möglicherweise einiges erspart, aber andererseits darf man ja bis Ende des Jahres in dem man 26 wird außer Landes bleiben..
hab ein dubioses angebot von einem da unten, der gegen zahlung eines vierstelligen euro-betrages angeblich alles innerhalb einer woche für mich regelt... weiß nicht ob das so eine gute idee ist, zumal sehr viel geld...
will versuchen hier ein paar atteste zusammenzubekommen und dann mal sehen...
was ist eigentlich mit Clodn? wolltest mir noch infos zu deinem bruder geben!
In Antwort auf: hab ein dubioses angebot von einem da unten, der gegen zahlung eines vierstelligen euro-betrages angeblich alles innerhalb einer woche für mich regelt...
Das klingt aber dubios...
EKSTENZOR
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08.09.2006 17:15
#358 RE: Konkrete Fragen zum Wehrdienst in Kroatien
Hehe, das meinte ich ja auch. Wenn sie dich fragen ob du Probleme mit der Prostata hast auf jeden Fall nein sagen, sonst kriegst du die Faust in den Popo.
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