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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 18 Antworten
und wurde 1.303 mal aufgerufen
  
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Rotti ( Gast )
Beiträge:

09.07.2005 18:36
Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Hi Kroatienfahrer u. Dauercamper!

Ich habe heute von einer Bekannten gehört, dass anscheinend ab heuer alle Wohnwagen die in HR das ganze Jahr stehen bleiben (Sommer auf Campingplatz - Winter an einen Abstellplatz) verzollt werden müssen. Diesbezüglich sollen schon Beamte auf den CP unterwegs sein um zu überprüfen ob die dort stehenden Wowa auch eine gültige TÜV Plakette haben bzw. das gülitig Pickerl haben. Hat ein Wowa keinen gültigen Tüv, so schließen die Kroaten darauf dass der Wowa das ganze Jahr in HR steht. Verzollkosten sollten anscheinend bei einem 20 Jahre alten Wowa ca. € 160,00 sein. Jüngere Wowa`s werden nach Zeitwertliste verzollt??
Weis von euch jemand über dieses Thema bescheid? Mich betrifft es selber, da ich dort das ganze Jahr meinen Wowa stehen hab.
Wenn das stimmt bin ich neugierig was denen da unten als nächste Abzocke einfällt - mal sehen ob es nicht in 2 jahren in Italien kostengünstiger ist Urlaub zu machen als in HR. Die leitragenden Leute bei der ständigen Preissteigerung sind nicht mal wie Urlauber - obwohl esmich irgendwie ärgert - sondern vor allem die Normalverdiener in HR, die beim nomalen tägl. Lebensmittelkauf die westlichen Preis serviert bekommen.

LG Mathias

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

09.07.2005 18:42
#2 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

In Antwort auf:
Wenn das stimmt bin ich neugierig was denen da unten als nächste Abzocke einfällt

Wieso Abzocke ?
Rein zollrechtlich betrachtet sind diese Wohnwagen illegal eingeführt und werden jetzt nachverzollt. Wo ist da Dein Problem ? Du könntest ja Deinen WW wieder mit nach Hause nehmen und schon ist das Problem aus der Welt. Nachdem Du ja der Rotti bist weißt Du ja, was sich in der Bootsszene mit unverzollten Booten abgespielt hat. Umso mehr überrascht es mich daher, daß Du hier bezüglich WW von Abzocke sprichst .....


In Antwort auf:
... mal sehen ob es nicht in 2 jahren in Italien kostengünstiger ist Urlaub zu machen als in HR.

Da solltest Du Dich aber jetzt schon mal die aktuellen Preise in bella Italien anschauen und Dich über die Abzocke im Land der Spaghetti informieren. Ich bin relativ sicher, daß es Dir u.U. die Sprache verschlägt !
.

Gruß Fred

-------------------------------
Medulin, meine zweite Heimat !

Gast
Beiträge:

09.07.2005 18:52
#3 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Hi Fred!

Schön dich wieder mal zu lesen - Servus! Also was ich mit Abzocke meine dass ist so. Aber Urlauber lassen es sich ja gefallen, so lange bis es schmerzt. IRgendwann muss man dann halt weiterjammern oder Abschied nehmen und wo anders hin fahren. Man wird sehen ob es sich der Kunde auf Dauer bieten lässt. Gehört aber nicht zum eigentlichen Thema.
Worum es mir im Thread geht ist, wird da echt mobil gemacht und weis jemand ob es wirklich derzeit so geahndet wird mit den Dauercampern und mehr nicht?
Zum Thema Zoll. Ich denke dass du mich so gut kennst, dass ich nicht so naiv bin und mir nicht bewusst bin dass hier lt. HR Gesetz (gibt es in Österreich u.a. Ländern auch) rechtlich richtig ist für solche Wowa Zoll zu verlangen. Nur wo ist die Grenze wo eine Verzollung notwendig ist? Mein Wowa ist noch immer in Österreich angemeldet und zu URlaubszwecken in HR abgestellt. Ich kann (und viele ander Camper) den Wowa sofort an den Haken meines Autos hängen und ab nach Österreich fahren. Du selbst hast ja auch ein Boot in HR - hast du das auch verzollt???? Wie sieht es damit aus???Steht ja auch das ganze Jahr dort.
also wer weis mehr über dieses Thema bitte.

Gruß Mathias

ir gehts

Rotti ( Gast )
Beiträge:

09.07.2005 18:57
#4 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Noch einen Nachtrag - mein Wohnwagen steht nicht illegal in HR - Im Sommer angemeldet im CP und in den restlichen Zeit finanzrechtlich gemeldet bei einem Wohnwagenabstellplatz den ein kroatischer Bauer betreibt. D.h. wenn Verzollung notwendig wird, dann ziehe ich den Wohnwagen mit nach Hause - und viele hunderte vielleicht sogar tausende andere Wohnwagen-Besitzer auch. Na dann haben halt ein paar Kroaten wendiger Geld mit ihren Abstellplätzen verdient. Also ist es wiederum so dass nur der Staat verdient (wobei wahrscheinlich der bürokr. Aufwand mehr kostet als bringt...) und der arme Bauer durch die Finger schaut.

Gruß Rotti

Golphi Offline



Beiträge: 1.906

09.07.2005 19:07
#5 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Was habt Ihr dagegen, dass der kroatische Staat Einnahmen hat. Das soll in anderen Staaten auch vorkommen, so die Überlieferungen.

Im Ernst, in einem Land, in dem das Parken in einer Innenstadt 2 bis 4 Euro pro 20 Minuten kosten kann, ist die Diskussion über Zölle und Gebühren in Kroatien reichlich fehlplaziert.

Golphi

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

09.07.2005 19:40
#6 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Hallo Mathias,

hier die Antwort, die der ADAC einem Forum Mitglied auf Anfrage geschickt hat :


auf mehreren kroatischen Campingplätzen wurden die Dauergäste aufgefordert sich zu entscheiden,

- ihre Wohnanhänger entweder aus Kroatien auszuführen oder
- sie beim kroatischen Zoll dauerhaft einzuführen.

Die Einfuhrabgaben betragen für einen Wohnwagen aus euopäischer Produktion üblicherweise 22 % des Zeitwertes, was in vielen Fällen weniger ist als Abbau, Inbetriebsetzung, Ausfuhr etc. kosten würden.

Die Beschränkung der Aufenthaltsdauer von Fahrzeugen und Anhängern ist international üblich und absolut rechtens.

Freundliche Grüsse
Brigitte Werner
Grenzverkehr
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel: 089 7676-6331, Fax: 089 7607572


Dauercamping
Rückführung, Überführung an einen anderen Standort
Die Rückführung nach Deutschland oder die Überführung an einen anderen Standort ist etwas kompliziert und nicht zufriedenstellend durch Vorschriften geregelt, wenn der Wohnwagen stillgelegt oder definitiv abgemeldet wurde. Für wirklich kurze Wege im gleichen Land reicht meist ein provisorisches Kennzeichen, ein handgeschriebenes Schild mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges oder auch das frühere nicht mehr gültige Kennzeichen, wenn es nicht abgegeben werden musste.

Für längere Wege oder die Rückführung nach Deutschland empfiehlt sich ein solches Provisorium nicht. Da meist die Wiederzulassung mit regulärem Kennzeichen nicht möglich ist, weil die TÜV-Plakette abgelaufen ist, kann der Wohnwagen nur auf einem Trailer bewegt werden.


.....in Ländern außerhalb der EU
In Nicht-EU-Ländern gibt es nach wie vor einige Einschränkungen, was den vorübergehenden zollfreien Aufenthalt von Fahrzeugen und Anhängern betrifft. Zulässig sind üblicherweise 6 Monate, in der Schweiz, in Norwegen und Kroatien dürfen es auch 12 Monate sein.

Ein Wohnanhänger, der länger als nach den nationalen Vorschriften zulässig in einem Land außerhalb der EU bleiben soll, muss entweder nach den Zollbestimmungen des Gastlandes eingeführt und verzollt werden oder ein Zollamt des Gastlandes verlängert den Zeitraum der vorübergehenden Einfuhr, was bei Wohnwagen üblich ist. Gelegentlich ist auch der Betreiber des Campingplatzes bei den Formalitäten behilflich. Wenn der Anhänger nicht mehr bewegt und auch nicht mehr nach Deutschland zurückgebracht werden soll, kann er in Deutschland abgemeldet werden. Ansonsten gelten die zuvor genannten Gründe, die Zulassung beizubehalten.


Wiedereinfuhr aus einem Nicht-EU-Land
Wenn ein Wohnwagen nicht länger als 3 Jahre im Nicht-EU-Ausland war und dies auch belegbar ist, kann er problemlos zoll- und steuerfrei wieder in die EU zurück gebracht werden. Ist die Frist von 3 Jahren überschritten, so können bei der Wiedereinfuhr in die EU erneut Einfuhrabgaben verlangt werden. Diese würden dann vom aktuellen Zeitwert berechnet.


In Antwort auf:
Du selbst hast ja auch ein Boot in HR - hast du das auch verzollt???? Wie sieht es damit aus??? Steht ja auch das ganze Jahr dort.

Nein - ich habe es nicht verzollt - der Trailer ist jedoch in Deutschland nach wie vor angemeldet und ich könnte das Gespann jederzeit anhängen und mitnehmen - so wie Du wahrscheinlich auch Deinen WW.
Wenn ich das ganze Theater richtig verstanden habe, geht es ja auch nur um die Wohnwagen, die abgemeldet und ohne TÜV dort rumstehen. Aktionen soll es ja auch erst nach dem 30.09.05 geben - also keine Panik !
.

Gruß Fred

-------------------------------
Medulin, meine zweite Heimat !

Gast
Beiträge:

09.07.2005 19:47
#7 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Hallo Fred super Auskunft, danke!
Soweit ich das verstehe, gilt dies momentan nur für nicht mehr angemeldete Wohnwagen, die dauernd in Kroatien abgestellt sind. Der Reizpunkt bei mir war, wieso soll ich einen noch angemeldetet Wowa in HR verzollen. Aber werd mich in 14 Tagen genauer mal bei meinem Campingplatz - Betreiber erkundigen. Mal sehen, wie heiss gekocht und gegessen wird.

Gruß Mathias

Johasi Offline



Beiträge: 4

09.07.2005 22:49
#8 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Und wo muß oder darf man den Wohnwagen in Kroatien verzollen, anmelden zum verzollen oder was auch immer ? Mein WW steht bei einem Bauern in HR, weit in der Pampa, da kommt der Finanzmensch nie hin. Ich bin ja schon froh wenn ich es wieder finde.

Gruss Jörg

Gast
Beiträge:

09.07.2005 23:00
#9 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Mal ein kleiner Denkanstoss zu diesem Thema.
Ich würde den Spieß gern rumdrehen.
Hat der Bauer eine Gewerbeanmeldung wo ihr euren WW abstellt, zahlt der Steuern?
Wenn ihr da also selbst aktiv werdet, sagt eurem Bauern oder was auch immer Bescheid, sonst kann der auch noch Ärger bekommen.

Rotti ( Gast )
Beiträge:

09.07.2005 23:09
#10 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Hi Jörg!

Die Krux an der Sache ist, dass alle Vermieter von Abstellplätzen verpflichtet sind über die abgestellten Wohnwagen Buch zu führen und die Einnahmen dieser Vermietung zu versteuern. Also ist man im Normalfall für die Finanz in HR auffindbar wo der Wohnwagen die ganze Zeit steht. Lt. meinem Abstellplatzvermieter knüpft ihm die Finanz min. 50% der Einnahmen ab.........
Das meinte ich auch vorhin. Wenns mir zu teuer wird und bevor ich den Wowa verzollen muss,dann nehme ich den Wowa mit nach Hause - die gestraften sind in vielen Fällen dann wieder die Einheimischen in HR die sich durch die Platzbermietung ein kleines Zubrot dazu verdienen können und welchen durch solche Aktionen im Endeffekt Geld verloren geht dass man gerne bezahlt wenn man den Wowa dort lassen kann.
Gruß Mathias

Sonni Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 503

10.07.2005 18:20
#11 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Muss mich allmählich auch an dieser Diskussion beteiligen. Warum machst Du das mit Deinem WoWa nicht genauso wie wir mit unseren Booten: Bring' das Ding einfach in eine offizielle "trockene Marina". In der Regel nehmen die Betreiber solcher Plätze auch Wohnwägen auf, wenn sie Platz haben. Diese "trockenen Marinas" hießen ganz früher "Zollzwischenläger". Natürlich kosten sie Geld (wobei es auch dort erhebliche Preisunterschiede gibt), aber dann ist alles offiziell und der Zoll kann Dir nicht an die Kandarre fahren. Und wenn dieser Platz nicht sehr weit von Deinem Sommerstellplatz ist, kannst Du den WoWa auch mit einem provisorischen (oder dem alten) Kennzeichen dort hin bringen. In der Regel können die Betreiber aber auch für einen Transport sorgen und dann hast Du überhaupt keine Probleme. Wir werden unseren Trailer vorm nächsten TÜV auch abmelden (wobei der natürlich immer noch mit dem ziehenden Fahrzeug versichert ist) und dann steht das Gespann ohne TÜV in der "trockenen Marina". Aber klar, man muss natürlich jede Dienstleistung bezahlen - nicht nur in Kroatien!
Gruß
Sonni

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

10.07.2005 20:43
#12 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

In Antwort auf:
Und wo muß oder darf man den Wohnwagen in Kroatien verzollen, anmelden zum verzollen oder was auch immer ?

Vielleicht solltest Du es mal beim Zollamt probieren ??
.

Gruß Fred

-------------------------------
Medulin, meine zweite Heimat !

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

10.07.2005 20:44
#13 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

In Antwort auf:
wobei der natürlich immer noch mit dem ziehenden Fahrzeug versichert ist

Hi Sonni,

bist Du da ganz sicher, daß dies immer noch so ist ??
Ich habe bei der letzten Interboot von Wengert da etwas ganz anderes gehört !
.

Gruß Fred

-------------------------------
Medulin, meine zweite Heimat !

merlinrovinj2 Offline



Beiträge: 516

11.07.2005 10:44
#14 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Hi,

In Antwort auf:
"trockene Marina".

unser Boot ist rein theoretisch jeden Winter im "Zollzwischenlager", wir bezahlen 40 EUR für die Zollpapierausfertigung an die Marina und damit hat's sich. Bei Rov. gibt es einen ehemaligen Bauern, der für die Winterzeit Abstellplätze für WoWagen hat, eingezäunt und streng bewacht durch Hunde, eigenes Büro und ganz offiziell angemeldet incl. Zollpapieren.
mr2

Johasi Offline



Beiträge: 4

12.07.2005 00:12
#15 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Das ist eigentlich weniger wegen des Geldes. Das kann bei einem alten Wohnwagen ja nicht so viel werden und dem Bauern will ich ja auch keine reinwürgen. Ich wollte nur wissen wie man es korrekt machen kann und da fehlt es einfach Informationen. Importiert wurde der WW ja nicht mal von mir. Habe ihn in Kroatien von einem Italiener gekauft. Der WW selber ist aus den Niederlanden reingekommen. Wer ist nun Zollpflichtig?

Gruss Jörg

Pez ( Gast )
Beiträge:

12.07.2005 07:38
#16 RE:Wohnwagen verzollen in HR??? Antworten

Hallo
Wenn das nur mit dem Zoll wäre - bei uns am CP (zahlen pro Saison € 2.000,--)
müssen wir bis zum Herbst alles was auf unserem Platz steht, abbauen - außer WW u. Vorzelt.
Es werden nächstet Jahr um ein Drittel weniger Dauercamper kommen = der große Brocken an Geld,
welcher am Anfang des Jahres von den Dauercamper bezahlt wird - ist um einiges kleiner.
Bei der EU (glaube dauert noch Jahrzehnte für HR) könnten wir uns die Diskussion mit dem Zoll sparen.
Über die Abzocke Boot/Tauchen/CP .... ist und wird auch viel in anderen Foren geschrieben.
Bitte liebes Kroatien - AUFWACHEN -
Viele Grüße
Pez
(nur noch 5 Std. bis zur Abfahrt)

Sonni Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 503

18.07.2005 21:08
#17 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Hallo Fred,
komm' erst heute auf Deine Frage zurück. Auch wenn der Trailer jetzt eine eigene Zulassungsnummer hat, ist er nach wie vor mit dem ziehenden Fahrzeug versichert (lt. Aussage der Autoversicherung und der Zulassungsstelle). Er muss aber angekoppelt sein! Wenn er nur so in der Gegend rumsteht und einen Schaden verursacht (z.B. wenn die Bremse nicht hält und er auf seinem Weg irgendetwas mitnimmt), haben wir bei unserer Bootsversicherung eine "Anhänger-Versicherung" abgeschlossen, die bei 50 Mio. pauschal jährl. 25 € kostet. Das sollte man sich doch noch leisten können und dann ist man wohl in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Gruß
Sonni

Hans ( Gast )
Beiträge:

10.08.2005 09:28
#18 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Also wir haben einen TEC Weltenbummler, der 18 jährig ist. Er überwintert seid 5 Jahren im Camping Ulika in Porec.
Dieses Jahr wurde uns auch vor der Abreise auf Reception bekannt gegeben, dass eine erneute Überwinterung nur möglich sei,
wenn unser Wohnwagen verzollt sei. Paff... Da für uns eine diesbezügliche Wiederausfuhr zu kompliziert geworden wäre, haben wir und ungewollter Weise entschlossen, unser Wohnwagen zu verzollen.

Verzollungsvorgang/Nötige Unterlagen:

Pass
Fahrgestellnummer
Dokument über Alter und Grösse des Wohnwagens.
Rechnung der letzjährigen Überwinterung.

Das Zollamt in Porec befindet sich ca. 300 m vom Konsum entfernt.
Wir waren 3 Leute vor Ort, welche auf die Verzollung gewartet haben.
Wartedauer pro Verzollung ca. 10 Min.

Als wir ins Büro eintraten wurden wir von einem freundlichen Zollbeamten empfangen.
Er verlangte unsere obig beschriebenen Unterlagen.Anhand von prov. in Kugelschreiber auf A4 Blatt erstellten Musterverzollungen stellte er unseren heutigen Wert des Wohnwagens fest.
Sein Vorschlag: 1000,- Euro entspricht ca. 7200,- Kuna.
Dagegen haben wir vorsorglich protestiert und ihm verständlich zu machen versucht, dass unser wohnwagen wegen des hohen Alters nicht mehr diesen Wert aufweise.
Wir einigten uns auf 5000,- Kuna, ca. 700,- Euro

Die Zollabrechnung sieht folgendermassen aus:

Zoll 10 % von 5000 Kuna = 500 Kuna
Mehrwertsteuer 22 % 1'210 Kuna
Schreibgebühren 60 Kuna
__________

Total 1770 Kuna entspricht ca. 245 Euro

Der Beamte füllte uns einen amtlichen Zettel aus und machte uns verständlich, dass wir den geschuldeten Betrag nicht auf dem Zollamt bezahlen könnten, sonder dies via einer Bank tätigen müssten. Da er bis zur Abgabe des Bank Zahlungsbeleges unser Pass zurückbehielt, mussten wir uns auf den Weg zur nächsten Bank, welche sich im Gebäude des Konsum in Porec befindet, machen. Die Überweisungsgebühr der Bank betrug ca. 4 Euro.

Mit dem Zahlungsbeleg in der Hand machten wir uns wieder auf zum Zollamt. Doch von rascher Abfertigung spürten wir nichts, denn der Beamte hatte eine halbe Stunde Pause. 3/4 Std später erschien der Beamte und übergab uns den Pass.

Verzollungszeit inkl. An- und Rückfahrt ein halber Ferientag.

Johasi Offline



Beiträge: 4

11.08.2005 20:49
#19 RE:Wohnwagen verzollen in Kroatien ? Antworten

Hallo Hans

vielen Dank für Deine genauen Hinweise und Tips. Mal schauen, ob ich das Zollamt in Rovini auch finde. Ich glaube, das ist in der Nähe des Hafenmeisteramtes.

Gruss Jörg

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