In Antwort auf: Die halten davon gar nix bzw. haben mir zu verstehen gegeben dieses kein Ausreichender grund ist mir solch eine Genemigung (auch nicht befristet) zu erteilen.
Ich weiß, daß das nicht überall so anerkannt wird (wurde) ! Man kann jedoch auch Behörden dazu zwingen, "Farbe" zu bekennen und zu einem solchen Antrag schriftlich Stellung zu beziehen - dann hat man etwas überprüfbares in der Hand. Meisten entscheiden solche "Herrgötter" aus dem Bauch heraus.
Ich habe mit gutem Zureden bereits vor 4 Jahren (!!) erreicht, daß meine Gas- / Schreckschußpistole in meine dt. WBK und in den europ. Feuerwaffenpaß eingetragen wurde ! Das hätte diese Behörde nicht tun müssen - aber sachliche Argumente haben überzeugt. .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf: Der Chartervertrag bzw. die Charterbestätigung weist den Bedarf nach (Sicherheitsaspekt)
Bin heute mal auf unser Stadtverwaltung gewesen um mal nachzufragen was die davon halten.
Die halten davon gar nix bzw. haben mir zu verstehen gegeben dieses kein Ausreichender grund ist mir solch eine Genemigung (auch nicht befristet) zu erteilen. So ist es zumindest bei uns.
Hallo Eckttt, es hängt natürlich auch ein bißchen von näheren Umständen ab. Wenn Du einmalig nur ein Schlauchboot für nen Wochenendtörn charterst, haste in der Tat schlechte Karten. Bei einer seegängigen Yacht, geplanten langen Schlägen und "regelmäßigem" chartern ist es zwar oft etwas nervig, aber machbar. Dazu gibt es auch einige Gerichtsurteile, die dies bestätigen. Das Thema war vor einigen Jahren akut. Versuch doch mal Dich durch das Archiv vom Magain "Segeln" (http://www.segeln-magazin.de) zu wühlen. Dort gab es damals auch Aktenzeichen.
wenn ich hier im Logbuch lese (speziell am 16.03.2005) Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe dann reicht die Signalmunition aber nicht mehr...
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