hallo, ich habe bei ÖAMTC nachgelesen, bin aber noch nicht ganz schlau draus geworden. wenn ich kurz vor der AT-Grenze bin, kaufe ich eine vignette. zusätzlich zahle ich noch anschließend 9,50 eur auf der A10 und 6,50 eur karawankentunnel= 16 eur. hin u.rück= 32 eur plus vignette (21,80)=53,80 eur. dann kommt noch maut für SI und HR dazu. da bin ich knapp einen hunderter los...
frage1: vignette für 2 monate? die für 10 tage reicht ja nicht. oder reiße ich die auf der heimfahrt ab und hole wieder eine neue für 10 tage?
Doch, bist Du. Du bist schlau draus geworden. Du hast alles richtig verstanden. Du kannst aber beide österreichischen Klebschilder schon beim ersten Mal kaufen.
Ich lasse mir die Vignetten immer vom ADAC zusenden. Man kann sie online bestellen oder in der ADAC-Geschäftstelle kaufen.
hab ich auch überlegt mit dem videodings. ich kaufe 2 vigis vor ort denke ich. zeit ist knapp momentan. wir wollen morgen nacht fahren. war alles etwas überstürzt und dann noch bis zum bitteren ende arbeiten...
Für die neue Vignettensaison gelten offenbar einige neue Bestimmungen . Die Wichtigste ist wohl diese:
[...] Ab dem kommenden Jahr darf das Autobahnpickerl nur noch auf die Windschutzscheibe - zum Beispiel an den linken Rand oder hinter den Rückspiegel - geklebt werden [...] Nicht mehr an Seitenscheibe erlaubt [...] Kann man nicht sofort bezahlen, droht eine Geldstrafe von mindestens 400 Euro. [...]
Quelle: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Also, liebe Kroatienreisende, bitte unbedingt beachten, wenn ihr durch Österreich fährt, denn ein Kontakt mit der ASFINAG kann in manchen Fällen zu einem grausigen Urlaubsstart werden :-(
In Antwort auf:Ab dem kommenden Jahr darf das Autobahnpickerl nur noch auf die Windschutzscheibe - zum Beispiel an den linken Rand oder hinter den Rückspiegel - geklebt werden
An der Windschutzscheibe war sie bei mir schon immer, aber am rechten Rand, d.h. auf der Beifahrerseite. Da wird sie auch wieder hinkommen, weil sie dort den Fahrer am wenigsten stört ! Wenn das einem Möchtegernallesbesserwissendengendarmen nicht passt, darf er mich gerne verklagen !
.
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Ich verstehe dich nicht. Warum sollte dich jemand verklagen, weil du die Vignette rechts picken hast. Aus dem von mir geposteten Text geht doch eindeutig hervor, dass die Vignette lediglich auf der Windschutzscheibe kleben muss! Ob links, rechts, mitte, unten, oben - davon ist nirgends die Rede.
In Antwort auf:zum Beispiel an den linken Rand oder hinter den Rückspiegel
Ich kann mich noch an die Anfangszeiten dieser "Pickerl" erinnern, wo sehr wohl exakt die Position vorgeschrieben war. Schon damals hatte ich das Ding rechts oben hingeklebt .....
Aber vielleicht gehen ja in Vorarlberg die Uhren etwas anders als in Österreich ?
.
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
@ F.Rink An der Windschutzscheibe war sie bei mir schon immer, aber am rechten Rand, d.h. auf der Beifahrerseite. Da wird sie auch wieder hinkommen, weil sie dort den Fahrer am wenigsten stört ! Wenn das einem Möchtegernallesbesserwissendengendarmen nicht passt, darf er mich gerne verklagen !
Hallo Fred,
jetzt schraub doch Deinen Blutdruck wieder runter. Warum soll der österreichische Offizielle Dir an den Geldbeutel? Die Gestezeslage ist doch ausnahmsweise klar, sonnenklar. Warum soll Dich da jemand verklagen?
Zitat aus der A-Mautordnung:
§7.1 Art und Ort der Anbringung An jedem mautpflichtigen Kraftfahrzeug (unter Berücksichtigung des Punktes 2 Mautordnung Teil B und des Punktes 7.2 Mautordnung Teil A I) ist vor Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes eine gültige Vignette ordnungsgemäß (unter Verwendung des originären Vignettenklebers) anzubringen. Die Vignette ist - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). In gleicher Weise ist für Vignetten, die bis zum bzw. am 30.11.2006 Gültigkeit haben, das Ankleben auf einer nicht versenkbaren Seitenscheibe im linken vorderen Bereich des Kraftfahrzeuges gestattet. Hingegen sind Vignetten, die ab dem 01.12.2006 gültig sind, ausschließlich in der beschriebenen Weise auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben. Das Ankleben einer Vignette mit Gültigkeit ab 01.12.2006 auf der Seitenscheibe ist nicht zulässig. Auf die Anbringungsempfehlung auf der Vignettenrückseite wird hingewiesen. Zitat Ende
Übrigens, um Diskussionen vorzubeugen die an der Sache vorbeigehen, erst einmal den kompletten Gesetzestext lesen. Hier gibt es ihn:
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.