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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 55 Antworten
und wurde 10.306 mal aufgerufen
  
 Auswandern nach Kroatien / Wehrdienst in Kroatien / Jobs u. Jobsuche / Staatsangehörigkeit
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Toni_Drinkovic Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 550

22.08.2005 08:10
Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

Hallo,

ich hab da mal eine Frage! Ich habe zwei Staatsbürgerschaften (deutsch und kroatisch)! Und ich wollte fragen ob ich beide nach meinem 18 Lebensjahr noch behalten kann oder ob ich mich entscheiden muss! Ich hab mal irgendwo gehört , dass man beide behalten kann, wenn der eine Elternteil z.B. die deutsche und der andere z.B kroatische hat! Stimmt dass?

Liebe Grüße
Toni
-------------------------------------
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

Ich glaube nicht, dass es eine doppelte Staatsbürgerschaft noch gibt. Bei Erreichen der Volljährigkeit, wirst Du wohl entscheiden müssen, ob Du die deutsche Staatsbürgerschaft behälst oder die kroatische. Beides geht sicher nicht.
Frage rechtzeitig bei den zuständigen Behörden nach.
Thofroe

andjeo82 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

22.08.2005 09:24
#2 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

Hey Toni, frag doch mal bei euch in Bonn beim Konsulat nach!
Ist doch nicht sooo weit von euch!?!
Dann hast du gewissheit!

Aber vielleicht kann dir ja von hier noch jemand geneue Infos geben

Pozdrav
andjeo

Aetz ( Gast )
Beiträge:

22.08.2005 10:14
#3 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

siehe http://www.aufenthaltstitel.de/stag.html#29

Zitat von der Internetseite:
(1) Ein Deutscher, der nach dem 31. Dezember 1999 die Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 oder durch Einbürgerung nach § 40b erworben hat und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, hat nach Erreichen der Volljährigkeit und nach Hinweis gemäß Absatz 5 zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Die Erklärung bedarf der Schriftform.

Toni_Drinkovic Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 550

22.08.2005 10:33
#4 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

hmm ich hab aber seid meiner geburt beide angehörigkeiten!
-------------------------------------
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

Aetz ( Gast )
Beiträge:

22.08.2005 10:51
#5 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

In Antwort auf:
ich hab aber seid meiner geburt beide angehörigkeiten!

Da ich annehme, dass Du vor 1999 geboren bist, nehme ich an das das zum Zeitpunkt Deiner
Geburt (nach Deutschem Recht) nicht legal war.
(Fuer meine Kinder gelten die gleichen Voraussetzungen und sie sind nur Deutsche.)

Ich nehme aber mal an, (da Du ja die Voraussetzungen gehabt haettest, spaeter die doppelte
Staatsbuergerschaft nach § 40b zu erwerben), dass Du so behandelt wirst, als ob Du die doppelte
Staatsbuergerschaft nach § 4 Abs. 3 oder § 40b erworben haettest...

Aetz ( Gast )
Beiträge:

22.08.2005 11:15
#6 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

Ich nehme alles zurueck und stelle fest, dass Du nach Paragraph 4, Absatz 1 Deutscher bist.
Somit sind die Voraussetzungen fuer Paragraph 29 nicht gegeben und ich kann Dir nicht mehr
weiter helfen...

Aetz ( Gast )
Beiträge:

22.08.2005 11:26
#7 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

Kann es sein, das Du mit dem Erwerb der kroatischen Staatsbuergeschaft, eigentlich die
Deutsche nach Paragraph 25 verloren hast (oder haben muesstest), diese dann aber nach
Paragraph 40b wieder erlangen koenntest (oder koennen muesstest)?

Toni_Drinkovic Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 550

22.08.2005 11:55
#8 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

Also ich habe momentan beide! ich hab nen deutschen und nen kroatischen Reisepass, beide noch gültig! Ich hab beide Urkunden ! Übrigens hab ich herausgefunden das Bekannte von uns auch beide Staatsangehörigkeiten haben! Bei beiden sind der Vater Kroate und die Mutter Deutsche!
-------------------------------------

Aetz ( Gast )
Beiträge:

22.08.2005 12:24
#9 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

In Antwort auf:
ich hab nen deutschen und nen kroatischen Reisepass, beide noch gültig!

Damals waehrend des Heimatkrieges haben wir fuer unsere Kinder die Deutsche Staatsbuergerurkunde
besorgt. Wir mussten damals lernen, dass der Besitz eines deutschen Reisepasses, in dem drinsteht,
dass der Inhaber Deutscher ist, nicht beweist, dass der Inhaber auch wirklich Deutscher ist.

In Antwort auf:
Ich hab beide Urkunden !

Meines Wissens bescheinigen diese Urkunden nur zeitlich befristet eine gewisse Staatsbuergerschaft;
zumindest vor 10 Jahren war es so...

In Antwort auf:
Übrigens hab ich herausgefunden das Bekannte von uns auch beide Staatsangehörigkeiten haben!

Ich nehme an, Du hast rausgefunden, dass sie jeweils zwei Reisepaesse haben... (Davon kenne ich auch
einige, sie sollten IMHO aber besser nicht so laut davon reden...)

Melanie Offline



Beiträge: 743

22.08.2005 14:08
#10 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

In Antwort auf:
Übrigens hab ich herausgefunden das Bekannte von uns auch beide Staatsangehörigkeiten haben!
Ich nehme an, Du hast rausgefunden, dass sie jeweils zwei Reisepaesse haben... (Davon kenne ich auch
einige, sie sollten aber besser nicht so laut davon reden...)

Ich würde es so belassen wie es ist und nichts dran ändern !!!

Snjegulica Offline



Beiträge: 3.994

28.08.2005 21:27
#11 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

@Toni

Da du beide Staatsbürgerschaften von GEBURT an hast, darfst du auch beide BEHALTEN. GANZ LEGAL !!!
Ich habe jetzt leider den entsprechenden Paragraphen dazu nicht mehr im Kopf, aber das habe ich gerade
letzten Monat irgendwo nachgelesen, weil ich eben just diese Auskunft brauchte.

Gruß, Britta


Toni_Drinkovic Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 550

29.08.2005 13:16
#12 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

@ Snjegulica Vielen Dank für die Info, so hat es mein Vater auch bestätigt

Kalelarga Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 176

31.08.2005 17:46
#13 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

Also ich könnt schwören wenn du die Deutsche hast..ist es verankert das du keine andere mehr haben darfst.

Und wenn sie es rauskriegen verlierst du sofort die Deutsche:


Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.632

31.08.2005 17:51
#14 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

Toni ist ja noch unter 18, da darf er doch sowieso beide haben, oder? Ich hab das allerdings jetzt schon mehrmals gehört, dass einer beide Staatsangehörigkeiten mit Wissen der Behörden hat und das wäre in Ordnung so...


Kalelarga Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 176

31.08.2005 17:53
#15 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

Ja ok..ich geh mal davon aus er wird 18 und sich denkmal dann entscheiden muß.

Hier was über Türken..aber denk ist das gleiche.


Schily: Doppelte Staatsbürgerschaft für tausende von Türken nicht rechtmäßig
Otto Schily streitet mit Ankara über die Herausgabe der Namen aller Personen, die einen doppelten Pass beantragt haben. Es gebe zehntausende Türken, die sich nach der Einbürgerung wieder 'rückeinbürgern' ließen.
Der politische Mann für diese Angelegenheit in der Türkei heißt Abdülkadir Aksu und ist zur Zeit zu einem Gespräch in Berlin. In Deutschland ist nach wie vor eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht zugelassen.
Als Lösungsvorschlag gilt, dass alle neuen Einbürgerungen gegenseitig eingesehen werden dürfen und weiterhin nur eine Staatsangehörigkeit zählt. Ca. 50.000 Türken könnten demnach ihre Wahlberechtigung und deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.

Snjegulica Offline



Beiträge: 3.994

31.08.2005 18:58
#16 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

In Antwort auf:
Also ich könnt schwören wenn du die Deutsche hast..ist es verankert das du keine andere mehr haben darfst.

Und wenn sie es rauskriegen verlierst du sofort die Deutsche:


Das gilt nur für Kinder, deren Eltern BEIDE Ausländer sind, aber lange genug in Deutschland leben, dass das Kind vorläufig
die doppelte Staatsbürgerschaft erhält.
Für Kinder aus "Mischehen" mit Deutschen gilt diese Regelung aber nicht.
Ich habe mich für meine Kinder erkundigt und die oben von mir genannte Auskunft erhalten.

Toni ist GEBÜRTIGER Deutscher und hat die deutsche Staatsbürgerschaft nicht als Gnadenakt erhalten.
Da wird die deutsche Staatsbürgerschaft NICHT aberkannt.
Sie steht ihm definitiv ganz legal zu. Er darf die kroatische ZUSÄTZLICH behalten.

Ein Freund von mir hat deshalb auch die Deutsche SOWOHL die australische Staatsbürgerschaft.


Thofroe Offline

Forenbetreiber / Kroatienforum


Beiträge: 13.392

31.08.2005 19:12
#17 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

Eine Staatsbürgerschaft begründet doch Rechten und Pflichten.

Dennach müsste man doch bei einer doppelten Staatsbürgerschaft sowohl in Deutschland als auch in Kroatien seinen Wehrdienst ableisten.

Oder wie ist das geregelt?

Snjegulica Offline



Beiträge: 3.994

31.08.2005 19:15
#18 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

In Deutschland, Schweden, Österreich und Luxemburg müssen dagegen Ausländer generell ihren ersten Paß abgeben, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Gastlandes erhalten. In der Bundesrepublik gibt es aber schon jetzt zahlreiche Ausnahmen von dieser Regel. Nach Angaben des Verbandes binationaler Familien besitzen schätzungsweise mindestens zwei Millionen Deutsche einen zweiten Paß. Die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten können zum Beispiel Kinder aus binationalen Ehen, wenn Vater oder Mutter Deutscher ist. Sie haben nach dem noch aus dem Kaiserreich stammenden Reichs- und Staatsbürgerschaftsgesetz wegen ihrer Abstammung ein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn ihnen durch den anderen Elternteil zugleich eine zweite zuwächst. Aufgrund des in vielen Ländern noch männlich dominierten Staatsbürgerschaftsrechts bekommen nach Angaben des Verbandes binationaler Familien auch viele Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, einen zweiten Paß praktisch ,,geschenkt" beispielsweise nach iranischem Recht und eingeschränkt auch nach türkischem.

Zwei Pässe besitzen vielfach auch deutschstämmige Aussiedler, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Landes behalten, in dem sie zuvor gelebt haben.

,,Doppelte Bürger" sind auch Kinder von deutschen Eltern, die während eines längeren Aufenthaltes der Familie in den USA oder einem anderen Land geboren werden, wo das sogenannte Territorialitätsprinzip gilt, also der Ort der Geburt für die Staatsbürgerschaft ausschlaggebend ist. Die Kinder erhalten dann beispielsweise einen US-Paß und werden von den US-Behörden nicht gezwungen, dafür ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe

Recherchiert doch einfach weiter im Netz. Ihr findet diese Aussage überall zu diesem Thema. Es STIMMT wirklich !

Snjegulica Offline



Beiträge: 3.994

31.08.2005 19:17
#19 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

In Antwort auf:
Doppelte Stattsbürgerschaft - doppelter Wehrdienst - oder wie ist das geregelt?

Diese Frage hatte ich hier auch schon gestellt, aber das wusste bisher keiner zu beantworten.

Gut, dass ich zwei Töchter habe.

Toni_Drinkovic Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 550

31.08.2005 19:25
#20 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch) Thread geschlossen

wegen dem Wehrdienst: Ich muss mich entscheiden in welchem Land ich den Wehrdienst leisten will!

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