Dieser Fall mit einem gebrauchten Boot wurde meines Wissens noch niemals diskutiert.
Hier jedoch eine Homepage eines Freundes (Mato Kranjevic) von mir in Medulin. Schreibe ihm eine E-Mail oder rufe ihn an, der kann Dir ganz sicher behilflich sein. Du kannst Dich auf mich berufen, dann hast Du es bei ihm sicherlich leichter !
mit dem Eigner meinst Du Dich? Ich vermute mal, dass die Mehrwertsteuerbestimmungen in Kroatien den deutschen ähnlich sind. Da dürftest Du ganz schlechte Karten haben, denn m.E. handelt es sich hier nicht um einen gewerbsmäßigen Verkauf des Bootes, will heissen, Dein Freund führt die von Dir erhaltene Mehrwertsteuer - sofern wer sie ausgewiesen hat - nicht (!) an den kroatischen Staat ab.
Der Staat kann Dir nur das erstatten, was Du ihm vorher gegeben hast..... Dass Dein Freund vor zwei Jahren MwSt. gezahlt hat, spielt hier keine Rolle!
Der bisherige Eigner (EU-Bürger) soll das Boot in die EU einführen. Ich will dann das Boot von ihm hier in der EU kaufen. Ich übernehme das Boot sowieso hier in der EU. Ich mache mir nur so ein paar Gedanken wie das Ding einigermaßen legal zu transferieren wäre... (Ich fange mit einem Boot, das in HR stehen müsste auf Dauer nix an)
Wenn Dein Boot EU Versteuer ist, musst Du, wenn Kroatien in der EU ist nichts mehr bezahlen. Hart trifft es die Ausländer in Kroatien, die beim EU Eintritt von Kroatien ein Boot in Kroatien liegen haben und es ist noch nicht EU versteuer. Diese Eigner müssen dann Ihr boot EU versteuern. Die Slovenen haben schon Boot aus der EU beschlagnahmt, wenn der Eu Nachweis gefehlt hat. Zur Zeit musst Du dein Boot bei einem Hafenamt (Lucka kapetanija) anmelden, wenn es über 3m ist, oder mehr wie 4 kW. Wenn Du es 110%ig wissen willst wende Dich an den Karl-Heinz.Bestaendig@t-online.de . Er gibt den Hafen und Buchten Führer für Kroatien 808 Häfen und Buchten heraus. Darin gibt es alles was ein Skipper braucht
In Antwort auf: Wenn Dein Boot EU Versteuer ist, musst Du, wenn Kroatien in der EU ist nichts mehr bezahlen.
Das war aber nicht die Frage und ist dazu noch Zukunftsmusik !
In Antwort auf:Zur Zeit musst Du dein Boot bei einem Hafenamt (Lucka kapetanija) anmelden, wenn es über 3m ist, oder mehr wie 4 kW.
Gestatte eine kleine Korrektur : die magische Grenze sind 2,5 Meter Länge und 5 KW
In Antwort auf:Darin gibt es alles was ein Skipper braucht
Ganz spezielle Dinge sind darin ganz sicher nicht beschrieben, da diese sich z.T. ändern und die Updates von KH Beständig "überrollen". Außerdem ist KH Beständig bis Ende Oktober in HR unterwegs ..... .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Ouri
(
Gast
)
Beiträge:
13.10.2005 21:21
#26 RE: Einfuhrzoll für Boote / Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sind ja das gleiche. Es kann sich also nur um die EU Steuer handeln, die Kroatien für die Boot verlangen wird, wenn Sie in der EU sind, also nach EU Richtlinien. Den Zoll für Boote die ausserhalb von Kroatien kommen, müßen momentan nur die Kroaten bezahlen, wenn Sie das Boot ausserhalb von Kroatien gekauft haben und es Einführen wollen.
Als ich im Juni 2005 mein Permit geholt habe bezog sich die Gebühren Pflicht auf 3m und 4kW. Aber vieleicht hast Du schon eine neue Einteilung und der Kapitan in Primosten noch nicht.
Zu Beständig: Wir alle werden doch in unserer Zeit von Ereignissen überrollt, und der Beständig kann nicht schneller sein. 777 - 808 ist doch das komplette Heft, es hat ein bischen Nautic, gibt Retaurant Tips die fast alle Stimmen, und im Februar kommt das Update über geschehenes des Vorjahres und den Neuigkeiten für das Laufende Jahr.
In Antwort auf: Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sind ja das gleiche. Es kann sich also nur um die EU Steuer handeln, die Kroatien für die Boot verlangen wird, wenn Sie in der EU sind, also nach EU Richtlinien.
Das ist leider nicht richtig, mein Freund. Für nach Kroatien eingeführte Waren müssen derzeit 10% Zoll und 22% Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden - das war schon immer so. Ich habe 1994 einiges an speziellem Baumaterial nach Kroatien eingeführt und weiß es schon daher. Mittlerweile bekommen das auch die Dauercamper schmerzhaft zu spüren, die ihre abgemeldeten Wohnwägen in Kroatien verzollen müssen - eben zu dem von mir genannten Satz !
In Antwort auf: Als ich im Juni 2005 mein Permit geholt habe bezog sich die Gebühren Pflicht auf 3m und 4kW. Aber vieleicht hast Du schon eine neue Einteilung und der Kapitan in Primosten noch nicht.
Neue Einteilung ???
Da diese "neue" Bestimmung bereits seit 1.01.2005 Gültigkeit und sehr viel Ärger verursacht hat kann ich mir nicht vorstellen, daß der LK in Primosten mit den alten Daten arbeitet ! Ich werde Dir heute Abend den kompletten Link mit diesen neuen Bestimmungen schicken. Allerdings wundere ich mich, daß Du als Bootsfahrer diese nicht kennst ......
Ich kenne den Beständig, seit ich auf dem Wasser unterwegs bin, also seit seinen Anfängen. Des weiteren habe ich einen netten Kontakt zu Herrn Beständig persönlich. Soweit ich auf meinen Törns erwähnenswerte Neuerungen bzw. Änderungen feststelle, gebe ich diese auch an ihn weiter, wie z.B. in diesem Jahr die neue Fischzuchten zwischen den Inseln an der Buchteinfahrt von Trogir / Marina. Somit bin ich auch immer auf dem neuesten Stand seiner beiden Hefte. .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Zu den Zoll- und Einfuhrumsatzsteuern kommt noch die Luxussteuer hinzu. Bei Sportbooten rund 1200 Euronen und bei Booten mit Kajüte rund 2500 Euronen - unabhängig von Alter. Ob die Größe unterschiedlich behandelt wird, weiß ich nicht, unser war 6,50m und sollte die besagten 2500 Euronen kosten. Information direkt von dem zuständigen Zollbeamten.
Ab 01.07. soll es ja keine Zollkontrolle mehr geben. Wie verhält es sich denn dann, wenn Kroatien in der EU ist und ich mein Boot lagfristig unten lasse, oder sogar verkaufe?
Normalerweise fallen am 30.06. die Zollschranken, sodass Du das Boot sowohl langfristig in HR lassen und auch problemlos verkaufen knnst. Wie gsagt - normalerweise .....
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