Ich denke, daß dies ein durchaus interessantes und wichtiges Thema für einige Leute hier ist, da wohl viele zwar einen "Bootsführerschein" - jedoch keine Funklizenz haben.
Ich warte daher mit Interesse auf Deine Antwort !!
Gruß Fred
Hallo Fred!
Sorry, hat ein bissl gedauert mit meiner Antwort in Sachen Funkpflicht auf Charteryachten – hatte in letzter Zeit ein wenig Stress! (Homepage neu gemacht usw.)
Jedenfalls wurde mir das so erklärt, dass es von der Art der Registrierung abhängt und da gibt es verschiedene Möglichkeiten - ist das Fahrzeug als Yacht oder Schiff registriert, ist Funk Verpflichtung, ist es aber als Boot zugelassen braucht es offenbar keinen Funk.
Da das Ganze mit steuerlichen Dingen (Vorteilen) zu tun hat, sind Charteryachten in der Regel eben als Yacht zugelassen und nicht als Boot. Privateigner haben ihr Boot meist als solches registriert und brauchen daher keinen Funk.
Bitte fragt mich jetzt aber nicht, wo genau der Unterschied bei den Zulassungen steckt, da dies wie gesagt fiskale Gründe hat, die wohl nur ein (kroatischer) Steuerberater erklären kann.
In Antwort auf:Bitte fragt mich jetzt aber nicht, wo genau der Unterschied bei den Zulassungen steckt, da dies wie gesagt fiskale Gründe hat, die wohl nur ein (kroatischer) Steuerberater erklären kann.
Das ganze hat offenbar nicht wirklich was mit der Boots-/Schiffs-/Yachtgröße zu tun, sondern mit rein steuerlichen Aspekten!
Zur Veranschaulichung: Es soll z.B. Boote geben (meinetwegen mit nur 10m), die als "Schiff" zugelassen sind, weil sie zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Bei diesen "Schiffen" ist nicht nur Funk an Bord Pflicht, es müssen sogar 2 Personen an Bord sein, die über ein Küstenpatent verfügen. (Das können z.B. Ausflugsboote sein)
Vielleicht gibt es ja hier einen Wissenden in Sachen kroatischer Steuerangelegenheiten, der das besser erklären kann.
Der Begriff Boot oder Schiff ist wirklich nicht eindeutig definierbar. Auch bei den Profis findet man dafür keine festen Zusammenhänge.
Beispiel:
Ein 100 m langes U-Boot der Navi bleibt ein Boot. Es wird nicht wegen der Größe/Länge ein Schiff. Ebenso verhält es sich mit den Schnellbooten der Marine. Jeder U-Boot Kaptän, auch die Mannschaft spricht immer von unserem Boot.
Im "Volksmund" heißen eben kleine Wasserfahrzeuge Boot und größere Schiff. Die Grenze ist fließend.
Der Begriff YACHT ist dagegen eindeutig definiert. Es ist ein Wasserfahrzeug für Sport- und Freizeit Zwecke. Gruß Mast- und Schotbruch, Jürgen
mangels Zeit und schlechtem Buch (Das Seefunk SRC von A. Braun kann ich wirklich nicht empfehlen) bin ich durch die praktische Prüfung SRC gerauscht. Ich hatte gar keine Chance, da -ohne Schule vorbereitet- ich keine Ahnung hatte, welches Funkgerät dort auf dem Tisch steht. Nun habe ich es gründlich recherchiert. Um meine letzten Unsicherheiten jedoch gänzlich abzulegen brauchte ich mal folgende Angabe: "Mit welchen Auswahlmöglichkeiten in der Sendungsart ist ein DSC-DS 100 "gestored" und editiere ich Meldungen alle über die "Call-Taste" ? Hat da jemand Erfahrung ?
Hi Franky,nur nicht aufgeben,nächstes mal klappts bestimmt. Ich kann Dir auch keine 100% Antwort auf die Frage geben,hab die Unterlagen am Boot,vom Gefühl her würd ich folgendes tun: 1.CALL drücken 2.ENTER drücken 3.NEXT drücken dann müsste der Text kommen..... 4.ENTER drücken
Bin mir sicher,zu der Frage melden sich auch noch unsere Profis,bin selbst auf die richtige Antwort gespannt! Borabär
ich hoffe heir liest noch einer nach :-) geplant ist im April 2011 ein Segelboot zu chartern, wird ein Geb-Geschenk für meinen Schwiegervater, er hat einen Bootsführerschein für die See. Jetzt habe ich erfahren, dass man ein Funkführerschein benötigt. Da es ein Geschenk werden soll, haben wir uns überlegt das einer der Crew mitglieder diesen Schein macht. Ist das erlaubt oder muss der Skipper den Funkführerschein haben?
Ein Mitglied der Crew muß im Besitz eines Funkzeugnisses sein. Muß nicht der Skipper sein, was ja auch blöd' wäre
wenn Du meinst....
Zitat Der Charterer erklärt ausdrücklich, dass er bzw. der Schiffsführer über alle seemännischen und navigatorischen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zum Führen eines Schiffes dieser Größe in offenen Gewässern erforderlich sind, und dass auch die Crew über ausreichende Kenntnisse zur Unterstützung des Schiffsführers verfügt. Sind der Charterer und der Schiffsführer nicht personengleich, so haften beide gesamtschuldnerisch gegenüber der Fa. AMS und dem Eigner. Zum Führen der Yacht benötigt der Schiffsführer den Sportbootführerschein See und ein UKW Sprechfunkzeugnis. Die Führerscheine und das Sprechfunkzeugnis sind an Bord mitzuführen.
dann frag ich mich, warum die ´Charterfirma extra darauf hinweist:
Zitat Befähigungsnachweise: Der Schiffsführer benötigt in kroatischen Gewässern ein Funksprechzeugnis und den Sportbootführerschein See. Die Scheine sind an Bord mitzuführen. Es reicht nicht mehr, wenn ein Crewmitglied das Funksprechzeugnis besitzt.
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