Zitat Yachten bis 30 BRZ, die ohne Mannschaft vermietet werden in Binnenseegewässern und im Hoheitswasser der Republik Kroatien und seenahen Gewässern, unter dem Vorbehalt des inländischen oder ausländischen Zeugnisses für Angelegenheiten des Funkdienstes, falls das Boot oder die Yacht mit UKW-Funk oder GMDSS-UKW-Funk ausgestattet ist.
Zitat Der Schiffsführer benötigt in kroatischen Gewässern ein Funksprechzeugnis und den Sportbootführerschein See.
Was Winnie bezüglich des Funkzeugnisses geschrieben hat ist richtig ! Warum muss ein Charterer zwangläufig den Sportbootführerschein See haben ? Wo steht das geschrieben ?
Ein Mitglied der Crew muß im Besitz eines Funkzeugnisses sein. Muß nicht der Skipper sein, was ja auch blöd' wäre
nicht das:
Zitat Zitat Der Schiffsführer benötigt in kroatischen Gewässern ein Funksprechzeugnis und den Sportbootführerschein See.
Was Winnie bezüglich des Funkzeugnisses geschrieben hat ist richtig ! Warum muss ein Charterer zwangläufig den Sportbootführerschein See haben ? Wo steht das geschrieben ?
kannst Du nicht mehr lesen? oder wo hast Du das Zitat von Winnie her?
Dass der Charterer nicht der Schiffsführer sein muss, ist mir auch klar...
Es ist jedenfalls müßig, auf diese Art weiterzudiskutieren:
Winnie ist der Meinung es reicht, weil es ja sonst "blöd wäre"
Sudija hat es auch "gehört"
Fred behauptet einfach
Ich habe drei Quellen für meinen Wissensstand angeführt: Chartervertrag, Info des Vercharteres auf seiner HP und die kroatischen Bestimmungen für die Anerkennung ausländischer Führerscheine.
Wem nun geglaubt wird, ist mir völlig wurscht, ich muss die Konsequenzen ja nicht tragen....
[quote="Daxbauer"]Ich habe drei Quellen für meinen Wissensstand angeführt: Chartervertrag, Info des Vercharteres auf seiner HP und die kroatischen Bestimmungen für die Anerkennung ausländischer Führerscheine./quote] EIN Crewmitglied muß den Funkschein haben (in HR), das hab' ich mündlich beim Hafenkapitän geklärt und so segle ich seit Jahren (Sohn = Skipper, Vater = Funker). Wir hatten das hier schon mal vor Jahren diskutiert, die gesetzliche Grundlage suche ich (kann aber dauern). Auch AMS besteht nicht (mehr) darauf, daß auch der Skipper den Funkschein hat, das habe ich auch vor Jahren mit Walter Simm geklärt.
Zitat von DaxbauerEs ist jedenfalls müßig, auf diese Art weiterzudiskutieren:
Winnie ist der Meinung es reicht, weil es ja sonst "blöd wäre"
Sudija hat es auch "gehört"
Fred behauptet einfach
Ich habe drei Quellen für meinen Wissensstand angeführt: Chartervertrag, Info des Vercharteres auf seiner HP und die kroatischen Bestimmungen für die Anerkennung ausländischer Führerscheine.
Wem nun geglaubt wird, ist mir völlig wurscht, ich muss die Konsequenzen ja nicht tragen....
Zitat von Daxbauerdann ist das hier wohl auch falsch:
Zitat Yachten bis 30 BRZ, die ohne Mannschaft vermietet werden in Binnenseegewässern und im Hoheitswasser der Republik Kroatien und seenahen Gewässern, unter dem Vorbehalt des inländischen oder ausländischen Zeugnisses für Angelegenheiten des Funkdienstes, falls das Boot oder die Yacht mit UKW-Funk oder GMDSS-UKW-Funk ausgestattet ist.
Hier http://www.mmpi.hr/UserDocsImages/TABLIC...MoU%2010_09.pdf steht es in kroatisch: zB (Zitat): "...uz uvjet posjedovanja odgovarajućeg domaćeg ili stranog uvjerenja za obavljanje poslova radijske službe ako brodica ili jahta ima ugrađenu radio-telefonsku VHF postaju ili GMDSS-VHF postaju. Unzulänglich übersetzt etwa: "...mit den entsprechenden nationalen oder ausländischen Zeugnisses für die Radiosender, wenn das Boot oder Yacht gibt es ein Radio-Telefon-UKW-Funk oder GMDSS-UKW."
Es steht nur dort, daß EIN Funkzeugnis vorhanden sein muß, nicht aber WER es haben muß. Wir hatten das hier ja bereits in 2009 ausführlich diskutiert, zB unter: Funklizenz (3) Vielleicht hilft es weiter, nochmal durchzulesen, was wir vor 2 Jahren erörtert haben. Lies mal die Aussage von AMS vor 2 Jahren hier: Funklizenz
Leider mühselig das zu diskutieren, da die Hafenämter bzw. deren Beamten das (wie immer) nicht alle gleichermaßen sehen. Z.B. sagt das Hafenamt Rijeka, dass die alten (kroatischen!) Boat Leaders Licenses (mit Funk) nicht auf den neuen Kat. B umgeschrieben werden müssen, da beide gleichgestellt seien. Von manchen Kunden habe ich jedoch erfahren, dass andere Hafenämter dies nicht so sehen und "dringend empfehlen", die Scheine auf den neuen Kat. B umschreiben zu lassen. Die Umschreibung ist reine Formsache und "lediglich mit Gebühren verbunden", die man sich aber aus meiner Sicht (und der von Rijeka) sparen kann - wenn jemand meiner Kunden die Umschreibung unbedingt haben möchte, führe ich diese für ihn auch durch, aber anraten würde ich sie keinem!
Ich habe meine eigene "alte" Boat Leaders License bis dato auch noch nicht umschreiben lassen, da auf diesem die Funkberechtigung noch ausdrücklich vermerkt ist (am neuen Kat. B nicht mehr, obwohl dennoch inkl.) und ich somit auch in anderen Ländern als Kroatien eine Seefunkberechtigung nachweisen kann. Auch hatte ich bisher noch nirgendwo Probleme mit der "alten BL"!
Normalerweise* braucht aber in Kroatien die Funkberechtigung nicht der Skipper selbst, sondern es reicht, wenn eines der Crewmitglieder eine solche hat. (*normalerweise deswegen, weil wie gesagt die Handhabung von Hafenamt zu Hafenamt unterschiedlich ist)
Charterfirmen schreiben in ihre Bedingungen daher der Einfachkeit wegen gerne vor, dass der Skipper selbst das Funkzeugnis haben muß, um ev. Mißverständnissen vorzubeugen!
Ein Funkgerät darf nur von einem Lizenzinhaber bedient werden, allerdings nur mit Zustimmung des Skippers. Der Skipper ohne Lizenz darf also nix machen (außer SOS), und der Funklizenzbesitzer auch nix (außer Skipper erlaubt es). Daher ist es praktisch wenn der Skipper auch die Funklizenz hat.
Danke für eure Mühe. Ich habe mit dem Segelverleiher gesprochen er sagt mir er macht das schon seit 12 Jahren und es ist kein Problem wenn nicht der Skipper den Funkführershein hat. Also vertrauen wir einfach mal darauf. und für jeden der jetzt meint mit der aussage zukommen "ja wenn ihr das riskieren wollt selber schuld blablabla das Geschwätz könnt ihr wirklich für euch behalten, ich will so ein scheiß nicht hören da reg ich mich nur umsonst auf!
Zitat von zawiIch hab folgendes beim SRC (RYA) gelernt:
Ein Funkgerät darf nur von einem Lizenzinhaber bedient werden, allerdings nur mit Zustimmung des Skippers. Der Skipper ohne Lizenz darf also nix machen (außer SOS), und der Funklizenzbesitzer auch nix (außer Skipper erlaubt es). Daher ist es praktisch wenn der Skipper auch die Funklizenz hat.
:) Welcher Skipper erlaubt dem Funker nicht zu funken wenn es von nöten ist?
Im Notfall darf jeder funken, deshalb ist es sinnvoll, dass sich mehrere mit den Funkgerät vertraut machen und wenigstens einen Notruf verständlich absetzen können. (aber bitte nicht probehalber senden) mr3
Warum werden eigentlich bei solchen Themen immer die Erbsen gezählt? Grundlage, im Fall von Schäden und Kosten, egal wie ist das Gesetz, bzw die amtlichen Bestimmungen, mehr nicht.
Das diese Vorschriften sehr oft unterschiedlich ausgelegt werden liegt am System und interessiert nur, wenn irgendwelche Zahlungen gefordert werden, sei es Bußgelder oder irgendwelche Ansprüche.
Was ich bisher gelesen habe ist, Jeder hat ein bischen Recht, bzw Unrecht, aber dies interessiert im Normalfall keine Sau.
So nun könnt Ihr diesen Tread die weiteren Jahre weiterführen....
Zitat von balticskipperWarum werden eigentlich bei solchen Themen immer die Erbsen gezählt?
Das liegt doch auf der Hand.
Weil die wenigsten hier eine Funklizenz haben. (Und noch weniger eine deutsche)
Hat man eine Schulung erfolgreich absolviert weiß man was Sache ist und braucht sich nicht mit dem Halb- od. Nichtwissern rumzuschlagen... dieselben aber am fleissigsten posten.
Es geht ja um den Skipper der für alles verantwortlich ist. So würd ich es machen wenn ich keine Lizenz oder einen Funkfetischisten an Bord hätte:
Zuerst muss der Skipper dem Funker die rechtlichen Bestimmungen (ein Satz) mitteilen, dann kann der Funker die Crew einweisen (1 Taste) dann muss der Skipper der Crew noch mitteilen wann man die Alarmtaste drücken muss/nicht darf. Am Ende würd ich noch einen kleinen Eintrag ins Logbuch machen.
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