In Antwort auf:Und ich dachte, du lässt inzwischen andere rasen...
Du weisst ja gar nicht, wie langsam der Autozug ist Hab jetzt aber noch ein Schmankerl aus der Schweiz im Bezug auf den langweiligen TV-Beitrag gestern abend.
Eine Bekannte von uns wird geblitzt, weil sie nicht zu langsam gefahren ist. Nix bezahlt, Strafzettel, und alternativ 30 Tage Knast. Wir dachten drüber nach mit 30 Personen als Kollektivschuld durch die Schweiz zu fahren und eine Nacht gratis im Knast zu übernachten. War nix, dann kam ein Schreiben, sie hätte einen Lebensmittelverstoß begangen. Ihre Fa. hat dann den Strafzettel bezahlt damit sie weiterhin dort tätig sein kann. Ja grüezi an alle schweizer Beamte. mr2
In Antwort auf:So gebe es einige Autobahnraststätten und -parkplätze, die auch von nicht mautpflichtigen Bundesstraßen aus befahren werden können. Wer hier nichtsahnend auf einen Kaffee zur Raststätte fahre und keine Vignette geklebt habe, könne leicht in die "Mautfalle" tappen.
In Antwort auf:Hast recht Golphi, aber: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Das hat damit nix zu tun, sondern es muß eine eindeutige Kennzeichnung kostenpflichtiger Bereiche vorliegen. Und wenn der Freßplatz mautpflichtig ist, muß dies auch dokumentiert sein.
Aber sicher: Wenn du über die Autobahn zum "Freßplatz" kommst, für wen/was soll/muß ich da noch kennzeichnen? Wenn du über eine Landstraße den Platz erreichst, dann brauch ich die Kennzeichnung ja wohl auch nicht ergo?
Autofahrer, die die allgemeine Tagfahrlicht-Pflicht in Österreich ignorieren, müssen in den einzelnen Bundesländern mit unterschiedlich hohen Strafen rechnen, die mehr als drei Mal so hoch sein können wie die offizielle Empfehlung des Ministeriums.
Nach Informationen des ADAC und des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC hat das Verkehrsministerium für Verstöße, die seit 15. April 2006 geahndet werden, ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro empfohlen. Durchgeführt werden kann dies mittels eines sogenannten "Organmandats" bei einer Kontrolle an Ort und Stelle.
Derzeit machen die meisten Bundesländer den Angaben zufolge allerdings überwiegend von der so genannten "Anonymverfügung" Gebrauch, deren Höhe sie individuell bestimmen dürfen und die dem Verkehrssünder per Post zugestellt wird. So kostet der Verstoß in der Steiermark 40 Euro, in Oberösterreich 36 Euro, in Niederösterreich 30 bis 40 und in Salzburg 30 Euro. Etwas günstiger wird es in Wien mit 28 Euro, Tirol mit 25 Euro sowie in Vorarlberg mit 20 Euro. Das Burgenland geht noch schärfer vor und stellt gleich eine Strafverfügung in Höhe von 50 Euro oder mehr zu. Einzig Kärnten hält sich an die Empfehlung des Verkehrsministeriums und fordert die Geldbuße in Höhe von 15 Euro bei der Kontrolle an Ort und Stelle ein.
Der ÖAMTC bezeichnete das Vorgehen der Behörden als gesetzwidrig und sprach sich erneut für eine "Überwachung mit Augenmaß" aus. Die Zahl der Lichtmuffel bezifferte der ÖAMTC auf zehn Prozent. Seit Einführung der Lichtpflicht seien die Unfallzahlen gesunken, hieß es ergänzend; Details wurden nicht verlautbart.
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