wenn man in Zugewinngemeinschaft lebt, bekommen bei einer Ehescheidung zwar beide Partner jeweils die Hälfte des während der Ehe erworbenen Vermögens, wobei es aber auch hier etliche Ausnahmen gibt, z.B. ob das Vermögen aus einer Erbmasse (etwa der Eltern) besteht. Es kommt also m.E. auch darauf an, aus welchem Vermögen sich die Kaufpreiszahlung zusammengesetzt hat. Aber das nur am Rande. Sobald eine Immobilie aber nur auf einen Partner eingetragen ist, ist er, soweit ich weiß auch, alleine berechtigt, diese Immobilie zu verwalten und eventuell zu verkaufen. Im Todesfall erbt seine Verwandschaft, sofern keine Kinder vorhanden sind, die Hälfte deiner Immobilie, weil dann zu jeweils 50% die Ehefrau und die nächsten Verwandten des Eigentümers erben. Mit einem Testament kann man zwar die Verwandten (nicht die Kinder) ausschließen, aber ein Testament kann der Eigentümer natürlich immer in seinem Sinne ändern, ohne daß du es überhaupt mitbekommst. Wenn er der Meinung ist, dass er seinen direkten Angehörigen lieber etwas vererben möchte, als dass es nachher bei deinen Verwandten endet, kann er das einfach in seinem Sinne regeln, ohne dich zu fragen. Man kann alternativ einen Vertrag auf den am längsten lebenden Partner abschließen, oder sich gegenseitig als Alleinerbe einsetzten, aber damit schließt man die eigene Verwandschaft auch vom gemeinsamen Erbe aus und riskiert, dass alles bei den Angehörigen des anderen landet. So einfach ist das Ganze also nicht, vor allem wenn der Ehepartner auch noch Kroate ist. Dann hat er natürlich viele Heimvorteile, auch wenn es dabei nicht immer mit Recht und Ordnung zugeht. Wenn man dann noch versäumt für den Ernstfall vorzuplanen ist man wirklich selbst schuld. Uns wollte unser Anwalt auch überreden, meinen Mann als alleinigen Eigentümer einzutragen. Für Anwälte ist das natürlich einfacher und sie verdienen ihr Geld ohne Aufwand (kein Antrag beim Ministerium). Aber für mich wäre das definitiv von Nachteil gewesen. Vertrauen ist in einem solchen Fall nicht wirklich von Vorteil. Die Wartezeit beim Ministerium ist übrigens weniger von der Agentur oder dem Anwalt abhängig, sondern von der Geschwindigkeit, mit der im Ministerium gearbeitet wird. Zwei Jahre solltet ihr also definitiv einplanen.
Viele Grüße Jutta
momo
(
Gast
)
Beiträge:
10.02.2006 12:03
#23 RE: Grundbucheintragung in Kroatien wenn ein Teil kroatisch und ein Teil deutsch
Hallo Jutta, wenn Ihr ein "Berliner Testament" macht , da kann man nur was ändern wenn beide zustimmen. Sonst hier gibt es auch noch Hinweise: Leider ist die verlinkte Seite nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Soviel ich weiß, gilt ein Berliner Testament in Kroatien nicht, weil man sich dort nicht gegenseitig zum Erben einsetzen kann. Es müßte also jeder ein eigenes Testament machen, in dem er den Ehepartner zum alleinigen Erben erklärt. Ich habe mich damit auch schon beschäftigt, weil wir das auch mal regeln wollen. Vielleicht gibt es neue Regelungen, aber die sind mir bisher nicht bekannt. Im Grundbuch bin ich auch noch nicht, allerdings ist es bei uns so, daß mein Mann das Grundstück bereits vor unserer Eheschließung besaß. Wir haben dann nach unserer Heirat darauf gebaut und das Geld kam halt von uns beiden. Das wollen wir in nächster Zeit auch alles noch regeln, deshalb verfolge ich diese Informationen mit großem Interesse.
Ja, diese Themen sind wirklich interessant und man kann sich gar nicht ausreichend damit beschäftigen. Wenn keine Kinder da sind, ist es ganz schwierig festzulegen, wem was zusteht,besonders, wenn das Vermögen nicht gemeinschaftlich erwirtschaftet wurde. Ich finde es nur schade, dass auch heute noch die Frauen gerne in Grundbüchern übergangen werden, nach dem Motto: "laß das mal den Mann machen, davon versteht der mehr."
Nach vielen Jahren des rechtslabilen Zustandes und vielen falschen Informationen und Vertröstungen wie in 3 Jahren dan in 5 jahren, haben wir die Eintragung ins kroatische Grundbuch selber organisiert. Dazu sind verschiedene kriterien zu erfüllen und die Wartezeit beträgt ca. ein Jahr. Wenn bereits mehr als ein halbes Jahr seit Kauf vergangen ist müssen die Dokumente erneuert werden. Kosten sind ca. 5 % des Markwertes der Immobilie und die staatliche Grundbucheintragungsgebühr sowie Beglaubigungen. Alles besser als mehrere Jahre einen Anwalt zu bezahlen. Man braucht dazu keine Scheinfirma oder andere Umgehungen. Interessierte melde sich bei mir.
5 % des Marktwertes der Immobilie??? Das ist ja heftig! (Bei unserem Mini-Häuschen ist der Marktwert nämlich in den letzten Jahren um ein Vielfaches des Kaufpreises gestiegen, was in besagtem Falle jetzt wohl eher ungelegen käme). Und dann noch die Grundbucheintragungsgebühr extra?? Wofür zahlt man denn diese 5 % vom Marktwert? Meinst Du damit die Grunderwerbssteuer? Die haben wir ja schon gezahlt, als wir unser Häuschen gekauft haben (da mein Mann Kroate ist und es schnell gehen musste, wurde damals auch nur er ins Grundbuch eingetragen, und auch wir haben es noch immer nicht geschafft herauszufinden, wie wir es nun konkret machen müssen, um mich auch eintragen zu lassen. Wenn das aber mit einigen Tausend Euro Kosten verbunden sein sollte, warte ich glaube ich dann doch lieber noch die zwei Jahre bis zum EU-Beitritt Kroatiens ab, weil es dann bestimmt einfacher wird.
Ja sicher sind das Kosten. Die meisten sind jeoch mit d.o.o. im Grundbuch oder gar nicht. Für die d.o.o. bezahlt man ebenfalls laufend Kosten und das nicht zu knapp. in meinem Falle € 1.100,- jährlich mit steigender Tendenz. Meistens müssen die Papiere neu gemacht werden und für die Bemessung der Grundsteuer wird sowiso nicht der Kaufpreis herangezogen sondern es kommen Beamte und schätzen den Wert. Auch wenn die EU kommt müssen die Papiere neu gemacht werden. Und die Eintragung ist noch teurer weil die Preise weitersteigen werden. Deshalb habe ich mich dieser Sache gewidmet und bin nun als Person im Grundbuch seit März im Grundbuch. Lieber zahle ich jetzt ein paar tausend Euro als in 2 oder 3 oder mehr Jahren ein Vielfaches. Konkret kann nach Prüfung der Unterlagen ein Offert gemacht werden mit der entsprechenden Vorgangsweise wie es von staten geht. Gerne meine email helmut.weiss@immoplus.co.at
In HR zahlen die Erben (noch) keine Steuern Das mit der Grundbucheintragung klingt zwar einfach – ist aber nicht. Bei mir hat sich 1 Jahr nix getan, weil angeblich….bla,bla… Jetzt habe ich die Sache einem Anwalt übergeben, der sich damit auskennt und es scheint so, als würde sich was bewegen. *hoffhoff*
Dein Mann (Kroate) ist eingetragen, Du willst` Dich noch eintragen lassen. Musst`Du übers Ministerium gehen und eine Genehmigung erlangen. Aus erbrechtlichen Gründen schlage ich Dir einen anderen Weg vor: Lass Dir das Haus nach Ablauf der Frist von Deinem Mann schenken und Dich dann allein eintragen, ansonsten kämpfst` Du evtl. mit dem kroatischen Erbrecht, ist nicht sehr vorteilhaft für Dich.
__________________________________________________________________________________________________________________ nach Ablauf der Frist von Deinem Mann schenken und Dich dann allein eintragen, ansonsten kämpfst` Du evtl. mit dem kroatischen Erbrecht, ist nicht sehr vorteilhaft für Dich. ___________________________________________________________
Hallo Marcus, nach Ablauf welcher Frist? Was hat es mit dem kroatischen Erbrecht denn auf sich, das nicht zum Vorteil für die Ehefrau ist?
Ja, das mit der Frist hab ich jetzt auch nicht verstanden. Und was bedeutet dieses d.o.o.?? Bei uns ist für die Grundsteuer niemand gekommen, um den Wert zu schätzen, sondern die wurde nach der Grundfläche des Häuschens (die zugegebenermaßen winzig ist) berechnet.Und seit mein Mann in Makarkska gemeldet ist, zahlen wir überhaupt keine Grundsteuer mehr. Weiß denn jemand von Euch, was so eine Grundbucheintragung in Deutschland kostet?? Wieso ist das denn so teuer? Die müssen doch nichts weiter tun als einen zweiten Namen eintragen. Hab wirklich keinen blassen Schimmer von Immobiliendingen und bin sehr gespannt auf Eure nächsten Beiträge.
Nach kroatischem Erbrecht erben Familienangehörige des Kroatischen Eigentümers anteilig mit, lt. meinem Anwalt nur zu umgehen indem ein Testament existiert wozu die Erbberechtigten Familienmitglieder Ihren Verzicht erklären müssen. Wenn diese das tun ist ja alles OK. Alternative wäre die Immobilie nach Ablauf von 5 Jahren (Entfall der Grunderwerbsteuer) an den deutschen Ehepartner zu schenken, um in den "Genuss" des deutschen Erbrechtes zu gelangen.
Hallo zusammen, eines verstehe ich nicht - wo kommt dieses Gerücht her, das sich so hartnäckig hält, dass man 5% des aktuellen Marktwertes als Steuer bezahlen muss???? Wir haben im Jahr 2000 eine Immobilie erworben und gerade im Moment wird alles umgeschrieben auf uns als Eheleute. Da könnt ihr dann auch mal sehen, wie ewig lang das dauern kann... Aber zum Thema Steuer. Wir haben definitiv nur 5% auf den damals im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreis bezahlt - und keine Kuna mehr! Und es kann ja nicht sein, dass es zwei verschiedene Besteuerungen in Kroatien gibt - übrigens mein Mann und ich sind beide rein deutsch. Also daran kann es auch nicht liegen. Gruß Sandra
Hallo Sandra711, Keine Sorge: ich habe vor 2 Jahren gekauft und Anfang April 2007 den positiven "Grunderwerbs" -Bescheid von der kroatischen Regierung bekommen. Umgehend habe ich auch die 5%-ige Grunderwerbssteuer gezahlt - !!! vom Kaufvertragspreis und nicht etwa vom Marktpreis (die jetzigen Grundstückspreise haben sich in meiner Ecke bereits verdoppelt)
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