Hat jemand schon mal ein in Deutschland zugelassenes Auto in Kroatien verkauft? Welche Formalitäten entstehen? Wie muss man vorgehen? Muss dabei Zoll o.ä. gezahlt werden?
Soviel ich weiß, existiert eine Klausel, dass du Autos, die älter als sieben Jahre sind, gar nicht nach kroatien verkaufen darfst...So will man sich den Schrott aus dem Land halten. Falls das geändert wurde und es ist doch möglich, fällt natürlich Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer 22%) vom Zeitwert an.
Erst mal mußt Du das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in D abmelden, und es zu Ausfuhr anmelden (Ausfuhrzoll?). Dann bekommt man ein Ausfuhrkennzeichen mit einer bestimmten Laufzeit. Bei der Einfahrt in Kroatien wirst Du bestimmt Zoll bezahlen müssen. Wie es dann weitergeht kannst Du bestimmt in Erfahrung bringen.
Wenn sie älter als 7 Jahre sind dürfen sie nicht verkauft werden.....? Mein Gott, macht mich schwach!! Kannst du da noch was rausfinden, Vera? Außerdem haben sie den Schrott ja im Land - der aus Deutschland ist nicht größer...
@Jordan: Geht das auch nur mit den Nummernschildern? Ich bin ja gerade hier und möchte mit meinem Auto nicht mehr extra nach Hause fahren. Vielleicht weißt du da ja Bescheid.
In Antwort auf:Kannst du da noch was rausfinden, Vera?
Wie soll ich das denn rausfinden? Da sind die kroatischen Bestimmungen. Das hat unser Vermieter uns damals gesagt, als wir unser altes Auto abgeben wollten und er noch seinen 22 Jahre alten Zastava fuhr. Aber ich schau mal, vielleicht finde ich was. Sonst frag mal Ronny, der weiß das ganz genau, der hatte doch im Sommer noch das Problem mit der Ummeldung seiner Autos.
Stimmt Tine, sieben Jahre ist die Obergrenze. Macht aber nichts, weil sich hier sowieso keine Sau drum schert welchen Motor man drinne hat. Dann lass dir von irgendeinem den Motor ausbauen. Also mein Tip, setz das Chassis und den Motor in die Banak oder Mali Oglasnik, schreib rein deutsche Registrierung, nur zur Ersatzteilgewinnung. Du sparst dir damit Zoll wie auch MwSt. Getrennt verkauft ist das kein Auto mehr, sondern ein Ersatzteillager. Die sieben Jahre spielen dann keine Rolle mehr. Oder aber du hast Lust mal nach Hercegowina zum Autobasar zu fahren (Mostar), da wirste das Ding auch los, und denen ist es recht wurscht wie alt der ist. Lass dir aber einen internationalen Kaufvertrag machen, deutsch und kroatisch, so haste dann bei der Abmeldung in D keine Probleme.
In Antwort auf:Oder aber du hast Lust mal nach Hercegowina zum Autobasar zu fahren (Mostar), da wirste das Ding auch los, und denen ist es recht wurscht wie alt der ist.
In BiH hat man auch (sogar schon laenger als in Hr) die 7 Jahre Regel. Aber das bereits Beschriebene wird dort genau so betrieben (Nicht, dass ich das gut heisse.)
Das Auto kann man auch mit Nummernschild in der deutschen Botschaft abmelden. Kostet um die 30 Euro. Ob das Konsulat in Split das auch macht, weiß ich nicht. Aber das mit der Ausfuhr und MWST und Zoll ist wohl nicht zu umgehen. Das mit dem Ersatzteileverkauf hört sich besser an! Gruß Ariane
Hallo Tine, habe gerade mit einem Freund gesprochen, welcher Autos etc. nach Kroatien exportiert. Er hat mir nun folgendes gesagt, Fahrzeuge welche älter als 7 Jahre sind dürfen nicht mehr zum Verkauf nach Kroatien eingeführt werden. Das Zerlegen eines Autos ist zwar auch einen Idee, allerdings meint er, dass ja in deinem Fall das Fahrzeug bereits in Kroatien ist und du ja gegenüber den Zollbehörden glaubhaft machen musst, dass du das Fahrzeug zerlegt eingeführt hast. Allerings scheint es einen legalen Trick zu geben. Da du ja, glaub ich zumindestens, einen Wohnsitz in Kroatien hast und bei deinem Umzug nach Kroatien das Auto noch nicht 7 Jahre alt war, sprichts nichts gegen einen Verkauf in Kroatien. Allerdings sind auf jeden Fall Zoll und Umsatzsteuer zu entrichten. Grüße Sascha
falls du einen Käufer hast dem bewust ist wo das Fahrzeug angemeldet ist, verkauefe es einfach. In D musst du es allerdings abmelden. Ein altes Auto einzufuehren lohnt sich nicht da recht viele abgaben zu leisten sind (ausser mann bekommt ein sehr gutes Auto günstig). Es für Ersatzteile zu verkaufen ist strafbar falls nicht verzollt.
Also Tine, folgende Auskunft der Zulassungsstelle:
1. Das Fahrzeug muß bei der Zulassungsstelle in D stillgelegt werden. Wenn dann 1,5 Jahre nichts passiert wird es aus dem Register gelöscht.
2. Dazu werden die beiden Kennzeichentafeln, der Kfz-Brief und der Kfz-Schein (Zulassung) benötigt. Brief und ungültig gemachten Schein bekommt man zurück.
3. Das muß man nicht selbst machen, mit einer Vollmacht kann das auch jemand Anderes tun.
4. Botschaften oder Konsulate machen das nur noch in Ausnahmefällen. (Unfall mit Totalschaden o.ä.)
5. Die Meldung an die Versicherung und das Finanzamt machen die Zulassungsstellen.
6. Um Unstimmigkeiten bei der Versicherung zu vermeiden sollte man die Abmeldung bei der Versicherung (mit Kopie der Stillegungsbescheinigung) zusätzlich schriftlich anzeigen.
7. Beim Verkauf sollte auf einen richtigen Kaufvertrag (persönliche Daten des Käufers) geachtet werden um mögliche Schadensersatzansprüche (Unfall durch verkauftes Auto usw.) zu vermeiden.
8. Zur kroatischen Seite konnten die natürlich keine Aussagen machen.
Vielen Dank für eure Tipps und Infos! Das ist alles sehr interessant und gut zu wissen. Ich werde euch berichten, wenn ich es verkaufen werde bzw. ob alles geklappt hat.
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