In Antwort auf:Wieso sollen Andere ermitteln, welche Schräglage notwendig ist, um auf die Breite von 2,55 m zu kommen.
Ganz einfach liebr Herr Flipper - weil das nicht mein Problem ist und ich lediglich einen Lösungsweg geboten habe. Das heißt doch nicht gleichzeitig, daß ich die Lösung liefern muß - oder, lieber Herr Flipper ? Wenn Du dich dazu berufen fühlst,kannst Du die Schräglage ja ermitteln.
Zitat von F. RinkWo ist er denn jetzt, der liebe Herr Flipper ?
Hallo, Herr DI!
Hatte leider (oder gottseidank)zu den Weihnachtsfeiertagen andere Verpflichtungen, weshalb ich erst jetzt dein Posting gelesen habe. Ich maße mir nicht an, die Angaben eines DI zu überprüfen, dazu fehlt mir die nötige Qualifikation. Ich bin mir aber sicher, dass deine Angaben richtig sind. Jetzt bräuchte sie nur der ursprüngliche Fragesteller in die Tat umsetzen.
Für das Jahr 2006 alles Gute, viel Gesundheit und möge dein Elan weiterhin erhalten bleiben.
In Antwort auf:... dazu fehlt mir die nötige Qualifikation.
Das ist in diesem Fall gar nicht schwer und geht auch ganz ohne Dipl.-xxx, ein bißchen Mathe aus der Mittelstufe 9 oder 10te Klasse reichen völlig aus. Falls man an dem Tag nicht grade krank war. (pythagoras läßt grüßen!)
In Antwort auf:...Ich bin mir aber sicher, dass deine Angaben richtig sind.
Ja, das sind sie. Ich konnte natürlich nicht umhin, den Nachwuchs dieses schöne Beispiel für den Nutzen der Mathematik im Alltag überprüfen zu lassen.
allen ein zufriedenes neues Jahr und allzeit eine Handbreit Wasser unterm Kiel
Also vielen Dank erstmal für die Mühe die Ihr euch hier macht. Ich bin aber immer noch etwas skeptisch. Die Bugstütze ist vorn auf einem Rechteckrohr befestigt. Das erfordert wahrscheinlich etwas größeren Aufwand (schweissen). Desweiteren macht mir die Lastverteilung noch etwas Sorge. Dann das "Hanghuhn steht dann ja nicht mehr in der Mitte des Trailers und die Last liegt dann nicht mehr nur auf der Kielrolle, sondern auch auf der einen Heckauflage. Aber probieren geht bei mir überstudieren, ich bin ja kein Dipl..... Allerdings steht das Boot zur Zeit etwas weiter weg im Winterlager. Wenn ich das nächste mal da bin werde ich auf jedenfall einen Versuch unternehmen und die Heckauflagen verstellen, hoffentlich kippt mir der Kutter nicht um. Ich werde euch auf jedenfall berichten. Aber anscheinend ist auch noch niemand am weiterfahren gehindert wurden?
Noch eine andere Frage fällt mir da als Kroatienneuling noch ein. Ich habe kein Funksprechzeugnis. Muss ich das vorher hier noch machen, oder geht das da vor Ort einfacher oder intressiert das dort nicht wirklich?
In Antwort auf:Aber anscheinend ist auch noch niemand am weiterfahren gehindert wurden?
Das Problem ergibt sich bei einer Panne auf der AB oder was wir nicht hoffen, bei einem Unfall, auch unverschuldet! Die Fahrt durch Italien würde ich absolut meiden. Aber einen kleinen Nervenkitzel am Urlaubsanfang braucht jeder, ist aber auch die Rückfahrt noch dabei. mr2
In Antwort auf:Hi Fred, ich dachte, wenn ein Funkgerät an bord ist.
Hi Henry - Du hast natürlich vollkommen Recht - ich war auf dem falschen Dampfer ! Wer ein Funkgerät an Bord hat, muß natürlich auch ein Funksprechzeugnis haben ! Wobei ich persönlich noch nie danach gefragt wurde, obwohl es bei meinem Boot mit zwei Antennen offensichtlich ist, daß es mit Funk ausgestattet ist.
Ich hatte Ali`s Frage in der Eile völlig falsch verstanden ........
Auch Euch in AB die besten Wünsche für`s Neue Jahr und grüße mir auch die Katze ....
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf:Dann das "Hanghuhn" steht dann ja nicht mehr in der Mitte des Trailers
Was verstehst Du unter "Hanghuhn" ?
Auch eine Kielrolle kann man nach oben anpassen, wahrscheinlich müssen dann die seitl. Flacheisen der Rollen verlängert werden. . Gruß Fred ------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Hi Fred,
Entschuldigung, Hanghühner sind bei uns Hühner mit einem kurzen und einem langen Bein, damit sie am Hang gerade stehen können.
Aber nochmal zum Winkel. Das Boot steht ja in der Mitte auf dem Kiel. Wenn ich es jetzt nach links kippe wird das Gefährt ja links breiter und rechts schmaler, das heißt das Boot liegt nicht mehr in der Mitte des Trailers und die linken Räder des Trailers sind stärker belastet als die rechten. Ich müsste also die Kielrollen und Auflagen mit dem Boot nach rechts versetzen um es wieder mittig zubekommen. Da ich ja das Boot nun bloß kippen kann und nicht um die Mittelachse drehen kann, muss da der Winkel nicht deutlich größer sein?
Wenn Du eine Seite des Bootes mit Breite= 2,59m als Drehpunkt nimmst und dann die linke Seite um diesen Drehpunkt um 10° nach oben drehst (ich kann Dir das auch mal morgen als Skizze reinstellen - habs auf CAD), dann ist bei erreichen des Anhebewinkels der Mittelpunkt wieder exakt an der gleichen Stelle, als wenn Dein Boot 2,55m breit wäre und gerade liegen würde. Ich kann Dir auch den Winkel als mm Länge geben, damit Du das besser umsetzen kannst.
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
...ich kenn mich in diesem Bereich ja nicht so gut aus, aber:
Was ist, wenn bei einer Kontrolle das Boot an der breitesten Stelle einfach mit einem Maßband nachgemessen wird, dann sind es doch immer noch 2,59m. Dann nützt doch das ganze rumgeeiere mit einem anderem Winkel nichts. 2,55m sind erlaubt und kein cm mehr. Wie der Anhänger so eine Ladeweise statisch verkraftet und wie dann die Fahreigenschaften (z.B. Kurvenverhalten) sind, ist so `ne Sache. Und wenn der Anhänger umgebaut wird, müsst er rechtlich gesehen neu abgenommen werden.
Geregelt ist das natürlich und zwar in § 32 StVZO (gilt für den Anhänger) und in § 22 StVO (für die Ladung). In beiden gilt die Maximalbreite von 2,55m. (Glasscheiben sind ja nicht so dick, zumindest nicht unsere! )
Gruß Armin
(Ich habe meine Antwort ein bisschen nacheditiert!)
ZitatWas ist, wenn bei einer Kontrolle das Boot an der breitesten Stelle einfach mit einem Maßband nachgemessen wird, dann sind es doch immer noch 2,59m.
Wenn Du den thread richtig gelesen hättest, würdest Du das nicht geschrieben haben. Es geht nicht um die Breite des Bootes, sondern um die max. zul. Breite des Trailers ! Betrachte ganz einfach mal die Kathete und die Hypothenuse eines rechtwinkligen Dreieckes und denke Dir, die Hypothenuse sei das Boot, die lange Kathethe der Trailer!
Nach Deiner These sind dann die lange Kathete und die Hypothenuse gleich lang ......
ZitatUnd wenn der Anhänger umgebaut wird, müsst er rechtlich gesehen neu abgenommen werden.
Hier hat doch niemand behauptet, daß der Hänger umgebaut wird ! Solche Stützen / Auflagen sind höhenverstellbar !
Nur ein Beispiel, vorne Rollenstützen, hinten Längsauflagen :
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe .
In Antwort auf:ich möchte nächstes Jahr des erste mal mit meinem Auto und Boot auf dem Trailer zur Insel Krk fahren. Nun ist das Boot 2,59 m breit.
In Antwort auf:Die Bugstütze ist vorn auf einem Rechteckrohr befestigt. Das erfordert wahrscheinlich etwas größeren Aufwand (schweissen).
1. Das Boot bleibt bei aller Rafinesse immer 2,59m breit. Zumindest schrieb Ali, dass es so breit ist! 2. Das Boot ist die Ladung. 3. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55m sein. 4. Ali schrieb davon, dass er die Bugstütze verändern will, evtl. schweissen. Dann wäre ein neue Abnahme erforderlich.
Ich denke ich habe richtig gelesen. Aber wie gesagt, ich will mich nicht streiten, lieber Fred. Dafür habe ich meine Frau.
Lesen und verstehen sind immer zweierlei. Fast jeder außer Dir hat es verstanden, das ist das wichtigste !
Nur noch soviel :
ZitatAli schrieb davon, dass er die Bugstütze verändern will, evtl. schweissen. Dann wäre ein neue Abnahme erforderlich.
Das ist grundsätzlich falsch. Bugstützen sind in sich eigenständige Schweißkonstruktionen mit angebauten Winden und sind auf dem Trailer in Längsrichtung aufgeschraubt und verschiebbar, da sie dem jeweiligen Boot an der Bugspitze angepasst werden müssen. Die Bugauflage und die Winde sind darüber hinaus auch noch höhenverstellbar. Das ist übrigens auf dem Foto recht gut erkennbar (wenn man es denn erkennen will)
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Somit hat diese Konstruktion mit der Zulassung des Trailers soviel zu tun, wie der Kaiser von Japan mit ABBA !
ZitatFahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55m sein.
Richtig - niemand hat etwas gegenteiliges behauptet !
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ZitatAber wie gesagt, ich will mich nicht streiten, lieber Fred.
Ich will mich ja auch nicht streiten, bevor man jedoch mit mir über ein Thema diskutieren will, sollte man etwas davon verstehen - vor allem von Geometrie.
Ich beende für mich persönlich das Thema bevor es mal wieder ausartet, Ali kann per PN weiter fragen. .
Dankenswerter Weise hat mir ein Bootskollege ein sehr schönes Foto geschickt. Hier kann man sehr gut erkennen (wenn man will), wie ich das meine - natürlich nicht sooo extrem, denn hier ist die Schräglage etwa 35°.
Vielleicht kann das jetzt unseren lieben Saarländer überzeugen (Manchmal sind sie eben etwas langsamer ... )
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