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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 8 Antworten
und wurde 16.450 mal aufgerufen
  
 Speisen + Getränke in Kroatien, Essen, Trinken, kroatischer Wein, kroatische Rezepte, kroatisch kochen
Christian Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 979

25.12.2005 16:20
Olivenöl und Zoll Antworten

Hallo Leute,

wir stellen uns gerade die Frage, ob es eine Mengenbeschränkung für Olivenöl aus Kroatien gibt.
Ebensolches bzgl. Prsut.

Hintergrund: Viele Olivenölproduzenten in Kroatien verkaufen keine Kleinmengen, aber wenn ich 20 Liter an der Grenze verzollen oder wegschütten müßte, das wäre ebenfalls nicht so richtig erfreulich.

Also, wenn wer Erfahrung hat - wäre nett.

Pozdrav i sretan Bozic,
Christian

schorsch Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 123

25.12.2005 17:16
#2 RE: Olivenöl und Zoll Antworten

Hallo Christian,wir haben das letzte mal im November dieses Jahres 10 l Olivenöl und 12 l Wein mit nach Hause genommen!
Am Zoll hatten wir keine Probleme (es hat aber auch keiner nachgefragt), somit alles ok!
Woher bekommst du deinen Prsut?
Würde mir beim nächsten mal auch einen mitnehmen!

Grüße von Schorsch!

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

25.12.2005 17:28
#3 RE: Olivenöl und Zoll Antworten

Das ist ja nicht die Frage, ob einer guckt oder nicht. 12 L Wein sind auf keinen Fall erlaubt. Aber man muss seine Mitbringsel doch nicht obendrauf packen. Wir sind jedenfalls auch noch nie kontrolliert worden. Aber wenn doch, was dann? Den Wein bist du entweder los oder darfst Zoll zahlen. Zu Olivenöl oder Schinken habe ich leider nichts gefunden. Der Schinken dürfte aber nicht zu frischen Fleischwaren zählen, die man nicht ausführen darf, vermute ich.

Sailor Offline



Beiträge: 505

25.12.2005 17:35
#4 RE: Olivenöl und Zoll Antworten

Hier bekommst Du fundierte Auskunft:

Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe

Das sind die, die es vollstrecken müßen. Nehm Dir aber Zeit, viel Zeit zum lesen, es ist viel Text.

Gruß Jürgen
Mast- und Schotbruch, Jürgen

antonio111 Offline



Beiträge: 306

25.12.2005 19:39
#5 RE: Olivenöl und Zoll Antworten
Hallo Leute....

Bei Prsut und anderen Lebensmitteln ist es recht schwer.....(Die Westeuropäer haben Angst vor allen möglichen Krankheiten....deshalb ist es Grundsätzlich nicht erlaubt...ausser in Kleinmengen (Sandwich...)

Wein ist da schon sehr tolleriert:

Eigene Erfahrung: 25 Liter in 1 Liter Flaschen, eigene Abfüllung mit eigenem Label, wurde vom Zoll mitten in Österreich angehalten...Nachdem es klar war das es Hausmarke war, wären 25 c pro Flasche fällig gewesen da es aber kurz vor Weihnachten war, hat es einfach aufwiedersehen geheissen. Für soviel Verständniss hat es dann von mir eine Flasche als Geschenk gegeben.

Beim Olivenöl am besten Grossgebinde benutzen, weil dann am ehesten der Verdacht auf Schmuggel oder Weiterverkauf wegfällt.

grüsse Antonio

udo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 257

25.12.2005 20:43
#6 RE: Olivenöl und Zoll Antworten

Hallo,

bei meiner letzten Ausreise sind mir am slowenischen Zoll grosse Verbotsschilder
aufgefallen, und zwar in Form von Piktogrammen, damit man sich nicht damit heraus-
reden kann man hätte die Schilder nicht verstanden. Die Bilder zeigten unverkennbar
einen Prsut und einen Käse, jeweils dick rot durchgestrichen. Ich glaube, deutlicher
geht es nicht.

Und dann kam noch die Frage vom Zöllner, ob wir Lebensmittel dabei hätten. Früher
fragten sie gelegentlich mal nach Wein oder Schnaps. Wie sich das ändert in Zeiten
von Rinderwahn, Schweinepest, Vogelgrippe und Gammelfleisch.

Grüsse
Udo

didimon Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 426

27.12.2005 11:58
#7 RE: Olivenöl und Zoll Antworten

Hey Christian,
Habe im November 6-2ltr.Flaschen aus Plastik im Handgepäck mit in den Flieger genommen.
Ausser einen dummen Blick nach dem durchleuchten in Split wurde nichts erwähnt.
Und in Köln zogen sie eine Flasche raus und schüttelten nur den Kopf.
(War noch trüb da es erst am Vortag aus der Presse kam)
Soviel von meinen Erfahrungen.
Gruß euer Brac-Clan

Christian Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 979

28.12.2005 11:06
#8 RE: Olivenöl und Zoll Antworten

Hallo Leute,

wollte es nochmal offiziell wissen und habe beim Zoll angefragt, hier die Antwort (anonymisiert) - die Stelle mit dem Olivenöl hab ich gefettet


Sehr geehrter Herr xxx,

bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie die nachstehenden Auskünfte.

Einfuhr im Reiseverkehr

Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Reiseverkehr sind
Artikel 45 bis 49 der Verordnung/EWG Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die
Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden vom
03.12.1974 (BGBl. I S. 3377) –mehrfach geändert-.
Der allgemein interessierende Inhalt der vorgenannten Rechtsgrundlagen ist wie
folgt abrufbar:
http://www.zoll.de/, dann in der linken Spalte weiter mit der Rubrik Reise und
Post und Bestimmungen im Reiseverkehr zu Reisefreimengen (mit Beispielen).
Dort finden Sie unter anderem die Wertgrenze für Reisefreimengen im privaten
Reiseverkehr aus Nicht-EU-Ländern, (175 Euro) und andere nützliche
Informationen bezüglich Zollfragen.
Ebenfalls hinweisen möchte ich auf die Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den
Zoll", die Sie als Download unter
Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe
erhalten, oder in gedruckter Form beim Bundesministerium der Finanzen, Referat
Bürgerangelegenheiten, 11016 Berlin anfordern können.
Abgabenfrei sind bis zu den in der angegebenen Internetanschrift genannten Wert-
/Mengengrenzen solche Waren, die gelegentlich und ausschließlich zum
persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für den eigenen Haushalt oder als
Geschenk im persönlichen Gepäck mitgeführt werden (Reisemitbringsel).
Zollrechtliche Mengenbegrenzungen bestehen für Olivenöl nicht.
Olivenöl kann daher im Rahmen der Wertgrenze (175 Euro) abgabenfrei im
Reiseverkehr eingeführt werden.
Sind die 175 Euro überschritten, besteht im Reiseverkehr unter den vorgenannten
Voraussetzungen bis zu einem Wert von 350 Euro die Möglichkeit einer
Pauschalverzollung.

Bei der Pauschalverzollung werden für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zusammen in
einem Betrag 13,5% des Warenwertes bei nicht präferenzberechtigten Waren, bei
präferenzberechtigten Waren 10 % erhoben (§ 29 Absatz 2 Nr. 8 Zollverordnung).
Die Unterscheidung präferenzberechtigte/nicht präferenzberechtigte Waren können
Sie wie folgt einsehen:
http://www.zoll.de/>; Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Urlaub
außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Überschreiten der
Reisefreigrenzen > "Zollbegünstigungen" im Reiseverkehr

Für die im Reiseverkehr eingeführten Waren, die den Wert von 350 Euro
übersteigen, werden die Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer getrennt
gemäß Zolltarif erhoben.

Ich bitte Sie unbedingt darauf zu achten, dass bei Überschreitung der
Reisefreimengen der "Rote Ausgang" für anmeldepflichtige Waren benutzt werden
muss.
Sie sollten hier die Rechnung über den Kauf vorlegen.

Einfuhr im Postverkehr

Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Postverkehr sind
Artikel 27 bis 31 der Verordnung/EWG Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die
Einfuhrabgabenfreiheit von Waren in Sendungen von Privatpersonen an
Privatpersonen vom 11.01.1979 (BGBl. I S. 73) –mehrfach geändert-.
Erfolgt die Einfuhr der Ware im Postverkehr, kommen nachstehende Bestimmungen
(und Freibetragsgrenzen) zur Anwendung:

1.)
Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind von der „Beförderungspflicht“
befreit. Wenn keine Verbote und Beschränkungen zu beachten sind, darf das
Päckchen durch die Post oder durch den Kurierdienst direkt zugestellt werden.
Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle
Postsendungen (auch kommerzielle Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht
höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei.
Lediglich bestimmte Waren (Alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettewasser,
Tabak und Tabakwaren) sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen.

2.)
gewerbliche Sendungen Unabhängig vom Wert der Sendung sind solche Waren, die
zur gewerblichen Verwendung oder zum Handel bestimmt sind bzw. gegen Entgelt
geliefert werden, immer anzumelden. Es wird ebenfalls keine Abgabenfreiheit
gewährt, wenn die Menge der eingeführten Ware Anlass zur Vermutung gibt, dass
die Einfuhr aus gewerblichen Gründen erfolgt.
Beim Kauf der Waren von einem Händler (gleiches gilt beim Kauf von einer
Privatperson), auch per Internet - handelt es sich um eine gewerbliche Sendung
(2), da die Lieferung gegen Entrichtung eines Entgeltes erfolgt. Es ist daher
bei der Einfuhr der Ware Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten
(Ausnahme 1.) Wertgrenze 22,-- Euro!).

Die Einfuhrabgaben werden, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer
(EUSt) in Höhe von 16% erhoben.

Nachstehend habe ich den Ablauf einer Einfuhrabfertigung einer Postsendung
skizziert:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und
der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der
Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien
Verkehr überführt. Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden
Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen
Aushändigung des Zollbescheides vom Warenempfänger zurück. In Fällen, in denen
die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen
fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle
weitergeleitet. Die Post benachrichtigt den Warenempfänger entsprechend und
fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach
dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.

Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auf unserer Internetseite
http://www.zoll.de/.

Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

xxx
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zoll – Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Telefon: 069/469976-00
Telefax: 069/469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
Internet: http://www.zoll.de
Sie erreichen das Zoll-Infocenter
Montag – Donnerstag 07:00 – 17:00 Uhr
Freitag 07:00 – 16:00 Uhr
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zitiere Christian xxx:

> Fachliche Frage:
>
> Sehr Geehrte Damen und Herren,
>
> mich würde dringend interessieren, ob es Mengengeschränkungen gibt zur
> Einfuhr von Olivenöl aus Kroatien.
>
> Es geht um Mengen von etwa 20 Litern zur Eigennnutzung, nicht
> gewerblich.
>
> Hintergrund: Um gutes Olivenöl kaufen zu können ist man bei manchen
> privaten Herstellern gezwungen, gleich 20 Liter abzunehmen ..
>
> Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> Christian xxx

Snjegulica Offline



Beiträge: 3.994

28.12.2005 11:57
#9 RE: Olivenöl und Zoll Antworten

In Antwort auf:
Zollrechtliche Mengenbegrenzungen bestehen für Olivenöl nicht.

Da bin ich aber beruhigt.
Was für eine Vorstellung, wenn ich mein geliebtes Öl in irgendeinen Ausguss kippen müsste.


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