durch die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit das Erbrecht im ausländischen Staat beschränkt wird
Wenn dies der Fall sein sollte, kann ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft zugelassen werden.
Ist oder war das in Kroatien nicht der Fall ? Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus, habe das aber schon von mehreren Kroaten gehört, die wegen des wegfallenden Erbrechts die deutsche Staatsbürgerschaft nicht angenomen haben.
Hier noch mal ein Hinweis, vonwegen doppelte Staatsbürgerschaft:
Da berichtet gerade ein Kroate kurz über seine Wehrpflicht UND die doppelte Staatsbürgerschaft die er demnach ganz OFFIZIELL hat:
"Ich selber habe einen deutschen und kroatischen pass, komischer weise habe ich damals den einberufungsbescheid von der Bundeswehr und von der kroatischen armee in der selben woche bekommen Also ich zum keiswehrersatzamt und wollte wissen wie das abläuft und die haben mir dann gesagt das man mit kroatien ein abkommen hat das man sich freiwillig dann entscheiden kann wo man seinen wehrdienst machen will, bzw kroatien auf eine einberufung verzichtet wenn man nicht ganzjährig in kroatien lebt!!! Somit mußte ich in Deutschland meinen wehrdienst machen!!!"
Nachzulesen ganz unten in diesem Link: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Unten eine Info der Ausländerbehörde Hamburg.In dem Beispiel handelt es sich zwar um Türken, es gibt aber keine Ausnahmen für Kroatien.
Information Der Ausländerbehörde Hamburg
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
Bitte beachten Sie den aktuellen
Hinweis am Ende dieser Seite!
Seit dem 01. Januar 2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 25 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes automatisch immer dann, wenn er freiwillig auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit (wieder) annimmt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er im Inland oder im Ausland wohnt.
Das hat zur Folge:
Mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gehen alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsangehörigen automatisch verloren. Der Betreffende ist ab diesem Zeitpunkt Ausländer und nicht mehr berechtigt, einen deutschen Reisepass oder Bundespersonalausweis zu führen. Die Ausweise werden von der Passbehörde eingezogen. Als Ausländer muss sich der Betreffende mit einem Reisepass seines neuen Heimatstaates ausweisen. Außerdem benötigt er für den weiteren Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung durch die Ausländerbehörde, eventuell auch eine Arbeitserlaubnis durch die zuständige Bundesagentur für Arbeit, zur Einreise in das Bundesgebiet unter Umständen ein Visum. Ausnahme:
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nur dann nicht verloren, wenn eine deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit die Genehmigung erteilt, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen (Beibehaltungsgenehmigung). Die Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung setzt voraus, dass es bestimmte Gründe für die Notwendigkeit des Erwerbs der ausländischen Staatsangehörigkeit oder für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gibt.
Wichtige Hinweise:
Der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit ist der Gemeinde des Wohnsitzes bzw. bei Auslandsaufenthalt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung unverzüglich mitzuteilen. Wird dies unterlassen und werden, obwohl die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr besteht, weiterhin Rechte, die deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind, in Anspruch genommen, kann dies möglicherweise bestraft werden. Ein entsprechendes Merkblatt wird in Zusammenhang mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde überreicht.
In Zweifelfällen wenden Sie sich bitte an die Einbürgerungsbehörde
Aktueller Hinweis:
Nach Mitteilung der türkischen Regierung an die Bundesregierung haben etwa 50.000 in Deutschland lebende eingebürgerte Personen türkischer Herkunft nach dem 31. Dezember 1999 wieder die türkische Staatsangehörigkeit erhalten.
Diese Mitteilung hat die Behörde für Inneres im Juni 2005 zum Anlass genommen, in Hamburg nach dem 31. Dezember 1999 eingebürgerte Mitbürger türkischer Herkunft schriftlich um Auskunft über ihre Staatsangehörigkeit zu bitten.
Dieses Anschreiben, die vorbereitete Rückantwort, ein entsprechendes Merkblatt mit allen weiteren Informationen sowie die Pressemitteilung vom 07.Juni 2005 stehen als Download/Link am Ende dieser Seite zur Verfügung. Ferner möchten wir auf ein vom Bundesministerium des Innern herausgegebenes Faltblatt hinweisen.
In Antwort auf:Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
Da steht doch ERWERB !!!
Wenn man von Geburt an beide hat, gibt es KEINEN ERWERB !
Das was du hier eingestellt hat, bezieht sich auf die Fälle, wo AUSLÄNDISCHE Staatsbürger sich in D EINBÜRGERN lassen und dann ihre vorherige Staatsbürgerschaft inoffiziell WIEDER ERLANGEN.
genau so ist es. Dieser Text betrifft vorallem einige Türken (da dies anscheindend vermehrt vorkam), die nachdem sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten, wieder die türkische beantragten. Leider hatte man dies herausgefunden und denen wurde die D Staatsangehörigkeit wieder entzogen. Sah einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema...
@dagmar Meine Kleine (geb. 2003) hat auch beide Staatsangehörigkeiten und muß sich auch später nicht für eine entscheiden. Da wie oben schon genannt; mein Mann deutscher ist und ich kroatin!!! Hatte mich während meiner Schwangerschaft schon ausführlich informiert, hier gibt es keinen Zweifel. Aber dies wurde oben schon richtig erkannt. Meine Süße hat ihre Domovnica und dies wird auch mit deutscher Staatsangehörigkeit so bleiben.
Frage zum Erbrecht: Habe davon nur wenig in Erfahrung bringen können. Weiß jemand genauer bescheid???
Hallo, könnt ihr mir vielleicht helfen? Habe die deutsche Staatsbürgerschaft und bin in Kroatien, damals noch Jugoslavien, geboren. Hatte also nur einen jugoslavischen Pass. Würde gerne wissen ob es für mich möglich ist die kroatische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Habe auch eine Nummer in Kroatien, so nennen sie das dort unten. Da ich schon über 18 bin wohl nicht oder?
wenn deine Eltern beide gebürtige Kroaten oder Jugoslawen sind, ist das wohl nicht möglich. Dann muss man sich mit 18 Jahren spätestens für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Dann lies dir doch mal dieses Thema hier durch. Eigentlich sollte das doch möglich sein. Hast du denn die jugoslawische Staatsbürgerschaft abgegeben? Auf dem Konsulat kann man dir sicherlich helfen. Aber wie sieht es dann mit dem Wehrdienst aus? Darf man sich einen aussuchen?
Britta.....du kennst dich doch da besser aus!!!!!!
Nein, der Pass wurde damals nur nicht verlängert. Daher habe ich keine gültigen Papiere mehr. Den Wehrdienst habe ich schon in Deutschland gemacht, da sich Kroatien erst ein Jahr später gemeldet hatte.
In Antwort auf: Habe auch eine Nummer in Kroatien, so nennen sie das dort unten.
Wenn du damit eine Domovnica erhälst, kannst du dir auch einen kroatischen Pass besorgen. Brauchst es ja nicht an die große Glocke zu hängen, auch wenn dir eine doppelte Staatsbürgerschaft rechtlich zusteht.
Hallo ich weiß das Thema ist zwar schon alt, aber ich habe diesbezüglich eine Frage. Und zwar bin ich 20 Jahre alt und in Deutschland (München) geboren. Meine Mutter ist Kroatin mit kroatischem Pass und mein Vater ist Deutscher, allerdings hat meine Mutter mir zur Geburt nur den deutschen Pass "gegeben", weil ein Verwandter von ihr damals an der Grenze zum Militär eingezogen wurde, und mir das ersparen wollte. Allerdings bin ich stolz darauf auch Kraote zu sein und spreche die Sprache zu ca 75% und verstehe eigentlich alles, und die Frage dazu wäre, ob es mir möglich ist, jetz den kroatischen Pass zu beantragen und den deutschen aber auch zu behalten?
Danke für den unglaublich sinnvollen Post dannach habe ich nicht gefragt; das nächste mal bitte Klappe halten bevor du so nen sinnfreien Müll ablässt, wahnsinn!! Außerdem geht es mir auch darum wenn ich in den Urlaub fahre nach Kroatien hab ich es an den Grenzen deutlich einfacher...aber jetz bitte jemand der eine Antwort zu meiner Frage hat. Danke im Vorraus :)
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