Ernsthaft: erkundige dich doch bei deiner zuständigen -deutschen- Heimatbehörde, ob du die deutsche Staatsangehörigkeit behalten kannst, wenn du eine andere annimmst. Schriftlich, so dass du auch eine schriftliche Antwort bekommst. In einem Forum kannst du zwar viele Antworten bekommen, aber keine verbindlichen - was bei rechtlichen Fragen eher suboptimal ist.
Wenn so etwas nicht existiert und deine Geburt nirgends in Kroatien gemeldet wurde, dann wirst du die kroatische Staatsbürgerschaft zwar bekommen können, aber das erfordert höheren Aufwand und ob du die deutsche dann offiziell behalten kannst, glaube ich nicht.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus, kenne die genaue kroatische Übersetzung nicht, denke du schon.
Mich wundert es ein wenig, dass du dich in dieser Frage ausgerechnet an ein Forum wendest. Und mich wundert, dass du dich in dieser Frage über machen Post wunderst.
Wärst du denn bereit, den deutschen für den kroatischen Pass abzugeben, so aus Vaterlandsliebe vielleicht?
Tja, wenn deine Mutter sofort oder wenigstens nach ein paar Jahren deine Geburt dem kroatischen Konsulat angezeigt hätte und eine Domovnica beantragt hätte ... dann wäre das kein Problem. Für Kinder "binationaler" Ehen gibt es den Doppelpass, aber nur für Kinder. Nun ist es eine juristische Frage, die man dir auf dem Konsulat beantworten kann. Hast du die Staatsbürgerschaft mit deiner Geburt erhalten, weil deine Mutter Kroatin ist ? Oder musst du dich erst einbürgern lassen ? Im ersteren Fall kannst du den deutschen Pass behalten. Im zweiten Fall musst du noch ein Weilchen warten - bis Kroatien 2013 EU-Mitglied wird. Bei EU-Staaten wird die doppelte Staatsbürgerschaft mittlerweile toleriert, ebenso wie bei einigen anderen Staaten (Iran, Griechenland).
Zitat von AnselmTja, wenn deine Mutter sofort oder wenigstens nach ein paar Jahren deine Geburt dem kroatischen Konsulat angezeigt hätte und eine Domovnica beantragt hätte ... dann wäre das kein Problem. Für Kinder "binationaler" Ehen gibt es den Doppelpass, aber nur für Kinder. Nun ist es eine juristische Frage, die man dir auf dem Konsulat beantworten kann. Hast du die Staatsbürgerschaft mit deiner Geburt erhalten, weil deine Mutter Kroatin ist ? Oder musst du dich erst einbürgern lassen ? Im ersteren Fall kannst du den deutschen Pass behalten. Im zweiten Fall musst du noch ein Weilchen warten - bis Kroatien 2013 EU-Mitglied wird. Bei EU-Staaten wird die doppelte Staatsbürgerschaft mittlerweile toleriert, ebenso wie bei einigen anderen Staaten (Iran, Griechenland).
Ok danke für die Hilfe :) ich werde mal meine Mutter fragen und dann frage ich mal beim Konsulat, sonst muss ich wohl bis 2013 warten :)
Zitat von sudijaMöchte aber immer noch gerne wissen, ob du im Zweifel bereit wärst, die deutsche Staatsbürgerschaft für die kroatische aufzugeben.
warum ??
Mein Vater war bis zu seinem Tode Kroate und meine Mutter Deutsche, daher habe ich seit 1970 die doppelte Staatsbürgerschaft. Erst deutsch/jugoslawisch und Anfang der 1990er-Jahre habe ich den jug.Pass gegen den kroatischen eingetauscht.
Beim Umzug in eine andere Stadt in Niedersachsen musste ich beide Staatsbürgerschaften angeben. Ansonsten gab und gibt es für mich keine Probleme, auch gab es sonst keine Vor- oder Nachteile.
Wenn jetzt Kroatien in die EU eintritt, dann wird sich sowieso einiges ändern. Ob dann eine zweite Staatsbürgerschaft notwendig ist, ich glaube nicht.
Dein Fall liegt ja anders, da du schon immer beide Staatsbürgerschaften hattest. Hier war die Frage, ob jemand im Zweifelsfall die deutsche für die kroatische Staatsbürgerschaft aufgeben würde.
Es ist doch so, dass bd-One sich an unser Forum gewendet hat mit der Begründung, erhätte an der Grenze weniger Probleme. Das ist doch hanebüchen.
Ich sprech jetzt mal aus, was viele denken: bd-One fühlt sich einfach kroatischer mit einem kroatischen Pass. Mehr nicht. Wundert sich dann aber über einzelne entsprechende kommentare und wird unflätig.
Kompetente Beiträge, die seine Frage beantworten ignoriert er dann auch noch. Ich formulier die Antworten mal verständlich: Geht legal nicht!
Freu dich über den deutschen Pass, es ist auf der Welt einer der besten den man haben kann. Wenn es später mal möglich sein sollte, den kroatischen dazuzubekommen, dann ists OK.
Mir ist der kroatische Pass eine Zeit lang auch ziemlich auf den Sack gegangen (sorry für Wortwahl), hatte ich doch auch mehrere unschöne Szenen in einer kroatischen Botschaft erlebt wie einige Posts zuvor. War in Bonn, oder?
Slava, du hast es nicht verstanden. Hier handelt es sich um 2 völlig verschiedene Verwaltungsakte: 1. - Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft durch Geburt, oder 2. - Einbürgerung. Welche der beiden Varianten dann vorliegt, entscheiden KROATISCHE Behörden. Nur bei 1. kann sie den deutschen Pass "einfach so" behalten. Bei 2. wird es kompliziert . . .
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Deutsche Staatsangehörige verlieren nicht mehr automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU, der Schweiz oder eines Staates erwerben, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 StAG abgeschlossen hat.*
Zitat von AnselmSlava, du hast es nicht verstanden. Hier handelt es sich um 2 völlig verschiedene Verwaltungsakte: 1. - Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft durch Geburt, oder 2. - Einbürgerung...
Anselm, erfreulich, daß Du auch schon dahinter gekommen bist. Anscheinend hast Du meinen Beitrag hier am 08.07.2011 20:15 entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, denn da steht bereits alles Wesentliche zur doppelten Staatsbürgerschaft drin, zB:
Eine doppelte Staatsangehörigkeit wird von deutscher Seite nur dann dauerhaft geduldet, 1. wenn beide Staatsangehörigkeiten durch Geburt (§ 4 StAG, zB von den Eltern) erworben wurden (Abstammungsprinzip) oder 2. wenn die andere Staatsangehörigkeit nach einer Beibehaltungsgenehmigung (§ 25, Abs. 2 StAG) erworben wurde oder 3. wenn die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder der Schweiz erworben wurde (§ 25, Abs. 1, Satz 2 StAG) oder 4. wenn bei der Einbürgerung von der Abgabe der früheren Staatsangehörigkeit abgesehen wurde (§ 12 StAG).
In allen anderen Fällen (außer obigen 2 + 3), in denen die andere Staatsangehörigkeit erst nachträglich durch Antrag erworben wird, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren (gem. § 17 Abs, 1 Nr. 2 und § 25 Abs. 1 Satz 1 STAG).
Die kroatische Staatsangehörigkeit zu erhalten ist einfach. Das Problem ist, beide Staatsangehörigkeiten (die deutsche und die kroatische) zu er- bzw. zu behalten. Für den Fragesteller bd-One stellt sich die Situation jetzt so dar: Entweder 1. Er hat bereits die kroatische Staatsangehörigkeit von Geburt an und weiß es gar nicht, dann kann er beide Staatsangehörigkeiten behalten. Darauf zielt die -bisher unbeantwortete- Frage von Vera nach der Domovnica. 2. Für eine nachträgliche Erlangung der kroatischen Staatsangehörigkeit von Geburt an scheint es jetzt bereits zu spät, denn die Geburt hätte den kroatischen Behörden mW spätestens bis zum 18. Lebensjahr gemeldet werden müssen (er ist jetzt bereits 20J). oder 3. Er beantragt zusätzlich die kroatische Staatsangehörigkeit, dann verliert er automatisch die deutsche, wenn er vorher keine Beibehaltungsgenehmigung (§ 25, Abs. 2 StAG) von deutscher Seite erlangt hat.
Der Erwerb von Rechten eines Menschen durch Geburt ist eine derart wichtige Sache, dass man diese nicht einfach "per Verwaltungsakt" wieder verlieren kann. Wenn bd-One durch Geburt einst Kroate wurde (durch Geburtsurkunde nachzuweisen), dann muss dieses Recht nicht automatisch verfallen wie ein Getränkepfandbon. Du schreibst "mW", weißt es also nicht genau. Wenn Interesse besteht, sollte man da einmal nachhaken. Und auch auf Auskünfte von Konsulatspersonal würde ich da nicht unbedingt alles geben, die drücken sich gerne vor "schwierigen" Dingen und verweisen einfach auf den Akt der Einbürgerung, weil sie ihn kennen, vielleicht sogar in der Kenntnis dass der Aspirant wegen der Konsequenzen dann lieber verzichtet. Und noch einmal: das kroatische Konsulat bzw. eine andere kroatische Behörde ist zuständig !
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