ich hätte auch ein Anliegen, daß wohl schon öfter diskutiert wurde, allerdings bekommt man in den postings vergangener Zeit keine definitive Information.
Ist ein Kind aus deutsch-kroatischer Ehe berechtigt beide Staatsbürgerschaften LEGAL zu besitzen? Und muß sich auch mit dem 18. Lebensjahr nicht für eine von beiden entscheiden?
Wie gesagt, es geht hier nicht um eine jetzige Beantragung einer der Staatsbürgerschaften, sondern um den Erhalt von Geburt an bei binationalen Ehen.
Natürlich hängt das auch immer von Abkommen zwischen 2 Ländern ab, wie ist das denn zwischen Deutschland und Kroatien? Und hat es bei den Gesetzen Änderungen gegeben?? ( Im Sinne von galt 1970 was andres als jetzt??)
Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen, sofern einige bestimmt mit Kroaten/Kroatinnen verheiratet sind.. :))
Hallo Dagmar, Doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/kroatisch) ab 18 ist legal nicht möglich. Auf "unsittliche" Vorschläge seitens Kroatischer Konsulate (habe ich erlebt) kann ich nur raten nicht einzugehen.
Also ich glaube, dass schon eine Menge genau definierter Infos zu dem Thema hier zu finden waren. Ein Thread war sogar recht umfassend. Ich weiß jetzt bloß nicht mehr genau wo's steht.
Er meint, dass man sich mit 18 für eine Staatsbürgerschaft entscheiden muss. Das stimmt aber tatsächlich nicht. Irgendwo war da eine Möglichkeit für deutsch/kroatische Kinder, die in Deutschland geboren sind und beide Staatsbürgerschaften behalten können. Ich glaub, da war mal ein Thread, wo Toni nachgefragt hatte...
Da ich alles schon mal geschrieben habe, weiter oben ist noch mal der Link zum Thread. Aber vielleicht meintest du ja auch eine doppelte Staatsbürgerschaft von Personen, die dieses Recht nicht durch ihre Geburt erworben haben. Das ist dann wirklich nicht möglich.
1. Ein Kind, das in Deutschland geboren wird und zwei Ausländer z.B. eine Kroatin und einen Kroaten als Eltern hat, kann bis zu seinem 18. Lebensjahr die deutsche Staatsbürgerschaft (Geburtstland) UND die kroatische haben, muß sich dann aber entscheiden. Das ist sozusagen eine erleichterte Einbürgerung für hier geborene Ausländer - falls das mit der Volljährigkeit gewünscht ist.
2. Kinder aus binationalen Ehen können lebenslang beide Staatsbürgschaften behalten, wenn - was bei Kroatien der Fall ist - das zweite beteiligte Land die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt. Zu beachten ist dabei, dass man in seinem zweiten Heimatland dann nicht als Ausländer behandelt wird. Man braucht also nicht zur deutschen Botschaft rennen, um sich retten zu lassen vor den bösen Kroaten.
Das alles ist nachzulesen auf den diversen Beratungsseiten für binationale Paare.
Tikap ich möchte hier keinen Streit entfachen aber meinem Sohn ( Mutter kroatisch Vater deutsch) wurde von der Ausländerbehörde mit dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft gedroht falls er die kroatische erwirbt. Wir hätten uns gefreut wenn es anders währe. Richtig ist das Kroatien ihm die doppelte Staatsbürgerschaft zugestehen würde.
Vielleicht macht es einen Unterschied, dass er die kroatische Staatsbürgerschaft erst mit über 18 Jahren nachträglich erwerben wollte und nicht von Geburt an besitzt?
Ich denke es kann auch vorkommen, dass Sachbearbeiter die Gesetzeslage nicht genau kennen. Damit habe ich schon genügend leidliche Erfahrungen gemacht. Du solltest dich, falls es wichtig ist, unbedingt nochmal genauer beraten lassen.
Meine Kinder haben auch beide Staatsbürgerschaften und ich habe mich diesbezüglich auch bei den Behörden informiert. Demnach wäre das so, wie Tikap sagt.
Dazu gibt es sogar einen entsprechenden Gesetzestext.
Sorry ich bin etwas schreibfaul aber: . mein Sohn hatte bis 18 einen kroatischen Pass . ich hatte mir einen Termin beim Leiter der Ausländerbehörde geben lassen und dort den Tatbestand bestätigt bekommen.
Für Informationen über anders gelaufene Fälle bin ich dankbar.
In Antwort auf:. mein Sohn hatte bis 18 einen kroatischen Pass . ich hatte mir einen Termin beim Leiter der Ausländerbehörde geben lassen
Hm, dann liegt das Problem wohl darin, dass dein Sohn nicht durch Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat ? Da du so schreibfaul bist, ist die Sachlage, der Status deines Sohnes in D etc. nicht auf Anhieb ersichtlich.
Warum fragst du nicht einfach mal bei den Beratungsstellen für binationale Paare nach ? Die arbeiten den ganzen Tag an solchen Fällen. Genauere Infos kannst du kaum bekommen.
Also ich kenne haufenweise Leute, die legal mehrere Pässe besitzen - allerdings sind die alle entweder so alt, dass sie die Gesetzesreform nicht betrifft oder so klein, dass sie ohne Probleme beide Pässe haben. Leute mit der gleichen Fragestellung wie bei Snjegulica (kroatischer Vater, deutsche Mutter) wurden bezüglich ihrer Kinder genauso informiert wie Snjegulica - nämlich, dass hier diese Entscheidungsregel nicht gilt. Ich habe heute extra nochmal nachgefragt. Beruhen tut das wohl auf § 25 Absatz 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes - bei binationalen Kindern wird das so interpretiert, dass er Ihnen per Ihrer Geburt diese Möglichkeit zugestanden wird. Und so steht es auch auf einigen Seiten zum Thema.
Ich hab auch noch ein wenig weitergelesen in verschiedenen Foren und festgestellt, dass mit Kindern aus binationalen Ehen aber von Ort zu Ort ganz unterschiedlich umgesprungen wird, was dadurch möglich wird, dass im eigentlichen Gesetz zur Staatsbürgerschaft keine wirklich explizite Regelung für binationale Kinder gibt (hab das ganze Dinge heute durchgelesen). Mal wird die Mehrstaatigkeit relativ problemlos hingenommen (siehe oben), mal das Optionsmodell (das aber eigentlich klar für ausländische Migranten-Kinder gedact und formuliert ist) angewendet. So richtig klar scheint per Gesetz NICHT zu sein, was Sache ist.
Also haben sowohl Snjegulica als auch Helmuth Recht - wobei es nicht ums "Recht haben" geht.
Ich denke das sinnvollste ist, sich von einer spezialisierten Beratunsgstelle beraten zu lassen, wenn man seinen Kindern beide Nationalitäten erhalten möchte.
den Thread von Toni hab ich natürlich gelesen- aber ehrlich gesagt bekommt man, wie ich schon angegeben habe, keine definitive Auskunft, was denn nun legal ist und was nicht. Jedenfalls werde ich Tikaps Rat befolgen und mich an einer zuständigen Stelle genau erkundigen. In meinem Fall ist es so, daß ich (deutsch) eine Kroaten geheiratet habe und bald zu dritt sein werden. Natürlich möchte ich wissen, welche Möglichkeiten unser Kind haben darf/kann/wird.
Der zweite Fall ist aus meinem Bekanntenkreis und eine etwas längere Geschichte:
Eine Freundin ist Kind einer sogenannten binationalen Ehe (Mutter aus Deutschland, Vater aus Kroatien, wohnhaft in D.
Die Eltern haben sie ab Geburt in beiden Ländern gemeldet.(1968)
Sie hatte also die deutsche UND die (damals jugosl.) Staatsbürgerschaft. (Erst beim Vater im Paß genannt, ab 12. Lebensjahr eigenen "jugosl." Paß und den deutschen sowieso)
Nach dem Krieg in Ex-Jugolsawien, als jedes Land seinen eigenen Paß bekam, hat sie sich erstmal nicht darum bemühen können, da sie lange Zeit im Ausland gelebt hat. Möchte das aber jetzt, aufgrund Rückkehr nach Deutschland. Auf Anfragen beim kroat. Konsulat sind ihre und die Daten der kroatischen Familie nach wie vor gespeichert und sie erhielt die Auskunft, die Domovnica liege in HR bereit zur Abholung, bzw. kann auch nach Genehmigung nach Deutschland geschickt werden um hier bei einem kroat. Konsulat den Paß zu beantragen. D.h. also, sie hat aufgrund der Domovnica nach wie vor die kroat. Staatsbürgerschaft - und eben auch die deutsche. Und somit geht die Unsicherheit los, auch viel Rumfragen im Bekanntenkreis wirft immer wieder Unklarheiten oder unterschiedl. Meiningen auf, sowohl von deutscher als auch kroatischer Seite. Und selbstverständlich wächst nun die Unsicherheit womöglich illegal Besitzer zweier Staatsbürgerschaften zu sein.
Danke jedenfalls für Eure Hilfe, um absolute Sicherheit zu bekommen, werden sie und auch ich mich (wegen meinem Nachwuchs) an entsprechende Stellen wenden. Gern teile ich Euch aber das Ergebnis mit, sollte Interesse bestehen.
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