hallo zusammen wir fahren dieses jahr nach kroatien wir würden uns gerne da ein auto ausleihen gilt da mein deutscher führerschein?? habe den vor 15 jahren gemacht danke für die auskunft
Hallo, wenn dies schon der Rosa'ne ist dann wird es wohl kein Problem sein. Nur bei den Grauen wird es unter umständen etwas haarig bei manchem Verleiher. Gruß euer Brac-Clan
Sogar der Graue reicht aus. Immerhin bleibt der nun ja doch gültig, auch wenn man uns mal was anderes weismachen wollte. Im Sommer haben wir damit ein Auto mieten können.
Ich war in der vergangenen Woche bei der Führerscheinstelle um einen japanischen Führerschein umschreiben zu lassen. Bei dieser Gelegenheit habe ich mit der Sachbearbeiterin auch über die Problematik "grauer Führerschein" gesprochen. Sie sagte mir, dass er weiterhin gültig ist und überall anerkannt werden muss. Leider hätten Touristen im Urlaub deswegen schon Strafen bezahlt, was aber völlig abwegig wäre. Wer ihn gegen den neuen tauschen möchte, könne das natürlich gerne machen und dürfe dann den alten auch als Erinnerung mitnehmen. Viele Männer würden aber lieber den grauen behalten, weil sie auf dem Foto noch Haare hätten. Auch ein Argument. Aber ehrlich gesagt hänge ich auch an dem alten Stück, denn den hat nicht jeder.
Ich habe auch gelesen, daß der graue Führerschein in Kroatien (wie auch den meisten oder allen?? europäischen Ländern) gültig ist. Probleme kann man natürlich bekommen, wenn der Verleiher (oder die Polizei bei einer Kontrolle) den Text nicht übersetzen können. Im schlimmsten Falle könnte ein Verleiher sich weigern, den Wagen abzugeben. Oder die Polizeikontrolle dauert länger...
Da wäre ein internationaler Führerschein natürlich sicherer. Allerdings habe ich irgendwie in Erinnerung, daß man seit kurzem gar keinen internationalen mehr bekommt, wenn man nicht mindestens den rosa Führerschein hat. Vielleicht weiß jemand mehr??!
In Antwort auf:In den meisten europäischen Staaten besteht für ausländische Kraftfahrer keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Internationalen Führerscheins. Dringend empfohlen wird seine Mitnahme jedoch weiterhin insbesondere bei Reisen nach Albanien, Russland, Ukraine und Weißrussland. Für Fahrten durch außereuropäische Länder ist es generell empfehlenswert, häufig sogar vorgeschrieben, einen Internationalen Führerschein dabei zu haben.
Deutsche Internationale Führerscheine werden in der Regel gemäß dem Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 ausgestellt. Mehr als 50 Staaten, darunter Deutschland und viele europäische Länder, haben dieses Abkommen ratifiziert und stellen auf seiner Grundlage mehrsprachige Internationale Führerscheine aus, die von den anderen Unterzeichnerstaaten anerkannt werden und drei Jahre lang gelten. (...)
Wer noch nicht im Besitz des neuen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat ist, sollte beachten, dass zum 1.9.2002 die Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr geändert wurde. Seit der Novellierung ist für den Erhalt eines Internationalen Führerscheins eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis - also ein Kartenführerschein mit der neuen Klasseneinteilung - nötig.
Hintergrund dieser Neuregelung ist, dass die Fahrerlaubnisbehörden verpflichtet sind, die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins im zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt zu speichern. Dieses Zentralregister soll vollständige Auskunft über die erteilten Führerscheindokumente erteilen. Der Eintrag eines Internationalen Führerscheins setzt die Zuteilung der Führerscheinnummer einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis voraus. Diese Nummer wird bei der Beantragung der Scheckkarte vergeben.
Durch diesen Zwangsumtausch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von € 24 (für den Kartenführerschein); beim Ausstellen des Internationalen Führerscheins fallen ohnehin Gebühren von ca. € 15 an.
Kleiner Tipp am Rande: Wer sich einen internationalen Führerschein ausstellen lässt, sollte darauf pochen, dass im Geburtsdatum der Monat ausgeschrieben wird. Nur so ist das Datum international eindeutig. Der Monat wird zwar dann in der Landessprache des ausstellenden Landes geschrieben. Das ist aber im Zweifel besser, als wenn der Monat als Nummer angegeben wird.
Das Problem ist, dass die Schreibweise 12.02.1981 zwar in Deutschland als 12. Februar, in den USA beispielsweise aber als 2. Dezember gelesen wird. So hatte ich bei meinem USA-Aufenthalt den großen Ärger, dass man mir bei Kontrollen nicht glauben wollte, dass ich schon volljährig (21 Jahre) war.
So, hallo, möchte diesen Thread wieder "hochholen". Gibt es dazu Neues ? Ich möchte mit dem grauen Lappen hier in D ein WoMo mieten und am 2.8.09 runterfahren. Gibt es da Probleme ? Bitte schnelle Antwort, denn im Fall des Falles müsste ich in 6 Wochen einen neuen beantragen.
Mh, naja. Steht aber nur was über Österreich und EU-Staaten. Kroatien hat doch aber erst Bewerberstatus seit 2005. Muss es sich dann überhaupt dann an EU-Recht halten ?
Wo kann ich das genau in Erfahrung bringen, bzw. wer fährt mir "grauem Lappen" schon seit Jahren nach HR. ?
danke. Hab auch nochmal weiter gegoogelt. In anderen Foren wurde (ganz aktuell) bescheinigt, dass er dort noch gilt. Einziges Problemchen könnte ganz evtl. sein, dass die Adresse ja nicht mehr stimmt, aber ich hab ja auch den Perso dabei. Nebenbei, war ja damals auch eigentlich Nonsens, bei 18-jährigen die Adresse mit auf den FS zu drucken, da ja 98% wenige Jahre später von zu Hause ausziehen.
In Antwort auf:Bitte schnelle Antwort, denn im Fall des Falles müsste ich in 6 Wochen einen neuen beantragen.
Mein persönlicher Rat : hole Dir einen neuen Führerschein !
Warum ?? Wenn sich Dein Aussehen gegenüber dem Foto im alten Führerschein erheblich verändert haben sollte kann es Dir pasieren, daß man schlicht und ergreifend sagt : das sind nicht Sie - also ein ungültiger Führerschein. Daß so etwas mehrfach geschehen ist verschweigt der liebe ADAC gerne ! Im Ernstfall helfen da u.U. alle Hinweise auf internationale Abkommen nichts.
Ich hab aus eben diesem Grund meinen alten, grauen Lappen gegen einen Scheckkarten-Führerschein eingetauscht. Der einzige Nachteil bei dem neuen Führerschein liegt alleine bei den Einschränkungen im Gespannfahren (zul. Gesamtgewicht) Aber ein Normalverbraucher kommt nicht an diese Grenzen heran, sodaß es defakto auch nicht wirklich ein Nachteil darstellt.
wenn bei einer Kontrolle der Beamte zu dem Ergebnis kommen sollte, dass man das auf dem Foto in dem alten grauen Führerschein nicht ist, kann man dies ja durch den (aktuelleren) Personalausweis bzw. Reisepass schnell aus der Welt schaffen. Das Problem ist nur, was ja auch schon vorgekommen ist, wenn der Beamte die Rechtslage und das Übereinkommen nicht kennt. (Ich gebe meinen alten grauen Lappen nicht ab.) Beim Umschreiben hat man mit den alten Führerscheinen keine Nachteile; die Berechtigungen bleiben in vollem Umfang beibehalten.(Besitzstandwahrung)
Zitat von Fred Mein persönlicher Rat : hole Dir einen neuen Führerschein ! Warum ?? Wenn sich Dein Aussehen gegenüber dem Foto im alten Führerschein erheblich verändert haben sollte kann es Dir pasieren, daß man schlicht und ergreifend sagt : das sind nicht Sie - also ein ungültiger Führerschein. Daß so etwas mehrfach geschehen ist verschweigt der liebe ADAC gerne ! Im Ernstfall helfen da u.U. alle Hinweise auf internationale Abkommen nichts. Ich hab aus eben diesem Grund meinen alten, grauen Lappen gegen einen Scheckkarten-Führerschein eingetauscht. Der einzige Nachteil bei dem neuen Führerschein liegt alleine bei den Einschränkungen im Gespannfahren (zul. Gesamtgewicht) Aber ein Normalverbraucher kommt nicht an diese Grenzen heran, sodaß es defakto auch nicht wirklich ein Nachteil darstellt.
Naja, mein Aussehen hat sich zwar verändert (24 Jahre her), aber man erkennt mich durchaus noch. Werd es mir aber vll. trotzdem überlegen. Angeblich kann man den alten ja behalten. Danke.
In Antwort auf:Beim Umschreiben hat man mit den alten Führerscheinen keine Nachteile; die Berechtigungen bleiben in vollem Umfang beibehalten.(Besitzstandwahrung)
Das ist nicht ganz richtig. Bei den üblichen Führerscheinklassen hast Du Recht, nicht jedoch bei der Klasse LKW mit Hänger.
In Antwort auf:Umtausch des Führerscheins in den neuen Kartenführerschein (EURO-Führerschein) Seit Januar 1999 können Sie Ihren bisherigen grauen oder rosa Führerschein in den neuen fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen. Der Umtausch des Führerscheins ist nach wie vor freiwillig. Sie müssen Ihren Führerschein jedoch umtauschen, wenn Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen oder eine derartige Erlaubnis verlängern wollen und der alte Führerschein noch nicht umgetauscht worden ist,
der Führerschein unleserlich geworden ist,
Sie einen Internationalen Führerschein beantragen wollen und der alte Führerschein noch nicht umgetauscht worden ist.
Sie die Klasse 2 oder die volle Klasse 3 behalten wollen: rechtzeitig, d.h. 4-6 Wochen vor Vollendung des 50. Lebensjahres. Sie können natürlich auch auf die Umschreibung verzichten. Dann dürfen Sie aber vom 50. Lebensjahr ab nur noch folgende Fahrzeuge führen: Einzelfahrzeuge bis 7,5 t,
dreiachsige Züge mit einem Zugfahrzeug bis 3,5 t und Anhänger (die zulässige Anhängelast richtet sich nach den Eintragungen im Fahrzeugschein),
dreiachsige Züge mit einem Zugfahrzeug über 3,5 t bis 7,5 t, wenn das Gesamtgewicht des Zuges 12 t nicht übersteigt und das Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs Wem dieser Umfang der Fahrerlaubnis genügt, kann die Umtauschkosten sparen und braucht auch sonst erforderliche ärztliche oder augenärztliche Gutachten nicht vorzulegen.
du hast natürlich Recht! (Ich dachte, Du hättest bei Deinem ersten Posting auf die geringeren Berechtigungen der Klasse B hinsichtlich Anhängerbetrieb im Gegensatz zur früheren Kl. 3 abgezielt.)
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.