Der Gültigkeitszeitraum für die Vignetten muss beim Kauf festgelegt werden. Daher kann es nachteilig sein, Vignetten im voraus zu kaufen. Wenn sich die Reisepläne unerwartet ändern, hat man die Vignette umsonst oder für einen falschen Zeitraum gekauft.
Ja. Die Vignette muss an der Scheibe kleben. Sonst könnte man sie ja beliebig auf andere Autos übertragen. Bei einer Kontrolle müsste man Strafe zahlen.
In Antwort auf:Ich laß mir die vom ADAC zuschicken.
Ich kauf sie beim Tanken hier an der Tankstelle im Ort...
Oder eben zusammen mit der Videomaut, weiß nicht, ob man das online über den ADAC inzwischen machen kann. Bin das letzte Mal in Rosenheim gewesen und habe mir da dann alles zusammen besorgt. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Jede Begegnung ist eine Erfahrung, und jedes Loslassen eine Erkenntnis. unbekannt
habe gerade mal beim ADAC nachgeschaut. Die Videomaut kann man inzwichen auch online bestellen
Vom ADAC aus wird man weitergeleitet auf diese Seite:
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Jede Begegnung ist eine Erfahrung, und jedes Loslassen eine Erkenntnis. unbekannt
mir hatte man letztes Jahr noch erzählt, muss das persönlich in einer grösseren ADAC Geschäftsstelle machen, ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Jede Begegnung ist eine Erfahrung, und jedes Loslassen eine Erkenntnis. unbekannt
Soweit ich da weiß, kann man die auch noch an der ersten Tankstelle auf österreichischer Seite kaufen. Es gibt da eine gewisse Zone hinter der Grenze ab der die Vignettenpflicht beginnt
Das ist falsch und Wunschdenken, die Vignettenpflicht beginnt mit dem ersten meter der österreichischen Autobahn, im TV waren schon etliche Berichte wo man die Leute nach 100 metern rausgeholt und richtig zur Kasse gebeten hat.
Zitataber aufpassen, man darf nur noch eine Vignette auf der Windschutzscheibe kleben haben
Das stimmt leider nicht, eine Mär, die nicht/nie ausstirbt
Der Betreiber der Maut ist die (wie die meisten wissen) ASFINAG www.asfinag.at
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe dann "Mautordnung Teil AI-AII-B" runterladen und einfach den Punkt 7.1 durchlesen ;o) Bei den Bestimmungen (gültig ab 24.02.2006) steht dort *nichts* drinnen!
weiters unter
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe unter "4. Vignettensystem" die Punkte 3, 4 und 5 lesen Aber man sollte sich wohl die Zeit nehmen um die gesammte FAQ durchzulesen!
p.s. Ich hatte bis dato zweimal eine Kontrolle und hatte immer! 2 Vignetten an der Scheibe ;o)
In Antwort auf:Das stimmt leider nicht, eine Mär, die nicht/nie ausstirbt
auch gut - dann vergesst eben mein Mär[chen]
Moment - ich korrigiere:
Zitat von SonniHallo, was macht Ihr Euch alle solchen Stress mit den Vignetten und Kauf beim ADAC oder so? In ganz Oberbayern - also z.B. auf der A8 von München nach Salzburg - und auch an den großen Bundesstraßen (ab Passau) gibt\'s an jeder Tankstelle Vignetten. Dort wird man auch immer darauf hingewiesen, dass nicht mehr als 2 Vignetten an der Windschutzscheibe zu kleben haben und man auf jeden Fall die Quittung und den Abschnitt der Vignette aufbewahren muss. Bei Kontrolle verlangen die Ösis beides!
Ich wurde vor 14 Tagen bei Linz kontrolliert und höflich aber bestimmt darauf hingewiesen, dass die alte, abgelaufene Vignette, die noch neben der gültigen Vignette klebte, zu entfernen sei. Es hieß ausdrücklich, dass die alte Vignette neben der aktuellen Vignette geahndet werden könnte, so als ob gar keine gültige Vignette vorhanden wäre. In meinem Fall ließ man nochmal Gnade vor Recht ergehen. Der Kontrolleur hatte wohl einen guten Tag.
Begründung für die Regel: Die Kontrolle mit einem Blick ist durch mehrere Vignetten nicht mehr möglich.
Im übrigen soll man auch Ärger bekommen, wenn die Vignette nicht an einer der genau vorgeschriebenen Stellen in der Scheibe klebt.
ZitatIm übrigen soll man auch Ärger bekommen, wenn die Vignette nicht an einer der genau vorgeschriebenen Stellen in der Scheibe klebt.
Falsch!
Lasst euch nicht durch solche "Vermutungen" täuschen, besser ist es Internet zu recherchieren. Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe (Info der beiden größten Autofahrerclubs Österreichs)
Man kann also auf der ganzen Windschutzscheibe kleben, Hauptsache das Pickerl ist sichtbar. Und dass man nicht mehrere Pickerl nebeneinander kleben haben soll, ist ja auch eine Sache des Hausverstandes. Ausserdem schaut eine vollgeklebte Scheibe nicht gut aus und beeinträchtigt mitunter die Sicht und somit die Verkehrssicherheit.
In Antwort auf:Man kann also auf der ganzen Windschutzscheibe kleben, Hauptsache das Pickerl ist sichtbar.
hier der Text dazu:
Es ist daher nach wie vor zulässig und straffrei, die Vignette unterhalb des Spiegels zu kleben. Diese Rechtsansicht wird auch von Seiten der Asfinag bestätigt.
Sollte es dennoch zu einer Strafdrohung durch ein Mautaufsichtsorgan kommen, rät die Club-Expertin: "Sich unbedingt die Nummer des Kontrollorgans geben zu lassen und sich dann an die Asfinag oder an die ÖAMTC-Rechtsberatung zu wenden."
meine pers. Anmerkung: ich mag es nämlich nicht, wenn mein Blickfeld nach vorne durch einen Aufkleber an der Seite oder einem baumelnden Getier am Innenspiegel beeinträchtigt wird
In Antwort auf:Begründung für die Regel: Die Kontrolle mit einem Blick ist durch mehrere Vignetten nicht mehr möglich.
Die Begründung ist einleuchtend und locker nachvollziehbar, aber wenn ich 2 Stück 10-TagesVignetten (bei 14 Tage Urlaub notwendig) an der Scheibe habe, dann mache ich die abgelaufene sicher erst zu Hause ab ;o) ALTE, d.h. 2 oder 3 Monate alte Aufkleber gibt es bei mir nicht an der Scheibe, die kommen vor der nächsten Ausfahrt sicher runter.
Ich ärgere/provoziere sicher *nicht* absichtlich die Kontrolleure, aber daß ich mir keinen Schaber zum Entfernen des abgelaufenen Pickerls mitnehme, werden sie wohl akzeptieren müssen ;o)
In Antwort auf:aber wenn ich 2 Stück 10-TagesVignetten (bei 14 Tage Urlaub notwendig) an der Scheibe habe, dann mache ich die abgelaufene sicher erst zu Hause ab ;o)
Ich mache das nicht. Das Entfernen der abgelaufenen Vignette ist ohne Werkzeug kein Problem.
Und die Asfinag schreibt ausdrücklich: "Nach Ablauf der zeitlichen Gültigkeit ist die Vignette zu entfernen: Vignette an einer Ecke anheben und alle Schichten gemeinsam abziehen. Klebereste anfeuchten, einwirken lassen und nur mit Wasser entfernen."
Weiter heißt es: "Es dürfen maximal zwei österreichische Vignetten gleichzeitig kleben."
Letzteres ist _kein_ Widerspruch. Es ist zum Beispiel erlaubt, die beiden vor Reiseantritt erworbenen 10-Tages-Vignetten aufzukleben. Bei beiden ist die Gültigkeit nicht abgelaufen. Wenn dann während des Urlaubs bei der für die Hinfahrt benutzten Vignette die Gültigkeit abläuft, _muss_ diese entfernt werden.
Ich halte mich dabei an die offiziell vom Mautbetreiber veröffentlichten Regeln (http://www.asfinag.at/) und nicht an die Meinung von Automobilclubs.
Leider stimmt der Link zum Bild nicht mehr. - Thofroe
Auch was den Klebeort betrifft gibt es sehr wohl genaue Vorgaben: "Die Vignette ist nach Ablösen von der Trägerfolie gut sichtbar an der sauberen und trockenen Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Ebenso gilt die Anbringung auf einer nicht versenkbaren Seitenscheibe im linken vorderen Bereich des Fahrzeuges."
Wer sich daran nicht hält, kann Ärger bekommen.
Nochmal: Diese Informationen sind nicht vom Stammtisch und nicht aus einem Kettenbrief, sondern von der Asfinag. Und sie decken sich mit der Verwarnung/Aufklärung, die ich kürzlich von einem Mautbeamten über mich ergehen lassen musste.
Grundsätzlich lasse ich alte Vignetten kleben (max 4 Stk.) und zwar werden diese i.H. des Innenspiegels so geklebt, dass, sollte mal ein sogenannter "Starenkasten" auslösen, der Fahrer auf dem Foto nicht erkennbar ist.
In Antwort auf:Weiter heißt es: "Es dürfen maximal zwei österreichische Vignetten gleichzeitig kleben."
Wo steht das genau?
Ich habe dazu folgendes gefunden:
In Antwort auf:Der Betreiber der Maut ist die (wie die meisten wissen) ASFINAG http://www.asfinag.at
Leider stimmt der Link nicht mehr. - Thofroe dann "Mautordnung Teil AI-AII-B" runterladen und einfach den Punkt 7.1 durchlesen ;o) Bei den Bestimmungen (gültig ab 24.02.2006) steht dort *nichts* drinnen!
7 VIGNETTENANBRINGUNG 7.1 Art und Ort der Anbringung Im Interesse der Verkehrssicherheit und um eine wirksame und benutzerfreundliche Kontrolle der Entrichtung der zeitabhängigen Maut zu gewährleisten, sollte tunlichst neben der jeweils gültigen Vignette höchstens eine zweite Vignette am Kraftfahrzeug angebracht sein. __________________________________________________________________________________________________________________
m.E. ist es ein Unterschied, ob da steht man darf nur oder man sollte nicht mehr als 2 Vignetten auf der Windschutzscheibe kleben haben. Ich selber habe *grübel* so ca. 5 momentan auf der Windschutzscheibe kleben. Eine Bekannte von mir, die ständig nach Ungarn muss, hat noch wesentlich mehr auf der Windschutzscheibe kleben. Kommt wohl auch immer darauf an, wie bzw. wo man kontrolliert wird. Bisher hatte ich, wie gesagt, noch nie Probleme damit und ich fahre des öfteren nach Österreich zum Tanken *toi toi toi* ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Jede Begegnung ist eine Erfahrung, und jedes Loslassen eine Erkenntnis. unbekannt
hallo 1, sich stimme 100% mit dir überein. Auf die Erfahrung, aufgrund fehlerhaft geklebter Vignetten, zahlen zu müssen kann ich verzichten und die Ausrede:"das stand aber so im Kroatienforum" hilft sicherlich nicht.
Leider ist es häufig so dass in Foren, z.B. bei Fragen nach Regeln die möglicherweise bei Zuwiederhandlung unangenehme Folgen haben, zu sehr aus der Hüfte oder nach dem Motto "bei mir hat es bis jetzt immer so geklappt" geantwortet wird.
Zur Verdeutlichung: Wir in Deutschland haben das Problem, dass wir in einem Überwachungsstaat mit Beamtendiktatur leben. Bei der Bevölkerung muss man zwischen Bürger und Untertanen unterscheiden. Ein Untertan hat keine Rechte und macht das, was ihm gesagt wird. Ein Bürger hat Rechte und wägt auch genau ab, wie er diese umsetzt. Steht also geschrieben: Es darf sich neben der gültigen Vignette höchstens noch eine zweite Vignette befinden, heißt das für den Untertanen, ich muss alle anderen abmachen. Für den Bürger ist eines klar, die Aussage "Du darfst nicht" ist eine Anweisung aber kein Verbot, denn rechtlich richtig muss es heißen: Es ist VERBOTEN, das neben der gültigen Vignette noch weitere ungültige Vignetten kleben. Was deutsche oder österreichische Beamte von sich geben, geht bei mir in das eine Ohr rein und durch das Andere raus. Fakt ist, was steht in Gesetzen und Verordnungen und nur das zählt. Dieses habe ich bei österreichischen Kontrollen schon zu genüge ausdiskutiert. Strafe habe ich noch nie gezahlt.
Mit meiner Aussage/Meinung möchte keinen pers. angreifen!!!
In Antwort auf:Grundsätzlich lasse ich alte Vignetten kleben (max 4 Stk.) und zwar werden diese i.H. des Innenspiegels so geklebt, dass, sollte mal ein sogenannter "Starenkasten" auslösen, der Fahrer auf dem Foto nicht erkennbar ist.
Gute Idee! Kannst du nicht mal ein Foto machen, so als Anleitung...
In Antwort auf:Dieses habe ich bei österreichischen Kontrollen schon zu genüge ausdiskutiert. Strafe habe ich noch nie gezahlt.
Denke ich auch! Warum gleich zahlen?
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