In Antwort auf:Wie mir meine Bekannten mitgeteilt haben, erkennen die kroatischen Behörden nur den rosa? Schein der gesetzlichen KV als Nachweis an. Eine Privatversicherung kann man jederzeit kündigen, und das wollen sie ausschließen. Die Versicherung, die du in Kroatien abschließt, ist meines Wissens dann wiederum eine gesetzliche.
Wenn man aber nicht arbeitet, bzw. arbeiten darf, wie will man sich dann pflichtversichern? Das ist dann auch eine Privatversicherung wie alle anderen auch.
In D kannst du dich auch „freiwillig“ bei der AOK versichern, was nichts an der Tatsache ändert, dass das dein Privatvergnügen ist und du die Versicherung jederzeit kündigen kannst.
Mit der AG ist es hier auch so. Wer nachweisen kann, dass er/sie selbst für sich sorgen kann und einen Grundbesitz in D vorweisen kann, bekommt i.d.R. eine Aufenthaltsgenehmigung.
Mit der Arbeitsgenehmigung läuft das Spiel ganz anders.
Ich kenne viele, die in HR einen Dauerwohnsitz haben und sich weder an noch abmelden müssen und die 3mon.Fristen auch nicht zu beachten brauchen, weil sie eben die AG haben.
Tut mir Leid, darauf kann ich dir im Moment keine Antwort geben. Die beiden sind im Ruhestand und waren privat versichert und da kamen die Probleme in HR. Ich werd sie bei Gelegenheit mal fragen.
Hierzu kann ich aus eigener - leidvoller -Erfahrung Folgendes beisteuern:
Zunächst bekam ich anstandslos fürs erste Jahr meine beantragte " vorläufige " Aufenthaltsgenehmigung. Bei der nach Jahresfrist beantragten Verlängerung sollte ich nun plötzlich das zweisprachig - von einer Dt.Ges. Krankenkasse - ausgestellte Formblatt HR /D 111, das mir als " gesetzl. Versicherter " den Anspruch auf Sachleistungen in Kroatien zusichert,vorlegen. Naturgemäß passt dieses Begehren ( ist nach dem zw. D und HR abgeschlossenen Sozialabkommen so vorgesehen - wobei sich genanntes Sozialabkommen lediglich auf Ges.Versicherungen bezieht und Privatkassen nicht erwähnt) nicht auf unser System der Priv. Kassen, die keine Sachleistungen dem jew. Träger zu leisten versprechen sondern die zunächst vom Versicherten privat bezahlten Beträge je nach Vertrag zurückerstatten. Die Frage ist nun, wie geht man hier im Land mit den beiden in D nebeneinander existierenden Versicherungen um? Meine Versuche, dahingehend zu argumentieren, dass ich grundsätzlich keinerlei Sachleistungen beanspruchen werde sondern - wie in D gewohnt - Cash direkt beim Arzt/ KrkHs zu leisten verspreche ( wie es hier gelegentlich schon anklang: eine Praxis, die auch Ges. Versicherten mit Auslandskrankenschein gelegentlich begegnet!). wurden mit Hinweis auf das gen. Formblatt gar nicht diskutiert. Ich habe mit dem Auswärtigen Amt, der Dt. Vertretung in Zagreb und dem Konsulat zusammen versucht, eine Lösung zu finden, die mich - NB.: " trotz!!!" - meiner großzügigen Privatversicherung ausschließlich für die Aufenthaltsgenehmigung einem Ges. Versicherten gleichstellt. Ergebnis: absolut " ZERO"!!!.: Private Versicherungen sind im erw. Sozialabkommen nicht erwähnt - also gibt es sie auch nicht. Mittlerweile haben meine LP und ich unsere nächste befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten : der einzige Weg war, neben den mehr als T€ , die wir für unsere " Rundumversicherung - NB: gilt auch in Kroatien ! " monatlich löhnen, in die kroat. Krankenkasse für jew. 300 KN mntl.einzutreten!Dieses Spielchen wird sich die nächsten 3 Jahre wiederholen, bis wir nach 5 Jahren eine ständige Aufenthaltsgenehmigung beantragen können ( oder, was auch nicht schneller gehen wird - wenn überhaupt - Kroatien in die EU aufgenommen wird und sich so manche Probleme von selbst erledigen werden)
@ rassmus........ na da haben wir doch den richtigen gefunden der genau diesen Fall zu 100% erlebt hat. Da ich zur Zeit so oder so eh nicht länger als 6-7 Wochen im Jahr in Kroatien bin warte ich lieber noch ein wenig, werde mcih wohl künftig bei der Polizei melden und hoffen, daß Kroatien 2008 den EU Beitritt vollzieht und dann einiges einfacher wird.
Für Rentner oder Personen die sich längere Zeit in HR aufhalten ist diese Lösung auf jeden Fall von Vorteil und 300 Kuna ist auch bezhalbar mtl.(für 5 jahre) ! Dann hat man ja seinne Titel.
hallo myhvar... Dein Nickname klingt ja so, als ob wir uns bei " meinem" so stringent formell denkenden und handelnden Polizeirevier in Hvar-Stadt begegnen könnten? Nun denn: es freut mich, dass Du meine Finanzen so einschätzt, dass es für mich - und damit für jeden Privat Versicherten in ähnlicher Situation - zumindest " bezahlbar" sein soll just for fun - oder for nuscht ! - jeden Monat ( bei 2 Personen) 600 Kunen - wohlgemerkt ohne jegliche Gegenleistung ( denn ich werde auch in Zukunft mich im Kroatischen Gesundheitswesen, sollte ich es in Anspruch nehmen müssen, als Privatzahler gerieren!) zu löhnen - was in 5 Jahren sich doch auch auf 36 000KN zusammenläppert. Wenn ich Dich recht verstehe, muß uns so eine " Spende" der Spass schon wert sein!? Nur verstehe ich dann Dein angesprochenes Problem nicht: Zur Tourismusabgabe: Meine letztjährige Pauschale fürs ganze Jahr für mich und meine LP zusammen betrug sage und schreibe: 45,75 Kunen !!! Darüber kannste doch eigentlicxh hinweggehen. Polizeiliche Anmeldung muß sein ( wie überall - kannst Du aber auch in Hvar ein für allemal erledigen,z.B. im Zusammenhang mit der Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung) - aber die " Kurtaxe" fällt für den mit Aufenthaltsgenehmigung versehenen Häuslesbesitzer nach - für mich verbindlicher - Aussage unseres Bürgermeisters vor Ort nicht mehr an.
....werde mich auf jeden Fall nächstes mal melden und dann sehen wie sich alles weiter entwickelt...weißt du was es mit den 90 Tagen auf sich hat..wo bist du genau in Kroatien ??
In Antwort auf:Na, den ersten muss ich dann ja schon nicht mehr fragen.
Und hast wieder mal Recht gehabt, auch wenn mit soviel Bürokratiedummheit kein Mensch rechnen kann und im HR-Gesetztext kein Wort über den Privatpatienten verloren wird, als gebe es diese Bevölkerungsgruppe gar nicht.
Wenn ich betroffen wäre, würde ich die Sache gerichtlich angehen, aber ich bin es auch gewohnt, wegen jeden Mist in HR zu prozessieren zu müssen.
Das ganze assoziiert an die Oberschikane, als ich einen, bereits bei Allianz vollkaskoversicherten Wagen, zusätzlich in HR Haftpflicht versichern musste, weil ich keine grüne Karte dabei hatte und die Vers. Police und die Allianzkarte nicht als Nachweis akzeptiert wurden. Als ich dann in Krapina einem draufgefahren bin, wurde der Schaden aber über die Allianz abgerechnet und die CRO-Police war nur noch Makulatur.
In Antwort auf:Das ganze assoziiert an die Oberschikane, als ich einen, bereits bei Allianz vollkaskoversicherten Wagen, zusätzlich in HR Haftpflicht versichern musste, weil ich keine grüne Karte dabei hatte und die Vers. Police und die Allianzkarte nicht als Nachweis akzeptiert wurden.
Das ist uns 1982 in Spanien genauso ergangen. Wir wurden schuldlos in einen Unfall verwickelt, hatten keine grüne Karte, aber wenigstens das Glück, dass Zeugen für uns ausgesagt haben. Sonst hätte mein Mann seinen Urlaub bis zum Eintreffen des Versicherungsnachweises in Polizeigewahrsam verbringen dürfen. So hatten wir das "Glück", nur eine spanische Versicherung für ca. 100 DM für die restlichen 5 Urlaubstage abschließen zu dürfen.
Keine Ahnung ob man sie noch braucht, denke aber, eh nicht, da mich schon lange niemand danach gefragt hat.. Der Fall liegt auch schon ein paar Jahren zurück. Es ist auch kein Problem sich so ein Ding ausstellen zu lassen.
Mich ärgert nur die Verarsche da mit. Erst musste ich ne Zusatzversicherung abschliessen, weil meine Allianzpolice nicht gut genug war und als es dann wirklich gekracht hat, wollte von der „guten“ HR-Vers. keiner was wissen und der Schaden wurde dann doch über die Allianz geregelt.
So ist das sicherlich auch mit der Krankenversicherung. Erst wird man gezwungen eine HR-Vers. abzuschliessen, aber wenn man dann krank wird, darf man bestimmt die Rechnungen schön brav zur der DKV nach D schicken. Bin zwar nicht betroffen, so dass mich die Sache eigentlich nix angeht, aber für so einen Mist habe ich kein Verständnis.
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