Bog ribar, deine Beschreibungen passen zu dem was ich diesen Juni zwischen Maribor und Krapina gesehen habe. Nur war das Fahrzeug aus Frankreich aber eine Panne nicht ersichtlich ,der Fahrer fuchtelte mit den Händen und wollte andere dazu anhalten ihm zu helfen.Nur das dumme er stand unweit von einer Notrufsäule. Ich habe nicht angehalten weil ich zuvor diesbezüglich im österreichischen Radio diverse Reisewarnungen gehhört habe für CZ und HR.
BOG MARKO
Gast
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10.07.2006 08:18
#22 RE: Achtung Trickbetrüger auf der Autobahn !!!
ich weiß ja nicht, wie das in anderen Ländern ist. Aber in Deutschland riskierst Du eine harte Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn Du jemanden nicht hilfst, der in Not geraten ist. Und das finde ich gut so.
In Antwort auf:Aber in Deutschland riskierst Du eine harte Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn Du jemanden nicht hilfst, der in Not geraten ist. Und das finde ich gut so.
Eine geöffnete Motorhaube und eine wild gestikulierende Person sind kein eindeutiges Indiz für eine Notlage und somit ist auch niemand verpflichtet anzuhalten...auch nicht vor dem Deutschen Gesetz !
Siehe hierzu Auszug aus dem StGB (Quelle: Wikipedia):
Unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm nach den Umständen zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“ (§ 323c StGB). Wie bei jedem strafrechtlichen Delikt, ist eine Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung nur möglich, wenn
der objektive und der subjektive Tatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung erfüllt sind, sowie die Tat rechtswidrig und schuldhaft ist. [Bearbeiten] Objektiver Tatbestand: Unterlassen der erforderlichen und zumutbaren Hilfe in einer Notlage Eine Person kann daher nur dann wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden, wenn der objektive Tatbestand des § 323c StGB erfüllt ist, d.h. folgende Tatumstände vorliegen:
Bestehen einer Notlage, Erforderlichkeit der Hilfe Zumutbarkeit der Hilfe, Unterlassen der Hilfe. [Bearbeiten] Notlage Grundvoraussetzung für eine Bestrafung gem. § 323c StGB ist eine Notlage. Darunter ist ein Unglücksfall, eine gemeine Gefahr oder Not zu verstehen.
Unglücksfall
Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen hervorruft oder hervorzurufen droht. Damit stellen insbesondere Verkehrsunfälle oder sonstige Unfälle einen Unglücksfall dar. Erkrankungen treten normalerweise nicht plötzlich auf; sie können aber eine plötzliche Verschlechterung erfahren, womit sie zum Unglücksfall werden können (z. B. Epilepsieanfall, Herzinfarkt). Auch die drohende Komplikation einer Geburt kann ein Unglücksfall sein. Dagegen liegt bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft kein Unglücksfall vor (vgl. Rudolphi, mit Verweis auf OLG Düsseldorf NJW 1995, 799).
Es ist nach der Rechtsprechung unerheblich, ob das Opfer den Unglücksfall selbst verschuldet hat. Daher ist auch bei einem Selbstmordversuch das gefährdete Leben durch § 323c StGB geschützt. Anders könnte dies bei einem Hungerstreik zu beurteilen sein, wenn das Opfer sich im vollen Bewusstsein der Folgen freiverantwortlich in diesen Hungerstreik begibt (vgl. für den Strafvollzug § 101 Abs. 1 S. 2 StVollzG).
Ob ein Unglücksfall vorliegt, muss aus der Sicht eines verständigen Beobachters in der Situation des (Nicht-)Helfers ex ante (also aufgrund der zum Entscheidungszeitpunkt bekannten Umstände) beurteilt werden. Einem Auto, das an einem Graben steht und dessen Fahrer regungslos darin verharrt, muss also Hilfe geleistet werden, auch wenn sich herausstellt, dass der Fahrer nur ein Nickerchen an einer ungeeigneten Stelle gemacht hat. Diese Ansicht ist aber nicht unumstritten; es gibt auch ausreichend Argumente für die Ansicht, die nur eine Strafbarkeit gem. § 323c StGB annehmen, wenn tatsächlich (also objektiv) ein Unglücksfall vorliegt.
Gemeine Gefahr oder Not
Gemeine Gefahr ist eine konkrete Gefahr für Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen oder für erhebliche Sachwerte. Es ist unerheblich, ob die Gefahr plötzlich eintritt. Eine gemeine Gefahr liegt z. B. vor, wenn ein erhebliches Hindernis auf der Fahrbahn liegt oder giftiges Gas bei einem Chemieunfall entweicht.
Unter gemeiner Not sind die Allgemeinheit betreffende Notlagen von einer gewissen Erheblichkeit zu verstehen. Dazu zählt z. B. der plötzliche Ausfall der Strom- und Wasserversorgung in einer Gemeinde oder eine drohende Überschwemmungsgefahr.
Und das ist hierbei wichtig:
Erforderlichkeit der Hilfe Eine Bestrafung nach § 323c StGB kommt nur in Betracht, wenn die unterlassene Hilfeleistung zur Rettung des bedrohten Rechtsguts (Leib, Leben, Sachwerte) erforderlich ist. Die Erforderlichkeit beurteilt sich nach den Umständen zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme, nicht aber aus einer Rückschau. Man kann nicht mehr von dem Helfer verlangen, als ihm zum Zeitpunkt seiner Entscheidung bekannt war.
Gast
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10.07.2006 16:58
#24 RE: Achtung Trickbetrüger auf der Autobahn !!!
In Antwort auf:Eine geöffnete Motorhaube und eine wild gestikulierende Person sind kein eindeutiges Indiz für eine Notlage
Es bedarf keines "eindeutigen Indizes" für eine Notlage damit man zur Hilfe verpflichtet ist. Ausschlaggebend ist, ob den Umständen nach davon auszugehen ist, dass eine Notlage vorliegt und dass Hilfe erforderlich ist. Das ist, wenn jemand um Hilfe ruft, im allgemeinen der Fall. Ich würde das wilde Gestikulieren in der beschriebenen Szene als einen Hilferuf interpretieren.
Im beschriebenen Fall mag unter Würdigung der möglichen Risiken (Überfall?) ein Anhalten keine zumutbare Hilfe gewesen sein. In jedem Fall wäre man aber verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Das ist immer zumutbar und ohne erhebliche eigene Gefahr.
In Antwort auf:Es bedarf keines "eindeutigen Indizes" für eine Notlage damit man zur Hilfe verpflichtet ist. Ausschlaggebend ist, ob den Umständen nach davon auszugehen ist, dass eine Notlage vorliegt und dass Hilfe erforderlich ist. Das ist, wenn jemand um Hilfe ruft, im allgemeinen der Fall. Ich würde das wilde Gestikulieren in der beschriebenen Szene als einen Hilferuf interpretieren.
Große Worte, gelassen in die Welt posaunt !!!
Allein - mir fehlt der Glaube, daß Du auch danach handeln würdest, solltest Du tatsächlich mit einem Ernstfall konfrontiert werden !! Hast Du denn schon mal einen Überfall persönlich erlebt ??? Das geht Dir die Düse 1 : 1000.000, Du träumst noch jahrelang davon und traust Dich Nachts nicht mehr alleine vor die Türe !!
Woher ich das weiß ?
Rate mal ....... .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Gast
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10.07.2006 20:58
#29 RE: Achtung Trickbetrüger auf der Autobahn !!!
In Antwort auf:eine Autopanne ist keine Notlage, bei der man anhalten muss
Autopanne? Und wenn das kleine Kind auf dem Rücksitz blau angelaufen nach Luft ringt? Das kann ich ja nicht sehen. Aber warum sonst sollte da einer so herumfuchteln, wie beschrieben? Klar, vielleicht spinnt der oder vielleicht will er mich überfallen. Weiß ich das? Nein. Aber wenn es tatsächlich um Leben und Tod geht und ich das Ganze einfach ignoriere, statt die Polizei zu verständigen, dann droht mir der Knast. Ich wiederhole mich: Das finde ich gut so.
Ich kann es nicht fassen, dass Ihr hier mehrheitlich das Vorurteil habt, eine solche Situation könne nur eine Falle sein. Und dass Ihr sagt, Ihr würdet in so einer Situation nicht helfen. Wer sich nicht traut anzuhalten, kann mit dem Handy oder bei dem nächsten Haus die Polizei verständigen. Wer das nicht tut, sondern einfach davon braust ist ein Schwein. Dem kann man nur wünschen dass seine Gewissensbisse ihm lebenslang Albträume bereiten.
Kathrin
Gast
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10.07.2006 21:07
#30 RE: Achtung Trickbetrüger auf der Autobahn !!!
In Antwort auf:Allein - mir fehlt der Glaube, daß Du auch danach handeln würdest, solltest Du tatsächlich mit einem Ernstfall konfrontiert werden !! Hast Du denn schon mal einen Überfall persönlich erlebt ??? Das geht Dir die Düse 1 : 1000.000, Du träumst noch jahrelang davon und traust Dich Nachts nicht mehr alleine vor die Türe !!
Du hast meine Beiträge gelesen und verstanden: [ ] Ja [x] Nein
Warum sollte ich Angst haben mit der Polizei zu telefonieren?
Kathrin, die wenigsten haben das Vorurteil dass sie überfallen werden. Nur wenn irgendwelche Schauermärchen von knienden Turis vorm Verbrecher erzählt werden, gibts immer mehr. 1. Frage 1:1.000.000 liegt bei einer Autopanne kein blau angelaufenes Baby im Auto. 2 Frage: Hast du die Notrufnummern von KRO im Auto? - natürlich nicht - und wie willst du dich mit ihnen verständigen falls du die trotzdem hast? Schreiben kann man viel, handeln auch?
mr3
Kathrin Murtić
(
gelöscht
)
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10.07.2006 21:43
#32 RE: Achtung Trickbetrüger auf der Autobahn !!!
In Antwort auf:1. Frage 1:1.000.000 liegt bei einer Autopanne kein blau angelaufenes Baby im Auto.
Ich kann keine Frage finden.
In Antwort auf:2 Frage: Hast du die Notrufnummern von KRO im Auto? - natürlich nicht - und wie willst du dich mit ihnen verständigen falls du die trotzdem hast?
In Antwort auf:Es zeugt von Hilflosigkeit wenn man eine Frage mit einer Gegenfrage beantwortet
...oder von Fassungslosigkeit.
Ihr wollt doch nicht im Ernst darauf hinaus, dass ein Ausländer in Kroatien keine Hilfe leisten bräuchte indem er die Polizei oder die Rettung verständigt, weil er ohnehin dafür keinen Weg finden würde? Es gibt immer einen Weg. Man kann sich beim nächsten Haus melden. Man kann Dritte um Hilfe bitten. Eventuell kann man sich beim Polizeinotruf (112 was sonst?) auf Englisch/Italienisch/Deutsch verständigen.
Aber darum geht es doch gar nicht. Es geht darum die Hilfe zu leisten, die einem je nach Situation zumutbar und möglich ist. Nicht mehr und nicht weniger. Ich habe mich in diesen Thread eingeschaltet, weil ich dagegen protestiere, dass hier jegliche Pannen-/Unfall-/Notfallsituation als kriminelle Falle hingestellt wird, vor der man schnellstens das Weite suchen sollte. So jedenfalls kamen die Aussagen von Manchen bei mir an. Ich stelle mir vor, ich bin ernsthaft in Not und es fahren lauter solche Holzköpfe an mir vorbei ohne zu helfen, weil sie in einem Internetforum gelesen haben, man solle bei sowas immer die Flucht ergreifen.
Der Gedanke führt in der Tat dazu, dass man sich bald nicht mehr alleine vor die Tür traut!
Zitat Du weißt ja nicht einmal die Telefon Nummer der Polizei - demnach kannst Du ja keine Angst haben
Aber Du weißt alles besser. Dann ist ja alles gut. Wenn du mir Deine Nummer gibst, dann speichere ich diese in mein Handy ein. Im Notfall rufe ich Dich an.
Statt dessen werfe ich die 112 aus meinem Speicher raus. Auch wenn diese als offizielle Notrufnummer für Kroatien gelistet ist. Leider stimmt der Link nicht mehr. - Thofroe
So ein Glück. Am Ende wird alles doch noch gut ;-)
Anders als vom Handy aus kann man via Festnetz nicht in allen europäischen Ländern über die bekannte Nummer 112 Hilfe holen - im Gegenteil. Wer für sein Reiseland nachschauen möchte, findet hier eine Liste der gängigsten Länder!....
Kroatien: Rettung 94 und 112, Polizei 92 und 112
seit wann ist denn die 112 in Kroatien aufgeschaltet
ich war bisher der Meinung die 92 und die 987 seien die Notrufnummern
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