In Antwort auf: jedoch wenn ich etwas schreibe schalte ich mein Gehirn ein. Somit handelt es sich um Tatsachen.
Sag mal Pelinkovac, tickst du eigentlich nicht mehr ganz richtig ???? Einen anderen Eindruck vermittelst du jedenfalls nicht. Das ist ja echt nicht mehr zum aushalten, was du dir hier zusammenschreibst.
Aber was am schlimmsten ist: DU MERKST ES NICHT EINMAL !
Zitat von VolkerEbenfalls Bravo .... Die Kleine ist 5 cm zu klein gewesen. Und das soll 200 Euro kosten? Nu lasst mal die Kirche im Dorf!
Ein solches Bußgeld fände ich auch äußerst übertrieben. Darum ging's hier aber gar nicht.
Zitat von VolkerJeder normaldenkende Polizist belässt es bei einer Belehrung und einer mündlichen Verwarnung. Oder handelte es sich etwa doch um Abzocke???
Keine Ahnung - mir ging's um die Aufforderung zur Falschaussage, denn einen solchen "Tip" finde auch ich einfach unverantwortlich. Zumal ich davon ausgehe, daß sie aufgrund des fehlenden Protokolls überhaupt nicht notwendig sein dürfte, aber das kann ein/e RA mit Sicherheit besser beurteilen.
Zitat Zumal ich davon ausgehe, daß sie aufgrund des fehlenden Protokolls überhaupt nicht notwendig sein dürfte, aber das kann ein/e RA mit Sicherheit besser beurteilen.
Das Protokoll fehlt zwar, aber der Polizist hat schließlich irgend etwas notiert, was die Behörde dazu veranlasst hat, diese saftige Strafverfügung auszustellen. Allerdings wurde keine Möglichkeit der Nachprüfung gegeben. Der Fahrer kann ja nun schlecht behaupten, dass er alleine im Auto war, oder? Sagt er, das Kind war größer, ist es schon eine falsche Aussage. Gibt er alles zu, bleibt es wohl bei der Strafe. Ich muss am Montag eine anwältin in salzburg anrufen und werde mir deren Rat anhören.
Zitat von VolkerIch wette 30:1 dass maximal die deutsche Polizei gebeten wird die Größe zu überprüfen. Ich wette 10:1 dass nichteinmal das passiert.
Falls Vera die Sache so wie vorgeschlagen durchzieht, würde ich gerne mit 6,66 Euro dagegenhalten. Vom etwaigen Gewinn könnte dann das Bußgeld bezahlt werden. Top?
Vielleicht kann ich dir, über die ausufernden Spekulationen hinaus, einen Rat geben. Der Vorfall war ca. 15.07. und du hast am 26.07. schon Post aus Österreich erhalten. Kam der Bußgeldbescheid mit der normalen Post oder per Einschreiben (auch Einwurfeinschreiben)?
Falls er mit der normalen Post gekommen ist, hast du ihn eben nicht erhalten und tust vorerst garnix. Warte in aller Ruhe ab, ob nochwas kommt (per Einschreiben) oder ob die deutsche Polizei dir einen Anhörungsbogen schickt (per Einschreiben). Alles, was nicht per Einschreiben kommt, hast du nicht erhalten. Da es sich um eine OWiG (Ordnungswidrigkeit) handelt, verjährt das Ganze am 15.10. und dann brauchst du gar nichts zu zahlen. Falls er per Einschreiben kam, ist die Verjährung unterbrochen und du solltest dich an deine Rechtschutzversicherung wenden und Einspruch einlegen.
Zitat von VeraDer Fahrer kann ja nun schlecht behaupten, dass er alleine im Auto war, oder? Sagt er, das Kind war größer, ist es schon eine falsche Aussage. Gibt er alles zu, bleibt es wohl bei der Strafe.
Ich würde ja aus dem Bauch heraus erstmal gar nichts zur Sache selbst schreiben, sondern erstmal nach einem Protokoll fragen. Aber IANAL, und das...
In Antwort auf:Ich muss am Montag eine anwältin in salzburg anrufen und werde mir deren Rat anhören.
In Antwort auf:Bei hohem Alkoholspiegel erholt sich das Gehirn wieder.
Nun hackt mal nicht auf pelinkovac ein, er hat vollkommen recht. Das Gehirn erholt sich wieder, allerdings auf seine Weise.
Einige vom hohen Alkoholspiegel versetzten Gehirnzellen haben irgendwann die Schnauze voll und verabschieden sich. Pro Vollrausch schätzt man 20.000 bis 30.000 Zellen.
Jetzt kommt es darauf an, wieviele Gehirnzellen man zur Verfügung hat und wieviele von denen zum Denken angeregt wurden. Wenn man ganz viele davon hat, dürfte es kein Problem sein, hier weiter Beiträge zu verfassen, die für andere einen Erkenntnisgewinn bieten. Wenn da nicht das kleine "wenn" wäre.
Der Alkohol zerstört nicht nur die Zellen, sondern vor allem die Kommunikation zwischen diesen. Das Gedächtnis bekommt Aussetzer.
Was kommt dabei raus? Solche Aussagen:
In Antwort auf:Bei hohem Alkoholspiegel erholt sich das Gehirn wieder.
Das klingt schwer nach deutschen Gesetzen. In D verlieren z.B. Blitzerfotos nach 3 Monaten ihre Beweiskraft. Wenn das Bußgeld binnen 3 Monaten nicht rechtskräftig wird, dann hat man gewonnen.
Ist aber das Gesetz in Österreich genauso???
@Vera Schau mal hier: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe 5 cm werden wir doch wohl schaffen, oder?
In Antwort auf:In D verlieren z.B. Blitzerfotos nach 3 Monaten ihre Beweiskraft. Wenn das Bußgeld binnen 3 Monaten nicht rechtskräftig wird, dann hat man gewonnen.
Ich weiß zwar, was Du meinst, aber so, wie Du es hier reingestellt hast, ist es schlicht falsch. Willst Du es verändern?
In Antwort auf:Korrigiere mich bitte. Ich war der Meinung, dass es so korrekt ist.
Du hast insofern recht, dass nach 90 Tagen, wenn kein Verfahren eröffnet wurde, die Sache verjährt - einfach ausgedrückt. Bin selbst in den Genuss dieser Regelung gekommen.
Sobald Du aber innerhalb der Frist ein Schreiben der Behörde bekommst - meist die Anhörung -, gelten neue Fristen. Und das kann sich über Jahre hinziehen. Ebenfalls eigene Erfahrungen aus meiner längst vergangen hohen PS-haltigen Zeit.
Das sind ja alles Mutmaßungen. ich gehe davon aus, dass der Bescheid zugestellt wurde. Ich habe ihn ja nicht selber erhalten. Also kann man auch nicht so tun, als wäre er nicht angekommen.
Und die Unterschiede zwischen D und A sieht man ja schon an der Höhe der Strafe. In Deutschland kostet das Vergehen ganz offiziell 30 € und in Österreich 200 €.
Warum? Der Sachverhalt ist doch der Gleiche. Es war ein Kind im Auto, was nicht ordnungsgemäß laut geltendem Gesetz gesichert war. Wer nun das Bußgeld zahlen soll, bleibt sich doch gleich. Und ich werde fairerweise natürlich nicht den Fahrer damit sitzen lassen, denn ich hätte es besser wissen müssen und nicht jemand, der gelegentlich ein Kind mitnimmt.
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