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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 9 Antworten
und wurde 684 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
trash4u ( Gast )
Beiträge:

27.07.2006 15:03
Verordnung für Vermietung von Ferienwohnungen Antworten
Ich habe jetzt schon soviel widersprüchliches gehört und möchte mir jetzt mein eigenes Urteil bilden.
Kann mir jemand die betreffenden Verordnungen für die Vermietung von FeWo nennen, die ich studieren muss um den Sachverhalt zu kapieren? Kann auch gerne in Kroatisch sein.
Für die Beantwortung meiner Frage ist es unerheblich ob Kroate oder Ausländer, Arbeitserlaubnis oder nicht.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein (und wo steht das), um offiziell zu vermieten?

Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

Jutta Offline



Beiträge: 278

27.07.2006 17:04
#2 RE: Verordnung für Vermietung von Ferienwohnungen Antworten

Du stelltst einen Antrag zur Vermietung bei der Gemeinde, bzw dem Fremdenverkehrsverein, wo du ansässig bist. Dann wird dein Objekt von einer Komission begutachtet und klassifiziert. Es wird festgelegt welche Kategorie du bekommst, wieviele Gäste du unterbringen darfst und der allgemeine Preis.
Am Haus mußt du ein vorgeschriebenes "Sobe" Schild anbringen. Die Vermietgenehmigung mit den Preisen soll im Haus, bzw der Wohnung aushängen.
Du mußt dir einen Rechnungsblock (ebenfalsch vorgeschriebene Version) besorgen und jedem Gast eine Rechnung ausstellen.
Entweder rechnest du selbst die Kurtaxe ab, oder sorgst dafür, dass der Gast das selbst tut.
Kurz nach Abreise des Gastes mußt du die Steuern jeweils bar bei Post oder Bank auf ein angegebenes Konto einzahlen (sind, meine ich, zur Zeit noch 7%).
So geht es zumindest bei uns. Kann aber regional auch unterschiedlich sein.

Viele Grüße
Jutta

trash4u ( Gast )
Beiträge:

08.08.2006 16:52
#3 RE: Verordnung für Vermietung von Ferienwohnungen Antworten
Jutta,
vielen Dank für deine Erläuterungen. Aber wo steht das mit der Anmeldung. Es muss doch irgendeine Vorschrift existieren, aus welcher eben der von dir beschriebene Weg hervorgeht. Jeder erzählt was anderes und jetzt möchte ich das eben selbst lesen.
Ebenso darf angeblich der Antrag erst im Mai gestellt werden. Das ist doch ausgemachter Blödsinn (hoffentlich). Und angeblich dauert die Kategorisierung dann von der Antragstellung bis zur Genehmigung bis in den September. Dann ist aber die Saison gelaufen.

marikana ( Gast )
Beiträge:

15.08.2006 03:17
#4 RE: Verordnung für Vermietung von Ferienwohnungen Antworten
Wo kann man Dein Haus mieten?
Ich suche noch etwas.
marikabarna@yahoo.de

trash4u ( Gast )
Beiträge:

15.08.2006 13:13
#5 RE: Verordnung für Vermietung von Ferienwohnungen Antworten
@marikana,
Vielen Dank für die Anfrage. Aber noch haben wir keine Kategorisierung und vermieten daher nicht! Wenn es soweit ist werde ich mich melden. Wird aber nächstes Jahr sein.
Bislang habe ich noch keine verlässlichen Antworten auf meine Frage (siehe oben) bekommen. Vorallem kann mir keiner sagen, wo ich die Bestimmungen selbst nachlesen kann.
Tks trash4u

Rene Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.361

15.08.2006 20:14
#6 RE: Verordnung für Vermietung von Ferienwohnungen Antworten

Zitat
Kann mir jemand die betreffenden Verordnungen für die Vermietung von FeWo nennen, die ich studieren muss um den Sachverhalt zu kapieren? Kann auch gerne in Kroatisch sein.


BUCH FÜR TOURISMUS:

ZBIRKA PRAVNIK PROPISA IZ TURIZMA I UGOSTITELLJSTVA

VIII. Posebne uzance u ugostiteljstvu

IV. UGOVOR O SMJESTAJU U TURISTICKIM APARTMANIMA

Objavljeno:"Narodne novine" broj 16,8. ozujka 1995


Schöne Grüsse von der Riviera Omis

Rene

Thorsten B. Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 48

16.08.2006 05:30
#7 RE: Verordnung für Vermietung von Ferienwohnungen Antworten
Zitat von trash4u
@marikana,
Vielen Dank für die Anfrage. Aber noch haben wir keine Kategorisierung und vermieten daher nicht! Wenn es soweit ist werde ich mich melden. Wird aber nächstes Jahr sein.
Bislang habe ich noch keine verlässlichen Antworten auf meine Frage (siehe oben) bekommen. Vorallem kann mir keiner sagen, wo ich die Bestimmungen selbst nachlesen kann.
Tks trash4u


Du musst doch nicht Vermieten, es können doch Freunde aus Deutschland bei dir Wohnen *g*
Spart bis zur Kategoriesierung auch gleich noch die Steuern, nur die Anmeldung beim Tourismusbüro müssen die "Feunde dann halt selber machen *g*
--------------------------------------------------
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum

trash4u ( Gast )
Beiträge:

16.08.2006 09:18
#8 RE: Verordnung für Vermietung von Ferienwohnungen Antworten
Hallo Thorsten, Hallo Rene,
vielen Dank für die Info.

die Vermietung an "Freunde" kann aber auf Dauer auch nicht die Lösung sein! Wenn das Haus eine ganze Saison voll mit Freunden ist (ordnungsgemäß beim touribüro angemeldet, dann kommen dort sicherlich auch (berechtigt) Fragen auf - oder????

Rene Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.361

16.08.2006 10:04
#9 RE: Verordnung für Vermietung von Ferienwohnungen Antworten

Zitat
die Vermietung an "Freunde" kann aber auf Dauer auch nicht die Lösung sein! Wenn das Haus eine ganze Saison voll mit Freunden ist (ordnungsgemäß beim touribüro angemeldet, dann kommen dort sicherlich auch (berechtigt) Fragen auf - oder????]



So ist es ...

Gruss Rene

Soline Offline

verstorben

Beiträge: 499

16.08.2006 10:15
#10 RE: Verordnung für Vermietung von Ferienwohnungen Antworten
Stimmt! Hier auf der Insel Krk machen sie z.B. einen Computerabgleich und wer im laufe des Jahres eine bestimmte Anzahl von Gästen als "Freunde" anmeldet bekommt einen ganz schönen Ärger. Wird übrigens schon 2 Jahre so gemacht. Das gilt übrigens auch für Leute die nur bei der Polizei angemeldet werden, um die Taxe zu sparen.

Pozdrav Soline

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