Hallo Fred werde heuer auch meinen Urlaub in Kroatien verbringen (Pula / Medulin) Habe auch ein Schlauchboot mit 3m Länge und einen 5Ps Motor. Da hätte ich jetzt 2 Fragen Kann man in Pula den Motorbootführerschein machen ? Mein Motor ist schon recht alt und hat keine Papiere geht das trotzdem ?
In Medulin kannst Du das kroatische Patent mit Funk machen bei AQUAMARIN - Skipperclub. Tel.: 00385-52-576971
Das Alter des Motors spielt keine Rolle.
Nach neuester Information kam am 16.05.06 eine Gesetzblatt heraus demnach Boote erst 3,01m Länge (also über 3,00m) oder / und über 5KW Motorstärke Vignettenpflichtig sind ! .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf:Nach neuester Information kam am 16.05.06 eine Gesetzblatt heraus demnach Boote erst 3,01m Länge (also über 3,00m) oder / und über 5KW Motorstärke Vignettenpflichtig sind
...und lieber Fred auch ja/oder nein führerscheinpflichtig sind?
lg henry jetzt geht die Diskussion "und/oder" wieder los
Hallo,weil immer wieder heiß diskutiert: Angeblich hat sich die Führerscheinvorschrift für Boote in Kroatien für 2006(ab Mai???)geändert,und auch für Motoren unter 5PS Leistung muss ein Füherschein vorliegen. Für eine verbindliche Antwort wäre ich sehr dankbar. Hier die Antwort:
Es ist uns bekannt, dass dieses Gerücht derzeit umgeht. Es betrifft aber nur gecharterte Boot unter Kroatischer Flagge. Mit dem eigenen Boot gilt nachwievor das sog. "Heimatrecht". Dies bedeutet, in Deutschland benötigt man einen Sportbootführerschein bei einer Motorleistung von mehr als 5 PS - dies wird auch in Kroatien anerkannt. Wir haben uns dies in den letzten Wochen mehrfach vom zuständigen Ministerium in Zagreb bestätigen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rockinger Rudolf Grenzverkehr & Sportschifffahrt (GUS) ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München Tel.: 089-7676-6106 Fax: 089-7607572 rudolf.rockinger@adac.de adac.de
Unser Forumskollege Ratebier hat den kroatischen Gesetzestext abgerufen und in einem anderen Ordner veröffentlich.
Ich zitiere sein Posting und danke ihm, daß er sich die Mühe gemacht hat :
In Antwort auf:http://www.mmtpr.hr/UserDocsImages/27%20...i%20jahtama.htm
Članak 5. (1) Plovnim objektima koji se ne upisuju u upisnik ili očevidnike, a koji imaju snagu porivnog uređaja jednaku ili manju od 5 kW mora upravljati osoba koja je osposobljena najmanje kao voditelj brodice kategorije A.
Für Boote bis 5KW Motorisierung, braucht man F-Schein klasse A
Mehr möchte ich jetzt zu diesemThema nicht mehr schreiben.
Allerdings möchte ich Dir, lieber Rainer, den heißen Tip mit auf den Urlaubsweg geben, das ADAC-Schreiben sehr gut aufzubewahren für den Fall, daß Du kontrolliert und zu einer Strafe verdonnert wirst. Die kannst Du Dir dann von ADAC zurückholen. Ich wage jedoch nicht daran zu denken, wenn ein Unfall passieren sollte und Du ohne gültigen Führerschein bist ......
.
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Damit mir nicht nochmals jemand vorwirft, ich würde nur anderen die Beweislast auferlegen, bitte ich um Kenntnisnahme :
*********************************************************** Sehr geehrter Herr Rockinger,
in Ergänzung unseres Telefonates erhalten Sie nachstehen einen Auszug und den Link aus dem telefonisch
angesprochenen Gesetzblatt :
[grün]Leider stimmt der Link nicht mehr. - Thofroe[/grün]
Članak 5. (1) Plovnim objektima koji se ne upisuju u upisnik ili očevidnike, a koji imaju snagu porivnog uređaja jednaku ili manju od 5 kW mora upravljati osoba koja je osposobljena najmanje kao voditelj brodice kategorije A.
Übersetzt heißt das :
Für Boote bis 5KW Motorisierung, braucht man F-Schein klasse A
Ihrer Stellungnahme sehe ich im Interesser vieler verunsicherter Bootstouristen mit Interesse entgegen.
Dipl. Ing. Friedrich Rink
Projektabwicklung + techn. Einkauf
*******************************************
Sehr geehrter Herr Rink,
danke für das Telefonat von vorhin und Ihren Hinweis. Werde diese Mail - wie besprochen - an unsere Frau Kahlert weiterleiten. Diese ist seit Wochen ständig mit der zuständigen Stelle im Ministerium von Zagreb in Kontakt und wird auch diese Sache dort nochmals ansprechen. Sie erhalten von uns diesbezüglich auf jeden Fall nochmals Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Rockinger Rudolf Grenzverkehr & Sportschifffahrt (GUS) ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München Tel.: 089-7676-6106 Fax: 089-7607572 rudolf.rockinger@adac.de adac.de
Servus Fred, Vielen Dank für Deine Bemühungen. Normalerweise verlässt man sich auf die Aussagen des ADAC,weil man ja an keine anderen Infos rankommst. Allein das war es wert,Mitglied im Forum zu werden. Du bekommst hier alle Infos über das schönste Urlaubsland. Gruß Rainer
Vielleicht ist das Ministerium von Zagreb ja ein eigenständiger Staat und weder die, noch der Rest von Kroatien weiss das. Bananenrepublik - aber deshalb fahren wir ja auch hin; weil's da schöner ist wie bei uns.
Vorteil bei unklarer Gesetzeslage: man kann sich die bessere Alternative aussuchen. Kleiner Nachteil: der Polizist kann das auch. Riesiger Nachteil: er sitzt am längeren Hebel.
Bin gespannt wie die Sache ausgeht. Die vom ADAC sind auch nicht gerade zu beneiden.
Habe mir gerade alle Artikel in dieser Rubrik durchgelesen und für mich beschlossen meine Urlaub doch nicht in Kroatien zu verbringen. Da werfe ich meine 10PS doch lieber in Italien oder Korsika ohne vorher eine Genehmigung einzuholen ins Wasser.
. Der Fred hat Recht Hier steht's eindeutig: ............................................................................................................... II. UVJETI ZA PLOVIDBU
Članak 4.
(1) Brodice i jahte hrvatske državne pripadnosti mogu ploviti ako je njihova sposobnost za plovidbu utvrđena sukladno odredbama Pomorskog zakonika i ovoga Pravilnika, te ako posjeduju valjanu dozvolu za plovidbu, odnosno svjedodžbu o sposobnosti za plovidbu i ako imaju najmanji broj članova posade potreban za sigurnu plovidbu utvrđen sukladno odredbama ovoga Pravilnika.
(2) Na brodici ili jahti za osobne potrebe iz stavka 1. ovoga članka mora se za vrijeme plovidbe nalaziti vlasnik brodice ili jahte, članovi njegove uže obitelji ili osoba ovlaštena pisanom i ovjerenom punomoći.
(3) Strana brodica i jahta može ploviti u unutarnjim morskim vodama i teritorijalnom moru Republike Hrvatske, ako udovoljava uvjetima propisanim posebnim propisom i ako je sukladno propisima države čiju zastavu brodica ili jahta vije sposobna za plovidbu, te ako njome upravlja ili zapovijeda osoba koja je sukladno propisima države čiju zastavu vije osposobljena za upravljanje odnosno zapovijedanje.
(4) Ako sukladno nacionalnim propisima države čiju zastavu brodica ili jahta vije osposobljenost nije propisana, osoba koja upravlja brodicom ili zapovjednik jahte mora biti osposobljen sukladno odredbama ovoga Pravilnika.
(5) Pravna ili fizička osoba koja iznajmljuje brodicu ili jahtu bez posade, dužna je prije iznajmljivanja brodice ili jahte provjeriti da li najmoprimac posjeduje odgovarajuće uvjerenje odnosno svjedodžbu o osposobljenosti.
(6) Sve brodice i jahte koje plove unutrašnjim morskim vodama i teritorijalnim morem Republike Hrvatske moraju imati pomorsku informativnu kartu.
Zwar erlaubt noch der Punkt 3 die Führung eines Bootes nach Heimatrecht des Bootes/Führers (im Text blau)
der Punkt 4 aber keine Türchen mehr offen lässt und verlangt explizit, dass der Bootsführer, falls in seiner Heimat für die Führung des Bootes keine Ausbildung erforderlich ist, für die Führung des Bootes in HR- Gewässern eine Ausbildung nach HR-Vorschrift (im Text rot)
Auch in der Kroatienverordnung, die aus dem Gesetz abgeleitet ist heißt es unter Artikel 4 :
Beweis, dass die Person die das Wasserfahrzeug führt dazu befugt ist, im Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.
Ausländische Personen, die nach nationalen Bestimmungen des Staates, dessen Fahne sie tragen keinen Fähigkeitsnachweis zur Wasserfahrzeugsführung benötigen, müssen für Kroatien einen entsprechenden Nachweis oder Zeugnis führen mit welchem sie beweisen, dass sie befugt und fähig sind, das Wasserfahrzeug zu führen. Dieses Zeugnis ist nach gesetzlichen Vorschriften der Republik Kroatien spätestens zum 1. Januar 2006 einzuholen.
Siehe hierzu : Kroatienverordnung Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Ich möchte auf dieses Thema im Zusammenhang mit dem ADAC bzw. dessen Zuverlässigkeit noch einmal zurückkommen :
Am 22.06.06, also letzte Woche Donnerstag habe ich dem Sachbearbeiter beim ADAC, Herrn Rockinger, folgende E-Mail geschickt :
Zitat von F. Rink*********************************************************** Sehr geehrter Herr Rockinger,
in Ergänzung unseres Telefonates erhalten Sie nachstehen einen Auszug und den Link aus dem telefonisch
angesprochenen Gesetzblatt :
[grün]Leider stimmt der Link nicht mehr. - Thofroe[/grün]
Članak 5. (1) Plovnim objektima koji se ne upisuju u upisnik ili očevidnike, a koji imaju snagu porivnog uređaja jednaku ili manju od 5 kW mora upravljati osoba koja je osposobljena najmanje kao voditelj brodice kategorije A.
Übersetzt heißt das :
Für Boote bis 5KW Motorisierung, braucht man F-Schein klasse A
Ihrer Stellungnahme sehe ich im Interesser vieler verunsicherter Bootstouristen mit Interesse entgegen.
danke für das Telefonat von vorhin und Ihren Hinweis. Werde diese Mail - wie besprochen - an unsere Frau Kahlert weiterleiten. Diese ist seit Wochen ständig mit der zuständigen Stelle im Ministerium von Zagreb in Kontakt und wird auch diese Sache dort nochmals ansprechen. Sie erhalten von uns diesbezüglich auf jeden Fall nochmals Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Rockinger Rudolf Grenzverkehr & Sportschifffahrt (GUS) ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München Tel.: 089-7676-6106 Fax: 089-7607572 rudolf.rockinger@adac.de adac.de
Diese Frau Kahlert rief mich daraufhin am Freitag den 23.06. an und wollte mir klarmachen, das würde nur für kroatische Bürger und für Charterboote Gültigkeit haben.
Ich hielt entgegen, daß dies bedeuten würde, daß für Deutsche in Kroatien andere Gesetze gelten, als für Kroaten ! Darauf angesprochen beteuerte Frau Kahlert tatsächlich, das dies so sei.
Demnach dürfen Deutsche mit eigenen (Schlauch-) Booten unter 5KW ohne Führerschein fahren, Kroaten jedoch nicht. Wenn jedoch ein Deutscher ein Boot mietet (Rent a Boat) unter 5KW, dann läuft dies unter Vercharterung und er müßte einen Führerschein zumindest der Kat. A haben ...... Ich habe mit Frau Kahlert ein längeres Telefonat geführt während dessen sie behauptete, daß diese Auskunft direkt vom Ministerium aus Zagreb komme, mit dem sie ständig in Kontakt stehen würde .....
Ich habe sie gebeten, mir dies noch per E-Mail zu bestätigen. (am Freitag, den 23.06.06)
Eine entsprechende E-Mail kam nicht bei mir an und Frau Kahlert hat sich auch nicht mehr telefonisch gerührt. Auch den in Herrn Rockingers Mail zugesagten "Bescheid" habe ich bis heute nicht erhalten !
Warum wohl ??
Es mag jeder für sich selbst entscheiden, wie er diese Angelegenheit und vor allem die Glaubwürdigkeit des ADAC in Sachen Beratung für sich bewertet sofern er in die Lage kommt, ein Boot mieten zu wollen. Die möglichen haftungsrechtlichen Folgen wurden hier schon dargelegt. .
Hallo Fred, hier zum Thema: Unter adac.de- Reiseservice- Wassersport- Aktuelle Länderinfos aus der ich meine "Infos" hatte, steht seit ein paar Tagen folgendes zu lesen: Die Länderinfo Kroatien wird zur Zeit überarbeitet und ist am 4.7.2006 wieder abrufbar.
Hi Fred, das ist in 3 Mon. schon wieder anders, denn eine Sekretärin eines Staatsekretärs hat wieder Einsprüche (im Bett). Es sei denn ein Minister hat persönliche Interessen (an der Sekretärin) dann sieht die Sache extrem kompliziert aus. Mein Tip: unkompliziert, so wie bisher. Das ist eigentlich nur ein schwachsinniger Ablauf der Schlipsträger aus Zagreb mr2
In Antwort auf:Die Länderinfo Kroatien wird zur Zeit überarbeitet und ist am 4.7.2006 wieder abrufbar.
Die Spannung steigt.
Und wenn alle mit ihren (vielleicht) führerscheinfreien Booten wieder aus dem Urlaub zurück sind, dann werden sie (hoffentlich) erfahren was passiert wäre, wenn ...
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