In Antwort auf:beantragt haben sie sie aber nicht - sonst hätte ich dadurch wohl auch meine deutsche Staatsbürgerschaft verloren.
Warum denn das? Den Kroaten ist es egal ob du zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit hast und auch in Deutschland ist das legal, wenn deine Eltern verschiedene Staatsangehörigkeiten haben und du bei deiner Geburt schon beide Staatsbürgerschaften hattest.
Ich habe mich da wohl mißverständlich ausgedrückt: dadurch, daß ich bereits seit meiner Geburt Kroate war, mußte diese Staatsangehörigkeit nicht beantragt werden, und nur dadurch hätte ich meine deutsche Staatsangehörigkeit verloren (§ 25 StAG). Die Domovnica beurkundet im Endeffekt nur meine (bereits bestehende) kroatische Staatsangehörigkeit.
Zitat von baka21Wenn dem so war in den 90igern, dann hätten die Behörden damals eine Meldung nach D gemacht. Unsere hätten ihm dann sofort die Staatsbürgerschaft entzogen.
Meines Wissens haben die kroatischen Behörden damals nichts nach Deutschland gemeldet, und bis im vorigen Jahr (durch die Lex Benedict) klargestellt wurde, daß ich diesbezüglich keine Probleme zu erwarten hätte, hab ich es auch tunlichst vermieden, es den Deutschen auf die Nase zu binden.
In Antwort auf:Irgend jemand musste ihn doch bei den Behörden melden. Zumal ja die Geburt nachgewiesen werden musste.
Die deutschen Behörden haben meine Geburt an die (damals noch) jugoslawischen gemeldet.
In Antwort auf:Und für den deutschen Staat ist er ja automatisch Deutscher wenn er hier geboren ist, oder irre ich da??
Ich bin mir ziemlich sicher, daß das (im Ggs. z.B. zu den USA) in Deutschland nicht der Fall ist. § 3 StAG nennt jedenfalls nur die folgenden Wege:
Zitat von StAGDie Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt (§ 4), 2. durch Erklärung nach § 5, 3. durch Annahme als Kind (§ 6), 4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7), 4a. durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a), 5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c).
In Antwort auf:Ich bin mir ziemlich sicher, daß das (im Ggs. z.B. zu den USA) in Deutschland nicht der Fall ist. § 3 StAG nennt jedenfalls nur die folgenden Wege:
Sind beide Eltern Ausländer, erhält ein in D geborenes Kind definitiv nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Nur wenn ein Elternteil Deutsche/r ist, erlangt es die deutsche automatisch.
Das hatten wir, glaube ich, schon mal irgendwo bei dem Thread um die doppelte Staatsbürgerschaft.
Kee-Joe
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14.08.2006 22:22
#24 RE: Antrag auf Domovnica (Gibt es eine Internetadresse wo man das auch downloade
Also, das stimmt nicht ganz so. Mein 2.ter Sohn ist im Oktober 2005 auf die Welt gekommen und hat die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Ich bin Kroate und meine Frau (Mutter des Kindes) ist Libanesin. Das Kind hat die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen,weil ich schon länger als 7 Jahre hier lebe und ich unbefristete Aufenthaltserlaubnis habe. Aber es ist auch so, das die Kinder,die ab 07/2004 geboren wurden,automatisch das Recht haben,die Deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.Also,folglich wie z.B.in den USA,wo das Bodenrecht gilt,d.h. wenn in den USA ein Kind z.B.von einem Paar,das gerade dort im Urlaub ist,geboren wird,kann es automatisch diese Staatsangehörigkeit annehmen. So war es jedenfalls bei meinem 2.ten Kind und so hat man mir das beim Amt gesagt.
Kee-Joe
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14.08.2006 22:25
#25 RE: Antrag auf Domovnica (Gibt es eine Internetadresse wo man das auch downloaden ka
In Antwort auf:Aber es ist auch so, das die Kinder,die ab 07/2004 geboren wurden,automatisch das Recht haben,die Deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Interessant, hast du dazu zufällig einen Link zur Hand ?
Kee-Joe
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14.08.2006 23:34
#27 RE: Antrag auf Domovnica (Gibt es eine Internetadresse wo man das auch downloade
Nein,hab leider keinen Link dafür. Weiß das aus eigener Erfahrung. Das haben die mir gesagt,als mein 2.ter Sohn die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hat. Ich weiß nur, das wenn ein Kind geboren wird,das Standesamt überprüft,ob das Kind das Rech auf die Deutsche Staasangehörigkeit hat. Natürlich bekommt nicht jedes Kind (sprich Kind von aktuellen Kriegsflüchtigen o. Asylanten hier in Deutschland) die deut. Staatsangehörigkeit,deshalb sagte ich auch,das die Eltern vile damit zu tun haben. Aber mir wurde gesagt,das wenn Vorraussetzungen da sind,dann bekommen 98%der Kinder die Deutsche Staatsbürgerschaft/können die annehmen,müssen aber nicht. Da mußt du dich beim Standesamt informieren....
In Antwort auf:Hm, Daten zur Steuerung eines Raumschiffes
Sorry, habe den link bei google kopiert. Das ist ein Merkblatt der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie.... als PDF Datei. Keine Ahnung warum das nicht geht. Habe wahrscheinlich etwas falsch gemacht.
Habe bei Google folgendes eingegeben:
Staatsbürgerschaft Deutsch (enter)
Dann kam bei mit unter dem Punkt 7:
Staatsbürgerschaft Wie kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft.....
Das war der Link zu oben genannter PDF Datei.
Tommy
activexs
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12.09.2006 23:01
#34 RE: Antrag auf Domovnica (Gibt es eine Internetadresse wo man das auch downloade
ich habe meine zusicherung vor einigen wochen bekommen. ich würde gerne deutschen pass nehmen. kurz darauf möchte ich kroatische domovnica (keine reisedokumente) wieder haben. hat jemand solche erfahrungen gemacht?
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14.12.2006 22:12
#35 RE: Antrag auf Domovnica (Gibt es eine Internetadresse wo man das auch downloade
In Antwort auf:ist ein konsulat auch in der lage eine domovnica auszustellen?
NEIN ! Nur die für deine Kroatische Meldeadresse zuständige Behörde !
In Antwort auf:wie lange dauert das verfahren?
In der Regel innerhalb eines Besuchs der Meldebehörde.
In Antwort auf:komme nicht so schnell wieder nach HR..
Dann wird´s schwierig: Vollmacht schreiben (in Kroatischer Sprache natürlich), notariell beglaubigen lassen, Kopie des Reisepasses und zusätzlich evtl Kopie des Personalausw. (osobna iskaznica, beidseitig) dem/der Bevollmächtigen zuschicken.
Vanja83
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19.12.2006 09:24
#37 RE: Antrag auf Domovnica (Internetadresse zum Download ?)
ich bin in Deutschland geboren, meine Eltern leider verstorben und ich benötige jetzt einen neuen Personalausweis. Das Konsulat in Stuttgart teilt mir mit, dass ich diesen nur bekommen kann, wenn ich meine Domovnica vorlege. Ich war noch nie in Kroatien, obwohl ich Kroatin bin :-)
Kann mir jemand sagen wo ich ein solches Formular bekommen kann, welche Unterlagen ich noch benötige und ob man das alles auch online beantragen kann?
In Antwort auf:ist ein konsulat auch in der lage eine domovnica auszustellen? NEIN ! Nur die für deine Kroatische Meldeadresse zuständige Behörde !
Muss hier hinzufügen, dass bei einigen Kroatischen Vertretungen (z.B. Generalkonsulat München) eine "Domovnica" zwar beantragt- aber nicht dort ausgestellt werden kann, allerdings mit zum Teil sehr langen Wartezeiten da das Dokument aus Kroatien geschickt werden muss !
In Antwort auf:ich benötige jetzt einen neuen Personalausweis. Das Konsulat in Stuttgart teilt mir mit, dass ich diesen nur bekommen kann, wenn ich meine Domovnica vorlege. Ich war noch nie in Kroatien, obwohl ich Kroatin bin :-)
Kann mir jemand sagen wo ich ein solches Formular bekommen kann, welche Unterlagen ich noch benötige und ob man das alles auch online beantragen kann?
Hallo Vanja,
zunächst einmal ist eine „Domovnica“ kein Formular sondern eine (in Kroatien sehr wichtige) Urkunde, welche bescheinigt, dass du Kroatische Staatsbürgerin bist !
Online kannst du nix beantragen, nur persönlich ! Du brauchst einen Reisepass, einige Kuna und Geduld......
Du weißt hoffentlich, wo in Kroatien du angemeldet bist (Stadt/ Gemeinde) ??! -da musst du hin und bei der zuständigen Behörde (policija) vorsprechen.
Eine ganz andere Frage: wofür glaubst du einen „Personalausweis“ zu benötigen ???? Für dich, als in Deutschland lebende Kroatin, genügt ein Reisepass vollkommen, ich selbst habe bisher NOCH NIE meine „Osobna“ benötigt und ich bin sehr oft und lange in Kroatien !!
Aber Fahr ruhig mal hin, so schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe...
Jessi
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01.01.2007 12:59
#39 RE: Antrag auf Domovnica (Internetadresse zum Download ?)
Hallo ich habe ein Problem und zwar ist mein Freund seid 18 Jahren hier in Deutschland geduldet hat keine Papiere . Wir versuchen schon seid längerem die zu bekommen allerdings geling es uns nicht . Daher meine Frage weiss jemand wie man das machen kann ob man selbst da mal hin fahren kann für ein paar Tage ? Oder zu welchem Amt muss man gehen .
Ich wäre euch sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte
Zitat von JessiHallo ich habe ein Problem und zwar ist mein Freund seid 18 Jahren hier in Deutschland geduldet hat keine Papiere . Wir versuchen schon seid längerem die zu bekommen allerdings geling es uns nicht . Daher meine Frage weiss jemand wie man das machen kann ob man selbst da mal hin fahren kann für ein paar Tage ? Oder zu welchem Amt muss man gehen . Ich wäre euch sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte Ich brauche echt Hilfe . Danke
Seit 18 Jahren (!!) "geduldet" und keine Papiere ?! Das hört sich, objektiv betrachtet, schon etwas...na sagen wir mal vorsichtig "merkwürdig" an !!
In Antwort auf:Wir versuchen schon seid längerem die zu bekommen allerdings geling es uns nicht
WAS genau habt ihr denn so erfolglos versucht WO zu bekommen und welche Papiere zu bekommen ist euer Begehren ??
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