Urlaubssouvenirs Kulinarische Mitbringsel sind zu vermeiden
Karlsruhe - Wenn der Urlaub schön war und das Essen geschmeckt hat, möchte mancher etwas davon mit nach Hause nehmen. Doch Vorsicht! Es kann die Gefahr bestehen, unbeabsichtigt eine Tierseuche einzuschleppen. Fleisch und Milch aus nicht EU-Ländern im Reisegepäck mitzubringen sei verboten, betont Dr. Klaus Thierer, Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen im Landratsamt Karlsruhe.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen für Fleischerzeugnisse und Milchprodukte von den Faröer-Inseln, aus Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz bis zu einer Gesamtmenge von fünf Kilogramm pro Person. Aus Andorra, Norwegen und San Marino dürfen Reisende die gleichen Waren bis zu einer Gesamtmenge von einem Kilogramm pro Kopf einführen. Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung aus Drittländern dürfen sich unter bestimmten Voraussetzungen in einer normalen Verzehrmenge im Gepäck befinden, sofern es sich um tierische Lebensmittel handelt. Fertigpackungen müssen dabei ungeöffnet, bereits geöffnete Packungen in direktem Gebrauch sein.
Fisch, Eier und Honig in geringen Mengen erlaubt
Für die Produkte darf keine Kühlpflicht vor dem Öffnen bestehen. Ohne Veterinärkontrolle dürfen im Reiseverkehr wie bisher Fisch, Eier und Honig bis zu einer Gesamtmenge von einem Kilogramm pro Person eingeführt werden, sofern das Herkunftsland für diese Erzeugnisse von der europäischen Gemeinschaft für Importe zugelassen ist und keine aktuellen Einfuhrverbote bestehen. Wegen der Schweinepest bei Wildschweinen darf aus den Departements Bas-Rhin und Moselle in den Nord-Vogesen Frankreichs sowie aus Teilen der Slowakei kein Wildschweinfleisch eingeführt werden. Dazu zählen auch Fleischprodukte und unbehandelte Jagdtrophäen. Da in den Gebieten der Türkei, Ägyptens, Kirgistans, der Republik Armenien und China Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist, darf von dort ebenfalls kein Fleisch mitgebracht werden.
Zum Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in die Europäische Union (EU) ist es nach wie vor verboten lebendes Geflügel und andere Vögel aus Ländern, in denen die Tierseuche aufgetreten ist, einzuführen. Dies gilt auch für bestimmte Produkte dieser Tiere wie rohe Eier und frisches Geflügelfleisch sowie Federn und unbehandelte Jagdtrophäen von Vögeln. Betroffen ist hiervon vor allem die Einfuhr aus den meisten südostasiatischen Ländern, wie etwa China, Thailand, Vietnam und Indonesien. Das Einfuhrverbot betrifft jedoch auch einige europäische Länder wie Russland, Rumänien, Kroatien, die Ukraine und die Türkei sowie die Schweiz.
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