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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 27 Antworten
und wurde 26.449 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
Seiten 1 | 2
Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

02.03.2007 15:01
#21 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten
In Antwort auf:
Von wem anerkannt?
Hat dich jemals jemand in HR danach gefragt?
Die Strassenbullen würden den Wisch noch nicht mal lesen können und außerdem
darf man nicht davon ausgehen, dass alle Polizisten bescheuert genug sind und
ein amtliches Dokument von einen Wisch nicht unterscheiden können.

Von den Bullen, Grenzern und Zöllnern. Meine Info kommt von einem guten Freund welcher öfters Autos nach Serbien und Bosnien vertickert und nach Möglichkeit noch auf den Verkäufer zugelassenes Fahrzeug überführt (um sich die Zollkennzeichen-Geschichte zu sparen) und dafür holt er sich ständig beglaubigte ADAC-Vollmachten.

Die Bekanntheit des ADAC ist unumstritten und bürgt in vielen Ländern für Seriosität und ich denke, dass so manch ein Straßenbulle mit seinen paar Jahren osnovna-škola mit einem Papier vom ADAC mehr anfangen kann als mit irgendeinem Wisch mit einem Stempel von z.B. Stadt Nürnberg o.ä....vermutlich könnte man ihm aber auch ein Kochrezept in die Hand drücken, Hauptsache es steht groß ADAC drüber und die Namen des/Halters/Führers sowie Kennzeichen.

In HR hat mich bisher auch noch kein Schwein danach gefragt, obwohl ich auch mal mit Muddis Auto unterwegs war aber eine Cousine, die mit ihres Vaters Auto (Deutsche Kennzeichen, beide in D. lebend) die Kroatisch/Bosnische Grenze passieren wollte (Richtung Bosnien) hatte erst endloses Palaver und musste dann umkehren !

Lieber einen Thun als nix tun!

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

02.03.2007 15:10
#22 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten


Dann zeige uns mal bitteschön, wo es im Gesetzbuch steht, dass die Bundesbeamten eine Legitimation ihres Arbeitgebers anzweifeln dürfen, eine selbst angefertigte „Bescheinigung“ dagegen als Beweis gelten lassen sollen/können/dürfen/müssen….

In dem „sachlichen Beitrag“ von Anonymus steht jedenfalls nix davon

Damit wird doch ein ganzes System in Frage gestellt und man müsste zum Perso auch noch einen Handzettel von der Mutti mitführen, um zu beweisen, dass man berechtigt ist, seinen Namen zu tragen.
Der Staat würde sich damit nur lächerlich machen

Wenn mein Auto ordentlich versteuert und versichert ist
TüV und ASU hat,
ich mich durch Perso, Führerschein und KFZ-Schein ausweisen kann,
dann habe ich meine Pflicht erfüllt und wenn der Kasper in Uniform Sonderwünsche hat, dann kann er ja seinen Polizeiapparat bemühen oder muss der Gesetzgeber die Beizettel per Gesetz verordnen.

Tom ( Gast )
Beiträge:

02.03.2007 16:59
#23 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

@ Anselm

Was Du glaubst, oder was Du meinst zu glauben, ist Deine Freiheit! Ich habe nur geschrieben, was an einer (deutschen!) Grenze Fakt ist! Das der Fz.-Schein ein behördliches Dokument ist, unbestritten. Wie ist es mit der grünen Versicherungskarte? Stellt die auch eine Behörde aus? Wird die im Ausland anerkannt? Oder bist Du auch der Meinung ...
Du hast sicher recht, mit dem Fakt, das Du mit Fz.-Schein die Legitimation ausreichend erfolgen kann. Aber, fassen wir uns selbst mal an die Nase, wo sind die meisten Fz.-Scheine deponiert? Hinter einer der beiden Sonnenblenden. Oder wie viele "Profidiebe" haben sogar den Kfz-Brief dabei, weil dieser im Handschuhfach lag? Oder weil Fz.-Schlüssel und alle Dokumente dazu bei einem Einbruch in Deutschland in Wohnung oder Haus erlangt wurden.
Wie ich schon schrieb, der Reisende (mit Fremd-Kfz!) muss dann meine Bedenken zerstreuen. Wie dies vor Ort erfolgen kann will ich hier nicht allzu detailiert darstellen, wie jeder normal Denkende sicher verstehen wird! Lies doch einfach mal den Eintrag von Ribar, der Geländewagen wäre aus Deutschland raus gewesen, wenn nicht mal einer auf die Idee gekommen wäre, dort anzurufen. Wollte der Mechaniker wirklich nur auf "dicke Hose" machen ...? Ich habe auch schon des Nächtens Halter ihrer Autos aus dem Bett geklingelt, um mich nach "dem Aufenthalt ihrer Wagen" zu erkundigen. Du wirst es nicht glauben, aber das hat auch schon mehrfach ein "Dankeschön" zu Folge gehabt, da das Auto nicht gen Ost- bzw. Südosteuropa weitergerollt ist. Klar, das in anderen Staaten die Recherchemöglichkeiten der Polizei noch nicht so ausgefeilt sind, wie in "Wohlstandseuropa". Vielmals ist die Ausbildung Polizeien dieser noch recht jungen Staaten auch noch nicht auf dem Niveau wie anderswo. Aber auch deutsche Polizisten sind als Berater in HR, BiH usw. unterwegs, um ihre Kollegen in die "Geheimnisse" der Fahrzeugidentifizierung auch ohne FIN einzuweihen. Aber auch so etwas dauert halt ein paar Jahre.

In Antwort auf:
In dem Fall muss der Grenzer anhand der Zulassungsdaten, die er anhand der Fahrgestellnummer ermitteln muss, den Halter und dessen Telefonnummer ausfindig machen und die Sache klären.


Wird er im Normalfall auch! Aber leider geht es nicht immer so, wie wir uns das wünschen. Der Eigentümer ist nicht zu erreichen, steht gar nicht im Telefonbuch. Wie schon geschrieben, der Reisende muss mir nachweisen ... Wir sind hier im sogenannten Polizeirecht. Das ist "Gefahrenabwehrrecht" und in jedem dieser Polizeigesetze (jedes Bundesland bzw. jede Polizei hat ein Eigenes) gibt es eine sogenannte Generalklausel. Diese sagt sinngemäß, dass die Polizei alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr treffen darf. Dies würde im Extremfall sogar die Sicherstellung des "höherwertigen Kfz" an der Grenze bedeuten, welches sich der Berechtigte dann wieder abholen darf.

Spielen wir mal ein einfaches Beispiel durch!

Der Anselm und family fliegen in den Urlaub. Also Taxi zum Airport geordert und ab ins Paradies. Böse Buben brechen Anslems schönes Haus auf und haben alle Zeit der Welt, sich Fz.-Schein, -Brief und Schlüssel zu suchen. Dann fahren sie ohne Probleme den teuren Wagen aus der Garage und cruisen mit diesem gen Russland, Ukraine, Albanien oder wohin auch immer (Sorry, all ihr ehrlichen Russe, Ukrainer, Albaner!). Aber zurück, Anselms Urlaub ist zu Ende. Wieder zurück zu Hause grosse Überraschung. Das Haus ist wieder verschlossen, der Sachschaden
durch den Einbruch hält sich in Grenzen, nur die Türen sind defekt. Und im Briefkasten ein Schreiben der Polizei: "Bitte holen Sie Ihr Fahrzeug am Grenzübergang in ABC-Stadt ab. Dieses wurde durch uns sichergestellt!"
In Antwort auf:
Ich habe ein behördliches Dokument - das ist der Kfz-Schein. Den muss der Grenzer akzeptieren. Alle anderen Papiere sind "Wisch", sie regeln die Rechte und Pflichten von Firmen und Fahrern bzw. Mietern untereinander, sind aber in keiner Art und Weise bindend für einen staatlichen Beamten.

Wie schon gesagt, das Gesamtbild muss passen! In meinem obigen Beispiel stört es den Beamten zum Beispiel, dass der "Fz.-Lenker" erst 22 Jahr alt war, nicht einmal den Namen der Frau seines "Freundes, der ihm das Auto geliehen hat" wußte. Nicht einmal den Geburtstag des "Freundes" kannte und ob er Kinder hat wusste er auch nicht. Wie sollte er auch? Das hatten die Beamten in Stuttgart/Esslingen inzwischen herausgefunden. Ebenso wussten sie von den Nachbarn, das der Anselm sein Auto nie an Freunde verleiht. Ach so ja, die wussten mittlerweile auch, das der Anselm mit Familie in den Urlaube geflogen ist und gestern bei ihm eingebrochen wurde.

War nur ein mögliches Beispiel!

@all:

Warum versuchen wir alle nicht einmal, uns in die möglicherweise logisch nachvollziehbaren Gründe des Handelns der Herren in den "durchfallfarbenen" Hosen zu versetzen. Die bekommen immer das gleiche Geld, egal ob sie einen nun mit einer Kontrolle belästigen oder nicht. Wenn aber der Grenzbeamte nicht auf sein Gespür, seine Berufserfahrung (nenn es meinetwegen "Bauchgefühl") hört und dann anfängt bei möglichen Ungereimtheiten mal nachzubohren, dann kann er sich auch gleich hinlegen und schlafen. Klar, dass man damit auch Reisende verärgert und Unverständnis ernten kann! Es gibt auch Beamte, die ihre Befugnisse zur Schikane ausnutzen. Aber ich bin in 99% aller Fälle, wenn ich über Grenzen fuhr oder von der Polizei kontrolliert wurde, freundlich und auch korrekt behandelt worden. Der alte Grundsatz: "Wie man in den Wald hereinruft ..." ist unbestritten und ein Lächeln verbunden mit einem "Guten Morgen!", "Guten Tag!" oder "Hello!" öffnet viele Wege. Wer sich natürlich lautstark über die "bekloppten Grenzer","er Kasper in Uniform" oder "dummen Strassenbullen" aufregt, die eigentlich nur ihren Job machen aufregt, der braucht sich auch nicht zu wundern, wenn ihm die Beamten "sehr entspannt und gründlich" arbeitend gegenübertreten Bei 35 Grad Außentemperatur ein Warndreieck oder einen Sanikasten im vollen Kofferraum zu suchen ist wirklich echt bescheiden und das kann natürlich dauern, vor allem wenn man meint, es eilig zu haben ...

@ Raitbier

Ja was jetzt? Erst schreibst Du:
In Antwort auf:
Wenn dieser Tom wirklich ein Zöllner ist, ...

und dann wieder:
In Antwort auf:
Ich glaube es als noch nicht, dass der Anonymus ein Zöllner ist.

Für irgendwas musst Du Dich schon entscheiden! Oder Du lies mal die ersten Zeilen meiner beiden Post´s, dann solltest auch Du Bescheid wissen
Ich habe nie behauptet Zöllner zu sein! Ich schrieb immer GRENZER

Da aber das eigentliche Thema in diesem Thread zur Nebensächlichkeit verkam und dass zum Teil in einer Art und Weise diskutiert wurde, welche schon fast als beleidigend zu bezeichnen wäre, ist schon erstaunlich! Ich war eigentlich der Meinung, dass auch in diesem Forum so etwas wie "Nettiquette" gelten. Vielleicht ist es aber einfacher jemanden dumm anzumachen, als sachliche Argumente zu bringen.
Nichts gegen eine sachliche Diskussion um verschiedene Meinungen, aber muss man gleich so ausfallend reagierenEigentlich schade ...



MfG

Tom

(der diesmal nicht vergessen hat,
sich als Nutzer einzutragen!)

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

02.03.2007 18:15
#24 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten
In Antwort auf:
der Reisende muss mir nachweisen ... Wir sind hier im sogenannten Polizeirecht. Das ist "Gefahrenabwehrrecht" und in jedem dieser Polizeigesetze (jedes Bundesland bzw. jede Polizei hat ein Eigenes) gibt es eine sogenannte Generalklausel. Diese sagt sinngemäß, dass die Polizei alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr treffen darf. Dies würde im Extremfall sogar die Sicherstellung des "höherwertigen Kfz" an der Grenze bedeuten, welches sich der Berechtigte dann wieder abholen darf



Das war jetzt ein Bericht über Polizeiwillkür in Deutschland
Nach deiner Logik kann sich doch jeder Uniformträger gerade was ausdenken
und ich darf ihn dann beweisen, dass ich nicht gerade jemanden beklaut, umgenudelt oder vergewaltigt habe
Wofür wird die Polizei denn überhaupt bezahlt - oder hast du bei VoPos gelernt?

Auf die wichtigste Frage habe ich aber immer noch keine Antwort gefunden;
Wo steht es geschrieben, dass man solche Zettel mit sich führen muss und wie kann ein selbst ausgestelltes Dokument – ohne Apostille oder Beglaubigung,
für einen Grenzer oder Zöllner (sind für mich die gleiche Spezies) als Ausweis gelten?

Wenn du vom Fach bist, dann kannst du uns sicherlich auch ein paar aufklärende Paragrafen hier reinstellen, statt XY-Ungeklärt zu moderieren und Horrorgeschichten über Polizeistaat zu erzählen
Tom ( Gast )
Beiträge:

03.03.2007 14:52
#25 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

@ Ratibier: Ich habe Dir schon einen Link gepostet!

(http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/BJNR297900994.html)

Da hättest Du viele Antworten auf Deine Fragen gefunden. So z. B. Deinen "Polizeiwillkürparagrafen":

In Antwort auf:
§ 14 Allgemeine Befugnisse

(1) Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses Gesetz die Befugnisse der Bundespolizei besonders regelt.

(2) 1.Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Bereich der Aufgaben, die der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegen.
2.Eine erhebliche Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut, wie Bestand des Staates, Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder andere strafrechtlich geschützte Güter von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit.


Ein Stückchen weiter unten stehen auch,

In Antwort auf:
§ 15 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 16 Ermessen, Wahl der Mittel


welche den Beamten sehr stark in der Wahl seiner Mittel einschränken und noch weiter unten stehen,

In Antwort auf:
Schadensausgleich

§ 51 Zum Ausgleich verpflichtende Tatbestände
§ 52 Inhalt, Art und Umfang des Ausgleichs
§ 53 Ausgleich im Todesfall
§ 54 Verjährung des Ausgleichsanspruchs
§ 55 Ausgleichspflichtiger, Ersatzansprüche
§ 56 Rechtsweg


Da steht z. B. auch, das eine Person, welche einen Nachteil durch eine polizeiliche Maßnahme erlitten hat, Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Diese werden dann aber auch von oben nach unten an mich weitergereicht. Ergo, jede falsche, unrechtmäßige Maßnahme fällt mir strafrechtlich, disziplinarisch und auch privat-rechtlich (Schadenersatz) auf die Füsse. Du kannst also jeden Staatsdiener, welcher Dir gegenüber tätig wird mit Strafanzeige, Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde und Privatklage eindecken, wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst. Ich habe übrigens in den 22 Jahren meiner Dienstzeit nur 2 Dienstaufsichtsbeschwerden bekommen und das waren ein Betrunkener Autofahrer(über 2 Prom.), der nicht einsah, jetzt weiterlaufen zu müssen und ein Mann, der ein 12-jähriges Mädchen "einfach so" verprügelt hatte.

Den auch für uns gilt:

In Antwort auf:
Art 20 GG

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


und

In Antwort auf:
Art 19 GG

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.


Nennt sich im Übrigen Grundgesetz für die BR Deutschland. Findest Du, wenn Du viel Zeit zum lesen hast hier:

http://bundesrecht.juris.de/gg/BJNR000010949.html

In Antwort auf:
... hast du bei VoPos gelernt?


Nein, da habe ich nicht gelernt! Aber auch übernommene Beamte aus der ehemaligen DDR sind an die gleichen Rechte und Pflichten gebunden! Ich bekomme also 100% der Besoldung und nicht nur 94% Dankeschön übrigens, bevor Du weiterschimpfst

In Antwort auf:
Wo steht es geschrieben, dass man solche Zettel mit sich führen muss ...


Nirgendwo Es gibt keinen "Firmenautovollmachtmitführparagrafen". Aber Du musst die Berechtigung zum Grenzübertritt mit einem fremden Kfz nachweisen können, wenn der Grenzbeamte dies verlangt. Wo dies geschrieben steht, findest Du weiter oben in den vorangegangenen Posts. Solltest Du dies nicht können, musst Du Dich mit möglichen "Unannehmlichkeiten" (Wartezeiten usw.) bis zur erfolgten Klärung dieser Berechtigung abfinden. Diese Unanehmlichkeiten sind natürlich um so grösser, wenn diese Berechtigung ein anderer Grenz- oder Polizeibeamter eines anderen Staates sehen möchte, der Deine Sprache nicht spricht und eben nicht einfach so mal anrufen bzw. Kollegen der Länderpolizeien beim Kfz-Eigentümer vorbeischicken kann. Man kann es natürlich immer darauf ankommen lassen, die Klärung direkt herbeizuführen. Es gibt in fast jedem europäischen Staat (auch HR,SLO,BiH) grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte oder Kontaktdienststellen. Ob diese aber des nächtens nur wegen einer Prüfung der Eigentumsverhältnisse geweckt werden, oder ob man lieber die paar Stunden bis zum nächsten Morgen wartet, kannst du Dir selbst ausmalen.
Es steht auch nirgendwo geschrieben, dass Du im Inland (nicht beim Grenzübertritt!) einen Ausweis/Pass mit Dir führen musst. ABER wenn es notwendig ist, Deine Identität festzustellen, musst Du mit möglichen "Unannehmlichkeiten" (Wartezeiten usw.) leben!
Ach so ja, ich vergass zu erwähnen, dass diese "deutsche Polizeiwillkürmaßnahme" nur darauf ausgerichtet ist, die internationale Kfz-Verschiebung zu bekämpfen. Was im übrigen auch recht gut gelungen ist, wenn ich an die Jahre 1991-1996 denke. Da standen an fast jedem Grenzübergang Massen von sichergestellten Fahrzeugen rum.

In Antwort auf:
...für einen Grenzer oder Zöllner (sind für mich die gleiche Spezies) ...


Wenn dich die Unterschiede wirklich interessieren ,dann schau mal auf

http://www.zoll.de oder auch http://www.bundespolizei.de



Ach so ja, eine Bitte hätte ich noch! Wäre es nicht möglich, sich in einem weniger feindlichen Ton zu verständigen! Es wurde gefragt und ich habe geantwortet. Bis jetzt verstehe ich es noch nicht, warum Du mich hier persönlich angreifst? Man kann sich doch mit seinem Gegenüber ganz normal verständigen, ohne ihn persönlich anzugreifen und verletzen zu wollen Oder suchst Du bzw. hast Du jetzt einen Vertreter Deines persönliche Feindbildes gefunden, auf den Du jetzt verbal einschlagen kannst Denk mal drüber nach, bevor Du erneut in die Tasten haust


MfG

Tom

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

03.03.2007 15:40
#26 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten


Lese den Satz noch mal durch und greife dir an der eigener Nase
Weder Vorschrift noch Gesetz, aber der Herr Grenzer will das so haben, obwohl der Wisch bedeutungslos ist - ich nenne das Willkür.

In Antwort auf:
Schrieb ich runterladen Nö, ich schrieb Ab auf den Weg zum Automobilclub! Also noch mal für Dich Ratibier, geh hin oder nimm die Beine in die Hand oder setz Dich ins Auto Ach so, eh jetzt wieder ein Proteststurm ausbricht, bitte die Vollmacht vom Fahrzeugeigentümer unterschreiben und ggf. abstempeln lassen.


Wer dienstlich vereist hat meistens „bessere Dokumente“ dabei.
Kunden-Kartei, Lieferscheine, Rechnungen…. kann man nicht so leicht fälschen, wie den ADAC-Wisch

Der grosse Mann Offline



Beiträge: 3

04.03.2007 12:23
#27 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

Auch ich finde den Ton, welchen Ratibier hier an den Tag legt, nicht besonders freundlich. Das was Tom mit Feindbild schreibt, sehe ich auch so! Er hat alle Uniformträger zu seinen persönlichen Feinden erklärt und lässt logische Erklärungen, mit sachlichen Begründungen nicht gelten.
Statt sachlichen Argumenten nur dumme Anmache Diese Masche nimmt aber leider, nicht nur in diesem Forum, zu! Schade, das diese Krankheit nun auch hier um sich greift Manchmal reagieren Admin´s oder Mod´s auch darauf.

@ Tom: Ich glaube, dass alle logisch, denkenden Menschen verstanden haben, was Du hier lang und breit und sehr geduldig erklärt hast. Nicht alle hier sehen Polizeibeamte (oder auch Zöllner) als ihre persönlichen Feinde an, die sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit bekämpfen müssen. Auch ich bin manchmal genervt, wenn ich an der Grenze aufgrund von Kontrollen warten muss. Aber das, dass sein muss ist völlig klar! Und wie Du schon schriebst, "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück!". Ich wurde immer freundlich bedient, egal in welchem Land ich war!

@ Ratibier. Wer nicht verstehen will, der wird auch nie verstehen!


Grüsse an alle, der grosse Mann!

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

05.03.2007 03:51
#28 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten


Noch einer aus dem Verein

Ich sehe das in der Tat ein bisschen anders und ich habe es immer noch nicht kapiert, wieso sich ein Zöllner/Grenzer so was ausdenken darf, obwohl das vom Gesetzgeber nicht verlangt wird und der besagte Wisch auch noch kinderleicht zu fälschen ist und somit wertlos

und dann noch der Ton, mit dem sich Herr Wichtig profilieren will, als würde das irgendjemand beeindrucken

In Antwort auf:
DU bist als Fz.-Führer verpflichtet, MEINE Bedenken zu zerstreuen! Wenn Du dass nicht kannst, Pech gehabt. Dann gibt es eine Ausreiseuntersagung mit diesem Kfz. Also entweder umdrehen oder Nachweis besorgen.


Damit ist wohl gemeint, ich soll zur ADAC fahren und ein Vordruck holen

In Antwort auf:
Schrieb ich runterladen Nö, ich schrieb Ab auf den Weg zum Automobilclub! Also noch mal für Dich Ratibier, geh hin oder nimm die Beine in die Hand oder setz Dich ins Auto


In Antwort auf:
Aber der Grenzer hat das Recht Dich nach der Erlaubnis für die Auslandsfahrt mit dem fremden Auto zu fragen. Er muss es nicht. Aber wenn er es schwarz auf weiss sehen will, dann bist Du in der Beweispflicht!


Dass explizit zu diesem Zweck die amtlichen Dokumente erfunden sind, ist einem Bundesbeamten egal.
Der vertraut lieber einem ADAC-Vordruck

Ich glaube, da zwitschert ein Vogel.

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