Hallo, wer kann mir weiter helfen und kennt sich mit den derzeitigen Gesetzen in Kroatien aus ?
Meine Frage: Mein Lebensgefährte ist Kroate und lebt seit 35 Jahren in Deutschland. Er hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.Auf Grund einer Haftstrafe droht ihm nun die Abschiebung. Da er in Deutschland verheiratet war und 3 mind.Kinder hat, hatte er keinen Wehrdienst, trotz damaliger Aufforderung,geleistet. Wer kann uns sagen ob ihm nun bei einer Abschiebung eine Gefängnisstrafe in Kroatien erwartet? Das Problem ist er hat weder Verwandschaft noch eine Beziehung zu diesem Land, da er mit seinen Eltern die auch hier leben im Alter von 3 Monaten nach Deutschland kam.Wir wären über jede Auskunft sehr Dankbar, oder kann uns jemand sagen wo wir über dieses Thema Informationen her bekommen sowie nach lesen können.
also ich hab auch 3 Kinder von 4 Frauen Kleiner Spass, aber wahrscheinlich haste dich da nur ein wenig unglücklich ausgedrückt
Zitat von DacoWir wären über jede Auskunft sehr Dankbar, oder kann uns jemand sagen wo wir über dieses Thema Informationen her bekommen sowie nach lesen können. Danke an alle die uns weiter helfen können.
Soweit ich informiert bin hat man in Kroatien die Wehrplflicht so stark eingegrenzt das man fast von einer Berufsarmee sprechen kann. Wie das allerings vor 15 Jahren gehandthabt wurde, kann ich nur erahnen. Als dein Partner hätte zu Armee in Kroatien müssen, war hier noch Krieg bzw. gerade vorbei. Also zu einer Zeit als man ihn am dringendsen gebraucht hatte. Aber Rechtsbeistand kann euch in dem Fall wohl nur ein Anwalt geben...
Fred, andersherum betrachtet hätte er schon zigmal die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen können und dann wäre von Abschiebung keine Rede. Wahrscheinlich könnte er sich in den Hintern beißen, das nicht gemacht zu haben. Ich finde das nach 35 Jahren in Deutschland ganz schön hart.
Keine Ahnung. Das Bildchen ist so klein, dass ich trotz Lesebrille nix erkennen kann _________________________________________________ Tko se zadnji smije, taj slabo kopca
Zitat von TikapFred - das sagt sie gar nicht und ich finde, dass man das auch nicht unterstellen sollte.
Ich habe auch garnicht behauptet bzw. unterstellt, daß sie das gesagt hat und daher für jeden unmißverständlich meine Frage mit 3 Fragezeichen versehen !
Zitat von VeraFred, andersherum betrachtet hätte er schon zigmal die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen können und dann wäre von Abschiebung keine Rede.
Vielleicht wollte er sie ja auch und hat sie aus bestimmten Gründen vorenthalten bekommen ??? (auch das war nur eine Frage !)
Ansonsten habe ich zum Thema der Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern meine eigene Meinung ....
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf:Und mal wieder ohne den jeweiligen Einzelfall abzuwägen ?
Liebe Britta,
beschäftige Dich doch bitte einmal damit, unter welchen Voraussetzungen straffällige Ausländer ausgewiesen werden ! Da müssen schon ganz erheblich Gründe vorliegen und eine einmalige, geringfügige Straffälligkeit ist da keineswegs ausreichend !
Außerdem stehen jedem Ausländer, der ausgewiesen werden soll, sehr viele rechtliche Schritte zur Verfügung, wofür er sogar auf Steuerkosten einen Anwalt gestellt bekommt (Prozeßkostenhilfe). Wenn alle rechtlichen Instanzen durchlaufen sind und trotzdem ausgewiesen wird, dann werden dafür wohl schwerwiegende Gründe vorliegen.
Ausweisung in solch einem Fall bedeutet im übrigen nicht Abschiebung, sondern Aufhebung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung. .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Fred, andersherum betrachtet hätte er schon zigmal die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen können und dann wäre von Abschiebung keine Rede. Wahrscheinlich könnte er sich in den Hintern beißen, das nicht gemacht zu haben. Ich finde das nach 35 Jahren in Deutschland ganz schön hart.
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