In Antwort auf:das hat auch niemand bestritten, es geht nur darum wenn man in Österreich einreist und damit konfrontiert wird
Darum ging es doch garnicht, sondern um nachstehende Behauptung :
In Antwort auf:Laut Auskunft meiner Frau (Gerichts-Sachbearbeiterin) gibt es Fälle, wo eine (zugegeben oftmals) wiederholte Auskunftverweigerung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurde, hier wurde schlußendlich nach etlichen juristischen Spielereien sogar ein Haftbefehl ausgestellt, der von der deutschen Behörde vollzogen werden mußte.
Da bin ich ebenfalls der Meinung, daß die Unsinn ist !
"Radarfotos künftig von vorne "geschossen"" "Testphase schon eingeleitet" "Bisher wurde von hinten fotografiert, was etwa in Deutschland nicht als Beweis anerkannt wird."
In Antwort auf:"Radarfotos künftig von vorne "geschossen"" "Testphase schon eingeleitet" "Bisher wurde von hinten fotografiert, was etwa in Deutschland nicht als Beweis anerkannt wird."
Es gibt aber noch mehr Lücken:
Im Juni 25 km/h zu schnell mit dem Motorrad in Österreich gefahren, zwei Monate später per Post ein dickes Strafmandat bekommen, Widerspruch schriftlich eingelegt und noch mal ohne Bezahlung davon gekommen.
Denn, in Österreich wird immer der/die Fahrzeughalter/in bestraft, in Deutschland aber der/die Fahrer/in. Wenn bei uns der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann, bei Helmträgern wird das etwas schwierig, kommt man mit einem Schrecken davon. Das ist der kleine, aber feine gesetzliche Unterschied, dem es auch noch an den Kragen gehen wird. Unter Bikern wird das natürlich bekannt sein.(Hab jetzt auch nicht den ganzen Beitrag gelesen, viell. steht das schon mal hier).
Das soll natürlich nicht bedeuten, dass ich mich nicht an die Regeln halte, ich war einfach unaufmerksam und habe die Schilder nicht gelesen. Normalerweise fahre ich anständig und zivilisiert. Nur um hier weiteren Diskussionen vorzubeugen
In Antwort auf:Denn, in Österreich wird immer der/die Fahrzeughalter/in bestraft
das stimmt nicht, das wäre ja wirklich wie im Mittelalter.
In AT muss allerdings (im Gegensatz etwa zu DE) der Fahrzeughalter unter Wahrheitspflicht aussagen, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gelenkt hat ("Lenkererhebung").
Da er/sie damit uU sich selbst beschuldigen muss, ist diese Regelung umstritten, da menschenrechtswidrig, da nur Zeugen unter Wahrheitspflicht gestellt werden dürfen, nicht Beschuldigte.
Der österreichische Weg: Das Gesetz steht im Verfassungsrang... Wers nicht glaubt, ist leicht nachzuforschen.
In Antwort auf:Die Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen der österreichischen Polizei mit Videokameras verstoßen gegen die Verfassung.
Aber nicht mehr lange, denn es ... "... ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Arbeit, die die rechtlichen Voraussetzungen für den Kamera-Einsatz schaffen soll."
In welcher Welt leben wir eigentlich? Ein Deutscher drängelt(für mich ist das eines der schlimmsten vergehen im Straßenverkehr, solchen Schweinen gehört der Führerschein weggenommen) und besitzt die Frechheit Einspruch zu machen. Und unser verblödeter österreichische Staat gibt diesem Verbrecher recht.
Wobei ich mit meiner Aussage jetzt nicht auf den Deutschen wegen der Herkunft poche, es ist egal woher diese Verbrecher kommen.
In Antwort auf:In welcher Welt leben wir eigentlich? Ein Deutscher drängelt(für mich ist das eines der schlimmsten vergehen im Straßenverkehr, solchen Schweinen gehört der Führerschein weggenommen) und besitzt die Frechheit Einspruch zu machen. Und unser verblödeter österreichische Staat gibt diesem Verbrecher recht.]
Wenn Deutsche ins Spiel kommen, wird direkt von Schweinen und Verbrechern gesprochen, ähnlich wie in einem Beitrag von Gestern, wo wir als "Säue" bezeichnet wurden. Scheint in Österreich sehr aktuell zu sein, sich in dieser Form über Deutsche auszulassen.
In Antwort auf:In welcher Welt leben wir eigentlich? Ein Deutscher drängelt(für mich ist das eines der schlimmsten vergehen im Straßenverkehr, solchen Schweinen gehört der Führerschein weggenommen) und besitzt die Frechheit Einspruch zu machen. Und unser verblödeter österreichische Staat gibt diesem Verbrecher recht.
Das ist wahrlich schwer zu verstehen und ärgerlich obendrauf (egal woher der Verkehrssünder kommt), aber für jeden demokratischen Staat gilt: Kein Grundrechtseingriff ohne gesetzliche Ermächtigung. Da haben wohl einige Herren in der österreichischen Politik ihre Hausaufgaben nicht gemacht!
In Antwort auf:Scheint in Österreich sehr aktuell zu sein, sich in dieser Form über Deutsche auszulassen.
Du wirfst genau wie manch andre hier, ein Volk pauschal in einen Topf. Ich verurteile die Statements mancher Österreicher hier genauso, wie ich Pauschalierungen als Reaktion darauf ablehne !!
In Antwort auf:Kein Grundrechtseingriff ohne gesetzliche Ermächtigung. Da haben wohl einige Herren in der österreichischen Politik ihre Hausaufgaben nicht gemacht!
stimmt, aber jetzt wird ja das gesetz repariert. ich frage mich nur warum die herren vom verfassungsgerichtshof mit der veröffentlichung ihres erkenntnisses nicht warten konnten bis das gesetz saniert ist. die leiden anscheinend an einer profilierungsneurose und nehmen billigend in kauf, dass in der zwischenzeit durch drängler und raser leben in gefahr gebracht werden
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