Du bist ZU schnell gefahren und deshalb bezahle einfach die Strafe und fahre das nächste Mal langsamer! Wie wir alle wissen, liegt die Unfallgefahr in einem Tunnel um ein vielfaches höher als auf Autobahnen oder Freilandstraßen.
hy du, bezüglich dem Wort "Anonymverfügung" das sie sehr wohl ein foto haben (wie hätten sie dich sonst blitzen können) nur da du ein ausländ. kennzeichen hast, wird das glaub ich deswegen so genannt aber da bin ich mir net 100% ig sicher aber was ich du versuchen könntest: auch einen einspruch erheben du warst 16 km/h zu schnell - 10 km/h sind ja die bekanntliche toleranzgrenze (so halt in österr.) - also wärens dann nurnoch 6 km/h ... also das würd ich schon versuchen einspruch zu erheben ... mehr als wie nein können sie e net sagen, ausser es hat wer an bessern vorschlag ... dann immer her damit! - viel glück ;)
Das Wort Anonymverfügung bedeutet, daß Du der löblichen Obrigkeit zwar bekannt bist, aber falls Du bezahlst, bleibst Du Anonym und Dir Deine weiße Weste sowohl in A als auch in Flensburg erhalten. Zahlst Du nicht, wird ein Verfahren eröffnet, welches Du in D ( derzeit noch) beeinspruchen kannst, da ja die Fotos von hinten gemacht wurden. Fährst Du aber im Zuge Deiner nächsten Urlaubsreise durch das gelobte Össiland, heißt es (irgendwann einmal) löhnen , ca. das doppelte der Anonymverfügung
Auch brauchst Du nicht weinen, vor mir liegt eine selbige (51 km/h statt 30), wobei ich insofern Pech hatte, da die Überschreitung von 51 - 55 km/h betrug, ich also mit 50 km/h vermutlich auch mit 50 .- T€uro wohlfeil davongekommen wäre.. So kostet es eben 70.- T€uro...
In Antwort auf:Woher weisst du denn das? Kennst du die drehbaren Radarkästen nicht? Mein Nachbar hat ein "schönes" Foto von sich und seinem Auto erhalten ... von VORNE. Das Bild war nicht gearde billig.
hallo Lucki ! Auch die drehbaren Radarkästen blitzen Dich immer von hinten (von wegen der Verkehssicherheit, Du könntest ja geblendet werden) sie blitzen dann nur in die andere Fahrtrichtung ! Gefährlicher sind die Zivilen Privat ?? Fahrzeuge, die schießen Dich und Deinen Nachbarn bedenkenlos von vorne ab. Auch stehen diese nicht dort, wo es die Verkehssicherheit verlangt, sondern wo es Kohle bringt ! Wir Össis wollen nur Euer Bestes, Euer Geld
Ich soll auch 200 € zahlen, weil meine Tochter angeblich 5 cm zu klein war. Im Katalog steht: "ab 35 €" für den Fall. Dabei haben sie aber ganz die von ihnen anerkannten EU-Richtlinien übersehen, wonach sie 10 cm über der Grenze war. Die sind sehr großzügig mit dem Verteilen der Summen. Und einsehen wollen sie es immer noch nicht.
unverantwortlich auf jedem fall! nur ich finde wenn man den führerschein hat, sagt mir doch der hausverstand, dass, wenn ich in der näher einer schule, kinderkarten oder ähnliches bin, ich sowiso von vornherein langsamer fahre oder?
Da beisst sich die Katz wieder in den Schwanz. Wenn ich mit 116 durch einen Tunnel fahr wo nur 100 erlaubt sind, warum aufregen? Die Geräte haben zwar eine gewisse Toleranzgrenze eingestellt, mit 105 wäre nichts passiert. mr3
Bei den in der Anonymverfügung angegebenen 116 kmh wurde bereits die Toleranz eingerechnet (steht auch drauf), d.h. unser Freund war eh schneller dran.
Rasen im Ausland? – Bisher kein Problem, denn Strafzettel mussten häufig nicht bezahlt werden. Damit ist jetzt Schluss.
Meinung posten
Zahlt ein Lenker seine Strafe für eine Verkehrssünde im Ausland nicht sofort, wird er nun auch in seinem Heimatland von den Behörden verfolgt und zur Kasse gebeten – das regelt ein ab Donnerstag geltendes EU-Vollstreckungsabkommen. „Die in einem anderen EU-Staat ausgestellten Strafzettel bekommt man künftig bis nach Hause geschickt“, erklärt Herbert Grundtner vom Arbö. Bisher war es vor allem bei osteuropäischen Lenkern Usus, die Strafe nicht zu bezahlen, bis sie verjährt war.
18.000 Anzeigen Ein Beispiel: Auf der Außenring Schnellstraße (S1) gab es in nur zwei Wochen 18.000 Anzeigen. Die Hälfte konnte nicht verfolgt werden, weil es mangels rechtlicher Abkommen nicht möglich war, diese Fahrzeuglenker in ihren Heimatländern zu belangen. „Das neue Abkommen sieht vor, dass dem Land, welches die Strafe eintreibt, auch das Geld gehört“, erklärt Grundtner.
Ab 70 Euro Die Untergrenze, ab der international vollstreckt werden kann, beträgt 70 Euro, da sonst der Verwaltungsaufwand im Falle geringer Bußgelder zu hoch wäre. „Das dafür nötige Gesetz wird in Österreich vorraussichtlich erst im Sommer verabschiedet, das Abkommen tritt aber schon jetzt in Kraft. Weil bei uns die verhängten Strafen jedoch drei Jahre lang nicht verjähren, ist die rückwirkende Eintreibung jederzeit möglich“, so der Experte.
Teuer Österreich liegt bei den Strafen im günstigen Bereich. Zu schnelles Fahren koste in Italien etwa dreimal so viel wie bei uns. Ganz drastisch: Großbritannien. Alko-Lenkern drohen bis zu 7.200 Euro Bußgeld. In Österreich müssen unverbesserliche Trinker am Volant lediglich 220 Euro berappen.
das muss nicht bezahlt werden und sie können das Geld in D auch nicht einklagen, aber mir wären die paar Euro den Stress nicht wert. Bei 16 Kmh kommt doch eh nicht viel zusammen. Die Ösis sind human. In CH hättest du das Zehnfache bezahlt
@Mario_HR Danke für die Aufklärung Ich habe sie aber als Gendarmen kennen gelernt als die Strafen in Ösistan noch sehr moderat waren und das macht die Jungs in meinen Augen heute noch sympathischer, als wenn man über die silber-blauen Geier spricht
In Antwort auf:Zahlt ein Lenker seine Strafe für eine Verkehrssünde im Ausland nicht sofort, wird er nun auch in seinem Heimatland von den Behörden verfolgt und zur Kasse gebeten – das regelt ein ab Donnerstag geltendes EU-Vollstreckungsabkommen. „Die in einem anderen EU-Staat ausgestellten Strafzettel bekommt man künftig bis nach Hause geschickt“, erklärt Herbert Grundtner vom Arbö.
Es gibt immer noch eine ganz leichte und völlig legale Möglichkeit, als Deutscher dieses Rechtssystem aus den Angeln zu heben - solange in Ösistan von hinten fotografiert wird. Aber irgendwann werden die das auch noch lernen, dann ist es vorbei mit der Herrlichkeit.
hallo und vielen dank für die aufklärung! dann werd ich wohl mal besser bezahlen klar war es meine schuld, dass ich zu schnell gefahren bin.
ich möchte ja pfingsten wieder problemlos nach rovinji zum campen! wie sind den nun die geschwindigkeitsgrenzen für pkw (vw t4) mit wohnwagen? immer noch grundsätzlich 80 km/h?
wie Fred schon schreibt: Sollte das Foto tatsächlich von hinten sein, der Fahrer nicht darauf zu erkennen sein und man als Fahrzeughalter keine Angaben zur Sache macht, kann die Geldbuße in Deutschland nicht zwangsvollstreckt werden. Das ist eine rechtlich legale Möglichkeit.
Hierzu hatte ich in diesem Thread schon mal eine ausführliche Erläuterung abgegeben. Hier nochmals ein Auszug daraus:
Den österreichischen Behörden wurde durch das Bundesinnenministerium (BMI) bereits mit Schreiben vom November 1996 auf der Grundlage eines Erörterungsergebnisses im Bund-Länder-Fachausschuss StVOWi mitgeteilt, dass Strafverfügungen gegen einen Kfz-Halter wegen Nichtangabe des verantwortlichen Fahrzeugführers nicht mehr vollstreckt werden.
Das Innenministerium von Rheinland-Pfalz ist der Auffassung, dass die Vollstreckung solcher Verwaltungsstrafen gegen Kfz-Halter den verfassungsrechtlich gebotenen wesentlichen Elementen der deutschen Rechtsordnung, dem Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht, widerspricht. Amts- und Rechtshilfe wird gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Vertrages nicht geleistet, wenn sie nach geltendem Recht des ersuchten Staates unzulässig ist. Folglich dürften deutsche Behörden solche Vollstreckungsersuchen nicht mehr erhalten, lediglich der Betroffene (Fahrzeughalter) kann ihn postalisch durch die österreichischen Behörden unmittelbar zugesandt bekommen.
Anmerkung: Probleme dürfte es möglicherweise erst wieder bei der Wiedereinreise nach Österreich geben...
Folgender Rechtsmittelweg ist möglich: Einspruch gegen die Strafverfügung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Schreibens bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder bei Parkverstößen ggf. bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung in Österreich einzulegen. Die Rechtsmittelentscheidung wird durch den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) getroffen, gegen dessen Entscheidung kein Rechtsbehelf möglich ist. Als außerordentliches Rechtsmittel steht dann nur noch eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) oder beim Verfassungsgerichtshof (VGH) offen, die innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Berufungsbescheids einzulegen ist, jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. Gruß Armin
In Antwort auf: KLIMASCHUTZ 30.04.2007 Wohnbaulandesrat gegen Tanktouristen Den Tanktourismus - vor allem aus Bayern - will SPÖ-Landesrat Walter Blachfellner eindämmen. Er schlägt vor, die Kfz-Steuer nicht mit der Versicherung zu zahlen, sondern auf den Benzinpreis aufschlagen.
Bisher gern gesehen Bisher waren Tanktouristen gern gesehene Kunden in Salzburg. Immerhin verdient der Finanzminister 400 Millionen Euro jährlich an ihnen.
Eine Meinung dazu:
In Antwort auf:ja, die blödheiten sind nicht zu toppen .................. dann fahrn alle ösis nach D zum tanken mit dem ergebnis, dass der moltowilli die benzinsteuern kräftig raufschnalzt - sowas geht nur in einer europäischen lösung. psychiater braucht das land . vieeele
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.