...na ob diese persönlichen Angriffe immer so super sind??? Zumal sich die meisten untereinander ja nicht kennen...
Selbst wenn man Verkehrsrecht studiert hat, kann man nicht alles wisssen. Dafür ist die Materie einfach zu umfangreich und unterliegt ständig neuen Wandlungen.Warum soll ein Deutscher über die österreichische Rechtsmaterie und umgekehrt ein Deutscher über die österreichische Rechtsmaterie Bescheid wissen? Ich finde, das kann man doch hier sachlich diskutieren.
@Fred Rink: Du bist schon ein besonders rechthaberischer Pinsel.Ich bin Briefzusteller.Strafzettel aus Österreich kommen entweder als normaler Brief oder als Einschreiben mit Rückschein.Ein Brief mit Zustellurkunde kann Österreich in Deutschland nicht verschicken,das kann nur ein Deutsches Gericht oder ein Deutscher GV.Wahrscheinlich sind die gelben Briefe die meiste Post die du kriegst.
In Antwort auf:Genau dieser Punkt ist der Kern des Themas und der ist in dem Fall falsch, wenn die Sache dem deutschen Fahrzeughalter zugesandt wird und dieser auf sein Zeugnisverweigerungsrecht pocht. Dann ist - zumindest in Deutschland- Ende des Verfahrens!
manchmal ist es wirklich zum verzweifeln weil die Leute anscheinend nicht lesen können...
nochmal: natürlich ist in Deutschland Ende des Verfahrens und solange du in Deutschland bist wird dich das überhaupt nicht kümmern.
Das Problem besteht nur wenn du wieder in Österreich bist und du kontrolliert wirst und der liebe Polizist eine Abfrage im Zentralcomputer der Polizei durchführen läßt.
Und nur um ein Missverständnis aufzuklären. Der Verkehrsjurist bin nicht ich sondern ein Nachbar von mir bei dem ich mich über dieses Thema informiert habe. Ich geb da nur 1 zu 1 weiter was er mir gesagt hat
Zitat von cabrio Ein Brief mit Zustellurkunde kann Österreich in Deutschland nicht verschicken,das kann nur ein Deutsches Gericht oder ein Deutscher GV.
..........und nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder, noch ein paar Behörden mehr.
In Antwort auf:Das Problem besteht nur wenn du wieder in Österreich bist und du kontrolliert wirst und der liebe Polizist eine Abfrage im Zentralcomputer der Polizei durchführen läßt.
Ja, das ist genau meine Frage. Wird in einem Fall, in dem sich der deutsche Fahrzeughalter auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruht und den verantwortlichen Fahrzeugführer nicht benennnt, der Fahrzeughalter und sein Kennzeichen im Computersystem der österreischischen Polizei in jedem Fall eingestellt bzw. unter welchen Voraussetzungen werden die Daten eingestellt und wie lange gespeichert? (Es wird vermutlich auch in Österreich eine Verjährungsfrist bei Verkehrsverstößen geben, oder?) In Deutschland werden die Verfahren von (ausländischen) Verkehrssündern von der Bußgeldstelle eingestellt, wenn der verantwortliche Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist!
Übrigens, jahrbahe, ich kann lesen - und meist verstehe ich auch was ich lese, wenn es nicht gerade arabisch oder chinesisch ist! Hast Du jetzt doch kalte Füße bekommen mit dem ausgebildeten Verkehrsjuristen? So deutlich war das aber zunächst nicht rüber gekommen, dass es sich hierbei um den Nachbarn handelt!
Zitat von cabrio Ein Brief mit Zustellurkunde kann Österreich in Deutschland nicht verschicken,das kann nur ein Deutsches Gericht oder ein Deutscher GV.
..........und nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder, noch ein paar Behörden mehr.
Ja richtig,aber ich wollte den Herrn Rink ja nicht überfordern.Landratsämter,Rentenstelle und Kommunen dürfen es natürlich auch.Ich denke der Fred hat ein Einschreiben mit Rückschein mit einem PZA verwechselt.So ,jetzt sollte es wieder gut sein mit dem ganzen.Gruß Ante.ps.Bei etweigen Rückfragen bitte an Herrn Magister Dengg in Innsbruck wenden.
Es ist müßig, mit Personen zu streiten, die ihr Hirn vor lauter Intelligenz zwei Meter über dem Kopf tragen.
Ich habe hier (im gesamten Forum) ursprünglich mitgelesen, bekam einige wertvolle Tipps, und habe mich eigentlich nur registriert, um mich für diese zu bedanken.
Allen, denen dieses Thema wirklich interessiert, möchte ich nur raten, keine Aufforderungen zu einer Straftat eines Posters hier zu befolgen. Denn auch wenn man in Deutschland, sollte man a.) wirklich von hinten geblitzt worden sein, was NUR NOCH die fixen Radarkästen machen, und b.) die Auskunfterteilung verweigert, ungeschoren davonkommt, ist in Österreich vieles anders. Ich fasse nochmals kurz zusammen:
- Die Behörde verschickt per normaler Post eine Anonymverfügung an den Kennzeichenhalter (egal ob von vorne oder hinten geblitzt); wird diese bezahlt, ist alles erledigt. - Die Behörde verschickt eingeschrieben die sogenannte Lenkererhebung. Diese zu verweigern, ist zwar in Deutschland möglich, stellt aber in Österreich eine Straftat dar. So schnell wandelt es sich von einer "harmlosen" Verwaltungsübertretung zu einer Straftat. Diese ist in einem Zentralregister gespeichert, jeder Polizist kann diese im Rahmen einer normalen Amtshandlung abfragen. - Laut Auskunft meiner Frau (Gerichts-Sachbearbeiterin) gibt es Fälle, wo eine (zugegeben oftmals) wiederholte Auskunftverweigerung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurde, hier wurde schlußendlich nach etlichen juristischen Spielereien sogar ein Haftbefehl ausgestellt, der von der deutschen Behörde vollzogen werden mußte.
Es muß jeder selbst wissen, wie er reagiert, wenn er einen Brief aus Österreich bekommt, hier aber zu einer Straftat zu raten, ist ein starkes Stück. Übrigens, diese Forderungen verjähren nicht so schnell, sollte in Deutschland eine kleine Gesetzesänderung kommen, warten alleine an der Dienststelle meiner Frau (kleines Bezirksgericht) ca 2500 Briefe auf das Versenden....
Zur Frage zum Einstellen in das Zentralregister: Sobald irgendetwas mit einem eingeschriebenen Brief (oder anderer behördlicher Zustellung) kommt, ist der Empfänger und die offenen Forderung zu 100% gespeichert. Dieser Eintrag wird auch nach erfolgter Bezahlung nicht mehr gelöscht, sondern wird als getilgt markiert. d.h. der Polizist kann das nicht mehr abfragen, aber die Behörde sieht den "Wiederholungstäter"
Und derjenige, die glaubt, er kann meine und Aussagen von anderen aus Österreich hier in der Luft zerreissen und lächerlich machen (das ist übrigens die charakterliche Art, die einen willkommenen deutschen Urlaubsgast von einem Piefke unterscheidet), der soll das tun - und hoffen, dass sein Name bei einer Routine-Verkehrskontrolle nie in den Computer gelangt...
In Antwort auf:Laut Auskunft meiner Frau (Gerichts-Sachbearbeiterin) gibt es Fälle, wo eine (zugegeben oftmals) wiederholte Auskunftverweigerung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurde, hier wurde schlußendlich nach etlichen juristischen Spielereien sogar ein Haftbefehl ausgestellt, der von der deutschen Behörde vollzogen werden mußte.
Es ist nahezu unglaublich, welcher Unsinn hier verbreitet wird! Laut Auskunft meiner Frau (Staatsanwältin in München) würde und wird kein deutsches Gericht einen Haftbefehl ausstellen, dessen angeblicher Tatbestand auf der Ausübung des verfassungsrechlich zugesicherten Zeugnisverweigerungsrecht beruht, selbst wenn das mehrfach der Fall gewesen sein sollte. Zunächst einmal wird Akteneinsicht gefordert und nach Prüfung des Sachverhaltes der Antrag abgewiesen, sofer er sich wie vorgenannt verhält.
Guter Mann aus der österr. Provinz, bearbeitet deine Frau Gerichts-Sachbearbeiterin die Fussböden im Gericht? Wirklich schlimm, was sich da einige österr. Möchtegernjuristen zusammendichten.
Mit deinem ersten Satz: "Es ist müßig, mit Personen zu streiten, die ihr Hirn vor lauter Intelligenz zwei Meter über dem Kopf tragen" hast du gezeigt, dass es dir nicht um eine sachliche Diskussion zu diesem Thema ging.
Abgesehen davon bin auch ich der Meinung, dass ein österreichischer Haftbefehl, nicht in Deutschland vollstreckt werden kann. Und wegen, selbst mehrfacher, Auskunftsverweigerung, wird kein deutscher Richter einen Haftbefehl ausstellen. Da müsse schon schlimmere Sachen vorgelegt werden.
In diesem Zusammenhang habe ich aber noch eine Frage: Was passiert eigentlich den kroatischen Autofahrern, die geblitzt und nicht sofort angehalten werden?
Interessante Diskussion, Teilnehmer: jahrbahe (Nachbar eines Verkehrsjuristen) Terminator (Ehemann einer Staatsanwaeltin) Mautom (Ehemann einer Gerichtssachbearbeiterin) F.Rink (Ehemann der Ehefrau des F.Rinks)
Klingt ungefaehr so wie die Besetzungscouch von Anne Will, wenn zeitgleich die Deutsche Nationalmannschaft im ZDF spielt
In Antwort auf:Laut Auskunft meiner Frau (Staatsanwältin in München) würde und wird kein deutsches Gericht einen Haftbefehl ausstellen, dessen angeblicher Tatbestand auf der Ausübung des verfassungsrechlich zugesicherten Zeugnisverweigerungsrecht beruht, selbst wenn das mehrfach der Fall gewesen sein sollte
das hat auch niemand bestritten, es geht nur darum wenn man in Österreich einreist und damit konfrontiert wird
In Antwort auf:das hat auch niemand bestritten, es geht nur darum wenn man in Österreich einreist und damit konfrontiert wird
Darum ging es doch garnicht, sondern um nachstehende Behauptung :
In Antwort auf:Laut Auskunft meiner Frau (Gerichts-Sachbearbeiterin) gibt es Fälle, wo eine (zugegeben oftmals) wiederholte Auskunftverweigerung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurde, hier wurde schlußendlich nach etlichen juristischen Spielereien sogar ein Haftbefehl ausgestellt, der von der deutschen Behörde vollzogen werden mußte.
Da bin ich ebenfalls der Meinung, daß die Unsinn ist !
1.In Deutschland ist es ein gutes (verfassungsmäßig gesichertes) Recht, sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen. Dies hat in Deutschland keinerlei Konsequenz; im Gegenteil, es wird einem rechtstaatlich gesichert. Die Behörden sind auch dazu verpflichtet, den Bürger vor einer Anhörung darüber zu belehren. 2.In Österreich gilt dies nicht; langt keine fristgerechte oder eine unvollständige oder unrichtige Auskunft ein, so muss ein Strafverfahren wegen Verletzung der Auskunftspflicht eingeleitet werden.
Ich denke, darüber sind wir uns alle bzw. die meisten einig. Dies ist ein gravierender Unterschied in beiden Rechtssystemen! Nun kommt aber mein Einwand: Ich bin der Meinung, dass der deutsche Fahrzeughalter -weder in Deutschland noch in Österreich- in irgendeiner Form belangt werden kann, wenn er nach einem zugestellten Brief bzgl. Lenkererhebung die Auskunft wegen seines (tatsächlich bestehenden) Zeugnisverweigerungsrechts ablehnt.
Begründung:
In Deutschland gilt u.a. im Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht das sogenannte Territorialprinzip. Dieses Territorialprinzip ist eine Grundnorm des internationalen Strafrechts ... eine ganze Reihe von Nachbarländern, auch Österreich wendet dies an. Bekommt der deutsche Fahrzeughalter nun diesen Brief bezüglich Lenkererhebung nach Hause (in Deutschland) und gibt er nicht den verantwortlichen Fahrzeugführer an, hat er dies in Deutschland getan bzw. unterlassen; nicht in Österreich! Folglich kann er auch nicht von Österreich bestraft werden, da er die Auskunft in Deutschland verweigert hat. Auf deutsch: Diese Straftat kann man nur auf österreichischem Territorial begehen!!!
Folge: Keine Strafe, kein Haftbefehl etc. möglich!!!
In Antwort auf:Bekommt der deutsche Fahrzeughalter nun diesen Brief bezüglich Lenkererhebung nach Hause (in Deutschland) und gibt er nicht den verantwortlichen Fahrzeugführer an, hat er dies in Deutschland getan bzw. unterlassen; nicht in Österreich! Folglich kann er auch nicht von Österreich bestraft werden, da er die Auskunft in Deutschland verweigert hat. Auf deutsch: Diese Straftat kann man nur auf österreichischem Territorial begehen!!!
Sry, das ich als Unwissender hier ne Frage stelle Aber so ganz kann das nich ganz stimmen oder? Den wenn ich in Österreich ne Scheinfirma aufstellen würde und damit in Deutschland einige Kunden um ihr Geld prellen würd, dann hab ich das zwar aus/in Österreich gemacht, würde aber trotzdem vom deutschen Recht /Gesetz verfolgt werden... Oder nicht?? Oder ist das was anderes weils ein Kapitalverbrechen ist Wäre fein wenn ein Verfassungsrichter und ein Staatsanwalt hier im Forum mal durch fliegen würden
@ Armin Dein Posting gibt doch keinen Grund auf dich einzuhauen, ist doch nur ne Disko hier
das ist richtig. Aber nur, weil diese Tat sowohl in Deutschland als auch in Österreich bestraft werden kann. Da gibt es natürlich Rechtshilfeabkommen! Das ist aber bei dem geschilderten Sachverhalt nicht der Fall, weil die Rechtslage in diesem konkreten Fall in Deutschland und Österreich unterschiedlich ist und unterschiedlich behandelt wird.
In Antwort auf:Bekommt der deutsche Fahrzeughalter nun diesen Brief bezüglich Lenkererhebung nach Hause (in Deutschland) und gibt er nicht den verantwortlichen Fahrzeugführer an, hat er dies in Deutschland getan bzw. unterlassen
Leider geben die (deutschen) Autoverleihfirmen sehr wohl den (österreichischen) Lenker bekannt .... - Auch wenn sie dazu gar nicht verpflichtet wären
In Antwort auf:Die geben nicht den Lenker des Fahrzeugs bekannt, sondern den Entleiher (Mieter) !
Nach dieser Argumentation bräuchte der (deutsche) Entleiher (Mieter) den Lenker nicht bekannzugeben ????
Der Mieter muß ja nicht zwangsläufig der Lenker sein (Kann jedoch bei einem Unfall sehr sehr teuer werden ... ... aber das ist eine andere Sache )
(erfuhr dies gerüchterweise per Hörensagen von der Schwester des Bruders des Onkels des Hausmeisters meines Nachbarn )
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