wie sieht das einfachste prozedere für folgende situation aus:
1. mutter hat es versäumt bei der geburt (in der schweiz) das kind in cro anzumelden.. 2. die person ist nun 22 jahre alt.. 3. doppelte staatsbürgerschaft ist in der schweiz erlaubt
sind da noch möglichkeiten, ohne beamten zu schmieren oder eine enorme geldsumme zu investieren? wie ist das idealste vorgehen? übers konsulat? oder unten nachträglich wohnsitz anmelden?
Da solltest du beim nächstbesten kroatischen Konzulat anrufen und mal nachfragen. Wenn du die kroatische Staatsbürgerschaft willst werden die noch am ehesten motiviert sein dir zu helfen.
Schau dir mal das kroatische Grundgesetz (Ustav), gibt es auch in deutscher Sprache, an. Daraus kannst du entnehmen, daß, wenn du nachweislich eine kroatische Mutter hast, automatisch Kroate bist. Wenn du das durch Geburts- und Heiratsurkunden nachweisen kannst, gibt es kein Problem, die "Domovnica", die kroatische Heimaturkunde zu bekommen. Die kannst du bei dem Geburtsort deiner Mutter beantragen. Es kann zwar ein längeres Prozedere geben, aber der kroatische Staat ist froh, wenn möglichst viele, wieder die kroatische Staatsangehörigkeit annehmen. Ich habe diese z.B. bekommen, weil mein Grossvater mütterlicherseits 1874 in Kroatien geboren wurde und damit Kroate war. Ich konnte das allerdings lückenlos nachweisen.
danke für die antwort. werde mich mal mit dem grundgesetz auseinandersetzten. hast du noch einen hinweis zum wehrdienst? oder ist das in dieser situation kein thema..
In Artikel 9 der kroatischen Verfassung steht, daß die kroatische Staatsbürgerschaft, ihr Erwerb und ihr Verlust, durch Gesetz geregelt wird. Insofern war meine gestrige Antwort falsch. Das Gesetz findest man aber hier: Leider stimmt der Link nicht mehr. - Thofroe, allerdings nur in kroatischer Sprache. Eine männliche Person, im Alter von 22 Jahren, kann aber, wenn sie offiziell die krotische Staatsbürgerschaft bekommt, zum Wehrdienst heran gezogen werden. Es ist aber möglich, diesen zu umgehen. Wie, das ist hier im Forum schon eingehend diskutiert worden.
Die "Domovnica", die bei evtl. Erbangelegenheiten reicht, kannst du bei der Gemeinde beantragen, wo deine Mutter geboren worden ist. Es kommt auf den zuständigen Beamten an, wie lange die Prozedur dauert. Es hat tatsächlich, besonders in ganz kleinen Gemeinden, schon Fälle gegeben, da konnte man sie direkt mitnehmen. Soweit mir bekannt, liegen die Kosten dafür, im Minimalbereich.
vom CH ausländergesetz bin ich nicht betrofen und werde sicher dafür stimmen. bin in der schweiz geboren und aufgewachsen. ist es den möglich eine domovica bei der gemeinde zu verlangen, auch wenn man im ausland geboren wurde? oder muss ich die domovica meiner mutter dabei haben?
Du musst die Domovnica beantragen. Dabei ist es mit Sicherheit hilfreich, wenn du die deine, die Geburtsurkunde deiner Mutter und die Domovnica deiner Mutter dabei hast.
vom CH ausländergesetz bin ich nicht betrofen und werde sicher dafür stimmen.
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Dann gehe ich mal davon aus dass du keine Verwandten hast die als Ausländer in der Schweiz leben? Sonst würde ich davon abraten. So wie ich das mitbekommen habe soll es für Ausländer keine Sozialhilfe mehr geben.
Du kannst sein was du willst. Schweizer, Deutscher oder sonst was. Wenn du eine kroatische Mutter hast, bist du nach dem kroatischen Gesetz auch Kroate und bekommst, wie geschildert eine Domovnica. Wenn du es jetzt immer noch nicht verstanden hast, kann ich dir leider auch nicht mehr helfen.
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