Nach der gestrigen Mitteilung, daß nun auch Italiener hier in Kroatien grundsätzlich ebenfalls Häuser und Ferienwohnungen erwerben können und die Marktsituation verschärft wird, geht es heute wieder in die andere Richtung.
Für die in der Vergangenheit erbauten Häuser und Ferienwohnungen, sind in vielen Fällen keine Bauabnahmescheine der zuständigen Baubehörde ausgestellt worden. Trotzdem sind die in- und ausländischen Käufer, die Letzteren erst nach Genehmigung durch das Ministerium, als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden. Das galt auch für die Häuser, die nicht ganz genau, nach der ausgestellten Baugenehmigung gebaut worden sind.
Das soll sich in Zukunft ändern, weil der Staat erreichen will, daß mehr Rechtssicherheit eintritt. In Zukunft soll die Eintragung in das Grundbuch erst dann erfolgen, wenn der Käufer nachweist, daß für die erworbene Immobilie, die zuständige Baubehörde geprüft hat, ob die ordnungsgemäße Einhaltung der Bauvorschriften beim Bau des Gebäudes oder Gebäudeteils eingehalten worden ist. Diese stellt den sog. Abnahmeschein aus. Diese Vorschrift soll auch für die, in der Vergangenheit gebauten Objekte gelten. Eigentümer, die bereits im Grundbuch eingetragen sind, werden von dieser Vorschrift nicht berührt.
Da in der Vergangenheit, für nur (geschätzt) 10 % aller Objekte, dieser Abnahmeschein ausgestellt worden ist, hätte diese Vorschrift zur Folge, daß sich viele Verkäufer erst einmal, einen solchen Schein (auch nachträglich) besorgen müssten, damit der Käufer ins Grundbuch eingetragen werden kann. Was da für eine Arbeit auf die Baubehörden zukommt, kann man sich denken.
Sollte diese Vorschrift (im Jahre 2008) tatsächlich wirksam werden, besteht für die ausländischen Käufer (die noch keine Genehmigung des Ministeriums haben) die Gefahr, daß sie in solchen Fällen nicht ins Grundbuch eingetragen werden, selbst wenn sie den Kaufpreis schon gezahlt haben. Deshalb empfehle ich allen dringend, die noch nicht eingetragen sind, sich vom Verkäufer sofort den Abnahmeschein geben zu lassen bzw. dafür zu sorgen, daß sie bis dahin in das Grundbuch eingetragen werden können.
Nach meinen Erfahrungen, wird durch diese Vorschrift, der Immobilienverkauf von bestehendn Objekten erheblich erschwert, was sich wieder auf die Marktsituation auswirken kann. Und weil auch die Italiener von dieser Vorschrift betroffen sind, ist es möglich, daß sich die Preissteigerungen in Grenzen halten. Ausgenommen davon, ist natürlich der Erwerb von Grundstücken. Gespannt erwarte ich die Antworten der Immobilienmakler, die auch hier in diesem Forum, ihre Dienste anbieten bzw. empfohlen werden.
Danke für den Linkhinweis. Das was die Schweizerin erlebt hat, werden noch einige erleben, die gutgläubig Immobilien hier erworben haben. Was soll in Zukunft z.B. jemand machen, der hier ein Haus oder eine Ferienwohnung gekauft und keinen Bauabnahmeschein (der zwar nachtrauglich beantragt werden kann - aber nur ausgestellt wird, wenn das Haus entsprechend der Baugenehmigung gebaut worden ist) hat und es jetzt wieder verkaufen will. Wer kauft ihm denn so etwas ab, wenn der neue Eigentümer nicht ins Grundbuch eingetragen werden kann. Ich glaube, da kommt etwas auf die Verkäufer und Käufer zu, was noch gar nicht abzusehen ist. Und das ganze Theater wird nur gemacht, damit Kroatien in die EU aufgenommen werden kann. "Schöne" EU.
Hallo Soline, erst einmal vielen Dank für diesen Beitrag. Dies ist sehr interessant. Für mich stellt sich allerdings die Frage, ob der Bauabnahmeschein für alle Häuser erforderlich ist - für neu erbaute Häuser und für restaurierte alte Häuser. Für alte Häuser, die man restaurieren will, braucht man meines Wissens auch keine Baugenehmigung, wenn über die alten Außenmauern nicht hinaus gebaut wird. Wenn du näheres weißt, würde ich mich über deinen Beitrag sehr freuen. Im voraus vielen Dank und viele Grüße. b&s
Diese Frage kann ich dir leider noch nicht beantworten. Es wird auch nicht leicht sein, daß so schnell heraus zu bekommen. Mein Bericht über die Probleme mit der Bauabnahmebescheinigung, habe ich tatsächlich aus dem Artikel, den Vera angegeben hat entnommen. Ich glaube nicht, daß es sich um eine Zeitungsente handelt, denn mir ist bekannt, daß solche Bescheinigungen z.B. in Deutschland schon lange notwendig sind.
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