hallo ich hab da noch eine spezielle frage.ich habe eine sehr gute freundin in split,sie hat ein kind und richtig probleme mit dem unterhalt für die kleine.ihr vater ist kroate und lebt in deutschland und ist auch hier geboren.meine bekannte war mit ihm verheiratet und daraus ist das kind entstanden.sie sind geschieden und leben seit ca.7 jahren wieder in split.sie hat mir mal gesagt das sie keinen anspruch auf unterhalt fürs kind hat und sie hat auch keinen anspruch auf die deutsche staatsbürgerschaft da sie nur nach deutschland geheiratet hat.was kann man da machen um ihr zu helfen?wer kann helfen.danke im vorraus.
Wenn der Vater in Deutschland lebt, kann sie zumindest die Alimente für das Kind einklagen. Für sich selbst kann sie bei der Gelegenheit auch auf Unterhalt klagen, falls sie weniger als der Mann verdient, wovon ich jetzt einfach ausgehe, weil du die Frage sonst nicht gestellt hättest. Dass dumme ist nur, dass sie dafür Geld braucht, weil der Gerichtsstand in D sein wird und sie einen D-Anwalt dafür braucht, der nicht nur dafür sorgt, dass sie ihren Recht bekommt, sondern auch die Zahlungswilligkeit des Vaters überwacht. Rückwirkend für 7 Jahre wird der Papa mindestens 15TE alleine für das Kind löhnen müssen, vorausgesetzt da ist was zu holen, denn auch in D gilt – Recht haben und Recht bekommen, hat mit dem Gesetz nix zu tun. >>> dies ist Beitrag 137000.
Find ich gar nicht so eigenartig...fragen ja alle nach Aufenthalt, Heiraten, warum auch nicht Scheidung und Unterhalt Und die Informationen die man in CRO bekommt sind leider nicht immer sehr informativ.
Nach dem UN-Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 20.06.1956 (BGBl. 1959 II 149 ff.; 1971 II 105), dem u.a. auch Deutschland und Kroatien beigetreten sind, könnte ein kroatisches Unterhaltsurteil in Deutschland als für vollstreckbar erklärt werden. Anträge - auch ohne Urteil - sind über die kroatische Übermittlungsstelle Ministarstvo financija,Porezna Uprava-sredisnji ured Boskoviceva 5,10002 ZAGREB,KROATIEN zu stellen.Die Anträge landen dann bis zum 31.12.2007 beim Bundesver-waltungsamt. Ab 01.01.2008 ist das neue Bundesamt für Justiz zuständig. Viel Erfolg.
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